Was bedeutet "Der Pat. wurde bis zur Abklärung von Autofahren abgeraten"
Guten Tag,
eine Freundin von mir wurde aus der Neurologie entlassen. In ihrem Arztbrief findet sich der oben genannte Satz.
Was bedeutet dieser? Ist dies ein ärztliches Fahrverbot?
Wer darf eine Aufhebung eines solchen ärztlichen Fahrverbotes aussprechen? Reicht es, wenn irgend ein Facharzt ihr mündlich bestätigt, dass sie wieder ein Auto fahren darf? Soll sie auf Schriftform bestehen? Benötigt sie ein Gutachten, welches ihr die Fahrfähigkeit bestätigt?
Viele Grüße
Viola
113 Antworten
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 29. Juni 2021 um 16:50:44 Uhr:
Gipsfuß geht. Wenn es der linke ist und das Auto Automatik hat. 😉
Kein Witz.
Kann man auch mit dem linken Fuß bedienen. Ist nur eine Gewöhnungsfrage. Manche fahren Automatik auch grundsätzlich zweifüßig. Sehe da zwar auch keinen Vorteil drin, aber wem das gefällt ... so what. 🙂
Zitat:
@ixtra schrieb am 29. Juni 2021 um 17:17:44 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 29. Juni 2021 um 17:10:29 Uhr:
So funktioniert das bei einer Diskussion nicht. Steile These ohne Beleg = Fake Facts.Du verdrehst die Ausgangslage.
Vom Verdreher wird Verdrehung vorgeworfen. Sehr bequem, die eigenen Maßstäbe nicht bei sich selbst anzulegen.
Das ist die Krux in dieser typischen Laiendiskussion - es werden lustig die verschiedensten Sachverhalte vermischt, um die eigene Meinung zu untermauern.
Die ganze Diskussion um Erkrankung und Prognoseeinschätzung ist absolut müßig, da es sich hier immer um ein legtimiertes einvernehmliches Handeln zweier Vertragspartner im Arzt-Patienten-Verhältnis handelt und nichts gegen den Willen des Patienten geschieht. Der Bruch der Schweigepflicht aber geschieht gegen den Willen des Patienten und ist per se eine Straftat, punkt. Der Arzt darf ja auch nicht einfach einen Patienten operieren, nur weil nach fachlichen Gesichtspunkten die Operation vernünftig und wichtig ist, wenn der Patient dies ablehnt. Unterschied - die Schweigepflichtsverletzung KANN unter eng begrenzten Umständen nachträglich legitimiert werden, wenn damit EVTL. Schaden von Dritten abgewendet werden kann. Das Problem hierbei ist, es muss eine KONKRETE Gefährdung vorliegen. Und dieser Punkt ist das hüpfende Komma, der die Sache kompliziert macht. Der Jurist kann da schlau schwatzen - der verliert höchstens seinen Prozess, bekommt aber dennoch seine Kohle. Das Maul würde wesentlich weniger weit aufgerissen werden, wenn der verehrte Advocatus bei einem verlorenen Prozess der gegnerischen Partei die entstehenden Kosten und eine Entschädigung aus dem eigenen Beutel zahlen müsste und für die nächsten zwei Jahre keinen Fall mehr übernehmen dürfte. Der Herr Jurist bekommt plötzlich kalte Füße? Aber nicht doch, der Herr Jurist verdient doch genug und hat eine hohe moralische Verpflichtung und gesellschaftliche Verantwortung!
Merkste was?
Und ja - ein Kollege wollte seiner Verantwortung gerecht werden und hat die Meldung bitter büßen müssen. Eine konkrete Gefährdung wurde nicht gesehen - trotz vorliegender Einschränkung der Fahrtauglichkeit nach FEV. Ich selber hatte nur Glück, dass ein Betroffener über die Klinik seinen Unmut über eine Meldung kundtat und die Juristen der Haftpflichtversicherung der Klinik mit dem Betroffenen einen Vergleich schlossen - Epileptiker mit mehreren Anfällen im Monat in stat. Behandlung, mehrfach schriftl. unter Zeugen zuvor aufgeklärt.
Im Gegensatz zu manchen Diskutanten ist mein Ar.... im entsprechenden Trommelfeuer und ich muss nicht mangelndes Wissen durch sehr viel Meinung kompensieren.
Bei manchen Gedankengängen weiß ich wirklich nicht, welcher Prominente es auf den Punkt bringt: Orson Welles, Albert Einstein oder oder am treffendsten doch Dieter Nuhr
Zitat:
@Viola schrieb am 24. Juni 2021 um 12:33:45 Uhr:
Guten Tag,
eine Freundin von mir wurde aus der Neurologie entlassen. In ihrem Arztbrief findet sich der oben genannte Satz.
Was bedeutet dieser? Ist dies ein ärztliches Fahrverbot?
Wer darf eine Aufhebung eines solchen ärztlichen Fahrverbotes aussprechen? Reicht es, wenn irgend ein Facharzt ihr mündlich bestätigt, dass sie wieder ein Auto fahren darf? Soll sie auf Schriftform bestehen? Benötigt sie ein Gutachten, welches ihr die Fahrfähigkeit bestätigt?
Viele Grüße
Viola
Um die Diskussion mal zusammenzufassen: die Freundin sollte sich bis zur Klärung der aktuellen Verdachtsdiagnose nicht ans Steuer setzen. Bestätigt sich die Verdachtsdiagnose nicht, ist die Empfehlung des Facharztes hinfällig. Wird sie jedoch durch die Befunde bestätigt, ist sie je nach Erkrankung entweder nach medikamentöser Einstellung wieder fahrfähig oder die Diagnose schließt die Fahrfähigkeit per se aus. Sollte letzteres der Fall sein, hat sie ganz andere Probleme als das Führen eines Kfz.
Ähnliche Themen
Die Frage ist hier nicht, ob sie noch fahren darf, sondern eher, ob sie noch sollte. Hier ist die Eigenverantwortung gefordert.
Solange nix passiert, wirds kaum Probleme geben.Hätte sie aber einen Unfall mit dem Fahrzeug(den ich ihr sicher nicht wünsche), können sehr unangenehme Fragen auf sie zukommen.
Berlin-paul hat es wunderbar zusammengefasst. Der Umstand, dass twindance recht deutlich werden musste und die TE überhaupt die Frage gestellt hat zeigt für mich recht deutlich, dass manche Leute entweder nicht verstehen können oder wollen und eine ausschweifend geführte Diskussion das ganze nicht wirklich verbessern wird.
Die Frage war schon sinnvoll, manche Beiträge daraufhin weniger. (Damit meine ich nicht dich)
Hallo!
Das vermeintliche Einstein-Zitat ist deshalb trotzdem keines. Es ist so in seinem gesamten Werk nicht zu finden und erst ca. 50 Jahre nach seinem Tod erstmals nachweisbar. (Gegenbeweis darf aber natürlich gerne geführt werden).
Zudem: Nach allem, was man über Einsteins Naturell allgemein und seine Diskussionskultur im Speziellen weiß, hat er sich nie derart herabgelassen, andere Menschen als Idioten oder ähnliches zu titulieren. Finde ich persönlich äußerst nachahmenswert.
Gruß
.SD
Ich mach mal zu, das wird langsam peinlich.