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warum eigentlich Vollkasko??? ist doch alles "grob fahrlässig"

Themenstarteram 24. Juni 2006 um 9:15

Hallo Leute,

kennt ihr den Begriff "grob fahrlässig", der von Versicherungen gern genutzt wird um sich vor der Zahlung zu drücken?? Grob fahrlässig ist z.B.

• Zu schnell -> Unfall

• Alkohol/Drogen –> Unfall

• Abgefahrende Reifen (Aquaplaning) -> Unfall

• Zündschlüssel stecken lassen -> Diebstahl

• Handy am Ohr -> Unfall

• Ampel/Schild übersehen -> Unfall

• Runtergefallene Zigarette aufgehoben ->Unfall

meine These: wenn ich mich grob fahrlässig verhalte (kann ja auch mal Zufall sein) zahlt die Versicherung nicht. Halte ich mich an die Regeln, brauche ich keine Vollkasko, da das Risiko nahe Null tendiert. Baue ich einen Unfall, findet die Versicherung immer einen Grund, warum es grob fahrlässig sein könnte

Was sagt ihr??

Ich trage mich mit dem Gedanken, bei meinen Auto, auch wegen Zeitwert, die Vollkasko zu kündigen. Macht meiner Meinung nach keinen Sinn

Ciao,

Eric

Beste Antwort im Thema

Der Robert hat seinen Wissenshorizont in den letzten Tagen leider nicht erweitern können :rolleyes:

Das Schlimme ist, diejenigen Leser welche keine/wenig Ahnung haben und sich informieren wollen glauben das auch noch, weil die, die es richtig beschreiben, ja für die bösen Versicherungen arbeiten :confused: :rolleyes: :D

Das gefällt mir :D:

Zitat:

Deine Aussagen sind einfach undifferenzierte Stammtischparolen. Du vermischt Dinge die nichts miteinander zu tun haben und fügst deine Meinung hinzu. So weckst du niemanden mit Verstand auf.

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Zitat:

@remarque4711 schrieb am 29. Dezember 2018 um 21:17:07 Uhr:

Jetzt habe ich dem Robert versehentlich auch noch nen grünen Daumen dahingedrückt :confused: :rolleyes:

Tja, dafür drück ich Dir nun keinen :D

ich dafür euch Beiden, hihi

Ok, genug OT :D

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 29. Dezember 2018 um 20:25:30 Uhr:

Schon wieder jemand, welcher es nicht blickt :confused:

Der Unterschied scheint wirklich kompliziert zu sein :rolleyes: :D

Ich versuch mal kurz eine Erklärung:

Wenn Du mit SF35 von der XY-Versicherung zu einer Gesellschft wechselst, welche den Rabattretter noch anbietet (click mich), hast Du den Rabattretter automatisch eingeschlossen. Der ist immer kostenlos.

Noch einmal: Wenn du wechselst wird der Schadenverlauf weiter gegeben, nicht die SF-Klasse.

Darum ist es egal, was deine alte Versicherung als Schutz oder Retter ausgelobt hat. Die neue Versicherung wird immer nur anhand deines Schadenverlaufs die SF-Klasse berechnen.

Theoretisch könntest du sogar in den Genuß kommen, dass deine neue Versicherung dir einen kostenlosen Rabattretter einräumt, den die Alte nicht hatte und daher sogar besser da stehst. Aber da hast du ja bereits geschrieben, dass diese heute ja kaum bis gar nicht mehr angeboten werden.

nö, die alte Versicherung gibt den SFR weiter der ohne Rabatt-Schutz und Sondereinstufung besteht (nach GDV) und natürlich auch den Schadenverlauf der letzten 5 Jahre. Viele Versicherungen können aber den SFR wie in der letzten Beitragsrechnung einstufen, wenn man den Rabatt-Schutz bei der neuen Versicherung auch versichert und mit der letzten Beitragsrechnung den SFR belegt.

..... das sieht für mich aber eher nach einer Kulanzleistung aus und darauf hat man keinen Rechtsanspruch. Somit bleibt also im Falle eines Versicherungs -Wechsels eine umfangreiche Recherche und ein gutes Verhandlungsgeschick Voraussetzung, um sich iesbezüglich nicht schlechter zu stellen.:)

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 31. Dezember 2018 um 09:40:37 Uhr:

..... das sieht für mich aber eher nach einer Kulanzleistung aus und darauf hat man keinen Rechtsanspruch. Somit bleibt also im Falle eines Versicherungs -Wechsels eine umfangreiche Recherche und ein gutes Verhandlungsgeschick Voraussetzung, um sich iesbezüglich nicht schlechter zu stellen.:)

das ist korrekt, nur wollte ich die Aussage, dass der Rabatt-Schutz nur für die eigene Gesellschaft zählt und überflüssig ist nicht so stehen lassen.

Leider gibt es so viele fehlerhafte Aussagen hier.

Und diese Leute kümmern sich selbst online um Ihre Verträge, machen Fehlentscheidungen oder animieren Andere dazu und zum Schluss sind alle Versicherungen böse.

In diesem Sinne kommt gut ins neue Jahr.

Zitat:

@27239 schrieb am 30. Dezember 2018 um 21:06:25 Uhr:

nö, die alte Versicherung gibt den SFR weiter der ohne Rabatt-Schutz und Sondereinstufung besteht (nach GDV)

"Nach GDV" ... dann hast du sicher auch ein Quelle dazu?

So lange die nicht kommt, bleibe ich beim Schadenverlauf und nicht bei irgendwelchen Pseudo-SF-Einstufungen, die die neue Versicherung übernehmen muss.

Robert344,

Magst Du uns deinen beruflichen/fachlichen Hintergrund mitteilen?

Was sollen denn „Pseudo-SF-Einstufungen“ sein? Ich bin bisher bei jedem Versicherungswechsel mit der letzten SF des alten Versicheres auch beim neuen Versicherer angefangen. Unanhängig von irgend einem „Schadenverlauf“.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 1. Januar 2019 um 21:42:05 Uhr:

Was sollen denn „Pseudo-SF-Einstufungen“ sein? Ich bin bisher bei jedem Versicherungswechsel mit der letzten SF des alten Versicheres auch beim neuen Versicherer angefangen. Unanhängig von irgend einem „Schadenverlauf“.

In den allermeisten Fällen der Versicherungsnehmer stimmt das ja alles überein.

Wir reden hier über Ausnahmefälle.

Oder hast du bei deiner Versicherung irgendwelche Sonderrabatte wie Zweitfahrzeug gahabt und dann gewechselt? Oder hast du irgendwelche Rabattretter oder einen Rabattschutz vor dem Wechsel in Anspruch genommen?

Wenn nein, dann bist du einfach nicht betroffen, so wie es wohl klar mehr als 90% der Versicherungsnehmer betrifft.

Zitat:

@robert344 schrieb am 1. Januar 2019 um 21:30:57 Uhr:

 

"Nach GDV" ... dann hast du sicher auch ein Quelle dazu?

So lange die nicht kommt, bleibe ich beim Schadenverlauf und nicht bei irgendwelchen Pseudo-SF-Einstufungen, die die neue Versicherung übernehmen muss.

GDV ist keine Pseudo Einstufung sondern heisst Gesamtverband der Versicherer, ist also kein Zauberwerk. Gerne mache ich dir von meinem Vertrag mal eine Bildschirmkopie, damit du den Hintergrund ein wenig verstehst. Jeder Versicherer hat seine eigenen Einstufungen, die je nach Sondereinstufungen oder eigenen Regelungen abweichen können. Weitergegeben wird aber nur die Regelung ohne den Sondereinstufungen oder wie auch in den AGB zu lesen den Rabatt-Schutz, der ja erstmal nur für die eigene Gesellschaft zählt. (Auch dieses wird offen angesprochen) Gehört auch zu einer Beratung dazu. :)

@robert344 Du solltest dich genauer informieren, bevor du andere an teilweise oder vollständig falschen Aussagen teilhaben lässt.

Es gibt mittlerweile einige Versicherer, die den Rabattschutz (das was du zusätzlich abschließen musst) von deiner alten Versicherung übernehmen, wenn du bereits einen Schaden hattest.

Voraussetzungen dafür sind:

-es muss beim alten Versicherer ein Rabattschutz bestanden haben und durch Kopie einer Beitragsrechnung nachgewiesen werden.

-der Schaden darf nicht innerhalb der letzten 12 Monate passiert sein (nur bei manchen Versicherungen).

-bei der neuen Versicherung muss ein Rabattschutz abgeschlossen werden.

So, und wenn du diese Vorgaben erfüllst, wird im Vertrag der "gerettete" SFR fortgeführt, während im Hintergrund natürlich der tatsächliche und schadenbelastetet SFR fortgeführt wird.

Alles kein Hexenwerk oder Zauberei, sondern ganz einfach Konditionen die durch 2 Seiten vertraglich festgehalten werden.

Allen ein frohes neues Jahr!

am 2. Januar 2019 um 17:57

Ich schreibe mal lieber zu der Eingang erwähnten Problematik zum Thema Vollkasko:

Die meisten Punkte sind wirklich selbst gemachte Leiden, Drogen, Alkohol, Reifenprofil, Handynutzung, Zündschlüssel (was übrigens überhaupt nichts mit VK zu tun hat, sondern des Diebstahles wegen immer in die TK fällt), Zigarette. Geschwindigkeit muss schon grob überschritten sein, damit man das als Unfallgrund anführen kann und damit ist das ähnlich wie der Rest der aufgezählten Punkte.

Ampel oder Schild übersehen sind jetzt schlicht Fahrfehler die passieren, das ist jetzt nach meinem Rechtsempfinden sicher nicht 'grob fahrlässig'. Wenn jetzt jemand bewusst über ein Stopschild knattert, weil er meint, da kommt nie was im Querverkehr, oder die rote Ampel bewusst überfahren hat, weil er einen dringenden Termin bei seinem Friseur hatte, dann gilt natürlich wieder das Gleiche, wie bei den vorherigen Punkten: Blödheit muss bestraft werden.

Ich hatte den Fall 2007, mein Seat Ibiza, Totalschaden weil dem Vordermann aufgefahren. Einfach nicht aufgepasst und im Nachhinein mindestens eine Million mal drüber geärgert... egal.

Versicherung (damals VGH) hat anstandslos den Schaden bezahlt, sprich ungefähr 10.000€ für den Restwert des 4 Jahre alten Wagens. Also mein Standpunkt -zumindest für ein relativ neues KFZ- Vollkasko, selbstverständlich.

Und -ohne mir jetzt Eure seitenweise Diskussion und Definition über Rabattretter/-Schutz anlesen zu wollen, auch wenn ich inzwischen bei der VK wieder bei SF17 bin, zahle ich quasi immer noch jeden Monat seit 2007 etwas mehr, als ich ohne diesen dusseligen Bumser zahlen würde. In so fern hätte ich in den vergangenen Jahren viel Geld gespart, wäre die SF-Einstufung unverändert geblieben...

Zitat:

@27239 schrieb am 1. Januar 2019 um 22:03:17 Uhr:

Gerne mache ich dir von meinem Vertrag mal eine Bildschirmkopie, damit du den Hintergrund ein wenig verstehst. Jeder Versicherer hat seine eigenen Einstufungen, die je nach Sondereinstufungen oder eigenen Regelungen abweichen können. Weitergegeben wird aber nur die Regelung ohne den Sondereinstufungen oder wie auch in den AGB zu lesen den Rabatt-Schutz, der ja erstmal nur für die eigene Gesellschaft zählt.

Weitergegeben wird eben der Schadenverlauf. Und damit ist der neuen Versicherung überlassen, was sie daraus macht. Der GdV (brauchst mir nicht erklären was das bedeutet, das weiß ich) definiert nur die Regeln was die SF-Klassen angeht, was die Versicherungen hinterher noch an Rabatten on Top geben, das ist ihnen überlassen. Und dazu gehören eben Dinge wie Rabatt-Retter, Rabatt-Schutz, Sondereinstufungen für Zweitwagen oder was auch immer.

Aber du darfst bitte gerne weiter darlegen, dass der GdV einen Unterschied zwischen Rabatt-Retter und Rabatt-Schutz definiert hat. Gerne auch mit deinem Vertrag (wobei ich bezweifle, dass daraus etwas hervor geht). Das wird dir aber nicht gelingen, denn diese Definition gibt es nicht, es ist nur eine einzelvertragliche Regelung, die dann eben nur in der Gesellschaft gilt (streng genommen sogar nur für deinen Vertrag).

Zitat:

@Matze0411 schrieb am 1. Januar 2019 um 23:06:54 Uhr:

@robert344 Du solltest dich genauer informieren, bevor du andere an teilweise oder vollständig falschen Aussagen teilhaben lässt.

Es gibt mittlerweile einige Versicherer, die den Rabattschutz (das was du zusätzlich abschließen musst) von deiner alten Versicherung übernehmen, wenn du bereits einen Schaden hattest.

...

So, und wenn du diese Vorgaben erfüllst, wird im Vertrag der "gerettete" SFR fortgeführt, während im Hintergrund natürlich der tatsächliche und schadenbelastetet SFR fortgeführt wird.

Niemand bestreitet, dass du Versicherungen finden kannst, die dir diese Rabatte einräumen. Nur einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Einen Anspruch hast du eben nur auf deinen "tatsächlichen und schadenbelasteten SFR", wie du es nennst und der äußert sich in der Form, dass einfach dein tatsächlicher Schadenverlauf von der einen Versicherung zur anderen weitergegeben wird.

Und ich möchte einfach andere aufwecken, dass es eben genau diesen Anspruch nicht gibt und auch wenn man Versicherungen findet, die z.B. den Rabattschutz der Alten weiter führt, so sind die meist alles andere als eine günstige Alternative.

Retter, Schutz und Co. sind meiner Meinung nach vor allem gut für die Versicherer, vor allem seit dem sie die Gratis-Retter praktisch abgeschafft haben.

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