Warnung vor Autoexpert 24 Inh. M. Ginalski
Guten Abend zusammen. Da es hier ein allgemeines Kaufberatung Forum ist, möchte ich euch vor dem Autoaufkäufer Autoexpert 24 Wuppertal warnen. Ich habe am 26.09.2017 ein Fahrzeug an die Firma verkauft, und es wurde bis heute noch nicht abgemeldet. Anrufe und Nachrichten, brachten keinen Erfolg. Versicherung und Zulassungsstelle, sind schon informiert. Bin auch stark am überlegen, bei der Firma die Tage persönlich vorstellig zu werden.
Beste Antwort im Thema
Jetzt aber Mal ruhig bleiben.
Es gibt etliche Millionen Verkäufe wo die Autos anmeldet übergeben werden. Der eröffner hat hier nichts getan, was jetzt besonders in die"dumme Ecke" gestellt werden muss.
Habe schon vielen mein Auto so verkauft und nie Probleme gehabt.
Der Fehler liegt hier definitiv nicht beim eröffner, sondern beim Käufer - der sich strafbar macht.
Klar, hätte man sicher gehen können und und.. man hätte auch ein GPS Sender ans Auto setzen können, um ihn jederzeit aufspüren zu können. Aber niemand kann hier die Zukunft Vorraussehen oder dergleichen.
Aber ist ja bei motortalk immer wieder dass selbe. Hauptsache den eröffner nicht helfen und seine "Fehler" schön breitschlagen und sich dabei ergötzen an der eigene allwissenheit.
Traurig, einfach nur traurig.
Er hat was ganz normales getan, wie oft hier schon geschrieben wurde dass Autos angemeldet gekauft oder verkauft wurden.. war immer Nebensache, aber wenn Mal jemand auf ein schwarzes Schaf trifft, ist er wieder der totale Vollidiot.
Einfach leise sein, wenn man zum Thema nichts beitragen kann und den eröffner nicht weiterhelfen kann.
521 Antworten
Oje, da hast du ganz schön Mist gebaut.
Nein du kannst bei dem ersten nicht so einfach vom Vertrag zurücktreten. Vorher musst du eine angemessene Frist setzen ca. 14 Tage usw.
Wenn die Beiden es darauf anlegen wirst du einiges an Lehrgeld zahlen dürfen. Ich verstehe nicht wie man so blauäugig sein kann, dass ist doch kein Spiel.
Danke das hab ich auch gemerkt muss ich als Privatperson auch 14 Tage Frist setzen oder kann ich nicht sagen wenn das Auto nicht wie ausgemacht war innerhalb einer Woche abgeholt wurde, das ich dann noch eine Nachtfrost von 3 Tage setzte
Das geht jetzt zu weit in die Juristerei und da solltes du einen Anwalt fragen, aber so viel ich weis reicht das nicht.
Problem ist mit einer Fristsetzung bestätigst du den Kaufvertrag auch noch einmal. Du steckst da ganz schön in der Zwickmühle und solltest dir Rat von einem Anwalt holen.
Ok danke letztendlich würde ich ja nur bei einem im schlimmsten Fall Lehrgeld zahlen ich werd mal meinen Anwalt anrufen
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Zitat:
@porsche08 schrieb am 16. Juni 2020 um 13:44:52 Uhr:
Ich habe mit dem einen ausgemacht per WhatsApp er könne das auch für Summe x haben.Am we hat sich dann noch einer gemeldet und wollte mehr bezahlen hab dann nichts ahnend dem 1. abgesagt und dem 2. der mehr zahlt zugesagt. Und jetzt hab ich den Ärger.
Wie ist das überhaupt mit dem abholen der 1. will das Fahrzeug diese Woche angeblich holen, was wenn er es nicht holt. Wie sieht es da aus kann ich dann von dem „Vertrag“ zurücktreten oder wenn abgeholt wird aber dann nach verhandelt wird
All deine Fragen sind in diesem Thread schon mal gestellt und beantwortet worden.
Viel Spaß beim Lesen.🙄
Auch wenn ich den Händlern die die hier diskutierte Masche abziehen sehr argwöhnisch gegenüber steh.
Aber das was du gemacht hast, ob wissentlich oder nicht, geht nicht. Ist unterste Schublade.😠
Weiß nicht, ob ich dir wünschen soll, dass der im Topic genannte Händler auf sein Recht pocht.
Wenn man so unbeleckt ist, sollte man sich vorher erkundigen oder Hilfe holen. Das ist auch in der heutigen Zeit keine Schande.
Ich muss für die OP's auch den Arzt ran lassen, obwohl ich scharfe Klingen zu Hause hab.
Der Verdacht,dass die beiden Interessenten Dich zusammen über den Tisch ziehen, kommt mir mittlerweile nicht mal mehr so abwegig vor.
Bitte nicht den Ausgang vergessen zu berichten.
Das hier wäre nicht "abziehen", es wäre einfach clever und gut gemacht. Auf die bewusste !!!Vertragsbrüchigkeit!!! zu spekulieren ist gar nicht mal so dumm und ich finde das auch nicht so massiv verwerflich.
Die andere Masche war ja, das Auto kaufen und nicht mehr reagieren in der Hoffnung, dass der verzweifelte Privatverkäufer in Unkenntnis der juristischen Feinheiten in Bezug auf die Fristsetzung den Wagen irgendwann entnervt und zermürbt an jemand anderes gibt.
Zu hoffen, dass ich aus dem im Grunde unanständigen Verhalten eines anderen Kapital schlagen kann ist dann doch was anderes. Denn jeder weiß eigentlich, dass man sich an Abmachungen hält. Der teils gerne genommene Spruch "Ja, sorry, jeder muss gucken, wo er bleibt", wenn man dann eine getroffene Vereinbarung absagt, ist einfach nur unerträglich.
Und nun ist er wieder abgemeldet?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Juni 2020 um 20:30:49 Uhr:
Und nun ist er wieder abgemeldet?
Die Nummer war eh nicht echt. So blöde...
Da frag ich mich aber doch, was jemand mit solch einer Frage dann bezweckt.
Dass im R8-Forum Trolle dabei sind und sich cool fühlen, wenn sie behaupten, sie würden sich ein solches Auto kaufen, joa...
Das hier würde bestenfalls Sinn machen, wäre ER einer der Käufer. Aber auch dann nicht so richtig...
EDIT: Vielleicht ging man aber auch zu hart mit ihm ins Gericht. Auch mein Post war ja nicht gerade nett. Aber sorry... Letztes Jahr hatte ich mir bis zur Auslieferung meines Firmenwagens eine alte Möhre gekauft, alles in Schuss gebracht und nachher verkauft. Ohnehin schon mit Verlust. Nummer eins unterschreibt den Vertrag und kommt dann nicht, ist nie mehr erreichbar. Keine Anzahlung, ok, meine Dummheit, aber bei den paar Euro... Nummer zwei - Anzahlung 200,- Euro. Schreibt er mir am Abholtag, er muss zurücktreten und will sein Geld zurück. Hab ich nicht gemacht, mein Aufwand war groß genug, um das zu rechtfertigen. Kam auch nie wieder was. Man kann doch nicht Verträge schließen und dann drauf pfeifen... Wann hat das Einzug gehalten in diesem Land?
Gute Frage, aber scheint mittlerweile Usus zu sein.
Da lernt der ein oder andere dann auf die harte Tour, dass das nicht erlaubt ist.
Hallo, nein da kommt wohl nichts mehr und wenn, dann kannst du immer noch den Anwalt einschalten.
Aber er weiß ganz genau, das er keinerlei rechtliche Grundlage hat, denn es ist zu keinem schriftlicher Vertrag gekommen.
Dieser Michalski bewegt sich halt in einer Grauzone von Recht und Unrecht. Für uns ist es Betrug, aber für ihn ist es einfach nur ein Autoankauf mit hinterlistiger Abwicklung, den Ankaufspreis vor Ort dann zu drücken und erst wenn dann jemand das Auto an ihm verkauft, erst dann wird vor Ort der Kaufvertrag unterschrieben.
Also mach dir keine Sorgen, er wird rechtlich keine Handhabe haben.
Zitat:
@porsche08 schrieb am 15. Juni 2020 um 21:30:16 Uhr:
Hallo
Hatte heute auch Kontakt mit den Herren aus Essen. Haben mir eine Kaufbestätigung per email geschickt und als ich dann geantwortet habe und letzendendes mein Fahrzeug doch nicht verkaufen wollte, hieß es direkt wir haben einen Vertrag und Sie wollten das an Ihre Rechtsabteilung geben. Habe gesagt wäre ok würde dann meinen Anwalt informieren.Meint ihr da kommt wirklich was ?
Auch wieder so ein Forengespenst, der nötige schriftliche Vertrag... Das ist ja, was viele dann meinen und böse erwachen.
Dem Verkäufer unter Zeugen einfach nur SAGEN, geht klar bekommst das Auto ist ein völlig ausreichender und gültiger sowie nachweisbarer Vertrag.
Per WhatsApp auf die Nachricht "Ich komme den Wagen nächste Woche Samstag für 5.000,- Euro abholen" zu antworten "OK, bis nächste Woche" reicht zweimal.
Da wird eher jeder Anwalt sagen, dass die Chancen bei fast 100 % liegen.
Das stimmtnicht!!!! Auch über WhatsApp kommt nur dann ein Vertrag zustande, wenn ein Dokument als PDF ausgetauscht wird und dies auch digital unterschrieben wird.
Sorry wäre ja lächerlich wenn nur etwas Geschreibsel über WhatsApp, schon ein verbindlicher Vertrag wäre. Ne neeee so leicht geht das nicht!!!!!!! Denke mal die Antwort kommt von demjenigen......
Zitat:
@lifetime_pwr schrieb am 17. Juni 2020 um 12:13:48 Uhr:
Auch wieder so ein Forengespenst, der nötige schriftliche Vertrag... Das ist ja, was viele dann meinen und böse erwachen.Dem Verkäufer unter Zeugen einfach nur SAGEN, geht klar bekommst das Auto ist ein völlig ausreichender und gültiger sowie nachweisbarer Vertrag.
Per WhatsApp auf die Nachricht "Ich komme den Wagen nächste Woche Samstag für 5.000,- Euro abholen" zu antworten "OK, bis nächste Woche" reicht zweimal.
Da wird eher jeder Anwalt sagen, dass die Chancen bei fast 100 % liegen.
Doch, das stimmt. Für Kaufverträge gibt es keine Formvorschrift, außer mit wenigen Ausnahmen, zu denen ein PKW-Kaufvertrag nicht gehört. Das glaube ich nicht, das weiß ich ;-)
Gib mal bei google nur als Beispiel konkludentes Handeln ein, da wird es deutlicher...
Kurz: Ein bisschen Geschreibsel reicht tatsächlich völlig aus.