Was bedeutet dieses Straßenschild!?

Sehr geehrte Motor-Talk Gemeinde,
habe nun lange das Internet durchsucht doch ohne Erfolg.

Dieses Schild wurde nun in unserer Einbahnstrasse installiert.
Auf der Rückseite des Schildes ist das gleiche Zeichen zu finden nur mit Signatur ENDE!?!

Was bedeutet dieses Schild? In der ganzen Strasse "Parken Verboten"?

Liebe Grüsse und Vielen Dank für eure Hilfe!

Daniel

Foto-3
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


Man sieht 3 Kennzeichen auf dem Bild, keines davon ein Deutsches. Von welchem Land reden wir?

A wie Afganistan?🙄 😁😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Das Zusatzschild weist auf die Tiefgarage am Ende der Straße hin.

Mit Sicherheit nicht - Garagen, Parkhäuser u. Parkplätze werden mit dem blauen Parkplatzzeichen, evt. mit einer Zusatztafel (Entfernung) angekündigt und niemals als Zusatztafel auf Parkverbotsschildern

Images

Zitat:

Original geschrieben von SDGolf3



Zitat:

Original geschrieben von kiaora


Das steht dann aber auf dem Zusatzschild.
Korrekt...davon ist ja die Rede.

Der Zusatz wird optional entweder auf die Tafel gehängt ( bei Kurzzeit ),
oder die Tafel ist klappbar ( Langzeit )
Kann...muss aber nicht 😉

Gruss

Edit OT: Hier mal ein Beispiel, was recht einfach zu verstehen ist 😁
http://...ft3000.files.wordpress.com/.../parken-verboten-3.jpg

Moin,

für wen ist dieses Schild wichtig 😕 !-----!, doch nur für neu Zugezogene,
- aber wer zieht denn da freiwillig hin 😁
Oh Ö-streicher ...

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von kiaora



Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Das Zusatzschild weist auf die Tiefgarage am Ende der Straße hin.
Mit Sicherheit nicht - Garagen, Parkhäuser u. Parkplätze werden mit dem blauen Parkplatzzeichen, evt. mit einer Zusatztafel (Entfernung) angekündigt und niemals als Zusatztafel auf Parkverbotsschildern

öffentliches und gebührenpflichtiges Parkhaus ..

In dem Fall, siehe Fotohintergrund ist es eine private Anlage, die frei zu halten ist

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Die Behörden [...] werden sich wohl dabei etwas gedacht haben...

...der war gut 😛

Grüße, Philipp

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Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


öffentliches und gebührenpflichtiges Parkhaus ..
NEIN

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Die Behörden [...] werden sich wohl dabei etwas gedacht haben...

Behörden denken? Bin mir nicht mal sicher, dass dieses Schild dort rechtens, also von den Behörden genehmigt, steht.

LG robert

Wieder 3 Seiten Rätselraten. 😠 WARUM müssen wir hier Dinge wissen, die ein Nachbarland betreffen? Pardon! Aber, wir rätseln uns hier einen Wolf in Unkenntnis von Besonderheiten im Nachbarland. Haben die in Össiland keine Telefone? Die einfachste Lösung für den TE wäre in seinem Land die Behörde anzurufen und das vor Ort zu klären.
Ist er hingegen ein "Auswärtiger", also kein Össiländer, wäre mir die Beschilderung solange egal, solange Einheimische diese auch ignorieren. Schlimmstenfalls gibt's ein "Picker'l ... oder wie die Tickets dort heißen. Menno!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Wieder 3 Seiten Rätselraten. 😠 WARUM müssen wir hier Dinge wissen, die ein Nachbarland betreffen? Pardon! Aber, wir rätseln uns hier einen Wolf in Unkenntnis von Besonderheiten im Nachbarland. Haben die in Össiland keine Telefone? Die einfachste Lösung für den TE wäre in seinem Land die Behörde anzurufen und das vor Ort zu klären.
Ist er hingegen ein "Auswärtiger", also kein Össiländer, wäre mir die Beschilderung solange egal, solange Einheimische diese auch ignorieren. Schlimmstenfalls gibt's ein "Picker'l ... oder wie die Tickets dort heißen. Menno!

Weil auch viele Österreicher in Motortalk sind und man sich gern Hilfe und Rat bei den Deutschen sucht ?

AHA! Experte für die Össiland STVO??? ICH kenne mich mit den Besonderheiten in Nachbarländern nicht aus, sorry. Und, inzwischen habe ich bereits genug Beiträge gelesen um zu wissen, dass ich mit meiner "Unwissenheit" nicht alleine bin. Aber, meinetwegen kann hier noch zig Seiten gerätselt werden, wenn wir sonst nix zum diskutieren haben ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


AHA! Experte für die Össiland STVO??? ICH kenne mich mit den Besonderheiten in Nachbarländern nicht aus, sorry. Und, inzwischen habe ich bereits genug Beiträge gelesen um zu wissen, dass ich mit meiner "Unwissenheit" nicht alleine bin. Aber, meinetwegen kann hier noch zig Seiten gerätselt werden, wenn wir sonst nix zum diskutieren haben ... 😁

ne ne, ich gehe nur davon aus, dass es so sein könnte, was durchaus aber sehr nahe liegt

Also doch rum rätseln. Wem ist damit geholfen? Niemandem! Denn, der TE weiß immer noch nicht was denn nun das Schild aussagt. Und hier wird wohl niemand freiwillig die Strafe zahlen, die der TE erhalten würde, wenn er auf Grund von raten falsch handelt.
Bleibt doch mal bitte realistisch!

Wenn sich die Frage auf die Zusatztafel reduziert, würde ich meinen - die ist sinnlos.

Auszug aus der StVO (Ö) die Zusatztafeln betreffend.

§ 54. Zusatztafeln

(1) Unter den in den §§ 50, 52 und 53 genannten Straßenverkehrszeichen sowie unter den in § 38 genannten Lichtzeichen können auf Zusatztafeln weitere, das Straßenverkehrszeichen oder Lichtzeichen erläuternde oder wichtige, sich auf das Straßenverkehrszeichen oder Lichtzeichen beziehende, dieses erweiternde oder einschränkende oder der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs dienliche Angaben gemacht werden.

(2) Die Angaben und Zeichen auf Zusatztafeln müssen leicht verständlich sein. Insbesondere kann auch durch Pfeile in die Richtung der Gefahr oder des verkehrswichtigen Umstandes gewiesen werden.

(3) Die Zusatztafeln sind Straßenverkehrszeichen. Sie sind, sofern sich aus den Bestimmungen des § 53 Z 6 nichts anderes ergibt, rechteckige, weiße Tafeln; sie dürfen das darüber befindliche Straßenverkehrszeichen seitlich nicht überragen.

Da hier die leichte Verständlichkeit nicht gegeben ist - die Tafel unnötig.

Meine Meinung dazu: Wenn es sich bei der Straße um eine Garagenzufahrt handelt, so soll wahrscheinlich hier der Geltungsbereich aufgezeigt werden - ab der Tafel "Anfang" - bis zur Tafel "Ende" - also einmal hin und zurück, auf beiden Seiten.

LG robert

@Bootsmann22

Warum hier raten?
Vielleicht aus Interesse, Neugierde?

Sieht ja doch seltsam aus.

Musst ja nicht mitraten
Wird keiner gezwungen, oder.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Wieder 3 Seiten Rätselraten. WARUM müssen wir hier Dinge wissen, die ein Nachbarland betreffen? Pardon! Aber, wir rätseln uns hier einen Wolf in Unkenntnis von Besonderheiten im Nachbarland. Haben die in Össiland keine Telefone? Die einfachste Lösung für den TE wäre in seinem Land die Behörde anzurufen und das vor Ort zu klären.

Ist er hingegen ein "Auswärtiger", also kein Össiländer, wäre mir die Beschilderung solange egal, solange Einheimische diese auch ignorieren. Schlimmstenfalls gibt's ein "Picker'l ... oder wie die Tickets dort heißen. Menno!

Toll, nächstes Mal gibts dasselbe Kommentar retour wenns um eine Frage über ein deutsches Verkehrszeichen oder Ähnliches geht! 🙄

Parken auf Kisten verboten.

Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Parken auf Kisten verboten.

Ja, so kann man das Zusatzschild auch interpretieren. 😁

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