Warum braucht das Finanzamt mein Kennzeichen Nummer?

Hallo,

Ich meine frage gehört hier rein!

Weiss jemand warum das Finanzamt fuer die Steuererklärung die Kennzeichen Nummer braucht?

Gibt es ein bestimmten Grund?

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Grolsch30


Also ich möchte hiermit auch im Klaren sein das ich nicht auf betrug hinauswill sondern ich möchte halt kein Aerger mit das Finanzamt haben.

Da hilft nur ein Steuerberater...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx



Da hilft nur ein Steuerberater...

Und was soll der klären?

Ob er Werbungskosten geltend machen kann? Oder ob Steuerbetrug vorliegt, wenn Angehörige ausländischer Streitkräfte mit deutschem Kennzeichen herumfahren, ohne Steuern zu bezahlen?

Dies ist doch ein ganz offizielles Verfahren.
Früher hatten in Deutschland die Angehörigen ausländischer Streitkräfte spezielle Nummernschilder für ihre Fahrzeuge. Da die Ausländer hierdurch leicht zu identifizieren waren, wurden aus Sicherheitsgründen ( insbesondere auf Betreiben der Amerikaner) vor Jahrzehnten(?) diese auslänsischen Schilder durch deutsche Kennzeichen ersetzt.

Diese ausländischen Fahrzeuge dürfen sogar in Deutschland für ihren Eigenbedarf steuerfrei tanken. 
Ist m.W. alles im NATO-Truppenstatut geregelt. 

O.

Wenn man sich auf der sicheren Seite bewegen will, wendet man sich an einen Steuerberater. Der kann eine rechtsverbindliche Aussage geben...

Man kann natürlich auch darauf vertrauen was Laien in einem Forum herumposaunen nach dem Motto "Ist doch klar wie das gemacht wird... glaube ich... oder hab ich mal.gehört... oder in meiner Glaskugek gesehen..."

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Wenn man sich auf der sicheren Seite bewegen will, wendet man sich an einen Steuerberater. Der kann eine rechtsverbindliche Aussage geben...

Man kann natürlich auch darauf vertrauen was Laien in einem Forum herumposaunen nach dem Motto "Ist doch klar wie das gemacht wird... glaube ich... oder hab ich mal.gehört... oder in meiner Glaskugek gesehen..."

Ist ja o.k, wenn Aussagen angezweifelt werden.

Die Frage, was soll der Steuerberater klären, ist aber immer noch nicht beantwortet.

O.

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Bei Steuererklärungen werden die Fahrtkosten als Werbungskosten eingetragen.
Wenn diese Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug anfallen, interessiert sich das Finanzamt schon dafür, ob überhaupt ein Fahrzeug (auch welches) auf den Namen des Steuerpflichtigen zugelassen wurde.
Desweiteren werden doch auch die Haftpflicht-Versicherungsbeiträge für KFZ in der Spalte Sonderausgaben geltend gemacht. Dafür muss das Finanzamt auch wissen, welche Fahrzeuge auf den Namen des Steuerpflichtigen laufen.
Wer also hier den Opa oder die Oma als Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer eingetragen hat, um einen niedrigen Schadensfreiheitsrabatt in Anspruch zu nehmen, der kann daher die Versicherungskosten nicht als Sonderausgaben geltend machen.
Die Sachbearbeiter des Finanzamtes wollen also nur sehen, ob die Erstattungsbeträge auch an den jeweils Berechtigten ausgezahlt werden.

Wieso Cruisersteve, hast Du schon mal die Beträge für die KFZ-Haftpflicht und die Privathaftpflicht getrennt erklärt? Ich schreibe da immer nur die Summe hin und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von TouriEF


Wieso Cruisersteve, hast Du schon mal die Beträge für die KFZ-Haftpflicht und die Privathaftpflicht getrennt erklärt? Ich schreibe da immer nur die Summe hin und fertig.

Das ist schon richtig...ich mache das im übrigen auch so.

Aber es ging ja um die Begründung, warum man das KFZ-Kennzeichen angeben soll.

Die angegebenen Beiträge im einzelnen musst Du dann ja sowieso per Nachweis aufführen.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Wenn man sich auf der sicheren Seite bewegen will, wendet man sich an einen Steuerberater. Der kann eine rechtsverbindliche Aussage geben...

Ha Ha ....

Selten so gelacht!

Rechtsverbindliche Aussage von einem Steuerberater?

Dann lese erst mal die agb`s deines steuerberaters durch.

ist nix schuld, hat nie einen fehler gemacht, ...

weil: er verlässt sich blind auf deine angaben, und berät dich nur, wie der name das schon sagt.

die steuererklärung unterschreibst du, wenn die falsch ist, dann ist nicht der steuerberater am A..

sondern du.

das einzige verbindliche ist: du musst zahlen.

wenn du das nicht machst, weiss der ganz genau wie er rechtlich gegen dich vorgehen muss.

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Wenn man sich auf der sicheren Seite bewegen will, wendet man sich an einen Steuerberater. Der kann eine rechtsverbindliche Aussage geben...
Ha Ha ....
Selten so gelacht!
Rechtsverbindliche Aussage von einem Steuerberater?
Dann lese erst mal die agb`s deines steuerberaters durch.
ist nix schuld, hat nie einen fehler gemacht, ...
weil: er verlässt sich blind auf deine angaben, und berät dich nur, wie der name das schon sagt.
die steuererklärung unterschreibst du, wenn die falsch ist, dann ist nicht der steuerberater am A..
sondern du.
das einzige verbindliche ist: du musst zahlen.
wenn du das nicht machst, weiss der ganz genau wie er rechtlich gegen dich vorgehen muss.

Ganz so ist es nicht. Natürlich muss der Steuerpflichtige erst mal für seine Erklärung gerade stehen. Doch der Steuerberater ist - im Gegensatz zur Lohnsteuerhilfe - ein ausgebildeter Fachmann. Entsteht aufgrund seiner Fehler bei Dir ein Schaden, dann kannst Du ihn auf Schadenersatz verklagen. Die Frage ist nur: Was ist ein Schaden? Wenn Du eine Sache nicht absetzen kannst, er das aber behauptet hat, ist das noch kein Schaden. Wenn andersrum Du eine Sache nicht abgesetzt hast, weil er Dich falsch beraten hat, dann ist Dir ein Schaden entstanden, außer man kann über einen Einspruch später die Sache noch geltend machen. Dann gibt es auch keinen Schaden. Musstest Du dazu allerdings die Beratung eines weiteren St.Beraters in Anspruch nehmen, sind diese Kosten dann Dein Schaden, den der erste St.Berater erstatten muss. Ausnahme: Du hast dem ersten von dieser Sache gar nichts erzählt. Den Nachweis zu führen steht wieder auf einem anderen Blatt. 🙁

Das ist übrigens in anderen Bereichen auch so: Ein Wohnhaus-Vermieter steht erst mal in der Haftung, wenn durch einen Defekt an der Mietsache (z.B. am Geländer kaputt) Schäden entstehen (Mieter oder ein Besucher des Mieters stürzt). Wurden die ursächlichen Arbeiten jedoch durch einen Fachbetrieb durchgeführt, kann der Vermieter diesen Fachbetrieb in die Haftung nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Bei Steuererklärungen werden die Fahrtkosten als Werbungskosten eingetragen.
Wenn diese Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug anfallen, interessiert sich das Finanzamt schon dafür, ob überhaupt ein Fahrzeug (auch welches) auf den Namen des Steuerpflichtigen zugelassen wurde.

Solange die als Werbungskosten geltend gemachten Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unter 4500 € liegen, interessiert sich das Finanzamt  nicht dafür, ob man ein Fahrzeug hat, die Strecke mit Moped oder zu Fuss oder sonstweie zurückgelegt hat.

Es kommt lediglich auf die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an, für die eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,3 € pro Entfernungskilometer gewährt wird.

O.  

das Feld mit dem Kennzeichen lasse ich schon seit Jahren immer leer und es gab noch nie Probleme deswegen. Was soll ich zB.eintragen,wenn ich in dem Jahr 2 mal das Auto gewechselt habe?

Na das letzte Kennzeichen, steht doch da bzw. in den Erklärungen zur Anlage N. Nachdem ich mir das mal durchgelesen habe, denke ich auch, dass die Zeile 31 nur auszufüllen ist, wenn man über 4500€ Entfernungspauschale geltend machen will.

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Bei Steuererklärungen werden die Fahrtkosten als Werbungskosten eingetragen.
Wenn diese Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug anfallen, interessiert sich das Finanzamt schon dafür, ob überhaupt ein Fahrzeug (auch welches) auf den Namen des Steuerpflichtigen zugelassen wurde.

Falsch, den Weg mit einem "zur Nutzung überlassenen Fahrzeug" zurückzulegen ist explizit erlaubt und gab bei mir auch noch nie Probleme.

Zitat:

Desweiteren werden doch auch die Haftpflicht-Versicherungsbeiträge für KFZ in der Spalte Sonderausgaben geltend gemacht. Dafür muss das Finanzamt auch wissen, welche Fahrzeuge auf den Namen des Steuerpflichtigen laufen.
Wer also hier den Opa oder die Oma als Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer eingetragen hat, um einen niedrigen Schadensfreiheitsrabatt in Anspruch zu nehmen, der kann daher die Versicherungskosten nicht als Sonderausgaben geltend machen.
Die Sachbearbeiter des Finanzamtes wollen also nur sehen, ob die Erstattungsbeträge auch an den jeweils Berechtigten ausgezahlt werden.

In einem anderem Zusammenhang (IIRC Handwerker-Rechnung) gab's mal IIRC ein Urteil, dass man unter gewissen Umständen eine (auf den Steuerpflichtigen ausgestellte?) Rechnung, die man nicht selbst bezahlt hat, trotzdem absetzen kann. Also in dem Fall hast du vielleicht recht, aber die Grundsätze sind AFAIK etwas anders.

notting

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


das Feld mit dem Kennzeichen lasse ich schon seit Jahren immer leer und es gab noch nie Probleme deswegen. Was soll ich zB.eintragen,wenn ich in dem Jahr 2 mal das Auto gewechselt habe?

Es steht IIRC in der Ausfüllhilfe im ElsterFormular explizit drin, dass man das letzte Fahrzeug in dem Jahr angeben muss, das man längerfristig gefahren hat (also kein Mietwagen, den man zum Jahreswechel wg. eines Unfalls ein paar Tage hatte).

notting

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