Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Was verwechsel ich ? Die Arbeitsweise der HUK ?

Im Haftpflichtschadenfall kürzt die HUK nachträglich die Rechnung, obwohl ihr bei Freigabe das Gutachten in der Höhe vorlag.

Im beschriebenen Kaskofall gebe ich mir auch nirgends selbst die Antwort. Kunde meldet sich lt. AGB. Dort steht aber nirgends, dass ihm bzw. der Werkstatt die HUK die Stundensätze vorschreiben darf. Geschweige denn, dass bereits im Vertrag eine Höchstgrenze für Stundensätze vereinbart ist. Und ganz oben hatte ich beschrieben - es besteht KEINE Werkstattbindung.

Weitere Fragen oder Unklarheiten aus dem Gelesenen beantworte ich gern.

Die AKB lesen hilft. Da stehen auch Pflichten die der VN im Schadensfall hat und das nicht erst seit heute.

ich sagte nur, dass der Geschädigte aus eimem Haftpflichtschdenfall nicht Kunde der HUK ist. Insofern ein schlechtes Beispiel. Sie sind nicht Vertragspartner sondern Gegenparteien. Das man jeweils versucht kosten zu sparen bzw. sich rational verhält ist nochmal und machst Du wahrscheinlich tagtäglich selber. Oder achtest Du nicht auf die Kosten? Aber die böse HUK darf das nicht. Ich kann es wirklich nicht mehr hören. Ob nun die HuK gezahlt hat, weil sie den Fall abschleßen wollte, weil eine Fehlbearbeitung vorlag oder oder oder vermag wohl keiner sagen, maximal zu spekulieren.

Man darf grundsätzlich ist Kasko alles frei vereinbaren.
Du hast in Deinem Post geschrieben, dass das Verhalten der HUK gemäß den AKB war. Das dies die AKB nicht vorsehen, hast Du nicht geschrieben. Ich hab ja keine Glaskugel und kenn auch die AKB der HUK nicht auswendig, da ich nicht dort arbeite.
Wenn Du also schreibst, dass die HUK gemäß Vereinbarung (Vertrag) die Leistung auf 85€ reduziert, kann ich dem erst einmal nichts negatives abgewinnen, da ja vermeitlich vereinbart!
Nach Deinem zweiten Post ist ja jetzt klar, dass Du eigentlich meitestens, dass die HUK auf etwas verweist, was garnicht vereinbart ist. Das ist natürlich nicht in Ordnung.

Zitat:

@auto-guenstiger schrieb am 2. März 2016 um 18:12:27 Uhr:


2. Beispiel zur Schadensregulierung der HUK

Teilkaskoschaden WSS, Versicherungstarif ohne Werkstattbindung, 150,00 SB
Kunde meldet ordnungsgemäß Schaden telefonisch, bekommt Schreiben der HUK mit folgender WEISUNG (entsprechend Versicherungsbedingungen E1-E6):

Erstattung maximaler Stundensätze: Markenwerkstatt 85,00 EURO, freie Werkstatt 73,50 EURO.

Richtig. Und die Pflichten lauten:

Schaden innerhalb 7 Tagen melden
Schaden mindern, soweit zumutbar

Sein Auto in eine ca. 45 km entfernte Schotterplatzwerkstatt zu bringen, um den vorgegebenen Stundensätzen der HUK genehm zu werden, ist aus meiner Sicht nicht zumutbar.

Sonst noch Argumente der HUK Vertreter ?

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ich bin kein vertreter der huk.
ich bin ein verfechter davon, dass hier nicht Versicherer (es gibt auch Threads über andere Gesellschaften) pauschal verurteilt werden.

die pflichten gehen im übrigen ein wenig weiter (siehe Seite 16):

Zitat:

3.1
Sie müssen unsere Weisungen einholen, bevor Sie das Fahrzeug verwerten oder reparieren lassen, soweit Ihnen das möglich ist. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Dies gilt auch bei mitversicherten Teilen.
Beispiele:

  • Auskünfte zu den Kosten der Reparatur einholen,
  • Schadenumfang z. B. durch Fotos dokumentieren,
  • Besichtigung des Fahrzeugs vereinbaren,
soweit Ihnen das zumutbar ist

Insbesondere die Obliegenheit zu den Reparaturkosten finde ich durchaus interessant. Sie wiederspricht irgendwie der freien Wekrstattwahl.

Nun ich denke, die HUK (und auch andere Versicherer) versuchen alles mögliche und unmögliche, die Kosten in den Keller zu halten.
Der Grund ist natürlich der, man will am Markt mit günstigen Beiträgen punkten und so viel Neukunden gewinnen wie möglich.

Das Problem ist nur, wenn ich viele KFZ Kunden am Markt habe, sind die Schadenzahlungen im Kalenderjahr hoch. U.U. muß ich dann die Beiträge erhöhen.
Früher konnten die Versicherer mit der Kraftsparte Gewinne am Kapitalmarkt erziehen, die ggf roten Schadenzahlungen aus zu gleich und somit die Beiträge stabil zu halten. Heute geht das eben nicht mehr.

Kraft Neukunden sind im Prinzip eigentlich nur Adressenlieferanten für nicht so differentiere Sparten, die ggf per Post oder Außendienst angeboten werden.

Müßten die Versicherer nicht ein Rundum-Paket liefern, würde der eine oder andere Versicherer die schlechte Kraftsparte sich sparen.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@auto-guenstiger schrieb am 2. März 2016 um 18:12:27 Uhr:


und wenn ja, was habt ihr dagegen unternommen ?

ja, ich hatte im letzten Dezember einen Schaden in der WSS (tauschpflichtig). Ich hab' den Schaden unmittelbar telefonisch gemeldet und - nachdem die Hotline auf Nachfrage bestätigt bekommen hat, dass es eine Vertragswerkstatt (eh wegen der Technik besser) ist - ziemlich barsch und unfreundlich maximale Erstattungssätze (Stundensatz und Teile) mitgeteilt hat. Auf meine Nachfrage, dass dies bei einem normalen Vertrag (ohne Werkstattbindung) wohl kaum sein könne, kam die noch barschere Antwort, dass dies so sei, um Betrügereien zu verhindern (darauf war das Gespräch zu Ende).

Die WSS wurde dann in der Vertragswerkstatt getauscht und der Gesamtpreis (abzüglich der vereinbarten SB) von der HUK anstandslos gezahlt. Mein Meister dort meinte noch, dass er das Vorgehen nicht verstände, weil die HUK an irgendwelchen Vereinbarungsprogrammen teilnimmt.

Wegen des merkwürdigen Verhaltens der Hotline bin ich dann auch noch zum zuständigen Kundendienstbüro und hab' dort bestätigt bekommen, dass die Einschränkungen bei meinem Vertrag (wie auch allen ohne Werkstattbindung) nicht bestünden. Man vermutete eine übermotivierte Person.

Von daher sollte man sich nicht schocken lassen, sondern in aller Ruhe schauen, was wirklich gilt.

Viele Grüße

Peter

Das ist leider kein Einzellfall, sondern Vorgabe.
Habe ich diverse Male schon gepostet.

Man kann sich ja streiten wie das gemeint ist:

E.1.3 Sie müssen bei Eintritt des Schadenfalls den Schaden abwenden oder
mindern, soweit Ihnen das möglich ist.
Beispiele für Kasko:
• Nach dem Diebstahl des Fahrzeugschlüssels Tür- und Lenkradschlösser
austauschen lassen,
• Preisauskünfte einholen, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen,
soweit Ihnen das möglich ist.
Weisungen einholen und Weisungen beachten

Zitat:

@celica1992 schrieb am 2. März 2016 um 21:37:18 Uhr:


Man kann sich ja streiten wie das gemeint ist:

E.1.3 Sie müssen bei Eintritt des Schadenfalls den Schaden abwenden oder
mindern, soweit Ihnen das möglich ist.
Beispiele für Kasko:
• Nach dem Diebstahl des Fahrzeugschlüssels Tür- und Lenkradschlösser
austauschen lassen,
• Preisauskünfte einholen, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen,
soweit Ihnen das möglich ist.
Weisungen einholen und Weisungen beachten

Bei allem Wohlwollen,
wozu brauche ich dann eine normale Kasko und keine Select?

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 2. März 2016 um 20:12:41 Uhr:


Das Problem ist nur, wenn ich viele KFZ Kunden am Markt habe, sind die Schadenzahlungen im Kalenderjahr hoch. U.U. muß ich dann die Beiträge erhöhen.
Früher konnten die Versicherer mit der Kraftsparte Gewinne am Kapitalmarkt erziehen, die ggf roten Schadenzahlungen aus zu gleich und somit die Beiträge stabil zu halten. Heute geht das eben nicht mehr.

Das Problem ist das man Neukunden mit Tarifen ködert die die Kosten nicht decken und ansonsten auch noch Tarife anbietet die eher auf Minus als eine schwarze Null kalkuliert wurden um Kunden zu halten oder eben auch Neue anzulocken.
Dazu dann noch unnötige Rechtsstreitereien und die Kasse zeigt Rot.
Der Witz ist das sich wenige große Versicherer mit diversen Tochterfirmen selbst Konkurrenz machen und die Preise versauen. Würden Die wenigsten im eigenen Haus darauf achten das Sie sich nicht gegenseitig die Preise kaputtmachen hätten Sie am Ende mehr Kohle in der Kasse.

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. März 2016 um 22:22:51 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 2. März 2016 um 21:37:18 Uhr:


Man kann sich ja streiten wie das gemeint ist:

E.1.3 Sie müssen bei Eintritt des Schadenfalls den Schaden abwenden oder
mindern, soweit Ihnen das möglich ist.
Beispiele für Kasko:
• Nach dem Diebstahl des Fahrzeugschlüssels Tür- und Lenkradschlösser
austauschen lassen,
• Preisauskünfte einholen, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen,
soweit Ihnen das möglich ist.
Weisungen einholen und Weisungen beachten

Bei allem Wohlwollen,
wozu brauche ich dann eine normale Kasko und keine Select?

Man könnte die Versicherung verstehen, denn fast jeder VN würde ja im Schadensfall so handeln, wenn er den Schaden selbst bezahlen müsste

Naja, jeder Konzern hat auch seinen Direktversicher, damit dann auch die Kunden beackert werden, die keinen Service wünschen.

Und wie schon gesagt, günstiger kommt man an keine Adressen (man kann da auch selektieren und die schlechten Adressen aussondern).

Jeder Konzern?

ja noch nie was von dem rießigen Konzern Itzehoer gehört mit der Itzehoer24 oder von der Alten Oldenburger mit Young Oldi Direkt, usw...

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