Was bedeutet "Der Pat. wurde bis zur Abklärung von Autofahren abgeraten"

Guten Tag,
eine Freundin von mir wurde aus der Neurologie entlassen. In ihrem Arztbrief findet sich der oben genannte Satz.
Was bedeutet dieser? Ist dies ein ärztliches Fahrverbot?
Wer darf eine Aufhebung eines solchen ärztlichen Fahrverbotes aussprechen? Reicht es, wenn irgend ein Facharzt ihr mündlich bestätigt, dass sie wieder ein Auto fahren darf? Soll sie auf Schriftform bestehen? Benötigt sie ein Gutachten, welches ihr die Fahrfähigkeit bestätigt?
Viele Grüße
Viola

113 Antworten

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. Juni 2021 um 18:30:19 Uhr:



… Wahrscheinlichkeiten? Super. Wer beurteilt das und wer kann das überhaupt beurteilen? Du, ich, Mitforianer, ein Arzt, auf welcher Basis?
Das ist alles kein Grund, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt auszuhöhlen.

Solange es keinen Tatbestand gibt „fuhr gegen den Rat eines Arztes mit dem Kfz“ ist das alles irrelevant. Ärzte sind keine FEB und auch sonst keine Exekutivorgane.
Dein Gedankengebäude geht kilometerweit an der Realität der Klinik und den Bedürfnissen von Patienten und Ärzten vorbei; und ist dabei prospektiv gesehen schädlich für Patienten, die noch keine sind.

Dann wirst du deinen Hausarzt hoffentlich nie in die Verlegenheit bringen, dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu müssen. Wie will er das beurteilen? 😉
Ich befürchte, du bist kilometerweit neben der Realität.

Grüße vom Ostelch

Nun, Herr Ostelch, eine AU ist ja nicht gleichbedeutend mit dem Hinweis in einem Entlassbericht, der das Führen eines KFZ kritisch sieht.

lustig...
eine AU kann der Arzt also beurteilen (liegt ja auch voll im Interesse des Patienten und der klatscht Beifall), da wo's dem Patienten weniger in den Kram passt, aber nicht. Da ist er dann auf einmal inkompetent.

Erklär das mal...

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Juni 2021 um 20:53:51 Uhr:


Nun, Herr Ostelch, eine AU ist ja nicht gleichbedeutend mit dem Hinweis in einem Entlassbericht, der das Führen eines KFZ kritisch sieht.

So ist es. Aber in beiden Fällen ist eien konkrete Beurteilung des Gesundheitszustandes des Patienten und den sich daraus ergebenden Folgen erforderlich. Es bestehen auch schon Wertungsunterschiede zwischen der Empfehlung, aus bestimmten Gründen auf das Autofahren zu verzichten und der dringenden Bitte, es unbedingt zu unterlassen.

Grüße vom Ostelch

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Jazzer, solltest Du mich meinen:

in welcher AU stand bei Dir explizit drin, dass das Führen eines KFZ zu unterlassen ist? Bei mir standen lediglich die Diagnoseschlüssel auf der AU für die Krankenkasse und für mich drauf. Bei der Ausführung für den AG standen sie nicht.

Ostelch, wenn mir der Doc eine AU ausstellt und dann sagt, dass man das Fahrzeug besser stehen lässt, dann ist das ein ernstgemeinter Hinweis, dem man folgen sollte.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Juni 2021 um 21:04:43 Uhr:


Ostelch, wenn mir der Doc eine AU ausstellt und dann sagt, dass man das Fahrzeug besser stehen lässt, dann ist das ein ernstgemeinter Hinweis, dem man folgen sollte.

Auch klar. Das Problem beginnt ja auch erst dann, wenn der Patient diesen ernsten Hinweis nicht befolgt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Juni 2021 um 21:03:10 Uhr:


Jazzer, solltest Du mich meinen:

in welcher AU stand bei Dir explizit drin, dass das Führen eines KFZ zu unterlassen ist? Bei mir standen lediglich die Diagnoseschlüssel auf der AU für die Krankenkasse und für mich drauf. Bei der Ausführung für den AG standen sie nicht.

ich habe von der AU allein überhaupt nicht gesprochen, sondern generell. Wenns mir passt, ist der Arzt mein Freund, ansonsten der Spielverderber oder gar schlimmeres.
Trotzdem kann der Arzt eine Gesundheitsbeurteilung abgeben, die im ungünstigen Fall auch die Fahrtüchtigkeit tangiert.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Juni 2021 um 20:59:35 Uhr:



So ist es. Aber in beiden Fällen ist eien konkrete Beurteilung des Gesundheitszustandes des Patienten und den sich daraus ergebenden Folgen erforderlich. Es bestehen auch schon Wertungsunterschiede zwischen der Empfehlung, aus bestimmten Gründen auf das Autofahren zu verzichten und der dringenden Bitte, es unbedingt zu unterlassen.

Nope:

Zitat:

Arbeitsunfähigkeit

liegt nach der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses dann vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.

Was hat das bitte mit der Befähigung zum Führen eines Fzgs. Zu tun?

Sollte ich mal in die Lage kommen, dass ein Arzt mir rät die Finger von der Karre zu lassen, dann nehme ich den Hinweis ernst. Das erwähnte Vertrauensverhältnis zum Arzt ist selbstverständlich ein nicht zu unterschätzendes Gut. Dieses leichtfertig zu riskieren ist sicherlich sehr kritisch zu betrachten.

Und ja, es ist ein Unterschied, ob im Beipackzettel was steht oder ob es eine direkte ärztliche Empfehlung ist, das KfZ stehen zu lassen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. Juni 2021 um 21:11:35 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Juni 2021 um 20:59:35 Uhr:



So ist es. Aber in beiden Fällen ist eien konkrete Beurteilung des Gesundheitszustandes des Patienten und den sich daraus ergebenden Folgen erforderlich. Es bestehen auch schon Wertungsunterschiede zwischen der Empfehlung, aus bestimmten Gründen auf das Autofahren zu verzichten und der dringenden Bitte, es unbedingt zu unterlassen.

Nope:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. Juni 2021 um 21:11:35 Uhr:



Zitat:

Arbeitsunfähigkeit

liegt nach der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses dann vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.


Was hat das bitte mit der Befähigung zum Führen eines Fzgs. Zu tun?

Nichts. Das schrieb ich bereits. Ein Arzt hat ständig Prognoseentscheidungen zu treffen. da ist die hinsichtlich der Fähigkeit, am Straßenverkehr teilzunehmen noch eine der leichteren. Wir müssen dieses Thema doch nicht zum Popanz aufblasen. Es geht um Grenzfälle. Und diese Grenzen lassn sich nicht messerscharf ziehen. De Arzt muss daher in jedem Einzelfall die Interessen abwägen und dann für sich eine Entscheidung treffen. Apropos Vertrauensverhältnis Arzt-Patient. Da sit nich terst dann gestört, wenn der Arzt den uneinsichtigen Patienten der Führerscheinstelle meldet, sondern bereits dann, wenn der Patient den dringenden Rat des Arztes nicht befolgt.

Grüße vom Ostelch

Ostelch, da stimme ich Dir zu. Wenn der Patient Empfehlungen des Arztes nicht ernst nimmt, hat man ganz klar ein Vertrauensproblem Manch einer kommt dann auch mal auf dumme Gedanken.

Ein ehemaliger Vereinskollege hat von seinem Arzt keine Tauchtauglichkeit bescheinigt bekommen. Was macht man? Man bastelt sich einen Stempel es fiktiven ägyptischen Arztes und bescheinigt es sich selbst.

Bezug zum Straßenverkehr und Thema: ganz blöde Idee

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Juni 2021 um 21:19:57 Uhr:


… wenn der Arzt den uneinsichtigen Patienten der Führerscheinstelle meldet, sondern bereits dann, wenn der Patient den dringenden Rat des Arztes nicht befolgt.

Mir wird nicht klar, wohin Du willst.

Wenn ein Patient grundsätzlich davon ausgehen muss, der Arzt verpetzt ihn sowieso, wird er sich entweder nicht öffnen oder gar nicht erst zum Arzt gehen.

Ergo: Eine mögliche Einflussmöglichkeit vergeben.

Die Gesamtsituation von Patient —> Arzt —> Umwelt wird hier in einer Art von Linearität vereinfacht, die mit der Realität in Klinik und Praxis nichts zu tun hat. Das kann juristisch kaum gewürdigt werden.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. Juni 2021 um 21:29:46 Uhr:


Mir wird nicht klar, wohin Du willst.
Wenn ein Patient grundsätzlich davon ausgehen muss, der Arzt verpetzt ihn sowieso, wird er sich entweder nicht öffnen oder gar nicht erst zum Arzt gehen.
Ergo: Eine mögliche Einflussmöglichkeit vergeben.

Die Gesamtsituation von Patient —> Arzt —> Umwelt wird hier in einer Art von Linearität vereinfacht, die mit der Realität in Klinik und Praxis nichts zu tun hat. Das kann juristisch kaum gewürdigt werden.

Du vereinfachts hier in einer realitätsfernen Linearität.
Noch einmal: es geht hier um Grenzfälle von Patienten, denen ganz offensichtlich die Krankheitseinsicht fehlt und deren Teilnahme am Straßenverkehr eine erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung bedeutet. Das hat nichts mit (schadenfreudigem) "Verpetzen" zu tun, sondern es ist das letzte Mittel, eine erhebliche und konkrete Gefahr zu beseitigen. Dass es juristisch schwer zu würdigen ist, zeigt die Tatsache, dass das Handeln des Arztes strafrechtlich über das Instrument des rechtfertigenden Notstands beurteilt werden muss. In der Realität bereitet dieses Thema doch auch keinerlei Probleme. Dann müssen wir es hier auch nicht überproblematisieren.

Grüße vom Ostelch

Nun, ich denke, dass der Post von twindance es sehr trefflich beschrieben hat.

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