Was bedeutet: "ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST" in der Zulassungsbescheinigung /Wie schwer darf der WW sei
Hallo zusammen,
ich werde aus meinen Papieren nicht ganz schlau bzw. weiß nicht wie viel ich meine WW beladen darf.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 folgende Werte eingetragen:
Stützlast: 13: 75kg
zul. GG: F.1: 1000kg , F.2: 1000kg
Achslast: 7.1: 1000kg, 8.1: 1000kg
die Felder 7.2, 8.2, 7.3 und 8.3 sind leer
Unten bei den Anmerkungen steht: ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST
Bedeutet das jetzt, dass ich zu den 1000kg noch die Stützlast von 75kg dazu rechnen darf? (Dann müsste doch bei F.1 oder F.2 1075kg stehen)
Oder bedeutet das, dass die Stützlast zur Achslast für das Gesamtgewicht hinzugezählt wurde? (Dann müsste dort doch eigentlich "ZU F.1 F.2..." anstatt "ZU 7.1...." stehen und bei 7.1 bzw. 8.1 725kg eingetragen sein)
Oder heißt das, dass ich die 1000kg Achlast nur haben darf wenn ich die 75kg Stützlast habe? (Dafür müsste ich ja wieder ein zul. GG von 1075kg haben)
Kenn hier jemand die genaue Bedeutung der Abkürzung: ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST oder kann mir sagen wie schwer mein WW jetzt sein darf?
Danke schonmal.
34 Antworten
Die Führerscheinfrage ist eine ganz andere und hat mit dem Thema zunächst mal nichts zu tun.
ging es hier nicht irgendwie nur um diesen Zusatzeintrag unter Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung 1 des Anhängers......?
ich finde den genannten Eintrag unter Bemerkungen unvollständig und daher sinnfrei
Sehe ich auch so.
Zitat:
@gygax schrieb am 30. Jan. 2016 um 19:18:14 Uhr:
Unten bei den Anmerkungen steht: ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST
Aber es fehlt noch was.
(vemutlich eine Zahl dahinter oder/und eine Bedingung)
Ich habe für meinen Wohnwagen noch einen Fahrzeugschein.
Dort steht unter 16: Zul. Achslast kg / v 100 / m - / h 1600
In der Zulassungsbescheinigung Teil I gibt es das Feld 13: Stützlast in kg
Dort wäre meiner Meinung nach die richtige Eintragstelle und nicht unter 22: Bemerkungen und Ausnahmen.
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Zitat:
@blue daddy schrieb am 31. Januar 2016 um 11:56:09 Uhr:
Sehe ich auch so.
Zitat:
@blue daddy schrieb am 31. Januar 2016 um 11:56:09 Uhr:
Aber es fehlt noch was.Zitat:
@gygax schrieb am 30. Jan. 2016 um 19:18:14 Uhr:
Unten bei den Anmerkungen steht: ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST
(vemutlich eine Zahl dahinter oder/und eine Bedingung)
Danach geht es aber mit den Felgen weiter: *ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST*15.1: A.ST-FELGE 5JX13CH*....
COC Papiere bzw. einen alten Fahrzeugschein, wo man nachschauen könnte, habe ich leider nicht.
Zitat:
@navec schrieb am 31. Januar 2016 um 11:36:41 Uhr:
ging es hier nicht irgendwie nur um diesen Zusatzeintrag unter Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung 1 des Anhängers......?ich finde den genannten Eintrag unter Bemerkungen unvollständig und daher sinnfrei
Danke für die Anmerkung.
Irgendwie stürzt sich hier fast jeder auf die Unterschiede zwischen Achslast, zul. GG und Anhängelast. Diese sind mir bekannt. Es geht um die Bedeutung der Anmerkung: ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST
Vllt mal andersherum gefragt:
Soll mir diese Anmerkung sagen, dass ich die max zul. Achslast nur ausreizen darf, wenn ich die zul. Stützlast ausreize?(Was ja Aufgrund des zul. GG gar nicht geht.) Ich dürfte also bei voller Beladung nicht mit Mindeststützlast fahren? (Das das eh Fahrdynamisch schlecht ist, ist mir klar.)
Es gibt eine zulässige Stützlast des Wohnwagens, der Deichsel und des Zugfahrzeugs.
Der niedrigste Wert darf nicht überschritten werden.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 31. Januar 2016 um 14:36:30 Uhr:
Es gibt eine zulässige Stützlast des Wohnwagens, der Deichsel und des Zugfahrzeugs.
Der niedrigste Wert darf nicht überschritten werden.
Sorry, aber das hat nichts mit meiner Frage zu tun und ist mir bekannt.
Von irgendeinem Dokument muss doch die Anmerkung den Weg in die Zulassungsbescheinigung gefunden haben. Hast du da gar nichts mehr. Ich kann damit auch nichts anfangen. Die ist unvollständig, falsch abgeschrieben oder was wei ich. Vielleicht mal bei der Zulassungsstelle nachfragen, was das bedeutet. Fakt ist, Dein Wohnwagen darf inkl. Stützlast 1000kg wiegen.Bis zu 75kg davon dürfen als Stützlast auf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges lasten, wenn es die Anhängerkupplung, bzw Die zulässige Stützlast des Zugfahrzeuges hergibt.
Zitat:
@gygax schrieb am 31. Januar 2016 um 14:24:35 Uhr:
Vllt mal andersherum gefragt:
Soll mir diese Anmerkung sagen, dass ich die max zul. Achslast nur ausreizen darf, wenn ich die zul. Stützlast ausreize?(Was ja Aufgrund des zul. GG gar nicht geht.) Ich dürfte also bei voller Beladung nicht mit Mindeststützlast fahren? (Das das eh Fahrdynamisch schlecht ist, ist mir klar.)
Die Anmerkung soll dir sagen, dass die zulässige Stützlast des Anhängers 75 kg beträgt, nicht mehr und nicht weniger.
Vielleicht machst du mal ein Foto.
Die Anmerkung zur Stützlast bezieht sich ja eindeutig auf die angegebenen Achslasten unter Punkt 7.1-7.3 der Zulassungbescheinigung des Anhängers und war mit Sicherheit dazu gedacht, auf irgendeine diesbezügliche Besonderheit hin zu weisen.
Dadurch dass diese Bemerkung irgendwann mal nur unvollständig in die Papiere übertragen wurde, ist sie jetzt leider ohne Sinn und bedeutet daher schlichtweg nichts...
Zitat:
@Oetteken schrieb am 31. Januar 2016 um 15:57:56 Uhr:
Die Anmerkung soll dir sagen, dass die zulässige Stützlast des Anhängers 75 kg beträgt, nicht mehr und nicht weniger.Zitat:
@gygax schrieb am 31. Januar 2016 um 14:24:35 Uhr:
Vllt mal andersherum gefragt:
Soll mir diese Anmerkung sagen, dass ich die max zul. Achslast nur ausreizen darf, wenn ich die zul. Stützlast ausreize?(Was ja Aufgrund des zul. GG gar nicht geht.) Ich dürfte also bei voller Beladung nicht mit Mindeststützlast fahren? (Das das eh Fahrdynamisch schlecht ist, ist mir klar.)
Vielleicht machst du mal ein Foto.
das war garantiert nicht der Grund für die Bemerkung, denn die zul. Stützlast steht doch bereits unter Punkt 13 im Schein und dann wäre die Information doppelt vorhanden und somit überflüssig.
wenn in Bemerkungen Punkt 7.1-7.3 voran gestellt wird, bezieht sich die darauf folgende Bemerkung normalerweise auf eine Veränderung der Angaben zu Punkt 7.1.-7.3, also der Achslast, und nicht zu einer Veränderung zu Punkt 13, der Stützlast.
Bei der Achslast kann es sich eigentlich nur um eine Verringerung der Werte unter 7.1-7.3 bei bestimmten Voraussetzungen handeln, aber das ist nur eine Vermutung.
Moin Moin !
ich denke ,da ist nur wie so oft etwas schief gelaufen bei der Umstellung vom Schein auf die ZBI. Im Schein war unter Achslast der ersten Achse die Stützlast vermerkt , die Achslast dann unter der nächsten Ziffer (mitte und hinten,bei Tandemanhängern die Achslastsumme ! ) . Bei der ZBI ist die Achslast der ersten Achse unter 7.1 , die der nächsten unter 7.2 und so weiter. Kommt kaum eine Zul.stelle mit klar , üblicherweise steht dann beim Tandemanhänger unter 7.1. "2000" , unter 7.2 " -- ". Ganz selten ,dass da mal ein älterer Anhänger mit erfolgter Umschreibung richtig beschrieben ist.
Ansonsten gibt es natürlich auch reine Druck / Flüchtigkeitsfehler in den Papieren (Opel Kadett mit eingetragener Höhe von 4,26 m ) oder Lese / Verständnisprobleme bei der Übernahme von Eintragungsvorschlägen ( Luftfilter mit komischen Ansaugrohr ).
MfG Volker
Ich bin 2 Jahre lang mit einem Eriba 530 herumgefahren, der mir mit Auflastung auf 1700 kg verkauft wurde und das stand auch auf dem Typenschild. Als ich dann die schrottigen Matador-Reifen tauschen ließ, fragte man mich, warum ich eine so hohe Tragfähigt haben will.
Es stellte sich heraus, dass in der Zlassungsbescheinigung nur 1350 kg zGG eingetragen war. Der Händler hat die Sache dann auf seine Kosten korrigieren lassen, inkl. TÜV-Vorführung etc. Das zum Thema Fehleintragung.
Hätte bei einer Kontrolle für mich eventuell teuer werden können.
Sternwilli hat vollkommen recht .
Es handelt sich um einen Anhänger und da ist F2 richtig .
Lies mal auf der Rückseite unter F2 , da müsste stehen : Im Mitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg .
Also darf dein WW 1000 Kg allein auf die Waage bringen .
Da aber die Anhängekupplung die Stützlast abnimmt ( 75 kg ) darf dein Anhänger 1075 Kg tatsächlich wiegen .
Achte darüberhinaus auf die Zuggesamtmasse.
Wenn die Anhängelast 1300 kg beträgt hast du noch Luft bis dahin .
Giovanni.
Warum schreibst du immer wieder so einen Unsinn?
Die Einhaltung des zGG wird bei abgehängtem Anhänger ermittelt, daher gilt beim TE:
zGG des Anhängers = 1.000 kg, zulässige Anhängelast = 1.300 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.000 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.000 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
PS: lies mal hier, wie man das Gesamtgewicht ermittelt:
https://www.waagen4you.ch/.../