Was bedeutet dieses Straßenschild!?
Sehr geehrte Motor-Talk Gemeinde,
habe nun lange das Internet durchsucht doch ohne Erfolg.
Dieses Schild wurde nun in unserer Einbahnstrasse installiert.
Auf der Rückseite des Schildes ist das gleiche Zeichen zu finden nur mit Signatur ENDE!?!
Was bedeutet dieses Schild? In der ganzen Strasse "Parken Verboten"?
Liebe Grüsse und Vielen Dank für eure Hilfe!
Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Man sieht 3 Kennzeichen auf dem Bild, keines davon ein Deutsches. Von welchem Land reden wir?
A wie Afganistan?🙄 😁😁😁
81 Antworten
Weiss echt niemand was dieses Zeichen bedeutet?
Habe das Teil noch nie gesehen und wie hier schon gefragt und vermutet wurde, nicht im jeden Land gibt es dieselben Signale.
Aber jemand der aus dem Land kommt wo es das gibt und dort die Fahrprüfung gemacht hat, müsste das doch eigentlich wissen?
Und da wir nun wissen oder zumindest vermuten das es nicht Deutschland sein kann, Schweiz sowieso nicht, bleibt nur noch Österreich und Fürstentum Lichtenstein übrig. Letzteres würde ich ebenfalls ausschliessen.
Also bleibt aus meiner Sicht die Frage offen, welcher Österreicher schaut mal in seinem Theoriebuch nach oder fragt einen Fahrlehrer?
Ich bin immer an neuem Interessiert, besonders wenn es den Strassenverkehr betrifft.
Da dieses Schild nicht dem §54 Abs.2
"Die Angaben und Zeichen auf Zusatztafeln müssen leicht verständlich sein. ..........."
entspricht, bedeutet es nichts.
Der Einzige, der es wissen könnte ist der, der es sich ausgedacht hat.
LG robert
Moin,
nach langen Betrachten der Schilder könnte es sich um Anliegerparken erlaubt handeln!
- Da auf dem "Nichthalten- und Parken-Schild" schon Anfang steht, steht auf dem Zusatzschild
kein Wort,
sondern wie man in der Parkposition stehen soll, alle hintereinander.
- Machen sie auch alle, wie man auf dem Foto sieht!
Und wenn man die Straße verläßt, steht halt "Ende" Parken, wichtiger Hinweis.
Ich hoffe, das wars!
schönen Gruß
Nein - denn dann würde "Ausgenommen Anrainer" draufstehen.
LG r.
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Das Schild des TE bedeutet:
Halteverbot von.....bis.
Es steht doch sogar drauf: 'Anfang' ........ und irgendwo weiter hinten steht das gleiche Schild, mit der Aufschrift 'Ende'.
Das Klammernsymbol ist das gleiche wie auf jeder Tastatur und bedeutet, wenn 2x verwendet:
DAS ' Halteverbot ' gilt zusammenhängend in DIESEM Bereich. 🙂
Gruß Berti
Zitat:
Original geschrieben von Berti V.
Halteverbot von.....bis.
Es steht doch sogar drauf: 'Anfang' ........ und irgendwo weiter hinten steht das gleiche Schild, mit der Aufschrift 'Ende'.
Das Schild heißt in Ö Parkverbot und ist mit dem Schild in D "eingeschränktes Halteverbot" gleichzusetzen.
Nur dass in Ö 10 min gehalten werden darf.
Wenn ich die Beschreibung des TE nachvollziehe so müßte das wie auf meiner Skizze aussehen.
Das Zusatzschild entspricht m.E. nicht der StVO, da hier schon seitenweise Vermutungen angestellt werden.
Die StVO sagt:
"Die Angaben und Zeichen auf Zusatztafeln müssen leicht verständlich sein. ..........."
Dass die Fahrzeuge auf dem Bild dort sicher schon länger als 10 min parken - .............
Was ist daran nicht verständlich?
Ich deute die Schilder als Parkverbot vom Anfang des Schildes bis zum Ende der Straße jeweils auf dem Gehweg.
Es ist eine Einbahnstraße und der rechte Teil der Fahrbahn darf zum Parken benutzt werden, weil noch ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden ist. Die Fahrzeuge auf der linken Seite des Bildes dürfen dort seit Anbringung der Schilder nicht mehr stehen.
Ist ja auch völlig logisch, weil links kein Fußgänger mehr vorbei kommt.
Wäre der Schnee weg, würde man vermutlich den Gehweg links auch als solchen erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Ich deute die Schilder als Parkverbot vom Anfang des Schildes bis zum Ende der Straße jeweils auf dem Gehweg.
Für das Parkverbot auf dem Gehweg bedarf es keines Schildes - das ist sowieso verboten. Parkverbot bis zum Schild "Parkverbot Ende"
Zitat:
Es ist eine Einbahnstraße und der rechte Teil der Fahrbahn darf zum Parken benutzt werden, weil noch ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden ist.
Hat mit dem Gehweg nichts zu tun
§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
a) im Bereich des Vorschriftszeichens “Halten und Parken verboten” nach Maßgabe der Bestimmungen des § 52 Z 13b, ...........
k) auf Radfahrstreifen, Radwegen und Rad- und Gehwegen, ........
(3) Das Parken ist außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch verboten:
...........
d) auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben,
e) auf der linken Seite von Einbahnstraßen, wenn nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleibt, .........
Da uns der TE eine genaue Ortsbezeichnung schuldig bleibt, ist nicht möglich die Situation besser zu beurteilen.
Da gilt Parkverbot. Das Zusatzzeichen hat keine Bedeutung, da es in §54 der österreichischen STVO nicht vorkommt.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Da gilt Parkverbot. Das Zusatzzeichen hat keine Bedeutung, da es in §54 der österreichischen STVO nicht vorkommt.
Es gibt Zusatzzeichen die nicht dezidiert im § 54 angeführt sind, die jedoch sehrwohl Gültigkeit haben.
Jedoch müssen sie dem §54 Abs. 2 entsprechen, also leicht verständlich sein.
LG Robert
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Es gibt Zusatzzeichen die nicht dezidiert im § 54 angeführt sind, die jedoch sehrwohl Gültigkeit haben.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Da gilt Parkverbot. Das Zusatzzeichen hat keine Bedeutung, da es in §54 der österreichischen STVO nicht vorkommt.
Jedoch müssen sie dem §54 Abs. 2 entsprechen, also leicht verständlich sein.LG Robert
Da es nicht verständlich ist (wie z.B. ein Pfeil oder Zeitangabe) entspricht es nicht §54 1-3
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Hat mit dem Gehweg nichts zu tun§ 24. Halte- und Parkverbote.
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
a) im Bereich des Vorschriftszeichens “Halten und Parken verboten” nach Maßgabe der Bestimmungen des § 52 Z 13b, ...........
k) auf Radfahrstreifen, Radwegen und Rad- und Gehwegen, ........(3) Das Parken ist außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch verboten:
...........
d) auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben,
e) auf der linken Seite von Einbahnstraßen, wenn nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleibt, .........
Dann aber bitte auch bis unten hin den Gesetztestext lesen:
(2) Die in Abs. 1 lit. b bis n und Abs. 3 lit. d angeführten Verbote gelten nicht, wenn sich aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt.
😉
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Da uns der TE eine genaue Ortsbezeichnung schuldig bleibt, ist nicht möglich die Situation besser zu beurteilen.
Ja, da gebe ich dir uneingeschränkt Recht, das wäre wirklich sehr hilfreich.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Da es nicht verständlich ist (wie z.B. ein Pfeil oder Zeitangabe) entspricht es nicht §54 1-3
Ich würde es spontan als erhöhten Teil der Straße, z. B. Bordstein od. Gehweg deuten.
Evtl. ist ja weiter vorne ein Schild, welches das Parken mit diesem Zusatzschild genehmigt. Aber dafür bräuchte man weitere Fotos od. Streetview, falls möglich.
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Ich würde es spontan als erhöhten Teil der Straße, z. B. Bordstein od. Gehweg deuten.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Da es nicht verständlich ist (wie z.B. ein Pfeil oder Zeitangabe) entspricht es nicht §54 1-3
Evtl. ist ja weiter vorne ein Schild, welches das Parken mit diesem Zusatzschild genehmigt. Aber dafür bräuchte man weitere Fotos od. Streetview, falls möglich.
Wenn mit dem Zusatzschild der Gehweg gemeint sein sollte, ändert es trotzdem nichts daran, dass dort Parkverbot herrscht, wo die ganzen Autos rumstehen. Es bekräftigt nur nochmal, dass man dort weder auf noch neben der Fahrspur parken darf. 🙂
Die Österreicher und ihre Schilder halt... 🙄
Als in Europa die neuen Mirageflugzeuge eingeführt werden, wollen die Österreicher natürlich nicht hinten anstehen. Sie bestellen sich auch 5 davon- schließlich ist man ja wer. 😉
Bei den ersten Testflügen im heimischen Terrain gibt es aber gleich ein Problem.
Die Berge! 😠
Die ungeübten Piloten haben große Mühe ihnen auszuweichen und es wird mal ums mal gefährlich für Mensch und Maschine. 😰
Die Österreicher sind ja nicht dumm!
Darum beschließen sie, rießige Löcher in die hohen Berge zu bohren, damit die Düsenjets einfach hindurch fliegen können. 🙂
Gesagt.... getan. Alsbald sind alle hohen Berge durchlöchert. 😎
Und damit die Piloten der Miragefflieger die Löcher besser finden, hängen sie noch rießige Schider an die schönen Berge, natürlich in Landessprache wie sich das gehört, mit der Aufschrift:
Mirarschlöcher. 😛😛😛
Gruß Berti