Warnen vor Radarfallen?

Hallo,

nachdem ich heute auf dem Heimweg auf der Gegenspur ein Polizeifahrzeug in einem Feldweg gesehen habe und etwa 500m danach ein Zivilfahrzeug (übrigens entgegen der Fahrtrichtung in einer Haltestelle geparkt) stand, aus dem gelasert wurde, habe ich die entgegenkommenden Fahrzeuge mittels Lichthupe vor der Geschwindigkeitskontrolle gewarnt.
Die meisten bedanken sich und wissen auch, was auf sie zukommt.
Es war eigentlich auch eine absolut unkritische Stelle. Leichte abschüssige Kurve, Tempolimit 100, rundum nur Felder.. Ein Schelm, wer böses hierbei denkt.

Dabei bin ich dann allerdings ein wenig ins Grübeln geraten. Das Warnen mittels Lichthupe wird ja normalerweise mit 10 Euro geahndet. Zwar nicht aufgrund der Warnung ansich, dann aber eben wegen einer missbräuchlichen Verwendung der Lichthupe... 🙄

Ich persönlich bin eigentlich immer froh, wenn ich vor Radarfallen gewarnt werde, auch wenn ich in 99% aller Fälle sowieso vorschriftsmässig unterwegs bin. Meiner Meinung nach herrscht untern den Autofahrern doch eine gewisse Verbundenheit gegenüber Geschwindigkeitskontrollen.

Warum wehrt sich die Polizei so gegenüber Blitzerwarnungen? Im Radio werden sie doch auch gesendet. Wo ist also der Unterschied, zwischen einer Radiowarnung und der visuellen Warnung von anderen Autofahrern? Auch im Radio wird der genaue Standpunkt der Kontrolle durchgegeben. Ziel ist es doch, dass sich die Fahrer ans Tempolimit halten und nicht möglichst viele in die Falle tappen zu lassen?

Mich hätten eure Meinungen dazu interessiert. Warnt ihr entgegenkommende Autofahrer vor Radarfallen, oder findet ihr das Unsinn und würdet die "warnenden" auch bestrafen? Seid ihr schon aufgrund einer Warnung von einem Bussgeld verschont geblieben?

Gruß Jürgen

Beste Antwort im Thema

Was ist eigentlich so schlimm daran, in der Baustelle rechts zu fahren, wenn man sich nicht traut, zu überholen?

"Ich komm´ nicht vorbei, also schafft das keiner" ?

Furchtbar, wenn das Lebensziel das größtmögliche Fahrzeug ist, und man es dann nicht fahren kann...

Gruß,
M.

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Ich warne selbstverständlich auch die anderen Verkehrsteilnehmer vor Abzockern.

Mir wurde das schon in der Fahrschule beigebracht und ich habs jetzt jahrelang so beibehalten.

Ich hab auch kein Problem damit, wenn ich gerade Zeit hab, ein paar 100 m nach dem Blitzer eine Fahrpause einzulegen und versehentlich bei jeden entgegenkommenden Auto die Lichthupe zu betätigen 😁

Das mit dem Anhalten ist gar keine schlechte Idee und wenn die Grünen dann zu dir kommen und dich fragen was du da machst, dann kannst du ja sagen, dass du anhalten musstest, weil dein Fernlicht einen Wackelkontakt hat 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Xipho


Braucht wohl noch ein paar neue Kunden !!! 😁

PS: Wenn der Bus mit Warnblinker da steht, von wo bis wo genau muss man Schrittempo fahren? 😕 Gilt die Regel für alle Busse oder nur solche mit Schulbusschild. Gilt sie auch für Kleinbusse mit Schulbusschild?

Vielen Dank für die Nachschulung!

Das gilt für schul und linienbusse an gekennzeichneten haltestellen, wobei schulbusse gesondert gekennzeichent sind.

Wenn also ein reisebus mit warnblinklicht in einer bushaltestelle steht gilt KEINE schrittgschwindigkeit genau so wenn ein linien oder schulbus einfach irgendwo mit warnbliklicht rumsteht da gilt es auch nicht 😉.

Die schrittgeschwindigkeit gilt von busanfang bis busende.
Den bus darf ich ja auch erst überholen wenn dieser steht (außer ich bin im gegenverkehr), vorher ist immer überholverbot, wenn er steht und ich vorbeifahre, fahre ich so lange langsam bis ich problemlos vor den bus (bzw. in der gegenrichtung hinter den bus) schauen kann ob nich noch jemand vorbeigerannt kommt 😉.

Gruss
Maik

@Maik380:
Bringst du deinen Fahrschülern auch bei, die Anderen vor Blitzern zu warnen?

Mein Fahrlehrer hat noch nicht mal mich gewarnt, als ich während ner Fahrstunde mit gut 40 auf ne fest installierte 30er Blitze zugefahren bin. Als ich ihn darauf ansprach meinte er nur: "Wieso sollte ich? Du hast doch die Theorie bestanden und weisst selber, wie schnell du hier fahren darfst. Deshalb geht die Knolle dann auch an dich und nicht an mich." Ich bin zum Glück nicht geblitzt worden, sonst hätte ich schon vor Erhalt meines Lappens ein Verwarngeld zahlen müssen.

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Das sehe ich nicht so. Ich kann mich noch gut an meine Fahrstunden erinnern. Der Fahrlehrer hat immer auf Blitzer geachtet, da er die Knöllchen (lt.seiner Aussage) selbst bezahlen hätte müssen.

Es hängt glaub ich davon ab, ob der Fahrschüler die Theorie bestanden hat. Es gibt da so eine Teilschuld regelung. Maik kann da bestimmt mehr zu sagen.

Ich erinnere mich noch an meine führerscheinlose Zeit, als ich jeden Tag mit dem Bus von der Schule nach Hause gefahren bin. Ich wartete an einer Bushaltestelle, die sich an einer Hauptverkehrsstraße in der Nähe der Schule befand. Schon damals wurde dort andauernd geblitzt, und schon damals war es mir zuwider. Von der Bushaltestelle aus konnte man die Rennleitung leicht sehen, wenn mal wieder abzocken auf dem Programm stand. Die Autofahrer hingegen konnten sie nicht so leicht erblicken, da sie sich meist hinter parkenden LKW versteckten. Ich habe dann öfters "Achtung Blitzer" auf ein DIN A3-Blatt geschrieben, welches ich dann mit ein paar Tesastreifen an der Bushaltestelle befestigte. *g*

Zitat:

Original geschrieben von Farmah


@Maik380:
Bringst du deinen Fahrschülern auch bei, die Anderen vor Blitzern zu warnen?

Nä, muß ich das jetzt verstehen? 😕

Es wurde doch gefragt ab wann ich an einem bus mit warnblinklicht mit schrittgeschwindigkeit vorbeifahren muß. Oder liege ich jetzt falsch?

Mein antwort zu dem thema "vor blitzern warnen" steht ein paar seiten zuvor.

Ich warne prinzipell niemanden, egal wer es ist oder ob ich in der ausbildung oder privat unterwegs bin.
Schließlich verdiene ich (bzw. meine kollegen) genau so wie polizei an der ganzen sache (punkteabbau, nachschulung) und da währe ich ja schön blöd wenn ich mir solch ein geschäft durch die lappen gehen lasse.
Wenn mich jemand warnt ist das schön, das kann er aber auch sein lassen, ich fahre immer nach vorschrift und von daher können die von mir aus alle 2 km blitzen mich stört das absolut nicht.

Gruss
Maik

Meine Frage bezog sich eigentlich auf diesen Beitrag hier:

Zitat:

Original geschrieben von A4junkie


Ich warne selbstverständlich auch die anderen Verkehrsteilnehmer vor Abzockern.

Mir wurde das schon in der Fahrschule beigebracht und ich habs jetzt jahrelang so beibehalten.

Ich kenne nämlich keinen Fahrlehrer, der Andere vor Blitzern warnt. Die haben fast alle ne ähnliche Einstellung, wie du.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Schließlich verdiene ich (bzw. meine kollegen) genau so wie polizei an der ganzen sache (punkteabbau, nachschulung) und da währe ich ja schön blöd wenn ich mir solch ein geschäft durch die lappen gehen lasse.

Die Polizei verdient also dran das sie blitzen? Ist ja ganz was neues. Was kaufen die sich denn schönes von dem Geld fürs Büro? Die entsprechenden Gelder werden grundsätzlich der Gemeinde/Land zugeführt. Und tätsächlich verdienen sie keinen Cent dran, weil der Aufwand riesengross ist.

Zu guter Letzt, dient die Verkehrsüberwachung nicht der Geldmache, auch wenn man manchmal den Eindruck hat, sondern der Erziehung. Das sich die Polizei an Stellen blitzt, wo auch was zusammenkommt, kann man noch nachvollziehen. Zumal unsere Strafen noch gehen, schau mal ein bisschen weiter in Europa, was man z.B. Italien verlangt.

Also ich warne grundsätzlich auch jeden!! Wenn so ein Obermacker mit völlig überhöhten Tempo mir entgegenkommt würd ich ihn aber auch nicht warnen!!

Zitat:

Zu guter Letzt, dient die Verkehrsüberwachung nicht der Geldmache, auch wenn man manchmal den Eindruck hat, sondern der Erziehung.

Aha... 🙄

Hab mal ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein Raser von nem Starrkasten geblitzt wurde, der wieder zurückgefahren ist und den Mast abgesägt hat und damit abgehauen ist. Die haben ihn dann doch erwischt und die Gemeinde hat auf Sachbeschädigung und Verdienstausfall geklagt!! 😁

Der Richter hat in der Sachbeschädigung natürlich zugestimmt, aber beim Verdienstausfall hat er gesagt, dass dies eine Verkehrsüberwachungseinrichtung ist und keine "Geldbeschaffungsmaschine" und hat den Punkt abgewiesen.

Gruß
Torsten

Nichts anderes habe ich geschrieben.😉

Zitat:

Die Polizei verdient also dran das sie blitzen? Ist ja ganz was neues. Was kaufen die sich denn schönes von dem Geld fürs Büro? Die entsprechenden Gelder werden grundsätzlich der Gemeinde/Land zugeführt. Und tätsächlich verdienen sie keinen Cent dran, weil der Aufwand riesengross ist.

Zu guter Letzt, dient die Verkehrsüberwachung nicht der Geldmache, auch wenn man manchmal den Eindruck hat, sondern der Erziehung. Das sich die Polizei an Stellen blitzt, wo auch was zusammenkommt, kann man noch nachvollziehen. Zumal unsere Strafen noch gehen, schau mal ein bisschen weiter in Europa, was man z.B. Italien verlangt.

Also verdient wird als Staatseinnahme und das war wohl auch so gemeint. Und wer mit theoretischen Kosten kommt, ist ein Controller.

= Weltfremder Zahlenjongleur, der jede Arbeit outsourct, weil die eigenen Leute zu teuer sind.

Und je mehr die eigenen Leute nur unproduktiv (administrativ...) -eben ohne echte Wertschöpfung- tätig sind, destp teurer werden sie ;o)

Moin,

ich hätte da mal ne Frage:
Nachdem ich heute OSTERMONTAG gegen 19.00 Uhr auf einer doppelspurigen Straße geblitzt wurde, habe ich meine Strafe brav bezahlt.
Da ich hierin eine reine Abzocke sah, bin ich umgedreht
habe ein Schild RADAR geschrieben und andere am Straßenrand stehend damit gewarnt.

Dann kam so ein Ordnungshüter, hat mir das Schild abgenommen.
Das wollte ich nicht weshalb dieser mir Gewalt zur Durchsetzung angedroht hatte...

Was er mir eigentlich vorwerfen wollte, wusste er selber nicht genau.
Er hat dann die Personalien aufgenommen.

Ich bestand auf eine Quittung für die Aushändigung des Zettels.
Auf dieser Quittung steht als Straftatbestand § 10.

§ 10 Allgemeine Befugnisse

(1) 1Die Polizei darf die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, soweit nicht die §§ 11 bis 35 die Befugnisse der Polizei besonders regeln. 2Die Beschränkung auf die im einzelnen Falle bestehende Gefahr gilt nicht für den Erlass von Polizeiverordnungen.

(2) 1Zur Erfüllung der Aufgaben, die der Polizei durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind, hat sie die dort vorgesehenen Befugnisse. 2Soweit solche Rechtsvorschriften für ihren Anwendungsbereich Befugnisse der Polizei nicht oder nicht abschließend regeln, hat sie die Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen.

(3) Die zivil- und strafrechtlichen Vorschriften über Notwehr, Nothilfe oder Notstand begründen keine polizeilichen Befugnisse.

Was will KANN mir der unfreundliche Beamte denn nun damit androhen ?
Kennt sich da jemand aus ?

Danke für die Hilfe !!!

P.S. Ja, ich würde andere vor Blitzern warnen 😉

Gerichtsurteil zum Warnen vor Radaranlagen mit Erläuterungen

http://www.radarfalle.de/recht/urteile/urteil44.php

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