Warum geben die Händler so wenig für einen TOP S4 4.2 Avant?
Ein guter Kumpel hat sich vor 2 Monaten einen S4 4.2 V8 Avant bei einem Audi Vertragshändler gekauft. Jetzt möchte er aber auf ein anderes Modell umsteigen. Wir haben schon mit vielen Händlern gesprochen ( die das gewünschte Fahrzeug haben ) und alle haben irrwitzige Preisvorstellung bei der Inzahlungnahme des S4.
Das Fahrzeug ist jetzt 2. Hand ( aus 1.er gekauft ).
Ist BJ 10/2003 mit 91TKM auf der Uhr
Voll Scheckcheft gepflegt und technisch und optisch wirklich in einem hervorragenden Zustand.
Vor 2 Monaten neue Bremsscheiben und Beläge, 4 neue Reifen und TÜV+AU bei Audi bekommen. Incl. Audi Garantie
Ausstattung:
Farbe: blau ( dieses Porscheblau )
Ausstattung im Groben:
Vollledersportsitze
Sitzheizung
Klimaautomatik
Navi Plus
Bose Soundsystem
CD-Wechsler
Kühlfach
automatisch abblendbare Aussenund Innenspiegel ( mit Memory )
Regensensor
schwarzer Dachhimmel
Autotelefon ( Festeinbau original Audi )
Chrom Zierleisten und Dachreling
elektrische Sitze mit Memory
Garagentüröffner in der Sonnenblende
TV Empfang
Alu Leisten
und noch ein paar Kleinigkeiten
Der 1. Händler hat nur 17250,- Euro geboten. Der 2. 22000,- Euro ( was eher in die Preisvorstellung paßt ). Der 3. 17800 und der 4 Heute 19500,- Euro. Ist das normal??? Kann ich mir nicht vorstellen. Oder was sagt ihr??
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
@Lox: diese Fahrzeuge kommen dann in die Preisregionen in die auch der alte TT im letzten Jahr gerückt ist... falls du dich noch erinnerst.
Oh ja, ich erinnere mich sehr gut. Deshalb habe ich den TT ja dann auch verkauft. Und das war auch gut so. Hier fahren mittlerweile so viele kleine Hansel mit dem Wagen rum und machen einen auf dicke Hose, dass ich mich nicht mehr gerne damit identifiziert hätte. Aber gut, jedem das Seine...
schon mal darüber nachgedacht, dass der Händler-EK ohne Märchensteuer ist, wenn der Händler ihn dann aber wieder an eine Privatperson verkauft die Märchensteuer fällig wird? bei 20 k€ sind das fast 4k€...
Somit muss der Händler auch das in seine Marge miteinbeziehen.
Das mit der MwSt haben mir die Händler auch immer erzählt. Wenn das stimmen würde, könnte kein Händler jemals ein Auto in Zahlung nehmen. Die MwSt wird in dem Fall nur auf die Differenz zwischen EK und VK fällig. Das nennt sich ein Differenzgeschäft.
Zitat:
Original geschrieben von Charly208
Das mit der MwSt haben mir die Händler auch immer erzählt. Wenn das stimmen würde, könnte kein Händler jemals ein Auto in Zahlung nehmen. Die MwSt wird in dem Fall nur auf die Differenz zwischen EK und VK fällig. Das nennt sich ein Differenzgeschäft.
ok, ich habe mich hier mal kurz eingelesen. Aber trotzdem sollte man folgendes bedenken. Rein hypothetisch, wenn der Händer mit 5k zwischen EK und VK kalkuliert:
- erst gehen mal 800 euro an den Staat
- Er muss für die Gewährleistung einstehen, was in der Regel über eine Gebrauchtwagengarantie abgewickelt wird.
- der Verkäufer der ihn am Ende verkäuft bekommt eine Provision
- Verwaltungskosten wie Buchaltung für die Abwicklung von Kauf & Verkauf
- Aufwände bis zum Verkauf (Probefahrten, Standplatz usw)
- Aufbereitung für den Verkauf
letzten Endes ist kein Händler ein Samariter, da er auch von irgendwas leben muss. Und Kosten hat ein Händler immer. Wenn man also die eine Woche ein Fahrzeug bei einem Händler kauft und selbst ohne Eintragung im Fahrzeugbrief oder gefahrenen km kann einem der Händer in der Woche darauf nicht das Fahrzeug zum gleichen Preis zurückkaufen.
grüße
Stefan
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Zitat:
Original geschrieben von Charly208
Das mit der MwSt haben mir die Händler auch immer erzählt. Wenn das stimmen würde, könnte kein Händler jemals ein Auto in Zahlung nehmen. Die MwSt wird in dem Fall nur auf die Differenz zwischen EK und VK fällig. Das nennt sich ein Differenzgeschäft.
Geeeeeenau! Differenzbesteuerung gemäß § 25 a UStG!!
USt wird nur auf die Marge fällig, die der Händler tatsächlich erzielt hat.
Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Geeeeeenau! Differenzbesteuerung gemäß § 25 a UStG!!
USt wird nur auf die Marge fällig, die der Händler tatsächlich erzielt hat.Grüße
Markus
eben nicht, das funktioniert bei gewerblichem Handel so dass er die ausgewiesene Mehrwertsteuer von der abzuführenden abziehen kann (auch schon vorab in der Mehrwertsteuervoranmeldung'😉. Bei einer Inzahlungnahme von Privat ist die nicht ausgewiesen kann also auch nicht abgezogen werden und die volle MWST von 19% muß vom VK abgeführt werden.
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
Ein guter Kumpel hat sich vor 2 Monaten einen S4 4.2 V8 Avant bei einem Audi Vertragshändler gekauft. Jetzt möchte er aber auf ein anderes Modell umsteigen. Wir haben schon mit vielen Händlern gesprochen ( die das gewünschte Fahrzeug haben ) und alle haben irrwitzige Preisvorstellung bei der Inzahlungnahme des S4.Das Fahrzeug ist jetzt 2. Hand ( aus 1.er gekauft ).
Ist BJ 10/2003 mit 91TKM auf der Uhr
Voll Scheckcheft gepflegt und technisch und optisch wirklich in einem hervorragenden Zustand.
Vor 2 Monaten neue Bremsscheiben und Beläge, 4 neue Reifen und TÜV+AU bei Audi bekommen. Incl. Audi GarantieAusstattung:
Farbe: blau ( dieses Porscheblau )
Ausstattung im Groben:
Vollledersportsitze
Sitzheizung
Klimaautomatik
Navi Plus
Bose Soundsystem
CD-Wechsler
Kühlfach
automatisch abblendbare Aussenund Innenspiegel ( mit Memory )
Regensensor
schwarzer Dachhimmel
Autotelefon ( Festeinbau original Audi )
Chrom Zierleisten und Dachreling
elektrische Sitze mit Memory
Garagentüröffner in der Sonnenblende
TV Empfang
Alu Leisten
und noch ein paar KleinigkeitenDer 1. Händler hat nur 17250,- Euro geboten. Der 2. 22000,- Euro ( was eher in die Preisvorstellung paßt ). Der 3. 17800 und der 4 Heute 19500,- Euro. Ist das normal??? Kann ich mir nicht vorstellen. Oder was sagt ihr??
Moin!
Also, Regensensor gibt es erst beim B7 Modell! Habe die gleiche Austattung. Meiner ist Bj 02.04 Und hat 90.000 KM drauf. Habe für den wagen vor 3 monaten für 24.000 Euro gekauft. Und im Preis war noch die Große Garantie mit drin.
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
eben nicht, das funktioniert bei gewerblichem Handel so dass er die ausgewiesene Mehrwertsteuer von der abzuführenden abziehen kann (auch schon vorab in der Mehrwertsteuervoranmeldung'😉. Bei einer Inzahlungnahme von Privat ist die nicht ausgewiesen kann also auch nicht abgezogen werden und die volle MWST von 19% muß vom VK abgeführt werden.lg
Peter
Hi Peter,
da solltest Du Dich aber dringend noch einmal ein bisschen schlau machen. 😉
Und vor allem mal einen Blick in § 25 a UStG werfen. Die Umsatzsteuer (vulgo: Mehrwertsteuer) entsteht nur wie von Dir beschrieben, wenn der Händler ein Fahrzeug ankauft, bei dem die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Dann hat er Vorsteuerabzug auf den Einkauf und muss den Verkaufspreis vollständig der Umsatzsteuer unterwerfen (das ist das Prinzip der sog. "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer"!).
Bei Ankauf von Privat und bei sonstigen Ankäufen von Personen, die keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen, ensteht die Umsatzsteuer NUR auf die erzielte Marge. Das ist dann die sog. "Margen- oder (korrekt) Differenzbesteuerung". Steht alles in § 25 a UStG zum Nachlesen.
Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von d4rkst4r
ok, ich habe mich hier mal kurz eingelesen. Aber trotzdem sollte man folgendes bedenken. Rein hypothetisch, wenn der Händer mit 5k zwischen EK und VK kalkuliert:
- erst gehen mal 800 euro an den Staat
- Er muss für die Gewährleistung einstehen, was in der Regel über eine Gebrauchtwagengarantie abgewickelt wird.
- der Verkäufer der ihn am Ende verkäuft bekommt eine Provision
- Verwaltungskosten wie Buchaltung für die Abwicklung von Kauf & Verkauf
- Aufwände bis zum Verkauf (Probefahrten, Standplatz usw)
- Aufbereitung für den Verkaufletzten Endes ist kein Händler ein Samariter, da er auch von irgendwas leben muss. Und Kosten hat ein Händler immer. Wenn man also die eine Woche ein Fahrzeug bei einem Händler kauft und selbst ohne Eintragung im Fahrzeugbrief oder gefahrenen km kann einem der Händer in der Woche darauf nicht das Fahrzeug zum gleichen Preis zurückkaufen.
Da gebe ich Dir voll und ganz recht. Nicht zu vergessen, daß der Händler ein Fahrzeut, das er sich für 22.000.- Euro auf den Hof stellt erst mal vorfinanzieren muß und Zinsen auf das eingesetzte Kapital kalkulieren muß. Außerdem möchte er sicher auf sein eingesetztes Kapital auch noch eine Umsatzrendite haben. Da kommen dann, je nachdem wie lange er das Auto auf dem Hof stehen hat, auch noch mal schnell ein bis zwei tausend Euro zusammen.