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Warum muss ich fast 3 Jahrelang dieselbe SF-Klasse beim Zweitwagen haben?

Themenstarteram 2. Juni 2021 um 7:35

Vorab die Info: bei meinem Erstwagen habe ich 2021 SF 4, sowohl als Haftpflicht als auch als Vollkasko. (die Info ist wahrscheinlich sowieso erstmal irrelevant aber trotzdem..)

Die ganze kommende Problematik haben wir beim Zweitwagen. Wir haben im Februar von unserem derzeitigen KFZ-Versicherer eine E-mail bekommen, dass sie vom Vorversicherer eine abweichende SF-Klasse übermittelt bekommen haben. Deshalb hat der derzeitige Versicherer uns sowohl für den Haftpflicht-Teil als auch für den Vollkasko-Teil als SF 1/2 eingestuft. Das ganze haben wir versucht mitzuverfolgen, leider teilweise mit Bafin Beschwerden da die Versicherer uns direkt keinerlei irgendwelche Infos gegeben haben. Der ganze Versicherungsverlauf sieht so aus:

1- Zum erstmal Mal ein Zweitwagen angemeldet am 04.04.2019 bei HUK. Nur Haftpflichtversicherung. Der nächste Versicherer wird später dann von HUK die SF Klasse genauso übertragen bekommen (ich schreibe die Zeilen 1-1 falls da irgendwelche relevante Schlüssel-Codes drin stehen sollen):

KH: 04.04.2019 - 31.12.2019 / RGJ 2020

GDV Sclüssel 17 (SF1/2, Beginn 1. Halbjahr)

2- Zum 31.12.2019 HUK gekündigt (leider), mit der Hoffnung dass wir weniger zahlen werden. Zweite Versicherungsjahr bei der One Insurance AG (wefox mittlerweile), am 01.01.2020, mit SF1/2 wieder, da die Kollegen von wefox meinen, dass ich nicht seit mindestens einem Jahr diese SF-Klasse habe, deshalb nicht die nächste Stufe.

Also ich habe wieder zwischen 01.01.2020 - 31.12.2020 die SF-Klasse 1/2.

3- Wir haben am 03.06.2020 das Auto verkauft und ein neues Auto gekauft. Ich habe eine neue Versicherung, diesmal Verti AG. Diesmal auch Vollkasko. Also Versicherungsjahr sieht so aus: 03.06.2020 - 03.06.2021, da anscheinend Verti eine der wenigen Versicherer ist mit sogenanntem unterjährigen Vertrag.

Verti bekommt die SF 1/2 übertragen. Deshalb sind wir quasi immer noch SF 1/2. Und angeblich stuft die Verti die Verträge nicht am ende des Jahres (31.12) sondern am ende eines Versicherungsjahres ein.

4- Jetzt ist unser nächste Versicherer HUK24 ab 03.06.2021. Die stufen ja ganz normal am 31.12 wieder ein. Deshalb sind wir bei denen bis ende des Jahres wahrscheinlich wieder SF1/2. und erst am 01.01.2022 SF1.

 

Hier nochmal eine allgemeine Info. Ich hatte keinerlei Schaden oder sonst was. Sieht das ganze für euch normal aus? Warum muss ich jetzt seit fast 3 Jahren (bis ende dieses Jahres) immer noch die gleiche SF-Klasse haben?

Ist das nur mein 'Pech' dass ich oft der Versicherer gewechselt habe und nicht darauf geachtet habe ob die immer am ende des Jahres die Einstufung machen (Verti macht z.B. anscheinend nicht)? Oder sieht ihr irgendeinen Fehler bei einem Versicherer wo ihr sagt "Die hätten dich hier neu einstufen sollen"?

Vllt. hier nochmal eine Auflistung:

- 04.04.2019 - 31.12.2019 (SF1/2 HUK)

- 01.01.2020 - 03.06.2020 (SF1/2 One AG)

- 03.06.2020 - 03.06.2021 (SF1/2 Verti)

- 03.06.2021 - 31.12.2021 (SF1/2 HUK)

- 01.01.2022 - ... (SF1 zum erstmal Mal)

Vielen Dank schon mal für jede Hilfe.

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49 Antworten

Es soll ja auch Versicherungen geben, die eine Vorversicherung- zeit nicht abrufen und den Wechsler einfach neu einstufen

Das kann man als Interessent aber alles vor dem Vertragsabschluß in Erfahrung bringen.

Themenstarteram 3. Juni 2021 um 20:26

Wir haben keinen Fahrer unter 23. Aber laut HUK kann ein Zweitwagen wie du auch schön sagst die SF-Klasse vom Erstwagen profitieren nur wenn es keine Vorversicherungszeit besteht, was auch immer das genau heißen soll.

Wir haben also definitiv eine Vorversicherungszeit, da HUK jetzt von Verdi eine SF-Klasse übertragen bekommt.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 2. Juni 2021 um 17:34:49 Uhr:

Hast du bei Zweitwagen Fahrer unter 23…? Ansonsten hättest du eine ZWR mit SF 4 bei HUK24 nutzen können, da ja dein Erstvertrag in SF4 eingestuft ist.

Wenn die HUK24 den Schadensverlauf jetzt beim Vorversicherung abruft und er bisher immer korrekt weitergemeldet wurde, musst beim Wechsel zur HUK24 eigentlich in SF2 eingestuft werden.

Themenstarteram 3. Juni 2021 um 20:35

Die sind aber wahrscheinlich am Ende eh teuerer.

Ganz am Anfang vor 5 Jahren bei meinem ersten Auto habe ich auch so einen ähnlichen Fehler gemacht. Die Versicherungen werben ja ganz schön "Sie können bei uns mit SF-3 anfangen" usw.

Als Anfänger hatte ich natürlich keine Ahnung, dass diese auch nur Sondereinstufungen sind, und spätestens beim Wechseln nicht übertragbar sind. Keine Versicherung hat mir auch sowas gesagt.

Immerhin hatte damals eine SF-3 bei Nürnberger Versicherung nur paar € weniger gekostet als eine SF1/2 bei HUK. Also ich hätte besser mit SF1/2 und etwas teuerer angefangen, hätte am Ende im Total weniger gezahlt.

Wie gesagt das Thema ist einfach über das 'Unwissen'. Die Firmen profitieren oft von diesem Fakt.

Es ist natürlich eine Sache zu sagen "das steht doch alles in den 120 Seitigen AGBs" (als ob die das schon so machen würden). Es ist eine andere Sache dass es auch Berater gibt, die Kunden informieren sollen und nicht nur verarschen bis zum Vertragsabschluss.

Auch über diese Zweitwagen SF-Problematik, habe ich seit Wochen versucht mit 3 Firmen zu telefonieren. Noch keine kompetente Antwort, die das Problem richtig verstanden hat, und helfen will.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 2. Juni 2021 um 20:41:43 Uhr:

Es soll ja auch Versicherungen geben, die eine Vorversicherung- zeit nicht abrufen und den Wechsler einfach neu einstufen

Wenn die HUK24 unbedingt auf die Übernahme Vorversicherung besteht, hättet ihr jetzt einfach beim jetzigen Wechsel, gleichzeitig den Versicherungsnehmer wechseln müssen, dann hätte deine Frau/Partnerin mit ZWR SF 4 anfangen können.

Da der Versicherungsbeginn der 3.6.21 ist, besteht evtl. noch ein 14 tägiges Rücktrittsrecht.

Würde jetzt einfach Mal eine Mail an die HUK24 schreiben und darum bitten, das die einen VN-Wechsel auf deine Frau/Partnerin machen um in den Genuss der ZWR SF4 zu kommen. Evtl. machen die das dann auch bei dir.

Ihr müsst der HUK24 irgendwie klar machen, das ihr zum 03.06. einen Versichererwechsel mit gleichzeitigem Versicherungsnehmerwechsel machen wolltet

Themenstarteram 4. Juni 2021 um 6:38

Zitat:

@celica1992 schrieb am 4. Juni 2021 um 07:12:27 Uhr:

Wenn die HUK24 unbedingt auf die Übernahme Vorversicherung besteht, hättet ihr jetzt einfach beim jetzigen Wechsel, gleichzeitig den Versicherungsnehmer wechseln müssen, dann hätte deine Frau/Partnerin mit ZWR SF 4 anfangen können.

Da der Versicherungsbeginn der 3.6.21 ist, besteht evtl. noch ein 14 tägiges Rücktrittsrecht.

Würde jetzt einfach Mal eine Mail an die HUK24 schreiben und darum bitten, das die einen VN-Wechsel auf deine Frau/Partnerin machen um in den Genuss der ZWR SF4 zu kommen. Evtl. machen die das dann auch bei dir.

Ihr müsst der HUK24 irgendwie klar machen, das ihr zum 03.06. einen Versichererwechsel mit gleichzeitigem Versicherungsnehmerwechsel machen wolltet

Danke für deine Antwort. Wir können den Vertrag wahrscheinlich nicht so anpassen, da "... kannst du innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald du über dein Widerrufsrecht informiert wurdest."

Den Antrag habe ich schon vor 3-4 Wochen abgeschickt.

Aber auch unabhängig davon, denke ich nicht dass die einfach den Versicherer wechseln und uns als SF4 neu-einstufen würden. Bin mir ziemlich sicher würde dabei sowas rauskommen "naja, die Versicherungszeit für das zweite Auto ist ja nicht Person-Gebunden. Da war Ihre Frau auch als Fahrer drin gewesen" usw.

Du sollst ja nicht den Versicherer wechseln, sondern den Versicherungsnehmer.

Da hat mit rauskommen nix zu tun. Wenn du den Vertrag am 03.06. als Neuantrag

auf deine Frau abgeschlossen hättest, hätte sie ganz regulär mit SF4 beginnen können.

Bei der normalen HUK mit Beratung geht das alles problemlos.

Dann kann man auch noch zum 01.01.22 machen.

Würde trotzdem Mal eine Mail, an die HUK24 schreiben, vielleicht bearbeitet die ein Mitarbeiter, der das veranlässt

Themenstarteram 4. Juni 2021 um 11:14

Zitat:

@celica1992 schrieb am 4. Juni 2021 um 11:27:01 Uhr:

Du sollst ja nicht den Versicherer wechseln, sondern den Versicherungsnehmer.

Da hat mit rauskommen nix zu tun. Wenn du den Vertrag am 03.06. als Neuantrag

auf deine Frau abgeschlossen hättest, hätte sie ganz regulär mit SF4 beginnen können.

Bei der normalen HUK mit Beratung geht das alles problemlos.

Dann kann man auch noch zum 01.01.22 machen.

Würde trotzdem Mal eine Mail, an die HUK24 schreiben, vielleicht bearbeitet die ein Mitarbeiter, der das veranlässt

Danke dir!

Ich habe heute früh noch eine E-mail geschrieben, die die Problematik nochmal schildert, und anscheinend einen anderen Mitarbeiter erwischt mit etwas Verständnis. Sie hat geschrieben, dass wir nun auch beim Zweitwagen die SF-4 bekommen als Sondereinstufung.

Somit ist das Thema für mich erstmal erledigt, und ich werde wahrscheinlich nie wieder irgendwas anpassen oder ändern bei der Versicherung.

Es ist nur Schade wenn ich denke wie viele Stunden dafür ich gebraucht habe für das ganze, das eigentlich an sich einfaches Problem. Bafin war sogar teilweise integriert.. naja.

Vielen Dank an alle, die mit Ideen uns geholfen haben.

Dann bedenke bitte, dass Sondereinstufungen bei künftigen VS-Wechseln nicht berücksichtigt werden :)

Ich glaube er hat vom wechseln erst Mal genug

ich mein ja nur... der Vollständigkeit halber :)

Du hast dich an die BaFin gewendet? Warum das?

Der Fall zeigt exemplarisch, was bei einem Versichererwechsel alles zu beachten ist. Das läßt sich nicht auf die Höhe des Jahresbeitrages reduzieren - auch wenn dieser Punkt für die meisten Wechselwiligen im Vordergrund steht.

Themenstarteram 4. Juni 2021 um 19:46

Zitat:

@NDLimit schrieb am 4. Juni 2021 um 13:23:51 Uhr:

Du hast dich an die BaFin gewendet? Warum das?

Das Thema war an sich noch etwas komplizierter als ich hier vereinfacht dargestellt habe :rolleyes:

Ganz am Anfang hatte ich die SF-Klasse 2 angegeben für den Antrag des Zweitwagens, da ich dachte, SF ist ja "Schadenfreiheitsklasse", die die Schadenfreiejahre zeigt. Und ich hatte ja eine SF-2 beim ersten Wagen. Niemals konnte ich mir denken dass die verschiedenen Auto verschiedene SF-Klassen haben sollen/können.

Theoretisch, der Sinn und Zweck ist ja, dass je mehr man fährt, desto weniger wahrscheinlich dass man einen Unfall verursacht. Ist ja auch logisch, mit der Erfahrung fährt man meistens besser. Aber trotzdem gibts anscheinend unterschiedliche "Versicherungszeiten" für unterschiedliche Autos, warum auch immer. Dazu kommt der komische Fakt, dass man diese SF-Klassen von jemand übertragen bekommen kann, Beispiel Opa fährt kein Auto mehr, ein Fahranfänger fängt somit mit SF30 an :confused: Alles ist für mich komplett Unsinn.

Naja.. wie gesagt ich hatte damals am Anfang SF-2 angegeben. Und leider übertragen die Vorversicherer die nächsten Versicherer diese Klassen gefühlt nach Monaten, manchmal sogar fast nach einem Jahr! Dadurch hat sich bei mir z.B. erst nach gefühlt 2 Jahren festgestellt, dass ich ganz am Anfang SF1/2 angegeben sollen hätte.

Und vor paar Monaten habe ich z.B. eine E-mail bekommen von Verti AG, dass der Vorversicherer (also One Insurance AG), eine SF1/2 übertragen hat anstatt z.B. 3. Am Anfang habe ich natürlich erstmal Monatelang versucht eine Info von One AG zu bekommen (wefox heißen die mittlerweile). Monatelang hat sich keine bei mir gemeldet.. Hotlines sagen nur 'Wir haben Ihren Fall weitergeleitet, Sie bekommen eine E-mail später'. Kommt nichts, tatsählich 4-5 Telefonate innerhalb 3 Monaten. Und immer dasselbe. Einmal hat ein Mitarbeiter sogar das Telefon einfach aufgelegt.. also unglaubliche Firma.

Somit haben wir BaFin integriert. Und endlich dank Bafin einen Brief bekommen irgendwann.. one-Wefox hat (mussten ja) Bafin beantworten. Somit haben wir endlich erfahren, dass die auch vom Vorversicherer eine SF1/2 übertragen bekommen. Naja..

Die ganze Geschichte hier nur für die Leute, die über das Thema auch wenig Ahnung haben. Ich hoffe helfen diese Zeilen noch anderen, in ähnlichen Situationen und Unklarheiten stehen.

Wie schon geschrieben, das hat alles mit Unwissen zu tun. Wenn da wirklich überall Leute eingesetzt werden würden, die eine Ahnung haben und die anderen wirklich helfen wollen, ist die Sache an sich super einfach gewesen.

Nun, ich persönlich halte von der BaFin nicht allzu viel.

Ich wäre eher den Weg über den Ombudsmann gegangen, die meist kompetenter.

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