Warteraum, Lieferzeiten neuer BMW X3 G01
Warteraum für alle die einen neuen X3 bestellt haben oder bestellen wollen 🙂
Beste Antwort im Thema
Warteraum für alle die einen neuen X3 bestellt haben oder bestellen wollen 🙂
14617 Antworten
Hi
Ich hatte ja vor einigen Tagen folgendes geschrieben:
Zitat:
Möglichkeit 2:
auf die adaptiven LED Scheinwerfer bestehen und warten bis diese irgendwann mal wieder lieferbar sind.
Ich habe mich für Möglichkeit 2 entschieden, auch wenn das bedeutet das ich meinen X3 dieses Jahr auf jeden Fall nicht mehr bekommen werde.
Aber da ich von Anfang an der Meinung war und immer noch bin, das ich lieber etwas länger warte dafür das Auto so bekomme wie ich es bestellt habe bin ich erst mal fein damit.
Natürlich warte ich nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag. Im Kaufvertrag steht als unverbindlicher Liefertermin März 2023. Wenn die Restriktionen bis dahin weiter bestehen sollten, so das ich meinen X3 bis März 2023 nicht wie bestellt bekommen kann, dann setzen wir (der Verkäufer und ich) uns nochmal zusammen und schauen was es für Möglichkeiten gibt.
Heute bin ich dann zum Händler gefahren um zu unterschreiben, das ich die Restriktionen annehme, die Bestellung aufrecht erhalten will und bis zum Liefertermin abwarte.
So habe ich zumindestens gedacht.
Doch dann legte mir der Verkäufer ein Schriftstück vor, in dem ich auf den im Kaufvertrag angegeben unverbindlichen Liefertermin verzichten sollte, ebenso auf jegliche Ansprüche verzichten sollte, falls das Auto zum vereinbarten Liefertermin nicht geliefert werden kann.
Das wäre quasi eine Freifahrtschein für BMW gewesen meinen X3 zu bauen wann es denen passt, ohne jeglichen Liefertermin, ohne jegliche Rechtssicherheit bezüglich des Liefertermins. Das mache ich auf keinen Fall, und so habe ich heute zunächst mündlich storniert, ersatzlos. Der Verkäufer macht jetzt den Schriftkram fertig.
Ich bin im Moment ein wenig geknickt. Ja es ist nur ein Auto, und es gibt viele schwerwiegendere Probleme auf diesem Planeten als das. Aber trotzdem, ich hab mich auf das Auto gefreut.
Ich bin heute zum Händler gefahren um kurz mal was zu unterschreiben, und komme urplötzlich mit einer Stornierung nach Hause. 🙁
Also, damit verabschiede ich mich aus dem Warteraum und wünsche allen Bestellern und Wartenden eine möglichst kurze Wartezeit.
Gruß Hoffi
Vor einigen Tagen hat ein Forumskollege seinen X3 in Verde Ermes ebenfalls geholt und Bilder eingestellt. Möchte euch nicht langweilen. Hier die Bilder aus dem
Showroom. Fotos sind mies. Habe die Dachbox ebenfalls in Verde Ermes lackieren lassen. Beim nächsten Urlaub mache ich dann noch Fotos inkl. Dachbox!
Allen weiterhin viel Vorfreude!
Oh…das ist aber echt krass.
Ich frage mich, wie der Händler drauf kommt, dass jemand das unterschreibt. Wie du sagst, es wäre ein Freifahrtschein, die Bestellung so hin und herzuschieben, wie es gerade passt. Das hätte ich auch nicht unterschrieben.
Es ist schon Wahnsinn, wie unterschiedlich die Händler sind und sich verhalten.
Ich kann deinen Frust absolut nachvollziehen…du konfigurierst den Wagen ja nach deinen Wünschen, freust dich drauf, dann kommt die Kröte mit den Restriktionen und am Ende hast du storniert, obwohl du die Restriktionen akzeptieren willst, weil dein Händler mit komplett untragbaren Forderungen kommt. Na super!
Zitat:
Heute bin ich dann zum Händler gefahren um zu unterschreiben, das ich die Restriktionen annehme, die Bestellung aufrecht erhalten will und bis zum Liefertermin abwarte.
So habe ich zumindestens gedacht.
Doch dann legte mir der Verkäufer ein Schriftstück vor, in dem ich auf den im Kaufvertrag angegeben unverbindlichen Liefertermin verzichten sollte, ebenso auf jegliche Ansprüche verzichten sollte, falls das Auto zum vereinbarten Liefertermin nicht geliefert werden kann.Das wäre quasi eine Freifahrtschein für BMW gewesen meinen X3 zu bauen wann es denen passt, ohne jeglichen Liefertermin, ohne jegliche Rechtssicherheit bezüglich des Liefertermins. Das mache ich auf keinen Fall, und so habe ich heute zunächst mündlich storniert, ersatzlos. Der Verkäufer macht jetzt den Schriftkram fertig.
Aber das ist doch grundsätzlich so...
Der Liefertermin ist unverbindlich, da gibt es keine "Rechtssicherheit". Wie ich schon mal schrieb, die meisten hier bekommen/bekamen ihr Auto 6-7 Monate nach Bestellung, daran würde ich mich orientieren.
Und wenn es gar nicht passt, kannst Du doch wie aktuell anscheinend stornieren.
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Zitat:
@HOFFI schrieb am 28. September 2022 um 14:35:47 Uhr:
HiIch hatte ja vor einigen Tagen folgendes geschrieben:
Zitat:
@HOFFI schrieb am 28. September 2022 um 14:35:47 Uhr:
Zitat:
Möglichkeit 2:
auf die adaptiven LED Scheinwerfer bestehen und warten bis diese irgendwann mal wieder lieferbar sind.
Ich habe mich für Möglichkeit 2 entschieden, auch wenn das bedeutet das ich meinen X3 dieses Jahr auf jeden Fall nicht mehr bekommen werde.
Aber da ich von Anfang an der Meinung war und immer noch bin, das ich lieber etwas länger warte dafür das Auto so bekomme wie ich es bestellt habe bin ich erst mal fein damit.
Natürlich warte ich nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag. Im Kaufvertrag steht als unverbindlicher Liefertermin März 2023. Wenn die Restriktionen bis dahin weiter bestehen sollten, so das ich meinen X3 bis März 2023 nicht wie bestellt bekommen kann, dann setzen wir (der Verkäufer und ich) uns nochmal zusammen und schauen was es für Möglichkeiten gibt.
Heute bin ich dann zum Händler gefahren um zu unterschreiben, das ich die Restriktionen annehme, die Bestellung aufrecht erhalten will und bis zum Liefertermin abwarte.
So habe ich zumindestens gedacht.
Doch dann legte mir der Verkäufer ein Schriftstück vor, in dem ich auf den im Kaufvertrag angegeben unverbindlichen Liefertermin verzichten sollte, ebenso auf jegliche Ansprüche verzichten sollte, falls das Auto zum vereinbarten Liefertermin nicht geliefert werden kann.Das wäre quasi eine Freifahrtschein für BMW gewesen meinen X3 zu bauen wann es denen passt, ohne jeglichen Liefertermin, ohne jegliche Rechtssicherheit bezüglich des Liefertermins. Das mache ich auf keinen Fall, und so habe ich heute zunächst mündlich storniert, ersatzlos. Der Verkäufer macht jetzt den Schriftkram fertig.
Ich bin im Moment ein wenig geknickt. Ja es ist nur ein Auto, und es gibt viele schwerwiegendere Probleme auf diesem Planeten als das. Aber trotzdem, ich hab mich auf das Auto gefreut.
Ich bin heute zum Händler gefahren um kurz mal was zu unterschreiben, und komme urplötzlich mit einer Stornierung nach Hause. 🙁Also, damit verabschiede ich mich aus dem Warteraum und wünsche allen Bestellern und Wartenden eine möglichst kurze Wartezeit.
Gruß Hoffi
Das tut mir richtig leid 😕 das ist auch echt eine Hausnummer sowas hinzulegen und man soll unterschreiben 🙄
Zitat:
@2Ghost schrieb am 28. September 2022 um 15:26:17 Uhr:
Zitat:
Heute bin ich dann zum Händler gefahren um zu unterschreiben, das ich die Restriktionen annehme, die Bestellung aufrecht erhalten will und bis zum Liefertermin abwarte.
So habe ich zumindestens gedacht.
Doch dann legte mir der Verkäufer ein Schriftstück vor, in dem ich auf den im Kaufvertrag angegeben unverbindlichen Liefertermin verzichten sollte, ebenso auf jegliche Ansprüche verzichten sollte, falls das Auto zum vereinbarten Liefertermin nicht geliefert werden kann.Das wäre quasi eine Freifahrtschein für BMW gewesen meinen X3 zu bauen wann es denen passt, ohne jeglichen Liefertermin, ohne jegliche Rechtssicherheit bezüglich des Liefertermins. Das mache ich auf keinen Fall, und so habe ich heute zunächst mündlich storniert, ersatzlos. Der Verkäufer macht jetzt den Schriftkram fertig.
Aber das ist doch grundsätzlich so...
Der Liefertermin ist unverbindlich, da gibt es keine "Rechtssicherheit". Wie ich schon mal schrieb, die meisten hier bekommen/bekamen ihr Auto 6-7 Monate nach Bestellung, daran würde ich mich orientieren.
Und wenn es gar nicht passt, kannst Du doch wie aktuell anscheinend stornieren.
Mit einem unverbindlichen Liefertermin hast du sehr wohl Rechtssicherheit. 6 Wochen nach Ablauf gerät der Händler in Lieferverzug und Du hättest Anspruch auf Ersatzmobilität. Sicher heißt das nicht, dass Du Dein Fahrzeug pünktlich bekommst, aber Du musst zumindest nicht zu Fuß gehen
Zitat:
Mit einem unverbindlichen Liefertermin hast du sehr wohl Rechtssicherheit. 6 Wochen nach Ablauf gerät der Händler in Lieferverzug und Du hättest Anspruch auf Ersatzmobilität. Sicher heißt das nicht, dass Du Dein Fahrzeug pünktlich bekommst, aber Du musst zumindest nicht zu Fuß gehen
Da liegst Du m.E. falsch. Der Händler kommt nicht (automatisch) nach 6 Wochen in Verzug. Und Ersatzmobilität bedeutet ein Angebot des Händlers, was nicht unbedingt attraktiv sein muss (individuelle Betrachtung).
Eine (Rechts)sicherheit, also ein konkret zu verlangender Liefertermin ergibt sich daraus leider nicht.
Aber ein genereller Verzicht verschlechtert natürlich die Position, sofern der geplante Lieferzeitraum (6-7 Monate?) stark überzogen würde.
Ist der Liefertermin oder die Lieferfrist unverbindlich vereinbart worden, kann der Käufer nach Abschn. IV. Nr. 2 S. 1, 2 NWVB sechs Wochen nach Überschreiten der festgelegten Zeit den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Begehrt der Käufer Rücktritt und bzw. oder Schadensersatz, hat er zuvor eine angemessene Nachfrist zu setzen.
https://www.haufe.de/.../...-lieferfrist_idesk_PI17574_HI11021790.html
Zitat:
@10emmi68 schrieb am 28. September 2022 um 15:44:02 Uhr:
Zitat:
@2Ghost schrieb am 28. September 2022 um 15:26:17 Uhr:
Aber das ist doch grundsätzlich so...
Der Liefertermin ist unverbindlich, da gibt es keine "Rechtssicherheit". Wie ich schon mal schrieb, die meisten hier bekommen/bekamen ihr Auto 6-7 Monate nach Bestellung, daran würde ich mich orientieren.
Und wenn es gar nicht passt, kannst Du doch wie aktuell anscheinend stornieren.
Mit einem unverbindlichen Liefertermin hast du sehr wohl Rechtssicherheit. 6 Wochen nach Ablauf gerät der Händler in Lieferverzug und Du hättest Anspruch auf Ersatzmobilität. Sicher heißt das nicht, dass Du Dein Fahrzeug pünktlich bekommst, aber Du musst zumindest nicht zu Fuß gehen
Hi
Und nach den 6 Wochen kann man den Händler per Frist (üblicherweise 2 Wochen) zum Liefern auffordern. Wenn er auch dann nicht liefern kann, hat man das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten (stornieren).
Und genau dieses Recht hätte ich mir mit Unterschrift unter das Schriftstück des Händlers verwirkt.
Das heisst ich hätte BMW meine Einverständnis gegeben ohne irgendeinen Liefertermin mein Auto irgendwann einmal zu bauen und hätte keinerlei Handhabe mehr gehabt die Lieferung einzufordern oder gegebenenfalls zu stornieren.
Gruß Hoffi
Ich schrieb ja oben, es gibt keine "Rechtssicherheit" das Auto zu einem konkreten Termin geliefert zu bekommen.
Vielleicht liegt es bei Deinem Wagen an der Farbe.
Bei der aktuellen Marktlage wäre ein z.B. schwarzer X3 mit vernünftiger Ausstattung ggf. sicher problemlos weiter zu verkaufen, sofern Du stornieren solltest. Da sehe ich absolut kein Risiko des Händlers.
Hi
Das ist klar das ich keine Rechtssicherheit darauf habe das Auto zu einem konkreten Liefertermin zu bekommen.
So meinte ich das auch nicht. Ich meinte mit Rechtssicherheit das ich nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins hätte den Händler in Verzug setzen können und dann bei Nichterfüllung stornieren kann. Diese Möglichkeit hätte ich dann nicht mehr gehabt, egal wie lange sich BMW dann Zeit gelassen hätte, wenn ich das Schriftstück unterschrieben hätte. Ich wäre BMW dahingehend also komplett schutzlos ausgeliefert gewesen.
Mit der Farbe hat das nichts zu tun. Aktueller Status nach über 6 Monaten: 027.
Gruß Hoffi
Zitat:
@HOFFI schrieb am 28. September 2022 um 16:01:08 Uhr:
Zitat:
@10emmi68 schrieb am 28. September 2022 um 15:44:02 Uhr:
Mit einem unverbindlichen Liefertermin hast du sehr wohl Rechtssicherheit. 6 Wochen nach Ablauf gerät der Händler in Lieferverzug und Du hättest Anspruch auf Ersatzmobilität. Sicher heißt das nicht, dass Du Dein Fahrzeug pünktlich bekommst, aber Du musst zumindest nicht zu Fuß gehen
HiGenau so ist es. Und nach den 6 Wochen kann man den Händler per Frist (üblicherweise 2 Wochen) zum Liefern auffordern. Wenn er auch dann nicht liefern kann, hat man das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten (stornieren).
Und genau dieses Recht hätte ich mir mit Unterschrift unter das Schriftstück des Händlers verwirkt.
Das heisst ich hätte BMW meine Einverständnis gegeben ohne irgendeinen Liefertermin mein Auto irgendwann einmal zu bauen und hätte keinerlei Handhabe mehr gehabt die Lieferung einzufordern.Gruß Hoffi
Das ist derzeit die Kundenfreundlichkeit von BMW. Und dabei liegt das aus meiner Erfahrung nicht an der Niederlassung oder am Händler sondern in München...
Bei mir beruft sich BMW derzeit auch darauf, dass ich vom Vertrag nicht zurücktreten kann, da sich aufgrund höherer Gewalt die Dauer (nach Aufforderung zur Lieferung, Nachfrist, etc. ) bis zur möglichen Stornierung auf 4 Monate nach dem unverbindlichen Liefertermin erhöht.
Nächste Woche wäre für mich der vereinbarte Termin zur Übergabe in der BMW Welt. Natürlich gemäß Schreiben "unverbindlich".
Fahrzeug wurde aber nicht wie kommuniziert in KW 31 gebaut!
Nach wie vor kein Produktionstermin in Sicht...
So wie Du schreibst: Man freut sich riesig auf das Fahrzeug und wird dann hingehalten. Ich habe größtes Verständnis für Verzögerungen. Aber das Schreiben, das BMW Dir vorlegt ist eine Unverschämtheit und ein Freibrief.
Ich "muss" jetzt noch 4 Wochen warten. Wenn bis dahin kein neuer Produktionstermin feststeht ist eine Übergabe vor Anfang Februar nicht mehr möglich (Transfer, etc.) und werde dann stornieren.
BMW... Freude am Fahren... aber nicht beim Warten...
:-)
Zitat:
@HOFFI schrieb am 28. September 2022 um 16:13:13 Uhr:
HiDas ist klar das ich keine Rechtssicherheit darauf habe das Auto zu einem konkreten Liefertermin zu bekommen.
So meinte ich das auch nicht. Ich meinte mit Rechtssicherheit das ich nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins hätte den Händler in Verzug setzen können und dann bei Nichterfüllung stornieren kann. Diese Möglichkeit hätte ich dann nicht mehr gehabt, egal wie lange sich BMW dann Zeit gelassen hätte, wenn ich das Schriftstück unterschrieben hätte. Ich wäre BMW dahingehend also komplett schutzlos ausgeliefert gewesen.Mit der Farbe hat das nichts zu tun. Aktueller Status nach über 6 Monaten: 027.
Gruß Hoffi
Dann kann ich es mir nicht erklären. Bei meinem Händler stehen fast nur noch verkaufte Kundenautos in der Ausstellung (werden erst in Monaten ausgeliefert), weil der Nachschub stockt.
Ich kenne Deine Planung ja nicht, (lange) warten kommt nicht in Frage? Der Status Deines Wagens ist seltsam. Nach 6 Monaten "außerhalb Orderingzeitfenster"? Das kann doch eigentlich nicht sein.
Und es mal bei einem anderen Händler probieren...?
Hi
Das lange warten ist nicht das Problem. Also lange warten im Sinne von ursprünglichem Liefertermin plus eine gewisse Zeit darüber hinaus.
Mich stört ganz einfach, das BMW im Prinzip von mir will das ich denen unbegrenzte Lieferzeit einzuräumen. Dazu bin ich nicht bereit.
Ich weiss ehrlich gesagt noch nicht was ich jetzt mache. Erstmal mache ich mir jetzt in Ruhe Gedanken und fahre derweil meinen Opel weiter.
Gruß Hoffi
Der aktuelle Status Deines Wagens kann doch eigentlich nur an der Farbe hängen.
Ohne Individual (wenn es für Dich in Frage kommt) ginge es u.U. schneller? Vielleicht verzichtet BMW dann auf die "Zusatzvereinbarung".
Dann wünsche ich Dir viel Glück für das weitere Verfahren, würde mich freuen, wenn Du dem Forum erhalten bleibst. 🙂
Ich selber bin von 6-7 Monaten ausgegangen und das scheint aktuell zu passen. Bis 12 Monate wäre nicht schön, aber positiv denken, dann käme der Wagen nicht im Winter.
Anscheinend sind die Lieferzeiten bei anderen Herstellern grundsätzlich noch länger.
Wo wir hier gerade beim Thema sind:
Wir haben am Freitag die Niederlassung in Lieferverzug gesetzt.
Der unverbindliche Liefertermin ist nun in der 9ten Woche überschritten und BMW selbst hat keine Lösung parat, ist nicht interessiert stattdessen ein Bestandsfahrzeug zu verkaufen und hält alle anderen Infos zurück.
Ich kann den Frust echt mitfühlen und wünsche euch allen, das es nicht mehr so lange dauert 🙂