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Wartezeit bei Beladung - Arbeitszeit oder nicht?

Themenstarteram 12. Mai 2006 um 17:03

Hallo Leute,

ich fahre einen Silozementzug und habe nun folgendes Problem mit meinem Arbeitgeber:

Bei der Beladung im Zementwerk dauert die Beladung im günstigsten Fall ca. 15 Minuten, d.h. sowohl an der Ein- und Ausgangswaage keiner vor mir und ich kann sofort laden.

In den allermeißten Fällen ist es aber so, dass ein oder gleich mehrere Kollegen vor mir dran sind.

Ich muss also warten bis ich dran bin und habe dann teilweise Beladezeiten bis zu 1 Stunde (in Stoßzeiten auch mal mehr) in meinem Fahrtbericht stehen.

Nachdem nun jahrelang diese Zeiten ohne Murren bezahlt wurden, werden nun plötzlich und ohne dass es irgendwie angekündigt wurde, grundsätzlich nur noch 15 min bezahlt.

Allein im Monat 04/2006 sind mir dadurch 12,5 Stunden Beladezeit gestrichen worden.

Mit dem dafür zuständigen Mann in unserer Firma ist nicht zu reden. Er sagt nur, er wisse dass es in 15 min zu schaffen sei und basta!

Natürlich kann und will ich mir das nicht gefallen lassen.

Aber bevor ich einen Rechtsanwalt einschalte und das Klima noch mehr verschlechtere hätte ich gerne euren Rat.

Ist das nun rechtens oder nicht?

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23 Antworten
am 12. Mai 2006 um 17:32

ALLE Zeiten, die in Zusammenhang mit dem Fahren, dem Laden und Abladen stehen, sind ARBEITSZEITEN. Inwieweit die von Deinem Chef bezahlt werden oder nicht, sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen.

Wende dich doch einfach mal an ein Arbeitsgericht in deiner Nähe. Ist soweit ich weiß kostenlos und auch ohne Anwalt zu erledigen.

Gruß Christian

Als Fahrer und Disponent/Juniorchef möchte ich berichten:

Wenn ich unverschuldet warten muß, putz ich meine

Lampen und Scheiben am Zug, löse vorm Werkstor/Waage

meine Netze vom Container-->Arbeitszeit-bezahlt!

Warten Zeitunglesen Essen Eierschaukeln-->Pause-bezahlt(1h)

Alles weitere unbezahlt-denn fürs Nichts-tun gibts nix...

Themenstarteram 12. Mai 2006 um 18:06

@Christian74

In meinem Arbeitsvertrag steht dazu leider nichts.

Mit dem Arbeitsgericht möchte ich eigentlich warten, bis ich gar keine andere Chance mehr sehe.

@voller74

genau das mach ich ja auch während der Wartezeit.

Zu tun gibt's ja immer was.

Scheiben, Spiegel, Lampen putzen

Innenraum reinigen,

Schalter, Ventile reinigen/ölen usw.

Außerdem muss ich ja jeweils nachziehen, wenn einer fertig ist, um nicht vom nächsten 'überholt' zu werden.

Aber gibt's nicht vielleicht ein Gerichtsurteil, das in dieser Richtung schon mal gefällt wurde?

Ich befürchte, nur sowas könnte mich weiterbringen.

am 12. Mai 2006 um 18:12

Du kannst dich ja auch erstmal beim Arbeitsgericht nur informieren. Da sitzen doch fähige Leute.

Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, ist auch ein Gang zum Anwalt ganz ratsam.

am 12. Mai 2006 um 19:00

Re: Wartezeit bei Beladung - Arbeitszeit oder nicht?

 

Hallo,

Zitat:

[...]Nachdem nun jahrelang diese Zeiten ohne Murren bezahlt wurden, werden nun plötzlich und ohne dass es irgendwie angekündigt wurde, grundsätzlich nur noch 15 min bezahlt.

Allein im Monat 04/2006 sind mir dadurch 12,5 Stunden Beladezeit gestrichen worden.

Mit dem dafür zuständigen Mann in unserer Firma ist nicht zu reden. Er sagt nur, er wisse dass es in 15 min zu schaffen sei und basta![...]

Der zuständige Mann mag sich einmal die ratifizierte Vorschrift 561/2006 EG (vom 11.04.2006) ansehen. Vielleicht kennt er ja auch die benutzten Begrifflichkeiten in der VO 3820 & 3821, die ja auch geändert wurden. Gerade Lehn- und Ruhezeiten sind darin eiegentlich sehr genau definiert und lassen keinen Spielraum mehr zu. Und auch wenn nur die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers zum 1.5.2006 umgesetzt werden musste, so werden auch die anderen Vorschriften ab spätestens 11.04.2007 für uns alle gelten.

Auch meine Disponenten wollen das nicht einsehen, aber ICH bediene den Fahrtenschreiber und wenn ich diesen auf "Arbeit/Fahren" oder "Sonstige Arbeiten" stehen lasse, dann wird der Beamte der BAG das zu würdigen wissen. Gerade jetzt, wo der Durchgriff auf die Verantwortlichen sehr einfach geworden ist! In diesem Zusammenhang, nimm die richtige Anzahl der Tachoscheiben mit. Es wird definitiv mehr kontrolliert! Auch wir haben das schon zu spüren bekommen...

Gruß,

Frank

Ich finde aber Willkür mit den Tachoscheiben sehr hinderlich

von der BAG.

Ich selbst stelle sehr selten meinen Fahrtenschreiber auf

Pause....

Die Lücke im auf der Scheibe sollten die selbst als

Pause/Standzeit ersehen können....

Demnächst wollen die bald noch wissen-wo und wann ich

kacken war:D

am 12. Mai 2006 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von voller75

Ich finde aber Willkür mit den Tachoscheiben sehr hinderlich

von der BAG.

Ich selbst stelle sehr selten meinen Fahrtenschreiber auf

Pause....

Die Lücke im auf der Scheibe sollten die selbst als

Pause/Standzeit ersehen können....

Demnächst wollen die bald noch wissen-wo und wann ich

kacken war:D

Und Abladezeiten sind dann auch Pause??? Da ist ja dann auch ne Lücke. NICHT ZULÄSSIG!!! :)

Die können mir nichts nachweisen!

Und ich bekomme nichts geladen oder abgeladen-

denn ich habe Abrollcontainer.

Z.b wechsle ich in Druckereien deren Presscontainer

und dazu brauche ich niemand:)

Re: Wartezeit bei Beladung - Arbeitszeit oder nicht?

 

Zitat:

Original geschrieben von HeizölPower

Allein im Monat 04/2006 sind mir dadurch 12,5 Stunden Beladezeit gestrichen worden.

Was sagt euer Betriebsrat zu dieser Praxis?

Themenstarteram 13. Mai 2006 um 10:07

Zitat:

Was sagt euer Betriebsrat zu dieser Praxis?

Betriebsrat?

Ich frage mich auch wozu wir den überhaupt haben.

Der Betriebsratsvorsitzende antwortete einem Kollegen von mir auf Anfrage: Da müßt ihr euch wohl an einen Anwalt wenden.

Toller Betriebsrat:mad:

...und noch tolleres Betriebsklima....

am 13. Mai 2006 um 20:43

Was nicht zu bezahlen ist, ist Ruhezeit.

Ruhezeit ist laut der EG-Verordnung, die Inserv genannt hat, jene Zeit, die mehr als eine Stunde dauert und in der du ruhst, d.h. du stellst dich hin mit dem Ziel zu schlafen, essen zu gehen etc. Jener Zeitraum, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann.

Eine Stunde Mittagspause kann der Chef auch abziehen.

Alles andere - was nicht Ruhezeit ist - ist Arbeitszeit und auch zu bezahlen.

Wenn du in der Warteschlange stehst, ist das keine Pause, weil du nicht frei über deine Zeit verfügen kannst, da du ja im LKW warten musst und gebunden bist. Der Tacho stünde in diesem Fall auf "Bereitschaftszeit" und auch Bereitschaftszeit ist zu bezahlen. Und wenn sie drei Stunden dauert.

Moin.

Dartom´s Erklärung ist richtig. Wenn Dir der Aldo bei Lidol sagt, dass Du in einer Stunde drankommst, hast Du eine kalkulierbare Freizeit, nämlich eine Stunde. Die muss Cheffe nicht bezahlen. Wenn Aldo beim Lidol Dir eine Nummer in die Hand drückt, damit Du auf seinem Display auf dem Lkw-Parkplatz siehst, zu welchem Tor du musst, ist das Arbeitsbereitschaft - Cheffe muss zahlen. Denn Du kannst nicht über Deine Zeit verfügen. Es gab mal ein Gerichtsurteil in der Sache, nämlich Spedition Franz Haake gegen seinen Betriebsrat, ist aber bestimmt schon 20 Jahre her.

gruß f

Themenstarteram 14. Mai 2006 um 9:06

Zitat:

Alles andere - was nicht Ruhezeit ist - ist Arbeitszeit und auch zu bezahlen.Wenn du in der Warteschlange stehst, ist das keine Pause, weil du nicht frei über deine Zeit verfügen kannst, da du ja im LKW warten musst und gebunden bist. Der Tacho stünde in diesem Fall auf "Bereitschaftszeit" und auch Bereitschaftszeit ist zu bezahlen. Und wenn sie drei Stunden dauert.

Genau meine Meinung.

Ich habe jetzt eine energische, aber höfliche schriftliche Stellungnahme dazu abgegeben mit der Aufforderung, mir die gestrichenen Stunden bis zu einem gesetzten Termin nachzuzahlen.

Mal sehen, was dabei rauskommt.

Nachgeben werde ich auf keinen Fall.

Schließlich arbeite ich nicht umsonst!

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