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Was darf er fahren ?

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 18:35

hi,

ein bekannter von mir hat 2011 seinen führerschein gemacht - eingetragene Klassen:

BE, C1E, CE, MSLT

ausgestellt 12.05.2011

Gültig bis ( Spalte 11.)

C1 -> 2040

C -> 2016

C1E -> 2040

CE -> 2016

so nun erzählt dem guten man JEDER was anderes.

die fahrschule (seine ) erzählt im etwas von einer "grundqualifikation von 140" stunden

um JETZT HIER UND HEUTE gewerblich fahren zu dürfen.

die spedition bei der er anfangen wollte ( zur aushilfe) sagt:

ohne die 5 module darf er nicht fahren -> wie gesagt es geht um JETZT nicht in 2 oder 5 jahren...

er möchte zur aushilfe fahren und ist nun total verunsichert weil ihm jeder was anderes sagt, deshalb frag ich mal euch hier was wirklich los ist.

was darf er fahren ?

wo darf er fahren ?

ab wann braucht er welche weiterbildungen ?

mfg

loomi

Beste Antwort im Thema

Dann gibts irgendwann kaum noch Aushilfsfahrer:D

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Moin,

mich wundert gerade dass C1(E) bis 2040 gültig sind :confused: Welche Klassen hatte der Kollege denn vorher schon und wann wurden diese gemacht?

Hatte er vorher nur B oder hatte er vor September 2009 schon die Klasse C1?

Grüße

Steini

Das mit C1E und Jahr 2040 ist normal, habe ich ebenfalls. Habe vor 2,5 Jahren B, C und CE gemacht. An dem Datum sieht man, wann der Fahrer 50 Jahre alt wird ;)

am 3. Februar 2012 um 8:41

Moin Moin.

Wenn der FS doch 2011 gemacht worden ist, dann muss er ja doch schon was in der Hand haben(Quali oder Module).

Sonst hätte er den FS CE doch gar nicht bis 2016 ausgestellt bekommen. Stellt sich die Frage ob er auch die "95" beim Ablaufdatum mit eingetragen bekommen.hat. Ist sie nicht muss er die Module bis 2014 vorlegen.Wobei bei ich mir das nicht vorstellen kann,weil sonst wäre der FS ja nicht bis 2016 ausgestellt worden.

 

Ich hab meinen letzten Monat verlängern lassen.Ich hab auch alle Module vorliegen. Auf der Verkehrsbehörde hab ich dann nachgehackt mit dem Vorlegen,musste ich aber nicht. Hab dafür aber den FS nur bis 9.9.16(Stichtag) verlängert bekommen aber mit der "95".

So brauche ich meine Module erst 2016 einzusetzen und hab bis 2021 Ruhe.

Gruß

am 3. Februar 2012 um 11:02

Hast du deine Module schon gemacht?

Ich meine die waren immer nur 5 Jahre gültig, oder?

LAsse mich gerne eines besseren belehren.

am 3. Februar 2012 um 18:37

Der Führerschein ist jeweils 5 Jahre gültig, genauso die Module.

Über die Datumsgrenzen für die Quali ist hier schon genug geschrieben worden.

Der Führerschein an sich hat erstmal nichts mit den Modulen zu tun. Da geht es nur um die reine Befähigung ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen. Den kannst du beliebig lang (solange die Ärzte mitmachen) verlängern, auch ohne die 95. Die brauchst du nur wenn du gewerblich fahren willst (es gibt wie hier bereits erwähnt Ausnahmen). Wer also z.B. Fahrzeuge der Klasse CE ausschliesslich privat bewegt, braucht immer nur seinen Führerschein alle 5 Jahre zu verlängern.

Zitat:

Original geschrieben von sd01

.

Wer also z.B. Fahrzeuge der Klasse CE ausschliesslich privat bewegt, braucht immer nur seinen Führerschein alle 5 Jahre zu verlängern.

das stimmt aber Achtung die LKW dürfen nicht gewerblich (in einer Spedition oder sonst wo) angemeldet sein sonst kannst du nicht nachweißen das du das fahrzeug privat bewegst den leerfahrten kommen schon mal vor:)

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