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Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Ich habe noch nie etwas von rießigen Konzernen gehört. Gebe ich ehrlich zu.

Guten Morgen,

habe jetzt dengleichen Fall:

HUK Vollkasko OHNE Werkstattbindung, Teilkasko SB 150 €

Steinschlag in der Scheibe (Randbereich), also Tausch.
Der HUK telefonisch gemeldet.
Die (korrekte) Aussage schriftlich erhalten, das im Falle einer Reparatur ich eine Partnerwerkstatt aufsuchen müsse, wenn ich die Selbstbeteiligung erlassen haben wolle, dass ich die Reparatur aber auch bei der Vertragswerkstatt der Hersteller machen lassen könne, nur würde dann die SB fällig.
Soweit, so verständlich. Der Verzicht auf die Berechnung der Selbstbeteiligung von 150€ stellt einen freiwilligen Verzicht der HUK dar, den sie somit auch an Bedingungen knüpfen kann.

Jetzt ist die Scheibe aber nicht reparabel.
Die HUK teilte mir dann die schon erwähnten 104,50 € netto als maximal akzeptierten Verrechnungssatz bei einem Scheibentausch in einer Vertragswerkstatt.
Ich werden auch aus Garantiegründen die Schaeib definitiv nur in einer Herstellerwerkstatt tauschen lassen (können) ohne meine Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller nicht für Regensensor etc zu verlieren.
Der normale Verrechnungssatz der Werkstatt liegt aber bei 119,00 € netto.
Ich kann in gewisser weise Verstehen, das die HUK natürlich versucht, Versicherungsbetrug zu verhindern, aber ein Verrechnungssatz vonn 119€ ist heutzutag fast schon Normalität, BMW und Mercedes verlagen da mehr, von Porsche ganz zu schweigen.
Gem. meines Versicherungsvertrages habe ich Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Kosten, und es ist erforderlich, das das Auto bei der Vertragswerkstatt des Herstellers repariert wird, deren Stundensatz nicht unsittlich überhöht ist.

Dies telefonisch dargelegt und leider nur die unfreundliche und schnippische Antwort erhalten: Wir zahlen halt nicht mehr. Punkt.

Das werden wir noch sehen....

Mitteilung und Widerspruch zur Festlegung maximaler Reparatursätze ist raus an die HUK, mal sehen ob ich nen Anwalt brauche.

Das Einzige was helfen wird ist eine Klage und /oder eine Beschwerde bei der BaFin.
Siehe
http://www.bafin.de/.../beschwerdenansprechpartner_node.html
Habe bereits auf der ersten Seite dieses Threads entsprechend kommentiert:

Die Mitarbeiter sind im Übrigen in der Hauptsache von dieser Anordnung der Kürzung genau so wenig begeistert.

Ich glaube, die BaFin wird hier nicht viel helfen. Das läuft unter "Unternehmensentscheidung" und deswegen würden die auf den Rechtsweg verweisen. Es müsste schon ein Verstoß gegen eine geschäftsplanmäßige Erklärung vorliegen. Ich bezweifel aber, dass dort in irgendeiner Form auf Stundenverrechnungssätze eingegangen wird.

Ich glaube aber schon, dass die einknicken, sobald sich ein Anwalt des Themas annimmt. Die bauen vermutlich auf eine fehlende Rechtschutzversicherung.

Wie lange dauert jetzt so ein Scheibentausch, eineinhalb bis zwei Stunden vielleicht?
Wir bzw. Du streitest hier nun also um grob überschlagen 25€.

Wenn das deine einzigen Probleme sind drücke ich dir hiermit meine aufrichtige Bewunderung aus.
Und jeder Anwalt wird natürlich nur danach lechzen, Fälle mit einer derart hohen Streitsumme bearbeiten zu dürfen.😉

Da gehts auch einfach mal ums Prinzip!

Außerdem sind das vielleicht genau die 25,- €, die man sich gegenüber einer seriösen Versicherung gespart hat! 😁

Zitat:

@Matsches schrieb am 13. Juli 2016 um 12:07:01 Uhr:


Wie lange dauert jetzt so ein Scheibentausch, eineinhalb bis zwei Stunden vielleicht?
Wir bzw. Du streitest hier nun also um grob überschlagen 25€.

Wenn das deine einzigen Probleme sind drücke ich dir hiermit meine aufrichtige Bewunderung aus.
Und jeder Anwalt wird natürlich nur danach lechzen, Fälle mit einer derart hohen Streitsumme bearbeiten zu dürfen.😉

Mit der Anzahl von Kürzungen ist natürlich der Gewinn, bzw. die Ersparnis der Versicherung höher.
Früher hatten in den Vorstandsetagen die Juristen das sagen, heute die Controller...
Mir ginge es auch um das Prinzip, sonst hätte ich ja Werkstattbindung vereinbaren und Geld sparen können.
Ich gebe zu, dass der Vergleich hinkt:
Wenn Du irgendwo mit einem € 500er bezahlst, würdest Du bei dem Wechselgeld auf € 25,-- verzichten? 🙂

OK, also geht’s doch eher darum, den Märtyrer für vermeintlich geprellte Kunden zu spielen?
Dnn schreibts doch auch so.

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. Juli 2016 um 13:11:13 Uhr:


Ich gebe zu, dass der Vergleich hinkt:
Wenn Du irgendwo mit einem € 500er bezahlst, würdest Du bei dem Wechselgeld auf € 25,-- verzichten? 🙂

Sagen wirs mal so:

Wenn mir der Überbringer der 500€ bevor er mir diese aushändigt mitteilt, dass ich meine 25€ Wechselgeld nur dann erhalte, wenn ich in demLaden einkaufe den er mir vorher nennt, dann käme ich mir doof vor diesequengelnd und strampelnd einzufordern, wenn ich damit „irgendwo“ einkaufe und ich sie nicht bekomme.

Und ja, der Vergleich hinkt.

Es wird ja auch gemunkelt, dass die HUK Coburg mit gewerblichen Restwertaufkäufern zusammen schmutzige Geschäfte machen sollen, und später dann eigens in Auftrag gegebene Gutachten anzweifeln, und dann den eigenen Kunden verklagen soll.
http://...omobile-berlin.blogspot.de/.../...versicherungsag-klage.html

Hab mir das von Dir verlinkte Material mal angeschaut. Das Fahrzeug des VN hatte eine unstreitige Tachomanipulation (70 tkm statt real 270 tkm), was den Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens um 6.800,- EUR reduzierte. Die wollte die Versicherung vom VN zurück haben, weil sie in dieser Höhe zuviel bezahlt hatte. Da dürfte die Versicherung im Recht sein. Einzig die 300,- € Standplatzgebühren für das Unterstellen des Unfallfahrzeugs könnte der VN dagegen halten. Da finde ich jetzt nicht wirklich, dass die Versicherung dort den Kunden über den Tisch holen will. Sieht mir eher andersrum aus. Übrigens kann der VN vor dem Landgericht nicht selbst auftreten. Dafür muss Du einen Anwalt nehmen. In dem Fall wahrscheinlich schwierig, einen zur Mandantannahme bereiten Anwalt zu finden.

Ich hatte auch mal Autoversicherungen bei der HUK. Die habe ich alle gekündigt. Die Konkurrenz war einfach deutlich günstiger. Aber deshalb fühle ich mich nicht von der HUK betrogen oder sonstwas.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 13. Juli 2016 um 23:43:22 Uhr:


Es wird ja auch gemunkelt, dass die HUK Coburg mit gewerblichen Restwertaufkäufern zusammen schmutzige Geschäfte machen sollen, und später dann eigens in Auftrag gegebene Gutachten anzweifeln, und dann den eigenen Kunden verklagen soll.
http://...omobile-berlin.blogspot.de/.../...versicherungsag-klage.html

Gemunkelt wird viel, meist (wie hier) dummes Zeug. Lies die Scans in deinem Link mal durch.
Ist erhellender als einfach nur nach Schlagworten zu googeln und dann ungelesen und blind zu verlinken.

@Matsches:

Es geht hier in der Tat ums "Prinzip".
Es sind die erforderlichen Aufwendungen zu erstatten, nicht die durch die HUK per "Rasenmäherprinzip" festgelegten, deutschlandweit einheitlichen 104,50€.
Ob es bei den mir entstehenden Kosten um 20€ oder 2000€ geht, ist egal.

Ich kann ja auch nicht einfach die vertraglich geschuldete Versicherungspramie kürzen nach dem Motto: "Nach ausfühlichen Preisvergleich und Studie sind für die Versicherung meines Fahrzeuges in meiner Schadenfreiheitsklasse Aufwendungen von 250€ zzgl. Mwst nötig. Bitte beachten Sie dass ich meine Beitragszahlungen dahingehend kürzen werde."

Ich kann hier nur den Kopf schütteln über so manche Aussage...da fragt sich der verständige Leser welchen den Arbeitgeber der Verfasser hat....
Weitere Aussagen zum geistigen Zustand habe ich soeben wieder gelöscht....

Welche Versicherung bezahlt freiwillig mehr als sie muss? Hier wird im Forum immer so getan als sei die HUK so böse und alle anderen zahlen ohne mit der Wimper zu zucken...deswegen hat die HUK wahrscheinlich auch soviele Kunden...weil sie nie zahlt...

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 14. Juli 2016 um 22:33:39 Uhr:


Welche Versicherung bezahlt freiwillig mehr als sie muss? Hier wird im Forum immer so getan als sei die HUK so böse und alle anderen zahlen ohne mit der Wimper zu zucken...deswegen hat die HUK wahrscheinlich auch soviele Kunden...weil sie nie zahlt...

Ich erlaube mir als ehemaliger Mitarbeiter zu sagen, dass sie weniger zahlt, als sie muss.

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