Was bedeutet "Der Pat. wurde bis zur Abklärung von Autofahren abgeraten"

Guten Tag,
eine Freundin von mir wurde aus der Neurologie entlassen. In ihrem Arztbrief findet sich der oben genannte Satz.
Was bedeutet dieser? Ist dies ein ärztliches Fahrverbot?
Wer darf eine Aufhebung eines solchen ärztlichen Fahrverbotes aussprechen? Reicht es, wenn irgend ein Facharzt ihr mündlich bestätigt, dass sie wieder ein Auto fahren darf? Soll sie auf Schriftform bestehen? Benötigt sie ein Gutachten, welches ihr die Fahrfähigkeit bestätigt?
Viele Grüße
Viola

113 Antworten

Zitat:

@audijazzer schrieb am 24. Juni 2021 um 16:52:09 Uhr:


Hier sitzen weder Ärzte noch Anwälte

Aha... und das kannst Du für alle anderen User hier wie genau ausschließen?

Wer sich bei bekannter Indikation etwas einlesen möchte, dem seien die von der BASt herausgegebenen Begutachtungsleitlinien ans Herz gelegt.
https://www.bast.de/.../Begutachtungsleitlinien.pdf?...

@audijazzer

Was ich bemängelt habe war die mangelnde Empathie einiger User, gerade die ersten beiden Kommentatoren hauen in der für dieses Forum gewohnter Art und Weise drauf, ohne die Fakten zu kennen (wie du bereits schriebst). Eine Entlassung aus einer Neurologie deutet auf eine psychische Erkrankung hin (muss aber nicht!), und das kann auch bedeuten, dass man sich lieber an Freunde/Familie wendet, oder dass man in den weiten des Internets nach Hilfe sucht, wenn man etwas nicht in Gänze verstanden hat.

Zitat:

trotzdem die falsche Adresse. Hier sitzen weder Ärzte noch Anwälte[...]

Die gibt es hier sehr wohl, es sind auch "nur" Menschen. Außerdem konnte die Fragestellung doch zufriedenstellend beantwortet werden. Einige User haben sich nämlich die Mühe gemacht, und nicht nur auf Google verwiesen oder eine hämische Antwort gegeben.

Zitat:

da stimme ich dir zu, dasselbe gilt dann aber auch für dich.

Ohne deinen Kommentar hätte ich keinen Bedarf gesehen mich hier nochmal zu melden... Weiteres bitte via PN, falls du noch etwas zu klären hast. Für mich ist die Sache erledigt.

Zitat:

@ixtra schrieb am 24. Juni 2021 um 16:55:22 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 24. Juni 2021 um 16:52:09 Uhr:


Hier sitzen weder Ärzte noch Anwälte

Aha... und das kannst Du für alle anderen User hier wie genau ausschließen?

als Auto-Enthusiasten gibts hier sicher einige, die sich aber nicht in berufsständiger Funktion zu dem Fall äußern werden, sondern höchstens - wie jeder hier - allgemein. Mehr wäre auch nicht verantwortbar.

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Zitat:

@Ascender schrieb am 24. Juni 2021 um 18:02:00 Uhr:


@audijazzer
(..)
Eine Entlassung aus einer Neurologie deutet auf eine psychische Erkrankung hin (muss aber nicht!), und das kann auch bedeuten, dass man sich lieber an Freunde/Familie wendet, oder dass man in den weiten des Internets nach Hilfe sucht, wenn man etwas nicht in Gänze verstanden hat.

nichts anderes habe von Anfang an geschrieben, schön dass du es in anderen Worten nochmal wiederholst.
Hier ist jedenfalls die falsche Anlaufstelle.
Niemand kann die ärztliche Diagnose beurteilen, weder fachlich (wie auch??), noch sonstwie.
Dieses ärztliche Empfehlung in einem Autoforum auszudiskutieren, wäre die letzte Idee, auf die ich käme, aber wieder einmal scheints eher darum zu gehen, sich hier "moralische Unterstützung" abzuholen für etwas, was man so nicht akzeptieren will. Lässt sich jedenfalls stark vermuten.

Auch komisch, die Freundin loszuschicken, hier einen Account zu eröffnen und das Thema zu posten.

Ich möchte mich für die hilfreichen, konstruktiven Wortmeldungen bedanken! Diese bringen meine Freundin weiter!

Zitat:

@audijazzer schrieb am 24. Juni 2021 um 19:57:00 Uhr:


Niemand kann die ärztliche Diagnose beurteilen, weder fachlich (wie auch??), noch sonstwie.

Das war doch überhaupt nicht die Fragestellung! Und selbst wenn man nix sinnvolles beitragen kann, dann lässt man einfach die Finger von der Tastatur. Ist doch nicht so schwer?!

Zitat:

aber wieder einmal scheints eher darum zu gehen, sich hier "moralische Unterstützung" abzuholen für etwas, was man so nicht akzeptieren will. Lässt sich jedenfalls stark vermuten.

Das ist nun deinerseits Spekulation und trägt überhaupt gar nichts zur Sache bei. Vielmehr scheint es dir nun darum zu gehen unbedingt Recht behalten zu wollen, obwohl die Frage des TE zum einen ausreichend und zufriedenstellend beantwortet worden ist, zum anderen hier schon deutliche Worte gewechselt wurden. WOZU?!

Zitat:

Auch komisch, die Freundin loszuschicken, hier einen Account zu eröffnen und das Thema zu posten.

Das hat dich/uns ebenfalls nicht zu interessieren. Für mich hört es sich so an als ob die Freundin sich Sorgen macht und sich erkundigen wollte. Dass hier dann einige Mitforisten wieder in allem nur das Schlechte sehen wollen ist wirklich typisch und da muss einem auch nicht wundern, dass die Moderatoren öfter mal durchfegen. Es ist egal in welchem Unterforum: Mittlerweile eskalieren gefühlt alle Threads... Macht absolut keinen Spaß, und ich werde wohl MT wieder für eine längere Zeit meiden. 🙄

Solche Sachen lassen mich wirklich zweifeln mit vernunftbegabten und erwachsenen Wesen zu kommunizieren.

Zitat:

@mkw schrieb am 24. Juni 2021 um 12:53:41 Uhr:


...
Das ist kein Verbot, könnte aber zumindest zu einer Mitschuld führen bei einem Unfall, wenn bewiesen werden kann, dass der Unfall anders ausgegangen wäre ohne die Erkrankung.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 24. Juni 2021 um 12:57:49 Uhr:


...
Kommt es aufgrund der Einschränkung zum Unfall kann die Sache schon wieder anders aussehen. Dann könnte man wohl eine Teilschuld bekommen.

Und wie kommt das raus ?

Nehmen wir an, die Person hat einen "üblichen" Auffahrunfall, rutscht an einer roten Ampel dem letzten hinten drauf. Vor 4 Wochen war sie wegen eines Schlaganfalles im KH und hat das Schreiben mitbekommen, wirkt aber bei der Unfallaufnahme unauffällig. Und nun ?

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 24. Juni 2021 um 22:26:16 Uhr:


Und wie kommt das raus ?

Nehmen wir an, die Person hat einen "üblichen" Auffahrunfall, rutscht an einer roten Ampel dem letzten hinten drauf. Vor 4 Wochen war sie wegen eines Schlaganfalles im KH und hat das Schreiben mitbekommen, wirkt aber bei der Unfallaufnahme unauffällig. Und nun ?

Was meinst du genau? Die Vorerkrankungen und der ärztliche Rat im Regelfall nicht wegen der ärztlichen schweigepflicht. Anders sieht dies aus, wenn der Arzt in Abwägung mit der Gefahr für die Allgemeinheit aufgrund erkennbarer Widersetzung des Rates die Behörden informiert hat.

Die kausalität? Da musd gem 26 abs 3 vvg der versicherte den gegenbeweis führen .

Wenn es doof läuft, läuft es oft richtig doof.

Zitat:

@ixtra schrieb am 24. Juni 2021 um 22:39:39 Uhr:


...
Was meinst du genau?
...

Kein VT schleppt ja seine Krankenakte mit sich rum, die bei Unfällen ausgelesen wird. Noch nicht 🙄. Es geht also darum, daß die Polizei also nur - wie immer - situativ vermuten kann, ob evtl. eine Gesundheitsstörung vorliegt.

Zitat:

@ixtra schrieb am 24. Juni 2021 um 22:39:39 Uhr:


...
Anders sieht dies aus, wenn der Arzt in Abwägung mit der Gefahr für die Allgemeinheit aufgrund erkennbarer Widersetzung des Rates die Behörden informiert hat.
...

Wer sind "die Behörden" ? Und muss der Betroffene darüber informiert werden ?

Der arzt wird wohl häufig die polizei anrufen. Wenn die grade nicht ausgelastet sind bzw in dringlichen fällen werden die sich vielleicht. zu einer gefärderansprache hinreissen lassen. Zuständig ist dann die fahrerlaubnisbehörde.

Eine informationspflicht ist mir nicht bekannt und wprde auch dem zweck der gefahrenabwehr zuwiderlaufen.

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