Was bedeutet "Der Pat. wurde bis zur Abklärung von Autofahren abgeraten"
Guten Tag,
eine Freundin von mir wurde aus der Neurologie entlassen. In ihrem Arztbrief findet sich der oben genannte Satz.
Was bedeutet dieser? Ist dies ein ärztliches Fahrverbot?
Wer darf eine Aufhebung eines solchen ärztlichen Fahrverbotes aussprechen? Reicht es, wenn irgend ein Facharzt ihr mündlich bestätigt, dass sie wieder ein Auto fahren darf? Soll sie auf Schriftform bestehen? Benötigt sie ein Gutachten, welches ihr die Fahrfähigkeit bestätigt?
Viele Grüße
Viola
113 Antworten
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 25. Juni 2021 um 10:20:18 Uhr:
Klares Nein. Ein Arzt kann sich nicht auf die Leitlinien berufen und den widerspenstigen Patienten unmittelbar bei der Fahrerlaubnisbehörde anschwärzen. Also er kann schon, aber mit erheblichen Folgen.
Wo habe ich das geschrieben?
Der Arzt muss und wird den Patienten zunächst einmal klar und deutlich (aus Beweisgründen schriftlich) über die temporäre Nichteignung zum Fahren aufklären.
Gewinnt er aber den ernsthaften Eindruck, dass der Patient sich an den dringenden Rat nicht hält - etwa weil er für den Arzt sichtbar sich schnurstracks ans Steuer seines Wagens begibt - darf der Arzt Meldung machen, ohne berufsrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen ernsthaft fürchten zu müssen.
Kein Arzt wird den Denunzieren seiner Patienten als Hobby betreiben. Es gibt aber zum Glück ausreichend viele, die im Ernstfall auf ihr Gewissen hören.
Zitat:
@ixtra schrieb am 25. Juni 2021 um 10:45:12 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 25. Juni 2021 um 10:20:18 Uhr:
Klares Nein. Ein Arzt kann sich nicht auf die Leitlinien berufen und den widerspenstigen Patienten unmittelbar bei der Fahrerlaubnisbehörde anschwärzen. Also er kann schon, aber mit erheblichen Folgen.Wo habe ich das geschrieben?
Der Arzt muss und wird den Patienten zunächst einmal klar und deutlich (aus Beweisgründen schriftlich) über die temporäre Nichteignung zum Fahren aufklären.
Gewinnt er aber den ernsthaften Eindruck, dass der Patient sich an den dringenden Rat nicht hält - etwa weil er für den Arzt sichtbar sich schnurstracks ans Steuer seines Wagens begibt - darf der Arzt Meldung machen, ohne berufsrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen ernsthaft fürchten zu müssen.
Kein Arzt wird den Denunzieren seiner Patienten als Hobby betreiben. Es gibt aber zum Glück ausreichend viele, die im Ernstfall auf ihr Gewissen hören.
Vermutungen Deinerseits? Könntest Du das belegen, viele Neurologen und Kardiologen (nicht abschließende Aufzählung) würden Dich auf Händen tragen.
„Dürfen“ tut da niemand etwas, genau das ist die Kritik aus der Ärzteschaft. Es bleibt eine individuelle Entscheidung mit einem individuellen Risiko, bestenfalls 50:50 aber es hängt die Existenz dran.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 25. Juni 2021 um 15:10:43 Uhr:
Vermutungen Deinerseits?
Ich habe dafür eine nicht ganz unbedeutende Quelle.
BGH NJW 1968, 2288.
Nochmals im Grundsatz auch so ausgeführt vom OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2015 - III-2 Ws 101/15.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 25. Juni 2021 um 15:10:43 Uhr:
viele Neurologen und Kardiologen (nicht abschließende Aufzählung) würden Dich auf Händen tragen.
„Dürfen“ tut da niemand etwas, genau das ist die Kritik aus der Ärzteschaft. Es bleibt eine individuelle Entscheidung mit einem individuellen Risiko, bestenfalls 50:50 aber es hängt die Existenz dran.
Deine Aussage ist gleichermaßen falsch wie richtig.
Das Problem ist nicht, das "niemand etwas darf". Das Problem bei § 34 StGB ist, dass das Prognoserisiko hinsichtlich der Rechtfertigung bei dem liegt, der sich darauf beruft.
Ob der Arzt also durfte, prüft nachher im Zweifelsfall ein Gericht. Das ist einem Mediziner generell schonmal sehr unrecht, da doch eigentlich kein Sterblicher über einen Gott (in weiß) richten darf.
Der Arzt darf die Behörde informieren, wenn die Gefahr droht, dass sein Patient mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl dieser krankheitsbedingt nicht mehr fähig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, ohne sich und andere zu gefährden.
Er muss aber zunächst versuchen, die Gefahr anders abzuwenden. Das bedeutet, er muss den Patienten aufklären und auf ihn einwirken.
Und genau bei dem Einwirken wird im Regelfall die größte Schwierigkeit bestehen. Muss ich dem Patienten, der gerade ins Auto steigt, hinterherrennen? Was ist mir noch abzuverlangen? Wie lange muss ich auf einen störrischen Patienten einwirken?
Wer aber seinen Job korrekt macht, das Einwirken ernsthaft betreibt und sich an den genannten Leitlinien orientiert, der wird sich beileibe nicht eines 50:50 Risikos ausgesetzt sehen. Das ist einfach Unsinn.
Das Risiko mag sich für den ein oder anderen Arzt so groß anfühlen, dass er es lieber nicht eingeht. Ob er dann reines Gewissens in den Spiegel sehen kann, wenn er erfährt, dass sein Patient einen Unfall mit mehreren Toten verursacht hat, muss jeder bitte für sich entscheiden.
Niemand sagt, das Zivilcourage immer leicht und risikofrei ist. Das Risiko einen eindeutig fahrunfähigen und uneinsichtigen Patienten anzuschwärzen, dürfte aber um Längen geringer sein als jemand aus einem brennenden Haus oder vor einem gewalttätigen Mob zu retten.
Bist Du Arzt?
Ansonsten würde ich Dir gerne Recht geben, dann sind wir aber beide auf dem falschen Dampfer.
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Zitat:
@Moewenmann schrieb am 25. Juni 2021 um 15:34:12 Uhr:
Ansonsten würde ich Dir gerne Recht geben, dann sind wir aber beide auf dem falschen Dampfer.
Du must ja nicht mir Recht geben, Du kannst dem OLG Düsseldorf und vor allem dem BGH folgen. Auch die können ja mal falsch liegen... aber auf den BGH darf man eben vertrauen und sein Handeln danach ausrichten.
Wer Zweifel hat, liest einfach die Urteile.
Zitat:
@ixtra schrieb am 25. Juni 2021 um 15:36:36 Uhr:
Wer Zweifel hat, liest einfach die Urteile.
… Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Super Perspektive für jeden Arzt.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 25. Juni 2021 um 15:49:08 Uhr:
Zitat:
@ixtra schrieb am 25. Juni 2021 um 15:36:36 Uhr:
Wer Zweifel hat, liest einfach die Urteile.
… Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Super Perspektive für jeden Arzt.
Zum einen waren es 800 Euro.... Das ist nicht existenzgefährdend, sondern nur ein Klapps auf die Hand.
Und warum? Nicht weil der Arzt nicht die Mitteilung machen durfte, sondern weil er zu viel mitgeteilt hat.
In den Rn. 18-20 wurde ausgeführt, dass der Arzt eben nur die konkrete Diagnose, aus der sich die mögliche Fahruntüchtigkeit ergab, mitteilen durfte.
Eigentlich klar, oder? So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Denn auch bei einer Durchbrechung der Schweigepflicht sind ja nicht alle Dämme gebrochen. Die ganze Krankenhistorie muss und darf eben nicht mitgeteilt werden. Ob der Patient auch noch ein Abszess am Arsch hat, geht die Fahrerlaubnisbehörde nichts an.
Es war also ein lässlicher Fehler des Arztes, der ihn 800 € zzgl. ggf den Lohn für einen guten Verteidiger gekostet hat. Im Regelfall werden derartige Verstöße frühzeitig eingestellt.
Wenn man als Lehre aus diesem Fall nun mitnehmen möchte, dass man lieber schwere Unfälle durch die Patienten in Kauf nimmt, dann ist das so. Ist wie gesagt eine Gewissensentscheidung, eine Pflicht zur Meldung besteht ja nicht.
Der Arzt darf eben gut und fromm schweigen und kriegt keine Probleme... solange sein Gewissen ihm keine bereitet.
Und mal ehrlich: Das Gejammer mancher Ärzte kann ich auch nicht mehr hören. Auch Krankenpfleger, Altenpfleger und Lehrer bewegen sich mit so mancher Prognoseentscheidung schnell auf sehr dünnem Eis. Jeder Pfleger, der vorübergehend ein Bettgitter anbringt, bewegt sich schnell im Grenzbereich der Freiheitsberaubung. Jeder Kindergärtner, der zu oft, zu freiwillig oder zu lange wickelt, kann sich plötzlich einem existenzzermalmenden Verfahren wegen sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener ausgesetzt sehen.
Diese Berufsgruppen werden im Allgemeinen aber nicht annähernd so gut für die eingegangene Belastung und Verantwortung entschädigt.
Manchmal muss man etwas tun, weil es richtig ist. Und nicht weil es der einfachste Weg für einen selber ohne jedes Risiko ist.
Als Arzt hat man eine hohe Verantwortung. Wenn man daraus aber sowohl gehaltstechnisch als auch gesellschaftlich seine Stellung ableiten will, muss man diese Verantwortung auch tatsächlich tragen.
Der Passus im Arzt brief entbindet den Arzt vo einer Schuld, falls es zu einem Unfall kommt.
Die Patientin wurde informiert, dass Autofahren keine besonders gute Idee ist, bis die Ursache für irgendetwas (ich vermute mal ein Ohnmachtsanfall/Synkope, denn das wäre der Klassiker für genau diesen Passus in der Neuro) geklärt ist.
Das Problem ist für den Arzt, da er selbst auf eine Abklärung hinweist (dies bedeutet, dass er sich selbst nicht sicher ist), ob überhaupt ein Risiko besteht. Aber dies Restrisiko sichert sich der Arzt durch den Hinweis an den Patienten ab. Kommt es zu einem Unfall kann der Patient nicht behaupten, der Arzt hätte darüber nichts gesagt... der Patient hat dann jedoch ggf. grobe Fahrlässigkeit am Hals.
Zitat:
@ixtra schrieb am 25. Juni 2021 um 15:56:36 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 25. Juni 2021 um 15:49:08 Uhr:
… Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Super Perspektive für jeden Arzt.Zum einen waren es 800 Euro.... Das ist nicht existenzgefährdend, sondern nur ein Klapps auf die Hand.
Und warum? Nicht weil der Arzt nicht die Mitteilung machen durfte, sondern weil er zu viel mitgeteilt hat.
In den Rn. 18-20 wurde ausgeführt, dass der Arzt eben nur die konkrete Diagnose, aus der sich die mögliche Fahruntüchtigkeit ergab, mitteilen durfte.
Eigentlich klar, oder? So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Denn auch bei einer Durchbrechung der Schweigepflicht sind ja nicht alle Dämme gebrochen. Die ganze Krankenhistorie muss und darf eben nicht mitgeteilt werden. Ob der Patient auch noch ein Abszess am Arsch hat, geht die Fahrerlaubnisbehörde nichts an.
Es war also ein lässlicher Fehler des Arztes, der ihn 800 € zzgl. ggf den Lohn für einen guten Verteidiger gekostet hat. Im Regelfall werden derartige Verstöße frühzeitig eingestellt.
Wenn man als Lehre aus diesem Fall nun mitnehmen möchte, dass man lieber schwere Unfälle durch die Patienten in Kauf nimmt, dann ist das so. Ist wie gesagt eine Gewissensentscheidung, eine Pflicht zur Meldung besteht ja nicht.
Der Arzt darf eben gut und fromm schweigen und kriegt keine Probleme... solange sein Gewissen ihm keine bereitet.
Und mal ehrlich: Das Gejammer mancher Ärzte kann ich auch nicht mehr hören. Auch Krankenpfleger, Altenpfleger und Lehrer bewegen sich mit so mancher Prognoseentscheidung schnell auf sehr dünnem Eis. Jeder Pfleger, der vorübergehend ein Bettgitter anbringt, bewegt sich schnell im Grenzbereich der Freiheitsberaubung. Jeder Kindergärtner, der zu oft, zu freiwillig oder zu lange wickelt, kann sich plötzlich einem existenzzermalmenden Verfahren wegen sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener ausgesetzt sehen.
Diese Berufsgruppen werden im Allgemeinen aber nicht annähernd so gut für die eingegangene Belastung und Verantwortung entschädigt.Manchmal muss man etwas tun, weil es richtig ist. Und nicht weil es der einfachste Weg für einen selber ohne jedes Risiko ist.
Als Arzt hat man eine hohe Verantwortung. Wenn man daraus aber sowohl gehaltstechnisch als auch gesellschaftlich seine Stellung ableiten will, muss man diese Verantwortung auch tatsächlich tragen.
Du lehnst Dich da sehr weit aus dem Fenster. Der Krankenpfleger bringt das Bettgitter nicht selbstentcheidend an. Es wird der Arzt zuvor gefragt und der muss diese freiheitsentziehende Maßnahme schriftl. anordnen. Der Kindergärtner geht mit dem Kinderwickeln seiner normalen Tätigkeit nach, eine strafwürdige Handlung muss diesem zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ob diese wirklich existenzgefährdend ist?
Bricht aber ein Arzt die Schweigepflicht - eines der schützenswertesten Güter der Arzt-Patienten-Beziehung- so muss der Arzt nachweisen, dass dies zwingend notwendig war und alle anderweitigen Möglichkeiten ausgeschöpft und nicht zielführend waren. Du erkennst sicher den Unterschied in der Beweislast und die Schwierigkeit diese Beweise zu führen. Und sollte der Bruch der Schweigepflicht vom Arzt nicht zweifelsfrei begründet werden können drohen Entzug der Zulassung bzw. sogar der Approbation. DAS ist existenzbedrohend da praktisch Berufsverbot bei gleichzeitig laufenden Kosten durch Praxis, Personal, Kredite. Wenn das eigene Fell nicht nass werden kann, kann man freilich fröhlich frei die anderen in´s Gewitter schicken und schlau über Gewissen und Verantwortung schwadronieren
Der Patient wird aufgeklärt, die Fahruntauglichkeit wird schriftl. dokumentiert und damit ist der Arzt rechtlich abgesichert. Der Bürger/Patient besteht ja immer so vehement auf seine Mündigkeit und seine Selbstverantwortlichkeit - dann bittschö auch in jeder Konsequenz. Es darf ja sogar jeder ---mmmiiieeeepppp---- die Regierung wählen.
Als Arzt ist man in der Regel bereits mit seiner Tätigkeit als Arzt ausreichend ausgelastet, da muss man nicht auch noch als Kindergärtner agieren.
Zur Frage des TE
Die Empfehlung der Klinik sollte beachtet werden, die Haftung geht somit vollständig auf die Patientin über.
Sie zählt de facto als ärztliches Fahrverbot. In welcher Worthülse dies geschieht, ist irrelevant
Die Aufhebung kann durch den Haus- oder den Facharzt erfolgen, auf die Schriftform sollte die Freundin bestehen
Ein Gutachten ist nicht erforderlich und außerdem sehr teuer.
Sollte die Fahrerlaubnisbehörde vom Fahrverbot oder auch nur von der fehlenden Fahrtauglichkeit erfahren, so kann diese ihrerseits die Beibringung eines Attestes oder auch eines Gutachtens verlangen, die die wiedererlangte Fahrtauglichkeit bescheinigen. Da muss noch nicht einmal zuvor ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen worden sein.
Es wäre sehr klug der Empfehlung der Klinik zu folgen und die Finger vom Steuer zu lassen - man kann nicht soooo doof denken, wie das Leben dann spielt. Man muss noch nicht einmal am Unfall schuld gewesen sein. Wenn die neugierige Nachbarin Gretel Giftig das Geschehen beobachtet und aus dem Fenster plärrt "aber die XXXX war doch gerade noch in der Klapse" und der Unfallgegner dies hört und bei seinem Anwalt Andy Advocat vorbringt - dann ist da ganz schnell ein großer brauner Haufen am Dampfen, wenn das Stichwort Fahrtauglichkeitsgutachten in´s Spiel gebracht wird. Denn dann wird es richtig teuer. Im neurologischen Fachbereich wird da ganz schnell mal ein Tausender fällig
Zitat Twindance:
"Der Patient wird aufgeklärt, die Fahruntauglichkeit wird schriftl. dokumentiert und damit ist der Arzt rechtlich abgesichert. Der Bürger/Patient besteht ja immer so vehement auf seine Mündigkeit und seine Selbstverantwortlichkeit - dann bittschö auch in jeder Konsequenz."
So ist es.
Ich habe es auch so live erlebt.
Vor Corona ist mir im linken Ellbogen eine Sehne wieder neu angestrickt worden. Nach drei Tagen durfte ich wieder raus. Das Auto stand vor der Tür.
Abschlussbesprechung im Doc-Zimmer mit Schwester.
Meine Frage: Auto steht unten, kann ich fahren ?
Antwort Doc: Ich empfehle nicht zu fahren (und sah dabei auch die Schwester an, die nickte), der Arm ist nicht korrekt einsetzbar.
Ich: Hmmm, nicht gut... ...einen der mich holt habe ich nicht, die arbeiten alle..
Doc: Nochmal, ich EMPFEHLE, nicht zu fahren.
Das muss ich. Was ihr am Ende macht, ist mir egal.
Schwester X hat es mitbekommen, mehr kann ich nicht sagen.
Das wars.
Ich bin dann vorsichtig nach Haus.
Wär was gewesen, hätte der Doc sich abgesichert.
Gruß Jörg.
Zitat:
@twindance schrieb am 25. Juni 2021 um 23:39:32 Uhr:
Du lehnst Dich da sehr weit aus dem Fenster.
Nein. Ich stelle die rechtliche Lage dar und würdige das Verhalten einiger Mediziner. Ersteres ist rein faktenbasiert, letzteres ist eine persönliche Meinung. Die kannst Du teilen oder nicht. Das haben Meinungen so an sich.
Zitat:
@twindance schrieb am 25. Juni 2021 um 23:39:32 Uhr:
Der Krankenpfleger bringt das Bettgitter nicht selbstentcheidend an.
Was macht der Altenpfleger mitten in der Nacht? Er muss natürlich eigenständig eine Entscheidung treffen, da ist kein Arzt wenn Herr Müller aus dem Bett fällt. In der Praxis habe ich es zigfach erlebt, dass da ad hoc Entscheidungen getroffen worden sind, ohne dass da vorher oder auch nur nachher ein Arzt draufgeschaut hat. Genauso wie auch gerne die richterliche Genehmigung einfach vergessen wurde... die es eben auch nach der ärztlichen Anordnung braucht, wenn es nicht nur eine ganz vorübergehende Maßnahme ist.
Zitat:
@twindance schrieb am 25. Juni 2021 um 23:39:32 Uhr:
Bricht aber ein Arzt die Schweigepflicht - eines der schützenswertesten Güter der Arzt-Patienten-Beziehung- so muss der Arzt nachweisen, dass dies zwingend notwendig war und alle anderweitigen Möglichkeiten ausgeschöpft und nicht zielführend waren. Du erkennst sicher den Unterschied in der Beweislast und die Schwierigkeit diese Beweise zu führen. Und sollte der Bruch der Schweigepflicht vom Arzt nicht zweifelsfrei begründet werden können drohen Entzug der Zulassung bzw. sogar der Approbation. DAS ist existenzbedrohend da praktisch Berufsverbot bei gleichzeitig laufenden Kosten durch Praxis, Personal, Kredite. Wenn das eigene Fell nicht nass werden kann, kann man freilich fröhlich frei die anderen in´s Gewitter schicken und schlau über Gewissen und Verantwortung schwadronieren
Hör doch auf zu jammern. Die ordentliche Dokumentation von Aufklärung gehört zum Berufsfeld dazu. Dafür gibt es Aufklärungsbögen und Patientenaktenvermerke. Notfalls beim Querulanten holt man sich Personal dazu.
Zeig mir doch bitte nur einen Fall eines Mediziners mit Berufsverbot, weil er begründete Sorgen an der Fahrtüchtigkeit angezeigt hätte.
Zitat:
@twindance schrieb am 25. Juni 2021 um 23:39:32 Uhr:
Der Patient wird aufgeklärt, die Fahruntauglichkeit wird schriftl. dokumentiert und damit ist der Arzt rechtlich abgesichert. Der Bürger/Patient besteht ja immer so vehement auf seine Mündigkeit und seine Selbstverantwortlichkeit - dann bittschö auch in jeder Konsequenz.
Wie ich bereits geschrieben hatte, der Arzt muss nur aufklären und ist dann rechtlich raus. Er muss keine Meldung machen. Wenn er aber das ganz greifbare Risiko schwerer Verkehrsunfälle erkennen kann und weiß, dass der Patient eben nicht eigenverantwortlich auf das Autofahren verzichtet, bleibt eben die Frage der Moral.
Zitat:
@twindance schrieb am 25. Juni 2021 um 23:39:32 Uhr:
Als Arzt ist man in der Regel bereits mit seiner Tätigkeit als Arzt ausreichend ausgelastet, da muss man nicht auch noch als Kindergärtner agieren.
Der Schutz des Lebens der anderen Verkehrsteilnehmer ist also Kindergartenarbeit?
Kann man so sehen, es besteht ja auch keine Pflicht. Ich habe dazu eben moralisch eine andere Einstellung.
Diese Argumentation erweckt den fatalen Eindruck, Ärzten wären schnell bei der Sache, wenn es um den Bruch des Arztgeheimnisses aus vermeintlich edlen Motiven heraus geht. Das könnte Menschen veranlassen, keine Hilfe zu suchen aus Angst um FE und berufliche Existenz.
Vielleicht erinnert sich noch wer an den jungen Mann hier im Forum und seine Verzweiflung, weil er „nur“ Krampfanfälle als Nebenwirkung einer Antibiotika-Therapie hatte.
Selbst wenn sich ein Arzt an eine FEB wenden würde, damit wird keine Gefahr unmittelbar abgewendet. Die Anordnung der Überprüfung der Fahreignung ist immer noch ein Verwaltungsakt gegen den Rechtsmittel möglich sind.
Das „Schwert“ des Schweigepflichtverletzung ist stumpf aber für den der es zieht trotzdem sehr gefährlich.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. Juni 2021 um 16:04:50 Uhr:
Diese Argumentation erweckt den fatalen Eindruck, Ärzten wären schnell bei der Sache, wenn es um den Bruch des Arztgeheimnisses aus vermeintlich edlen Motiven heraus geht. Das könnte Menschen veranlassen, keine Hilfe zu suchen aus Angst um FE und berufliche Existenz.
Wenn man vorhat, trotz eindeutig krankheitsbedingter Fahruntüchtigkeit Auto zu fahren und sich gleichzeitig nicht zutraut, den Arzt halbwegs plausibel anzulügen...
Es geht nicht darum, dass jemand mglw. in seiner Fahrfähigkeit ein wenig eingeschränkt ist.
Es geht um die Fälle, bei denen der Betrieb eines KFZ schlicht unvertretbar ist. Also um solche Fälle, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein behördliches Fahrverbot auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens erfolgen würde.
Zitat:
@ixtra schrieb am 28. Juni 2021 um 16:10:21 Uhr:
Es geht nicht darum, dass jemand mglw. in seiner Fahrfähigkeit ein wenig eingeschränkt ist.
Es geht um die Fälle, bei denen der Betrieb eines KFZ schlicht unvertretbar ist. Also um solche Fälle, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein behördliches Fahrverbot auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens erfolgen würde.
… Wahrscheinlichkeiten? Super. Wer beurteilt das und wer kann das überhaupt beurteilen? Du, ich, Mitforianer, ein Arzt, auf welcher Basis?
Das ist alles kein Grund, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt auszuhöhlen.
Solange es keinen Tatbestand gibt „fuhr gegen den Rat eines Arztes mit dem Kfz“ ist das alles irrelevant. Ärzte sind keine FEB und auch sonst keine Exekutivorgane.
Dein Gedankengebäude geht kilometerweit an der Realität der Klinik und den Bedürfnissen von Patienten und Ärzten vorbei; und ist dabei prospektiv gesehen schädlich für Patienten, die noch keine sind.