Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
755 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. April 2018 um 21:06:10 Uhr:
Bei der Glasreparatur gilt oft eine Werkstattbindung. Ruf die Versicherung an und besprich einen out-bound-Lösung, weil Du ja sonst mit dem Ersatzwagen sooooo weit fahren must. Frag auch mal nach dem prozentualen Abzug, falls Du einer Weisung der Versicherung nicht folgst. Der ist meist garnicht so doll.
Ich habe keine Werkstattbindung vertraglich vereinbart.
Dann kannst Du das da machen lassen, wo dich der Wind hinträgt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. April 2018 um 21:14:38 Uhr:
Dann kannst Du das da machen lassen, wo dich der Wind hinträgt.
Sehe ich auch so, zumal in den AGB‘s auch nichts anderes vermerkt ist. Allerdings hat mir die Versicherung schon mitgeteilt, welche Stundensätze sie bereit ist zu übernehmen. Diese sollen wohl auf den Durchschnittswerten am Zulassungsbezirk basieren. Ich bezweifle jedoch, dass auch dort ein Audizentrum lediglich nur 80,50 Euro pro Stunde berechnet. Dann liegen die wohl (logischerweise) über dem Durchschnitt...
Unabhängig davon ist ja die rechtliche Frage, ob die Versicherung bei vereinbarter freier Werkstattwahl durch die Begrenzung der Stundensätze, eine Werkstattbindung „durch die Hintertür“ festlegen kann?
Mit meinem Rechtsverständnis geht das nicht einher, zumal die freie Werkstattwahl eine erhöhte Prämie nach sich zieht.
Im Allgemein liest man ja u.a. auch hier das die Versicherungen damit in der Regel nicht durchkommen.
Bleibt nur das Thema ob am Zulassungsbezirk repariert werden muss, d.h. ob der Regionalfaktor zur Prämienberechnung allein auf Unfallstatistiken beruht oder auch auf Werkstattpreisen?
Ist doch ganz einfach. Wenn Du in Schweden einen Glasschaden erleidest (uhps, es steckt ein Elch in meiner Scheibe), dann lässt Du den ja auch in Schweden reparieren, weil es 1. dort grad schweinekalt ist, 2. der nächste Elch nicht direkt auf dem Schoß landen soll und 3. schon eine Fliege bei 110 km/h zwischen den Augen die Sterne zum Leuchten bringt. Schweden hat wesentlich höhere Löhne und Teilepreise als D.
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Zitat:
@jansen75 schrieb am 03. Apr. 2018 um 21:4:34 Uhr:
Hat man eigentlich das Recht, den Schaden (Tausch Frontscheibe), den die Versicherung bezahlen soll, an dem Ort seiner Wahl (innerhalb Deutschlands) reparieren zu lassen, oder kann die Versicherung darauf bestehen das dort repariert wird wo der Wagen zugelassen ist?
Teile bitte mit, wie das bei huk ausgeht.
Bei mir wollen sie nicht die Preise von der BMW Werkstatt bezahlen mit dem Hinweis auf den Höchstsatz.
Habe auch keine Werkstattbindung.
Die letzte Email von denen war sehr unfreundlich.
Hallo,
bei mir genau dasselbe. Bei meinem zwei Jahre alten BMW X1 ist ein Steinschlag nach Reparatur bei CarGlass gerissen (jetzt schon fast einmal quer über die gesamte Frontscheibe). Auch mir wurden die Höchstsätze der HUK mündlich und auch noch einmal schriftlich mitgeteilt. Andere Versicherer würden das auch so handhaben, wurde mir äußerst schnippisch gesagt. Ist ja schön und gut. Aber das legitmiert natürlich keineswegs diese miese Masche.
Wie ich hier im Thread gelesen habe, gibt es ja inzwischen mehr als nur ein schwarzes Versicherer-Schaf. 🙁
Gruß styrka
Eine Werkstattbindung habe ich natürlich auch nicht.
Eventuell wird es nicht viel neue Erkenntnisse geben, da die Scheibe repariert werden kann. Dies geschieht bei Audi. Sollte wider Erwarten ein Austausch der Scheibe notwendig werden, wird mein Serviceberater mit der Versicherung reden/verhandeln. Thema ist dort wohl bekannt.
Ich verstehe eure Probleme nicht. Ich bin bei der HUK24. Als ich damals mir meinen Ford S-Max kaufte informierte ich mich bei der Versicherung über die Werkstattbindung. In meiner Nähe ist auch meine Ford-Vertragswerkstatt Partner der HUK. Warum also keine Werkstattbindung? Ein Jahr später hatte ich dann auch einen Glasschaden. Angerufen, Freigabe für die Ford-Werkstatt und alles lief problemlos.
Guten Morgen,
ich habe mir ehrlich gesagt jetzt nicht 28 Seiten durch gelesen 🙂
Vorschlag an den Geschädigten: Ab zum Ombudsmann für Versicherungen. Dann ist das Problem aus meiner Sicht zu 99% erledigt. Ohne Einschaltung des RA. Sein Urteil ist bei der vorliegenden Schadenhöhe bindend.
Soweit ich mich entsinne, ist das Verhalten der HUK unsachgemäß. Wenn im Streitfalle der Autobesitzer nachweisen kann, dass sein Fahrzeug grundsätzlich bei der Markenwerkstatt gewartet wurde und es auch im Vertrag keine Werkstattbindung gibt, ist der Kunde eben nicht verpflichtet Vergleichsangebote einzuholen. Die Windschutzscheibe darf dann bei der Markenwerkstatt repariert werden, auch wenn andere Werkstätten günstigere Stundensätze hätten.
Darüber hinaus wäre es für mich auch ein überraschendes Element, wenn die HUK erst nach erfolgter Reparatur darauf hinweist, die Kosten zu minimieren. Warum nicht vorher den Kunden informieren, dass es möglicherweise Beschränkungen bei der Erstattung geben könnte? Also, was auch immer: Ombudsmann.
Ach so: Die BAFIN interessiert sich im Zweifel auch für sowas. Dann nämlich, wenn das Verhalten der HUK auf eine dauerhafte nachweisbare Benachteiligung der eigenen Kunden hindeutet, könnten Prüfungen vor Ort zur Schadenregulierung vorgenommen werden. Bzw. lässt sich die BAFIN das Regulierungsprozedere sehr genau schriftlich beschreiben. Wenn da dann was regelwidriges auffällt, wird die HUK abgemahnt. Also keine Bange.
Den Anwalt kann man im Nachgang ja immer noch einschalten. In dem Sinne: Viel Erfolg.
Sofern keine Werkstattbindung besteht, kann man in eine Werkstatt seiner Wahl fahren.
Hierzu gibt es genau den Fall einer Glasschadenreparatur im Rahmen der Kaskoversicherung betreffend auch schon Urteile - z. B. 263 C 480/08 beim AG Köln, aus dem klar hervorgeht, dass die Versicherung bei nicht vereinbarter Werkstattbindung nicht auf "Partnerwerkstätten" verweisen darf. Die Entscheidung, welche Werkstatt man aufsucht und beauftragt, obliegt einzig dem Versicherungsnehmer.
Das nette ist an dem Urteil, dass das Gericht sogar ausführt, dass diese Masche nur betrieben wird, weil die Gegenwehr der Versicherten gleich null ist.
Fazit: nicht gefallen lassen!
Generell ist gegen Eine Werkstattbindung nichts einzuwenden. Das garantiert eine schnelle und gute Regulierung. Ich hätte mal ein Angebot von der Barmenia. Auch mit Werkstattbindung. Als ich dann aber die Liste der Partner gesehen habe, war das erledigt für mich. Daher immer vorher nachfragen, welche Werkstatt im Falle einer Regulierung in der Nähe zuständig ist. Außerdem hat man dann auch noch das Wahlrecht, welche Partnerwerkstatt es werden soll. Damit habe ich in den letzten Jahren sehr viel Geld gespart.
Ich habe das gute Gefühl, dass im Falle eines Glasschadens eine Ford-Windschutzscheibe eingebaut wird und keine minderwertige Scheibe mit Heizung von Carglass. Und die HUK musste beim Austausch knapp 2.400 Euro bezahlen.
In der Tat lässt die huk24 bei einem scheiben Tausch originale Sachen einbauen.
Ich war bei einer wintec partner Werkstatt mit meinen bj 2002 Ford, die mir die huk24 vermittelt hat, die Werkstatt hat mich angerufen für die Termin Abstimmung.Und Ford steht auch wieder drauf.
und was macht man, wenn keine werkstatt innerhalb von 40km aus den huk katalog eine frontscheibe mit kamera austauschen kann (carglas kann das hier vor ort nicht laut aussage des einzigen mitarbeiters dort)? der vertragshändler vor ort kann das natürlich, doch steht der nicht auf der liste. zahlt mir die huk nen leihwagen und 1 tag urlaub, weil ich durchs halbe bundesland muss zum scheibentausch ?
Dann einfach mit der SchadensAbteilung sprechen. Hab das gleiche Problem gehabt, nächste PartnerWerkstatt zum Scheibe wechseln 60 km von mir entfernt.
Der TeamLeiter hat dann bei der SchadensAufnahme gleich entschieden,dass mir kosten bis zur Höhe des Preises bei der PartnerWerkstatt(ATU) nach RechnungsEingang überwiesen werden.
Hab mir das Angebot geholt von ATU und dann den Preis beim Freundlichen selbst verhandelt. Der war sogar niedriger als bei ATU.
Gruß m
Zitat:
@PayDay schrieb am 8. April 2018 um 18:02:05 Uhr:
und was macht man, wenn keine werkstatt innerhalb von 40km aus den huk katalog eine frontscheibe mit kamera austauschen kann (carglas kann das hier vor ort nicht laut aussage des einzigen mitarbeiters dort)? der vertragshändler vor ort kann das natürlich, doch steht der nicht auf der liste. zahlt mir die huk nen leihwagen und 1 tag urlaub, weil ich durchs halbe bundesland muss zum scheibentausch ?
deswegen würde ich vorher klären, wo welche Partnerwerkstätten sind. Sonst sollte man auf die Bindung verzichten.