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Was beachten beim Motorrad verschieben

Nachdem ich mittlerweile die Schnauze voll habe und nun demnächst mal das zwischen meinem und dem Nachbarstellplatz geparkte Motorrad verschieben will, wollte ich mal nachfragen, was man dabei beachten sollte.

Bevor hier jemand Schnappatmung bekommt:

Auf meinem Nachbarparkplatz steht neben einem PKW seit einiger Zeit auch noch ein Motorrad. Auch wenn der PKW ganz am linken Rand steht, so steht das Motorrad haarscharf an der Grenze. Ergo behindert es mich massiv und ich darf beim Ein- und Aussteigen jedesmal aufpassen, nach an das Motorrad zu kommen. Zudem befürchte ich, dass das Teil doch mal irgendwann umfällt und einen wunderschönen Karroserieschaden, der sich dann im höheren vierstelligen Eurobereich ansiedeln dürfte und den ich dann auch noch selbst zahlen darf, verursacht. Zudem frage ich mich, wie der Herr das Motorrad bei Benutzung von dort wegbekommen will, denn am Anfang zwischen den Plätzen steht eine Säule.

Es gibt in der Tiefgarage auch Motorradstellplätze, von denen einige immer frei sind. Aber die scheinen dem Herrn nicht anzustehen.

Beste Antwort im Thema

Du solltest dabei beachten, dass du das Motorrad deines Parkplatznachbarn nicht anzufassen hast. Was spricht denn dagegen, mit dem Besitzer des Motorrads erstmal das Gespräch zu suchen?

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Stellt das behindernd abgestellte Fahrzeug eine Beeinträchtigung Deines Grundstückseigentums/Mietsache dar, kannst Du es abschleppen lassen, ähnlich wie einen vor einer Grundstücksausfahrt behindernd abgestellten PKW.

Für Schäden haftet dann der Abschlepper. Selbst Hand anzulegen ist nicht ratsam.

Die Kosten hast zunächst Du zu tragen, dann kannst Du sie vom Verursacher einklagen.

Moin moin,

würde jemand einfach an mein Bike gehen . Glaube dann gäbe es nur noch Suppe durch den Strohhalm 😁

Kann dein Problem aber verstehen . Wen der Penner es eh nicht fährt , soll er es doch woanders hinstellen.
Scheint ja wohl kein Problem zu sein. Ansonsten lass es über die Hausverwaltung regeln.

Aber lass bloß die Finger davon ^^ .

Gruss

Man darf übrigens seine Parkfläche vollständig nutzen (laut Entscheid des Amtsgerichts München). Es sei denn, der Parkplatz daneben ist nicht mehr nutzbar. Das ist natürlich etwas schwammig. Etwas unkomfortabler Ein- und Aussteigen ist damit nicht gemeint. Dass man die eigene Tür gar nicht mehr aufbekommt ist recht eindeutig. Allerdings gibt es einen Übergangsbereich, und hier kann man in Deinem konkreten Fall nur spekulieren.

Geh zu einem Anwalt, am besten mit einem Foto von der Parkplatzsituation, und frag ihn nach Rat.

Juristische Ratschläge hier sind mit Vorsicht zu geniessen (auch mein Hinweis vom Amtsgericht München, was nur eine Richtung aufzeigen soll).

Technische Ratschläge zum Wegräumen des Fahrzeugs sind mit gleicher Vorsicht zu geniessen, da diese von Leuten kommen, die wissen wie das Gewicht und die Standsicherheit eines Motorrads einzuschätzen sind. Du wirst das in einer engen Parklücke mit einem fremden Motorrad erstmalig für Dich herausfinden.

Viel Glück dabei.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 30. Mai 2018 um 12:56:40 Uhr:


Stellt das behindernd abgestellte Fahrzeug eine Beeinträchtigung Deines Grundstückseigentums/Mietsache dar, kannst Du es abschleppen lassen, ...
Die Kosten hast zunächst Du zu tragen, dann kannst Du sie vom Verursacher einklagen.

Da greift dann nur leider die Geschichte mit der hohen See und so...

In den 90ern als ich selber abschleppte war es bereits so dass viele Auftraggeber vor Gericht scheiterten, weil die Gerichte gerne auf andere Lösungen wie die Nutzung einer Taxe o. ä. verwiesen, da die Richter die Besitzstörung als zu gering und deshalb das Abschleppen als unverhältnismäßig ansahen. Bei dem wochenlang möglichen Ein- und Aussteigen würde ich genau das erwarten: Der TE kommt doch raus und rein. Da ist das Abschleppen in meinen Augen klar unverhältnismäßig.

Gruß Michael

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Zitat:

@cng-lpg schrieb am 30. Mai 2018 um 13:25:12 Uhr:



Zitat:

@moppedsammler schrieb am 30. Mai 2018 um 12:56:40 Uhr:


Stellt das behindernd abgestellte Fahrzeug eine Beeinträchtigung Deines Grundstückseigentums/Mietsache dar, kannst Du es abschleppen lassen, ...
Die Kosten hast zunächst Du zu tragen, dann kannst Du sie vom Verursacher einklagen.
Da greift dann nur leider die Geschichte mit der hohen See und so...
Gruß Michael

Klar. 😁

Ich dachte schon...

Daumen!

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 30. Mai 2018 um 13:25:12 Uhr:



In den 90ern als ich selber abschleppte war es bereits so dass viele Auftraggeber vor Gericht scheiterten, weil die Gerichte gerne auf andere Lösungen wie die Nutzung einer Taxe o. ä. verwiesen, da die Richter die Besitzstörung als zu gering und deshalb das Abschleppen als unverhältnismäßig ansahen. Bei dem wochenlang möglichen Ein- und Aussteigen würde ich genau das erwarten: Der TE kommt doch raus und rein. Da ist das Abschleppen in meinen Augen klar unverhältnismäßig.

Ich glaube, Du bringst 2 Sachen durcheinander. Wenn der Störer im öffentlichen Raum parkt (z.B. vor meiner Garage, so daß ich nicht mehr rauskomme), dann wäre ein Taxi verhältnismäßiger als Abschleppen. Außerdem darf von dort nur die Polizei abschleppen, nicht Du als Privatmensch. Wenn er auf meinem Hof steht, darf ich ihn sofort abschleppen lassen. Das ist Privatbesitz. Wenn Du es nicht glaubst: In den Großstädten werden ja neuerdings "Falschparker" von Supermarkt-Parkplätzen abgeschleppt, und zwar gesetzeskorrekt.

In dem Fall wäre es dann vernünftig, die Hausverwaltung das Motorrad abschleppen zu lassen. Die ist Eigentümer. Aber ich denke, ein "freundlicher" Anruf von denen würde es auch tun.

Nein, da liegst Du falsch. Du darfst im Falle einer Besitzstörung grundsätzlich auch von öffentlichem Grund abschleppen lassen. Stell Dir vor, Du hast ein Mehrfamilienhaus mit einem eigenen Parkplatz mit mehreren Stellplätzen und es parkt jemand auf der Straße genau vor der Zufahrt. Um das Abschleppen mit der Besitzstörung zu rechtfertigen muss der Falschparker nicht auf Deinem Grundstück stehen.

In der Praxis hast Du aber Recht, jedoch aus einem anderen Grund: Lässt Du abschleppen, bist Du erst einmal für die Kosten verantwortlich. Rufst Du jedoch die Polizei, erteilt diese den Schleppauftrag (in solchen Fällen wie von mir beschrieben passiert das). Dein Kostenrisiko entfällt dann.

Gruß Michael

Ich glaube, der TE will einfach beratungsresistent sein

Zitat:

@Karl_Auer schrieb am 30. Mai 2018 um 12:47:35 Uhr:


Ja. In dem Falle dann allerdings meine Vollkasko, inkl. nachfolgender Hochstufung.

Warum? Das Fahrzeug ist doch augenscheinlich zugelassen und somit auch (pflicht-) versichert.

Ich hatte mal den Fall, dass mein Motorrad auf dem Hauptständer stehend umgefallen ist, da der Boden des Parkplatzes durch Regen aufgeweicht war. Daneben stand ein anderes Motorrad, in dass es reingefallen ist, worauf dieses auch um viel auf das daneben stehende, wo aber bereits jemand drauf saß, der das alles dann halten musste. Es wären sonst noch locker 10 weitere Moppeds umgefallen.

Jedenfalls zahlte meine Haftpflichtversicherung nicht, weil es keine Haftpflicht für aufgeweichte Böden gibt. Für eine Haftpflicht muss jemand verantwortlich gemacht werden können.

Fällt also dieses Motorrad aus unerfindlichen Gründen um, ohne dass dem Halter das irgendwie zur Last gelegt werden kann, hilft die Haftpflicht nicht.

Da sollte man den jeweiligen Einzelfall betrachten, so wie es Dir ergangen ist muss es nicht jedem ergehen: Ich war in einer fast identischen Situation schon mal Geschädigter und wurde von der Haftpflichtversicherung ohne Diskussion entschädigt. Da war einer Frau das Motorrad umgekippt und das hatte das Leichtkraftrad meiner Tochter getroffen, das dadurch ebenfalls umstürzte. Der Schaden war erheblich, wurde aber von der Versicherung anstandslos bezahlt. Die Frau hatte ihr Fahrzeug halt auf ungeeigneten Grund abgestellt. Da das Abstellen zum Betrieb des Fahrzeugs gehört zahlte die für das Fahrzeug abgeschlossene Haftpflichtversicherung der Frau.

Gruß Michael

Zitat:

@fate_md schrieb am 30. Mai 2018 um 15:59:51 Uhr:



Zitat:

@Karl_Auer schrieb am 30. Mai 2018 um 12:47:35 Uhr:


Ja. In dem Falle dann allerdings meine Vollkasko, inkl. nachfolgender Hochstufung.

Warum? Das Fahrzeug ist doch augenscheinlich zugelassen und somit auch (pflicht-) versichert.

Da Haftpflichtversicherung zahlt in diesem Fall nicht. Denn diese kommt nur für "Betriebsrisiken" auf. Ein abgestelltes Motorrad ist aber nicht "in Betrieb" und sofern der Absteller nicht fahrlässig gehandelt hat, kommt auch keine Haftpflicht für Schäden durch Umfallen auf.

Es gibt zu dem Thema Urteile.

Ich verstehe zwar Deine Position....

Aber:

Hättest Du eine Garage gemietet, wäre da eine Wand, die Dich beim Aus oder Einsteigen behindern würde, anstelle eines Motorrad.

Du kannst den Mieter des Nachbarplatzes nicht zwingen seinen Platz so frei zu halten, dass Du seine Fläche nutzen kannst, um besser rein und raus zu kommen...

Alternative:
Parke anders rum ein und steige dann zur anderen Seite aus.

So wie ich Deine Argumentation bisher gelesen habe, habe ich das Gefühl, dass Du beim Besitzer des Motorrades ein wenig "maßregelnd" aufgetreten bist und er daher auf stur stellt.

Edit: bezüglich Deiner Sorgen des Umkippens:

Motorräder sind in der Regel Höher als 110cm. Das würde bedeuten, dass das Bike mindest in einem Abstand von 1,2 Meter Abstand zu Deinem Auto stehen müsste, um beim Umkippen keinen Schaden an Deinem PKW zu verursachen..... Und das kannst Du nun wirklich nicht von Deinem Nachbarn verlangen.

Vielleicht würde auch ein kleineres Auto Abhilfe schaffen. Dicke SUV oder so was füllen ja auch oft Parkplätze an Supermärkten schon fast komplett aus.
Aber ist ja kein Problem, dann macht man halt sein Problem zum Problem eines anderen der seine Parklücke sogar mit zwei Fahrzeugen ausnutzen kann 🙂

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