Was bedeutet: "ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST" in der Zulassungsbescheinigung /Wie schwer darf der WW sei
Hallo zusammen,
ich werde aus meinen Papieren nicht ganz schlau bzw. weiß nicht wie viel ich meine WW beladen darf.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 folgende Werte eingetragen:
Stützlast: 13: 75kg
zul. GG: F.1: 1000kg , F.2: 1000kg
Achslast: 7.1: 1000kg, 8.1: 1000kg
die Felder 7.2, 8.2, 7.3 und 8.3 sind leer
Unten bei den Anmerkungen steht: ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST
Bedeutet das jetzt, dass ich zu den 1000kg noch die Stützlast von 75kg dazu rechnen darf? (Dann müsste doch bei F.1 oder F.2 1075kg stehen)
Oder bedeutet das, dass die Stützlast zur Achslast für das Gesamtgewicht hinzugezählt wurde? (Dann müsste dort doch eigentlich "ZU F.1 F.2..." anstatt "ZU 7.1...." stehen und bei 7.1 bzw. 8.1 725kg eingetragen sein)
Oder heißt das, dass ich die 1000kg Achlast nur haben darf wenn ich die 75kg Stützlast habe? (Dafür müsste ich ja wieder ein zul. GG von 1075kg haben)
Kenn hier jemand die genaue Bedeutung der Abkürzung: ZU 7.1-7.3:ZUL.STÜTZLAST oder kann mir sagen wie schwer mein WW jetzt sein darf?
Danke schonmal.
34 Antworten
Hi, Oetteken , ich musste erst mal Luft holen und nachdenken , du hast recht :
Die letzten Beiträge bitte als gegenstandslos ansehen .
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers = 1.000 kg, zulässige Anhängelast = 1.300 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.000 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.000 kg nach- F2 . ZGw. im Mitgliedsstaat in Kg 1000 beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Giovanni.
Dir sei verziehen, ich bin auch nicht fehlerfrei 😉
Zitat:
@MarkSawyer schrieb am 31. Januar 2016 um 10:12:55 Uhr:
@trikeflieger: Und wie verträgt sich das mit dem neuen BE, der seit 2013 auf 3,5-t-Anhänger beschränkt ist und der Tatsache dass Kugelkopf und Auflaufbremse AFAIK auch nur bis 3,5 t zGg zugelassen sind?Will deine Aussage nicht in Frage stellen, bin nur neugierig🙂
Ich kann Dir hierzu leider auch nichts Genaues sagen, ich weiß nur, dass es die Trailer gibt. Z.B. hat Sigma einen im Angebot und Harbeck oder Ruschmeier haben auch einen. Es gibt mittlerweile auch Auflaufbremsen, die mehr als 3,5t haben (ich glaube es ist Knott).
Die Anhängelast des Autos bezieht sich nach der neuen Regelung irgendwie auf die Anhängelast und die wiederrum ist als Achslast definiert. Daher ist 3,5t (= Achslast) + Stützlast möglich.
Wie schon geschrieben, war es ein heißes Thema im Booteforum, wenn es Dich interessiert, dann ließ mal hier nach
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=196264
Gruß Axel
Schau mal , das ist vom TÜV Nord , vielleicht hift das dir :
Für Zugkombinationen der Klasse BE gilt ab 19.1.2013 folgende Bedingung:
Die zGM des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten, ansonsten ist die Klasse C1E erforderlich.
Die bis zum 19.1.2013 geltende Regelung, dass mit der Klasse BE auch Anhänger mit einer zGM > 3,5 t gefahren werden dürfen (z.B. sog. Mini-Sattelkfz), bleibt den Inhabern der Klasse BE, denen diese Fahrerlaubnis vor dem 19.1.2013 erteilt wurde, erhalten.
(Hierbei ergibt sich die Begrenzung der zGM lediglich durch die gesetzlichen Regelungen und technischen Grenzen der Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO).
Ich füge gerne einen Verweis an , damit Rückfragen sich gleich erübrigen .-
Giovanni.
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@MarkSawyer:
So wie im Beitrag von Giovanni beschrieben, ist die zGM (zul. Gesamtmasse) des Anhängers auf 3,5t beschränkt. Laut KBA ist die Definition der Anhängemasse die "Masse des gezogenen Anhängers ausschließlich der Stützlast". Somit hätte also ein Trailer mit zGG 3,65t und einer Stützlast von 150kg eine Anhängemasse von 3,5t und wäre somit FS-Klasse BE-konform.
Gruß Axel