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Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 31. August 2015 um 18:54:58 Uhr:


Darum gehts hier nicht.

Wie einige schon geschrieben haben, gibt es Vorgaben von Porsche, wie lange ein Scheibenwechsel dauern darf und welcher Lohn dafür zu entrichten ist.

Du kannst davon ausgehen, dass die Prüfprogramme die von Versicherungen verwendet werden, sich nicht irgendwelche Werte aus den Fingern saugen.

Die checken eben, wenn eine Werkstatt das 2-3 fache an Arbeitslohn abrechnen möchte, als das was üblich ist.

Bei uns um die Ecke gibt es Werkstätten, die verlangen wenn der Kunde selber bezahlt einen wesentlich geringeren Stundensatz, als das was sie einer Versicherung in Rechnung stellen.

Die Versicherung verhält sich hier genau so, wie ich es von einer Versicherung erwarte.
Die prüft, im Sinne der Versichertengemeinschaft, ob eine Rechnung in der Höhe gerechtfertigt ist.

Schließlich ist eine Versicherung nicht dafür da, eine Werkstatt zu subensionieren.

Und wenn eine Werkstatt, egal ob Porsche oder sonst was, für einen Scheibenwechsel 600,- € Arbeitszeit abrechnen will, dann ist das einfach richtig, wenn so etwas auch mal auf 400,- € gekürzt wird.

Auch bei einem Porsche ist eine Scheibe nicht anders zu tauschen, als bei einem BMW, Audi, oder sonstigem Fahrzeug.

Das ist zweifellos richtig. Aber weil Porsche eben höhere Reparaturkosten berechnet, werden deren Fahrzeuge von den Versicherern in ungünstigere Schadensklassen eingestuft, so dass man als Kunde höhere Prämien zahlen muss als bei anderen Herstellern. Die Einteilung in die Schadensklassen erfolgt nämlich auf der Grundlage der bei Schadensfällen anfallenden Reparaturkosten. Ansonsten wären nämlich die Versicherungsprämien für alle Fahrzeuge grundsätzlich gleich hoch und würden sich nur noch nach der Dauer der Unfallfreiheit der Fahrer richten.

Im Ergebnis ist die Kürzung durch die HUK nur dann gerechtfertigt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Austausch der Windschutzscheibe in einer anderen PORSCHE-Werkstatt günstiger gewesen werde, wenn also meine Werkstatt bewusst oder unbewusst die Rechnung 'hochgepusht' hat. Können wir uns darauf einigen?

Ich vermute Du wirst hier weder eindeutig in deiner Auffassung die HUK habe deinen Erstattungsbetrag zu Unrecht gekürzt bestärkt werden, noch wirst Du die Allgemeinheit von deiner Ansicht überzeugen können.
Welchen Sinn hat deiner Auffassung nach dieser Thread eigentlich noch?

Du hast dich nun mit reißerischem Threadtitel über deine Versicherung ausgelassen, schön.
Vermutlich wird es ebenso HUK - Kunden geben, deren Scheibentausch problemlos reguliert wurde (ja, auch ich gehöre mit 2 von 2 Fällen dazu) wie es Allianz, DEVK oder AVA Kunden gibt die damit Probleme hatten.

Dreh- und Angelpunkt der Angelegenheit scheint eine Werkstattrechnung zu sein, die die HUK in der Höhe für nicht gerechtfertigt hält.
Es würde mich wundern wenn sie an dieser Auffassung festhält, sobald Du die Höhe der Forderung hinreichend plausibilisiert hast.

Übrigens: Auch ich kenne (Marken-) Werkstätten die erstaunlich offen damit umgehen, bei Privat- und Versicherungsabrechnungen mit unterschiedlichen Stundensätzen zu kalkulieren.
Man sollte nicht davon ausgehen, dass es so etwas nicht gibt.

Hallo Matsches,

ich habe auch nicht bestritten, dass Werkstätten unterschiedliche Stundensätze abrechnen, je nachdem ob der Kunde selbst oder eine Versicherung auf der Grundlage einer Abtretung die Rechnung zu begleichen hat.

Auch geht es mir nicht darum, dass sämtliche Forenteilnehmer meine Meinung teilen und anschließend ihre Kfz-Versicherung bei der HUK kündigen. Eine Diskussion mit mehreren Teilnehmer sollte nie das Ziel haben, dass am Ende des Tages Alle dieselbe Meinung (nämlich meine) vertreten.

Es ging mir schlicht und einfach darum, die Leser dieses Threads nicht nur über meinen Einzelfall zu informieren und insbesondere darauf hinzuweisen, dass die geschilderte Vorgehensweise einiger Versicherungsgesellschaften bereits Gegenstand von diversen Presseberichten sowie Klageverfahren war, wobei nach meinen Recherchen die Versicherungsgesellschaften regelmäßig unterlegen waren und auffällig ist, dass es sich bei der beklagten Versicherungsgesellschaft häufig um die HUK Coburg handelt.

Den Informationsgehalt meiner Ausführungen und diejenigen anderer Forenteilnehmer kann sicherlich jeder Leser dieses Threads für sich selbst beurteilen.

Gruß vom Räuber

Zitat:

@Räuber schrieb am 31. August 2015 um 20:43:26 Uhr:



ich habe auch nicht bestritten, dass Werkstätten unterschiedliche Stundensätze abrechnen, je nachdem ob der Kunde selbst oder eine Versicherung auf der Grundlage einer Abtretung die Rechnung zu begleichen hat.

Dies gibt es, aber ausschließlich in der Form, dass Versicherungen weniger zahlen, als der "Normalkunde".

Alles Andere sind Stammtischphantasien.

Die meisten hier haben offensichtlich die Problematik nicht begriffen:

Was die HUK darf, ist eine falsche Rechnung zu beanstanden, wenn z. B. Arbeiten berechnet werden, die nicht durchgeführt wurden.

Was die HUK absolut nicht darf, ist eine korrekte Rechnung zu kürzen, nur weil ihr die Höhe nicht gefällt.

Wenn die HUK ihre Preisvorstellungen durchsetzen möchte, kann sie dies nur tun, indem sie ausschließlich Kasko-Verträge mit Werkstattbindung und entsprechenden Vertragsvereinbarungen verkauft.

Was nicht geht, ist volle Prämie kassieren und nur halbe Leistung erbringen, das ist Betrug.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. September 2015 um 07:27:58 Uhr:


Dies gibt es, aber ausschließlich in der Form, dass Versicherungen weniger zahlen, als der "Normalkunde".

Na dann mal herzlich willkommen auf dem Planeten Erde.

Schon mal etwas von PAngV § 5 gehört?

Ich finde den Thread gut. Insbesondere weil ich grade in Dänemark meine Scheibe bei Carglass auswechseln lassen musste und die den letzten Müll verbauen. Preislich sind sie dafür natürlich Spitzenklasse. Laut der Kopierechnung die ich für meinen Audi Q3 erhalten habe, wurde der Ausstauch der Scheibe für 570,00 Euro vollzogen. Und der Wagen hat Licht/Regensensor. Der Einbau selber hat ganze 45 Minuten gedauert.

Eine Freundin von mir hat kürzlich eine Scheibe für Ihren Wagen (ich denke ein Polo) ersetzen lassen müssen. Mangels Teilkasko musste Sie die ganze Sache selbst bezahlen. Daher hat Sie sich Angebote machen lassen.
Eine Billig-Kette für Autoreparaturen allgemein wollte etwas über 1200 Euro. Ein Kette Glasspezialreperatur um die 1100 Euro. Eine andere Glasspezialwerkstatt hat 700 - etwas über 1000 Euro verlangt, die 700 Euro Variante war allerdings dann eine nicht beheizte Scheibe.
Insofern scheint mir die Porsche-Rechnung nicht übertrieben.

Doch. Die ist übertrieben.

Denn man darf nicht die Gesamtkosten sehen, sondern man muss Materialkosten und Scheibenkosten trennen.

Eine Porsche Boxster Scheibe ist in der Anschaffung vergleichsweise billig.
Ich vermute, eine beheizbare Ford Focus Scheibe ist da mit Sicherheit teuerer.

Es geht hier rein um die Arbeitszeit von 493,- € Netto.

Diese sind einfach doppelt bis dreifach so teuer, wie bei anderen Werkstätten.

Daher ist es vollkommen richtig, dass hier eine Kürzung statt findet.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. September 2015 um 07:45:38 Uhr:


Schon mal etwas von PAngV § 5 gehört?

Natürlich.

Aber was möchtest nun Du damit sagen?

Was per Norm geregelt ist kann in der Realität nicht anders sein weil es nicht sein darf?

In diesem Fall ein erneut herzliches Willkommen auf der Erde an dich.😁

Zitat:

@MalerMe schrieb am 1. September 2015 um 10:50:19 Uhr:


Doch. Die ist übertrieben.

Denn man darf nicht die Gesamtkosten sehen, sondern man muss Materialkosten und Scheibenkosten trennen.

Eine Porsche Boxster Scheibe ist in der Anschaffung vergleichsweise billig.
Ich vermute, eine beheizbare Ford Focus Scheibe ist da mit Sicherheit teuerer.

Es geht hier rein um die Arbeitszeit von 493,- € Netto.

Diese sind einfach doppelt bis dreifach so teuer, wie bei anderen Werkstätten.

Daher ist es vollkommen richtig, dass hier eine Kürzung statt findet.

Hallo MalerMe,

woher nimmst Du Deine Weisheit?

Selbst das von der HUK beauftragte Unternehmen Control Expert hat für den Austausch der Windschutzscheibe etwas über 3 Stunden veranschlagt, allerdings einen Stundensatz von lediglich 114,50 € zugrunde gelegt.

Für die Reparatur des Kaskoschadens des Minis meiner Frau hatte die Fachwerkstatt vor 2 Jahren einen Stundensatz von 146 € in Rechnung gestellt, was von der Versicherung Direct Line anstandslos reguliert wurde.

Von daher sind die vom Porsche Zentrum berechneten 493 € sicherlich angemessen.

Gruß vom Räuber

ich wette das würdest du nicht so sehen, wenn du die Zeche selber bezahlen müsstest.

Mich interessiert in dieser Angelegenheit eigentlich nur noch wie es ausgeht und nicht, was man alles vermuten kann und ich hoffe sehr, dass die HUK klein beigibt.

Der TE würde nie zugeben, wenn er verlieren würde.

Die Porschestundensätze müssen natürlich exorbitant hoch sein. An den billigen Autos kann der Händler nichts verdienen und er muss schon so hohe Rabattsätze einräumen, damit er überhaupt einen Neuwagen vom Hof bekommt.

Sorry, aber wenn mir jemand für eine rein mechanische Tätigkeit wie das Scheibe wechseln einen Stundensatz von 146,- € oder mehr abnehmen will, dann halte ich das weiterhin für eine Abzocke - getreu dem Motto "Versicherungsschaden". Und beim normalen Castrol longlife werden dann vermutlich 35,- € für einen Liter verlangt? Porschefahrer sind ja ein elitärer Kreis, die können sich das leisten und würden nie meckern, aus Angst, man könnte sie für arm halten?

Die Überschrift sollte daher eher lauten "Warnung vor Porschewerkstätten!"

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