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Warten auf die Nachschulung.....

Hallo zusammen,
letztes Jahr im April wurde ich gelasert, 89 bei 60.....
nach Abzug von Toleranz blieben noch 26km/h, machte ca. 110€ und 3 Punkte.
Mein Problem ist allerdings, ich hatte meinen Führerschein erst seit 3 Monaten, somit müsste ich eig zur Nachschulung antanzen.
Bis heute ist aber noch nichts aufgetaucht.
Verjährt sowas irgendwann?
Alle ham mir gesagt das dauert so 3-6Monate, jetzt sinds aber schon 11...... Arbeitskollegin wurde 2mal geblitzt, die hatte ihren Schrieb paar Wochen später.
mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Aus Bussgeldkatalog.de

Das ist eine rein privat betriebene Seite, die aufgrund mehrerer dort nicht übernommener Gesetzes- und Vorschriftenänderungen und auch fachlicher Fehler an vielen Stellen, man nicht übermäßig Vertrauen schenken sollte.

Dieses "Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft." ist so nicht richtig. Die Probezeitmaßnahmen tun zwar auch weh, sind aber keine Strafen sondern Auflagen - das macht im weiteren Verlauf einen deutlichen Unterschied.

- man kann bei Auflagen keinen Widerspruch einlegen, bei Strafen schon

- man muss Auflagen nicht erfüllen, wenn man nicht will. Strafen müssen immer "erfüllt" werden, auch wenn man nicht will (wenn sie rechtskräftig geworden sind).

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Hast Schwein, die Sache dürfte verjährt sein.

ich bin vllt. niht auf dem neuesten stand, aber früher war das so, dass man erst ab einer bestimmten punktzahl zum punkteabbauseminar musste.
3 punkte sind dafür heutzutage schon ausreichend? geht ja schnell..

Wenn man in der Probezeit ist reicht schon ein Punkt um ein Aufbauseminar machen zu müssen, weil man da noch keine sammeln darf. Hat mich damals ca. 250 Euro gekostet. Außerdem habe ich gerade mal gegooglet und gelesen, dass teilweise noch 21 Monate nach dem Vorfall der Brief für das Aufbauseminar eingeflattert ist.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


ich bin vllt. niht auf dem neuesten stand, aber früher war das so, dass man erst ab einer bestimmten punktzahl zum punkteabbauseminar musste.
3 punkte sind dafür heutzutage schon ausreichend? geht ja schnell..

hier geht es um die probezeit und somit um eine nachschulung.

oder auch

aufbau

seminar genannt

;)

zu meiner zeit war das noch anders. aber ok - gut zu wissen. :)

Verjährung tritt nach 10 Jahren ein - wie bei jeder derartigen Verwaltungsanordnung.
Allerdings besteht die Bedingung, dass das Aufbauseminar innerhalb der Probezeit gemacht werden muss, und einen Fristsetzung von 6 Wochen haben sollte, somit tritt die tatsächliche Verjährung dieser Anordnung etwa 6 Wochen vor dem Ende der (durch den A-Verstoß auf 4 Jahre verlängerten) Probezeit ein.
Abwarten, ob was kommt, es wird nur sehr selten "vergessen". Schließlich ist das auch zum Vorteil: Mit Abschluss des Aufbauseminars tritt die zweite Stufe der Probezeitauflagen ein und solange das Seminar nicht abgeschlossen ist, befindet man sich immer noch in der ersten Stufe.

Ja, wenn du noch paar Punkte kassieren willst dann lieber jetzt gleich und vor dem Aufbauseminar. Danach lieber nicht mehr! :D

hab ich das jetzt richtig verstanden:
ich muss erst die nachschulung machen um aus der probezeit rauszukommen?
hab ich die 4 hagre probezeit obwohö ich ned bescheid bekommen hab?
wirre sache iwie
hab auch gegoggelt, wusste aber nie nach was ich googeln soll.....

Zitat:

Original geschrieben von 2sexy4nick


hab ich das jetzt richtig verstanden:
ich muss erst die nachschulung machen um aus der probezeit rauszukommen?
hab ich die 4 hagre probezeit obwohö ich ned bescheid bekommen hab?
wirre sache iwie
hab auch gegoggelt, wusste aber nie nach was ich googeln soll.....

probezeit = 2 jahre

bei auffälligkeiten die mit einer nachschulung verbunden sind verlängert sie sich auf 4 jahre

und ohne bescheid haste erstmal gar nix

;)

es bleibt alles wie es ist, bis du was gegenteiliges mitgeteilt bekommst.

die nachschulung musst du, sofern sie denn noch kommt, machen, um den lappen zu behalten.

das hat nix mit "aus der probezeit rauskommen" zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von 2sexy4nick


hab ich das jetzt richtig verstanden:
ich muss erst die nachschulung machen um aus der probezeit rauszukommen?
hab ich die 4 hagre probezeit obwohö ich ned bescheid bekommen hab?
wirre sache iwie
hab auch gegoggelt, wusste aber nie nach was ich googeln soll.....

probezeit = 2 jahre
bei auffälligkeiten die mit einer nachschulung verbunden sind verlängert sie sich auf 4 jahre

ja, ich weiß ja das ich müsste, aber bevor die mir nix schreiben, geh ich ned.... bin doch nicht blöd

okay, danke

ja, wusst ich sonst isser lappen weg.....

also, schnauze halten und warten......

Aus Bussgeldkatalog.de

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 26 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 80 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von 2sexy4nick


ich muss erst die nachschulung machen um aus der probezeit rauszukommen?

Nein, aber Du "musst" die Nachschulung machen, um die nächste "Strafstufe" zu erreichen, also nach der Nachschulung mit dem dann nächsten Verstoß das Ding mit der Verwarnung und (2 Monate) nach der Verwarnung mit dem dann nächsten Verstoß den Fahrerlaubnisentzug.
So lange Du noch nicht die Nachschulung gemacht hast, kommen bei weiteren Verstößen keine zusätzlichen Dinge wegen der Probezeit, nur die übliche Strafe und Punkte, aber mehr nicht - erst nach der Schulung.

Zitat:

hab ich die 4 hagre probezeit obwohö ich ned bescheid bekommen hab?


Jain, das ist aufgrund juristischer Zusammenhänge recht merkwürdig konstruiert und schwer verständlich.
Die Aufforderung zum Aufbauseminar und auch die Verlängerung der Probezeit sind eine Verwaltungsanordnung, das muss Dir mitgeteilt werden. Wird Dir das nicht mitgeteilt, dann hast Du es auch nicht.
Ohne entsprechendes Schreiben bist Du nach 2 Jahren aus der Probezeit raus, aber in dem Moment, wenn das Schreiben kommt (genauer: angeordnet wurde) werden Dir die 2 Jahre Verlängerung verpasst. Das kann auch bereits nach dem Ablauf der regulären 2 Jahre Probezeit geschehen.
Du bist raus, weil die 2 Jahre um sind, und dieses Schrieben schießt Dich (nachträglich) wieder rein, so dass Du dann niemals draußen warst. Funktioniert zumindest so lange, wie die insgesamt 4 Jahre noch nicht um sind.
Sind 4 Jahre um, dann geht das nicht mehr. Die Probezeit kann nur auf insgesamt max. 4 Jahre verlängert werden, und wenn die bereits abgelaufen sind, dann ist auch nichts mehr mit Probezeit.
Ebenso das Aufbauseminar, das kann nur innerhalb der Probezeit angeordnet werden, kommt der Brief zu spät und Du bist aus der Probezeit bereits raus, weil die 4 Jahre schon um sind, dann ist die Aufforderung auch hinfällig/unwirksam.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Aus Bussgeldkatalog.de

Das ist eine rein privat betriebene Seite, die aufgrund mehrerer dort nicht übernommener Gesetzes- und Vorschriftenänderungen und auch fachlicher Fehler an vielen Stellen, man nicht übermäßig Vertrauen schenken sollte.

Dieses "Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft." ist so nicht richtig. Die Probezeitmaßnahmen tun zwar auch weh, sind aber keine Strafen sondern Auflagen - das macht im weiteren Verlauf einen deutlichen Unterschied.

- man kann bei Auflagen keinen Widerspruch einlegen, bei Strafen schon

- man muss Auflagen nicht erfüllen, wenn man nicht will. Strafen müssen immer "erfüllt" werden, auch wenn man nicht will (wenn sie rechtskräftig geworden sind).

Wenn ein Strafbefehl/Bußgeldbescheid, der in Flensburg eingetragen wird, rechtskräftig wurde, muss Teilnahme an Aufbauseminar mit Fristsetzung angeordnet werden. Für diese Nachschulung gibt es keine Verjährung. Auch wenn Probezeit abgelaufen ist, wird Teilnahme angeordnet
(s. § 2a STVG).
Widerspruch gegen die Anordnung der Teilnahme ist nicht möglich. Wenn Widerspruch, dann nur gegen den strafbefehl/Bussgeldbescheid. 
Wird innerhalb der gesetzten Frist eine Teilnahmebescheinigung nicht vorgelegt wird der Führerschein eingezogen
Betroffener muss sich selbst um die Teilnahme kümmern. 

O.

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