Warum wird vor Fahrtantritt überhaupt Alkohol getrunken?

Heute las ich einen Artikel einer Tageszeitung, (der Titel ist selbsterklärend), http://www.maz-online.de/.../...-ein-Rollerfahrer-wird-schwer-verletzt , und mich beschäftigt einmal mehr die Frage danach, warum man auf die Idee kommt, Alkoholkonsum und aktive Teilnahme am Straßenverkehr zu kombinieren?

Auch hier stellt sich dann in Relation zu diesem Thema http://www.motor-talk.de/.../...derer-verkehrsteilnehmer-t5447068.html , die Frage, ob es nicht insgesamt angebrachter ist, all jene Fahrzeugführer stärker zu ahnden, die drängeln und/oder zu dicht auffahren und/oder zu riskant überholen? (Könnte ja durch Alkoholkonsum begünstigt sein?)

Mich hätte es ja am Samstag im gleichen Landkreis fast selber erwischt, (mein Roller fährt wieder), als ein hinter mir fahrender Pkw justamente vor einer Kuppe überholen musste, als gerade da Gegenverkehr auftauchte; jeweils ca. gefühlte 2m waren zwischen mir und dem Gegenverkehr dann Platz, wo dieser Pkw durchhuschte.

Da mir am Samstag auch eine BMW-Kolonne begegnete, (ca. 40 BMW in Folge aus allen Regionen Deutschlands), die auch alle später in die gleiche Richtung Schlepzig abbogen, (dort hat es eine Brauereigaststätte mit angeschlossenem Hotelbetrieb), http://www.spreewaldbrauerei.de/deu/brauhaus-biergaerten/brauerei.html , wäre es gut möglich, daß die dort genächtigt haben.

Beste Antwort im Thema

Fahrer die mit >1 Promille erwischt werden, sind alle gewohnheitsmäßige Trinker. Den meisten ist es nur noch nicht bewusst geworden.

Wer ohne Gewohnheit 1 Promille+ im Blut hat, ist kaum noch in der Lage, zu gehen, geschweige denn zu fahren.

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Das geht so lange gut, bis mal Einer (bei entsprechender Beweislage und besseren Verbindungen) auspackt...😉

Sind ja schon Einige dabei aufgeflogen als Sie ihre Sünden vertuschen wollten, was den einzelnen Beamten aber auch kaum geholfen hatte.
Die Versuchung ist halt groß seinen Einfluss auch zu nutzen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. Oktober 2015 um 18:57:07 Uhr:



Also ich kann da keinen Preis lesen.
Dazu bin ich bezüglich der Eigenschaften, die da versprochen werden, sehr skeptisch.
Wenn Alkohol nicht einmal verdaut ist, soll er bereits an der Hand wieder austreten ... sorry, aber wer so etwas erzählt, dem glaube ich den Rest auch nicht.

Der Alkohol geht einfach über Schleimhäute nach und nach ins Blut über. Das geht nicht erst an der Magenschleimhaut los, sondern an allen Schleimhäuten. Schon über die Mundschleimhäute geht der Alkohol ins Blut über. Wenn die Sensoren empfindlich genug wären, würde es reichen, wenn du mal tief am Whisky schnupperst.😉

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 10. Oktober 2015 um 22:14:09 Uhr:
Der Alkohol geht einfach über Schleimhäute nach und nach ins Blut über. Das geht nicht erst an der Magenschleimhaut los, sondern an allen Schleimhäuten. Schon über die Mundschleimhäute geht der Alkohol ins Blut über. Wenn die Sensoren empfindlich genug wären, würde es reichen, wenn du mal tief am Whisky schnupperst.😉

Und?

Nun soll bereits der Schnuppernde, der niemals einen gefährlichen Pegel erreicht, am Fahren gehindert werden?

Das selbe wird dann der Fall sein, wenn jemand einen Fruchtsaft oder ein "alkoholfreies" Bier getrunken hat.

Was soll der Quatsch?
Selbst wenn dieser Sensor minimal eine Zuname des Pegels registriert, weiß an der Stelle niemand und nichts, wo das her kommt.

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Ich wollte nur sagen, dass das funktionieren kann, ohne dass seit dem trinken viel Zeit vergeht. Soll nicht heißen dann ich eine 0 Promille Grenze befürworte.

Der Thread ist nur noch im Suff zu ertragen.
Prost! 😉

Gibt es eigentlich eine statistische Auswertung, was die Einführung der 0,0 Promille Grenze für Fahranfänger und Leute unter 21 gebracht haben? Haben sich alkoholbedingte Unfälle, die sich auch einen Pegel bis 0,5 zurückführen lassen, verringert?

Zitat:

@wkienzl schrieb am 10. Oktober 2015 um 11:47:30 Uhr:



Zitat:

@Sir Donald schrieb am 10. Oktober 2015 um 11:39:11 Uhr:


Aber da wäre die Gefahr das die Polizei die "Falschen" erwischen würde was eventuell berufliche Nachteile nach sich ziehen könnte.
Von welchen Falschen meinst du?
Es ist allgemein bekannt, dass eine ‰-Grenze von => 0,5 als Fahrer enes KFZ (PKW) eine Straftat darstellt.
Wird er erwischt hat das eben diverse Konsequenzen.

Das ist mir so nicht bekannt 😉

Es ist vielmehr so (beim KfZ - Führer):

a) Bist du noch in der Probezeit: alles über 0,15 Promille -> OWI (§24c StVG)
b) Bist du aus der Probezeit raus: 0,15 - 0,3 Promille -> straffrei
c) bis 0,5 Promille und keine Ausfallerscheinungen -> straffrei
d) > 0,3 und < 1,09 Promille und keine Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit) -> OWI (§24a StVG)
e) > 03, Promille und < 1,09 Promille plus Ausfallerscheinungen -> Straftat (§315c StGB)
f) >1,09 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) -> Straftat (§§316, 315c StGB je nach EInzelfall)

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 11. Oktober 2015 um 12:11:06 Uhr:



Das ist mir so nicht bekannt 😉

Es ist vielmehr so (beim KfZ - Führer):

a) Bist du noch in der Probezeit: alles über 0,15 Promille -> OWI (§24c StVG)
b) Bist du aus der Probezeit raus: 0,15 - 0,3 Promille -> straffrei
c) bis 0,5 Promille und keine Ausfallerscheinungen -> straffrei
d) > 0,3 und < 1,09 Promille und keine Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit) -> OWI (§24a StVG)
e) > 03, Promille und < 1,09 Promille plus Ausfallerscheinungen -> Straftat (§315c StGB)
f) >1,09 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) -> Straftat (§§316, 315c StGB je nach EInzelfall)

Wirst du kontrolliert und es wereden 0,5 ‰ festgestellt, dann bist du fällig.

Im Falle eines Unfalls bereits bei 0,3 ‰

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 10. Oktober 2015 um 14:48:46 Uhr:


So mancher Polizist hat schon erfahren dürfen das Es beruflich Nachteilig sein kann wenn man dem Vorgesetzten, dem Polizeipräsidenten, hohen Landesbeamten, Politikern oder einflussreicher Lokalprominenz an den Lappen geht.

Wie viele Fälle dieser Art sind Dir konkret bekannt? Also so konkret, dass man sagen kann, dass es sich nicht wieder mal nur um Stammtischgeschwätz handelt?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 10. Oktober 2015 um 14:48:46 Uhr:


Nur Öffentlich wird das Ganze nur sehr selten, kommt aber hin und wieder vor.

Du musst Insider sein, um von Fällen, die unter den Teppich gekehrt werden, genauere Kenntnis zu haben. Bist Du selbst ein Insider oder hast Zugang zu solchen Informationen? Wie ist denn das Zahlenverhältnis der Fälle, die öffentlich werden, zu den Fällen, die nicht öffentlich werden?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 10. Oktober 2015 um 18:04:36 Uhr:


Sind ja schon Einige dabei aufgeflogen als Sie ihre Sünden vertuschen wollten, was den einzelnen Beamten aber auch kaum geholfen hatte.
Die Versuchung ist halt groß seinen Einfluss auch zu nutzen.

Du kennst demnach solche Vorgänge. Dann nenne doch bitte zwei oder drei mit möglichst präzisen Angaben, am besten mit Verlinkung.

Ich kenne nur Fälle, bei denen hochrangige Polizisten genauso belangt wurden wie alle anderen Bürger. In Berlin gab es mal einen Landeskriminaldirektor und späteren Landespolizeidirektor namens Manfred Kittlaus. Dessen Namen kannte in Berlin logischerweise jeder POM im Verkehrsdienst. Trotzdem ging er irgendwann als "der rasende Kittlaus" durch die Presse, weil er von Verkehrpolizisten beim Überschreiten eines Tempolimits ertappt worden war und dies "durchgesteckt" wurde.

Das ist lange her. Hochrangige Polizeibeamte kommen aber auch heute nicht davon.

- Ausgerechnet einem hochrangigen Polizeiführer droht nach einem Übergriff ein Verfahren wegen Nötigung und Beleidigung.

In anderen Bundesländern sieht es nicht anders aus:

- Polizeichef zu schnell - Bußgeld trotz Klage

- Eine Alkoholfahrt eines hohen Illertissen Polizeibeamten sorgt für Gesprächsstoff. Es ist ein führendes Mitglieder der Inspektion

Man sich kann hierzulande auch als kleiner Streifenpolizist durchsetzen und bei der Kripo Karriere machen, wenn man sich mit dem Bundesverteidigungsminister anlegt und dieser Minister Franz-Josef Strauß heißt und droht: "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von dieser Kreuzung verschwinden." Das war 1958, der Polizist ist inzwischen als 77-jähriger verstorben.

Ein leitender Polizeibeamter, der kontrollierende Verkehrpolizisten zur Vertuschung seiner eigener Vergehen unter Druck setzen will, muss erstens damit rechnen, dass es rauskommt und zweitens damit rechnen, dass er disziplinarisch belangt wird. Das weiß man als leitender Polizeibeamter und lässt es, wenn man nicht in dem Moment hackedicht ist. Und mit Sätzen wie "Sie wissen wohl nicht, wen sie vor sich haben" erreicht man bei kontrollierenden Beamten rein gar nichts.

Aber da Du Dich ja auskennst, freue ich mich auf die konkret von Dir benannten Gegenbeispiele. Also bitte nicht nach dem Motto: Ich habe zwar keine Ahnung, kenne aber jemand, der jemand kennt, dessen Nachbar bei der Polizei ist und könnte mir vorstellen, dass es so läuft.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@wkienzl schrieb am 11. Oktober 2015 um 12:48:42 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 11. Oktober 2015 um 12:11:06 Uhr:



Das ist mir so nicht bekannt 😉

Es ist vielmehr so (beim KfZ - Führer):

a) Bist du noch in der Probezeit: alles über 0,15 Promille -> OWI (§24c StVG)
b) Bist du aus der Probezeit raus: 0,15 - 0,3 Promille -> straffrei
c) bis 0,5 Promille und keine Ausfallerscheinungen -> straffrei
d) > 0,3 und < 1,09 Promille und keine Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit) -> OWI (§24a StVG)
e) > 03, Promille und < 1,09 Promille plus Ausfallerscheinungen -> Straftat (§315c StGB)
f) >1,09 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) -> Straftat (§§316, 315c StGB je nach EInzelfall)

Wirst du kontrolliert und es wereden 0,5 ‰ festgestellt, dann bist du fällig.
Im Falle eines Unfalls bereits bei 0,3 ‰

Ein Unfall ist eine Ausfallerscheinung. Wenn du "fällig" bei 0,5 im Sinne von Straftat meinst: kommt drauf an. Auf was, habe ich oben beschrieben 😉

Zitat:

Ein Unfall ist eine Ausfallerscheinung. Wenn du "fällig" bei 0,5 im Sinne von Straftat meinst: kommt drauf an. Auf was, habe ich oben beschrieben 😉

Bei 0,5‰ Butalkohol kommt es nicht mehr drauf an.

"Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols."
https://www.bussgeldrechner.org/alkohol.html

Zitat:

@wkienzl schrieb am 11. Oktober 2015 um 13:47:13 Uhr:



Zitat:

Ein Unfall ist eine Ausfallerscheinung. Wenn du "fällig" bei 0,5 im Sinne von Straftat meinst: kommt drauf an. Auf was, habe ich oben beschrieben 😉

Bei 0,5‰ Butalkohol kommt es nicht mehr drauf an.

"Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols."
https://www.bussgeldrechner.org/alkohol.html

Doch, tut es. Steht ja sogar in dem Zitat, das du gepostet hast. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille BAK begehst du keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit (wenn keine Ausfallerscheinungen vorliegt).

Kannst du mir glauben, Sufffahrten sind quasi Alltagsgeschäft für mich 😉

Lass Dich nicht erwischen 😁

P.S. schon klar 😉

Um die Diskussion Alk vs. Hasch wieder geradezurücken, möchte ich an etwas erinnern, das ganz weit vorn schon geschrieben wurde: Alkohol enthemmt, und DAS ist der wichtigste Risikofaktor. Die körperlichen Ausfallerscheinungen dagegen, solange es nicht um sehr hohe BAK-Werte geht, treten da erst mal zurück. Langsamere Wahrnehmung, Übersehen von Verkehrszeichen, Schwierigkeiten beim Schätzen von Lenkwinkeln und Entfernungen, das passiert auch müden, kranken, alten oder ganz frische Fahrern. Oder bekifften.

Nein, das ist KEIN Plädoyer dafür, mit hohem Fieber, unter Einfluss von starken Schmerzmitteln, mit 90 Jahren oder mit Hasch intus sich hinters Steuer zu setzen. (Das nur für die, die sowas gern aus Texten anderer rauslesen.)

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