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Warndreieck richtig aufstellen - stellt sich meist als falsch heraus

Guten Morgen alle,

vielleicht ist Euch aufgefallen, dass auf Straßen, Landstraßen und Autobahnen immer wieder Warndreiecke herumstehen, oft sind sie auch verwittert und/oder zerstört.

Der Gesetzgeber schreibt "ausreichende" Abstände des Warndreiecks vom abzusichernden Ort vor, bei Schnellverkehr mindestens 100 m.

Im Internet kursieren Abstände vo 50/100/200 m für Stadt/Land/Autobahn. Brave Bürger halten sich an diese Tipps/Vorschriften.

Aber wie sieht es auf beim "Aufräumen"? Es sieht wohl ZU oft mau aus... Während das Aufstellen noch eine bekannte Pflicht war, ist das Abholen nur sehr versteckt geregelt. Folgen:

- das Warndreieck abzuholen wird oft (berechtigt) als gefährlich empfunden. Vor allem, wenn man einen unübersichtlichtlichen Bereich abgesichert hat, möchte man sich nicht ein weiteres mal in Gefahr begeben (z.B. hinter eine durch Lärmschutzwand unübersichtliche Kurve an der Autobahn/-ausfahrt).
- das Warndreieck ist billig. Für 5 EUR noch mal hin- und zurückzulaufen, während das Auto schon auf dem Abschlepper ist - lohnt nicht. Zudem hat man zu Hause ohnehin noch sieben Warndreiecke, von älteren Autos, die man mal verschrottet hatte.
- Auto auf dem Schlepper - endlich - und das Warndreieck wird ohne strategischen Überlegungen - ganz banal - vergessen.

Folgen:
- es ergibt sich mittelbar ein Verstoß gegen §32 StVO, liegenlassen von Gegenständen, die den Verkehr beeinträchtigen - es gibt aber keine Sanktionen dagegen
- es kann eine Verkehrsbehinderung verbleiben, wenn das Dreieck auf der Fahrbahn ist
- es kommt zu Unfällen mit dem Warndreieck, bei denen Fahrzeuge Anderer beschädigt werden, wie man das unschwer an den vielen, zerstörten Warndreiecken sehen kann

Fehlerquellen:
- Der Mensch. Entgegen landläufiger Annahme, ist der Mensch weder multitaskingfähig, noch besonders aufopfernd, was die Rettung von billigen Alltagsgegenständen angeht. Wer ein Warndreieck korrekt oder überkorrekt aufgestellt hat, muß charakterlich außerordentlich gefestigt sein, um den wieder einzusammeln.
- Die Vordnung: Entgegen landläufiger Annahme, können Gesetze keine biologischen Lebensformen umwandeln. Während die Wissenschaft Darwin folgt, verlässt sich die Justiz auf den Lamarckismus und auf den Marxismus, was die Evolutionsfähigkeit des Menschen angeht.... Der Mensch sei erziehbar. Nun, er ist es nicht. Die Verordnung ist demnach fehlerhaft.

Mögliche Lösungen:
- Warndreieck so dicht an der Pannen- oder Unfallstelle aufstellen, dass es keine Mühe macht, es abzuholen
- Abschleppdienste in die Mithaftung nehmen
- IMMER die Polizei holen, wenn eine Unfallstelle unübersichtlich ist (als Vorschrift), die das Warndreieck dann auch einsammelt, aber nicht aushändigt, wenn kein persönöicher Kontakt zwischen Aufsteller und Verkehrssicherung zustandekommt. Später kann man ja die Warndreiecke auf Auktionen verkloppen, oder der Bürger darf sich sein Warndreieck später abholen. Zur Verkehrssicherung reichen auch billigste Mitarbeiter, Praktikanten, Ordnungsamt usw.
- egal was und wie geregelt wird/würde, das einsammeln der Warndreiecke sollte sichergestellt werden. Ein völlig unbekannter §32 StVO reicht ganz offensichtlich nicht aus, und ist damit, wie ich schon schrieb, fehlerhaft.

Meine Ideen sind nicht der Weisheit letzter Schluss, das ist klar. Die verwaisten Warndreiecke sind auch nicht die größte Gefahr auf unseren Straßen. Sie sind aber die dümmste und unnötigste Gefährdung von Sachwerten und/oder einfach nur unnötige Verkehrshindernisse.

Mögliche, schlimmere Folgen von verwaisten Warndreicken will ich hier gar nicht postulieren (wie Unfälle, die durch Ausweichmanöver oder Bremsungen von VT zustande kämen).

Last but not least sehe ich die Aufstellung von Warndreiecken als unnötig an, den Wert von Warndreiecken bezeichne ich als Null. Grund:
Als mir in Stuttgart ein Träumer hinten reingefahren ist, musste ich die Polizei holen (Firmenwagen, Leasingfahrzeug). Der Unfallgegner hat alles richtig gemacht, Warndreieck aufgestellt, und dann haben wir gewartet. Die Polizei kam, nahm den Unfall auf, und GENAU zu dem Zeitpunkt kam ein Depp an, der dicht an das Warndreieck ranfuhr, und dann gaffte. Anschließend guckte der Depp nach hinten, zur Seite, und dann beschloss er, mit voller Absicht über das Warndreieck zu fahren, um weiterzukommen. Ich zeigte das unmittelbar dem Polizisten, der daneben stand: Vorsätzliche Sachbeschädigung, in flagranti. Interessierte den Polizisten nicht (auch den Anderen war das egal). Weder interessierte die Polizisten die weitere Absicherung der Unfallstelle, noch die Sachbeschädigung selbst (sie hatten keine Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, nicht einmal das Polizeiauto dahinter abgestellt). Es war ja nicht so, dass die übermäßig hektisch etwas getan hätten. Einer schrieb ganz gemütlich die Schilderung des Unfallgegners auf, die anderen standen nur rum.

Auch dem Besitzer des Warndreiecks wäre eine Anzeige zu stressig gewesen. Das Warndreieck war ihm egal.

Fazit: das Warndreieck aufzustellen kann man sich sparen. Uhhh... Wie böse. Aber einen anderen Schluss lässt die gelebte Praxis nicht zu. Vielmehr scheint diese Vorgehensweise geboten zu sein.

Wahlweise stellt man das Warndreieck in schlagweite auf, aber schön weit weg von der Fahrbahn, also gegen Vandalismus gesichert.

66 Antworten

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 26. Februar 2017 um 21:55:01 Uhr:


(...)
Diese Utensilien hatte ich ursprünglich berufsbedingt an Bord, mittlerweile aus Gewohnheit und für den Fall der Fälle. Die Kegel sind hinten in einem Seitenfach verstaut, (...)

Zum einen sind die Kegel auch zu wertvoll, um sie stehen zu lassen, zum anderen sind sie auch weniger gefährlich, wenn man drüber fährt. In der Tat kann man ber damit einen sanften Übergang um die Gefahrenstelle herum schaffen.

Mal sehen, wie groß die sind. Im E90 ist nicht soooo viel Platz....

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 26. Februar 2017 um 22:42:52 Uhr:


@TE
Wenn es schon DVDs gibt, die sich nach dem Auspacken innerhalb von 24h selbst zerstoeren. Warum nicht dasselbe auch fuer Warndreiecke oder -huetchen einfuehren? Biologisch abbaubares Warndreieck in nur einem Tag, hat was. Ist dir aber wahrscheinlich wieder zu gruen.

Ja, bitte danke, das ist eine Tolle Idee! Gleich mal zum Patent anmelden :-)

Wobei die DVDs in der Zeit vor der Selbstzerstörung noch locker kopierbar wären. Was aber völlig sinnlos ist, weil heutige Fernseher mindestens Blurays erfordern. Allerdings sehe ich hier den Umweltschutz darin, Blurays zu gucken - ganz ohne dem ganzen ganzen Plastik drumherum. Man kann sie immateriell selbstzerstörend kaufen (DRM), oder auch weniger Dummes tun, und aus Quellen ohne DRM beziehen.

Auf Warndreiecke könnte man übrigens ebenfalls Copyright Rechte packen, und der Autofahrer hat nur begrenzte Rechte das Warndreieck vorzuführen. Wenn er das Warndreieck vergisst, handelt es sich um eine unerlaubte, öffentliche Vorführung, mit GEMA-Gebühren, und 5 Jahren Knast. Damit erübrigt sich auch die Warndreieck-Vergesens-Problematik.

Dieser ganze Post (Eingangspost) ist völlig schwachsinnig und überflüssig. Warum ich hier trotzdem schreibe, obwohl ich es für überflüssig halte? Einfach um zu schreiben dass es schwachsinnig ist, und man sich einfach nur totlachen kann, dass daraus dann 3 Seiten entstehen.

Einfach nur krass. 😁

(Mir durchaus bewußt, dass mein Post die Liste verlängert)

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 25. Februar 2017 um 11:23:37 Uhr:


Ich habe noch von keinem Unfall, verursacht durch ein stehen gelassenes Warndreieck, gehört. Wenn, dürfte die Anzahl nicht der Rede wert sein. In der Regel dürften die Dreieckleichen einmal im Jahr bei den Aufräumaktionen der Autobahnmeistereien eingesammelt werden, genauso wie die Reste geplatzter LKW Reifen, Abgasanlagen, Deutschland-Fähnchenmüll und anderem Gelumpe.
@TE: deine Sorgen möchte ich haben...

Danke danke danke. 🙂

OK - etwas gegooglet....

http://www.swr.de/.../
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65857/3210064

Ich glaube, auf der Autobahn kann man es niemandem verwehren, das Warndreieck nach dem Aufstellen nicht mehr zu holen. Denn das IST nun mal gefährlich, da würde ich sofort sagen, dass es besser ist, die Straßenmeisterei das Ding auflesen zu lassen und gleich ein neues zu kaufen.

Dabeihaben sollte man das Ding aber schon. Es ist ja nicht jede Straße so gefährlich wie eine Autobahn. Auf einer Landstraße hat man in der Regel keinen Grund, das Warndreieck nicht abzuholen (außer pure Vergesslichkeit), geschweige denn gar nicht erst aufzustellen.

Ich würde nur für kürzere Abstände plädieren, als bisher gepredigt wird.... Und für LED-Blitzer auf dem Dach. Ein warnblinkendes Auto sieht man ja auch schon recht früh....

Aber eine Sache ist alternativlos: auf dem Weg zum Aufstellen des Warndreiecks muss man jenseits der Leitplanke laufen! In der Hoffnung, dass man dort tatsächlich laufen kann... Im Sommer sind manche Stellen durchaus zugewuchert....

Warndreieck stehenlassen ist aber auch nicht unkritisch.... Zum einen durchaus gefährlich, zum anderen eine falsche Warnung und zum Dritten auch ein StVO-Verstoß.... Diese Zwiespalt hat mich zum Thread veranlasst....

Durch die Kürzung der Abstände könnte das Risiko allerdings minimiert werden....

In Frankreich ist z.B. wie in einigen anderen Ländern das Aufstellen von Warndreiecken auf Autobahnen verboten. Es bringt auf der Autobahn in 95% der Fällen auch rein gar nichts.

Warnweste an, anrufen, am besten im Auto warten wenn man nicht hinter die Leitplanke kann.

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 27. Februar 2017 um 17:46:54 Uhr:


In Frankreich ist z.B. wie in einigen anderen Ländern das Aufstellen von Warndreiecken auf Autobahnen verboten. Es bringt auf der Autobahn in 95% der Fällen auch rein gar nichts.

Warnweste an, anrufen, am besten im Auto warten wenn man nicht hinter die Leitplanke kann.

Klingt vernünftig - wusste ich nicht - und ist VOLL im Sinne des Threads, wie ich ihn meinte....

In GB ist das zwar nicht verboten, der Highway Code rät aber dringend davon ab.

Er rät auch davor ab, auch einfachste Reparaturen direkt auf der Autobahn zu versuchen. Das ist aber auch für D ein guter Tipp. Auch wenn man es selbst richten will, besser zum nächsten Parkplatz abschleppen lassen.

Zitat:

@azrazr schrieb am 27. Februar 2017 um 16:42:21 Uhr:


Ich würde nur für kürzere Abstände plädieren, als bisher gepredigt wird.... Und für LED-Blitzer auf dem Dach. Ein warnblinkendes Auto sieht man ja auch schon recht früh....

Aber eine Sache ist alternativlos: auf dem Weg zum Aufstellen des Warndreiecks muss man jenseits der Leitplanke laufen! In der Hoffnung, dass man dort tatsächlich laufen kann... Im Sommer sind manche Stellen durchaus zugewuchert....

Warndreieck stehenlassen ist aber auch nicht unkritisch.... Zum einen durchaus gefährlich, zum anderen eine falsche Warnung und zum Dritten auch ein StVO-Verstoß.... Diese Zwiespalt hat mich zum Thread veranlasst....

Durch die Kürzung der Abstände könnte das Risiko allerdings minimiert werden....

Zum Aufstellen: wer sagt denn, dass du HInTER der Leitplanke laufen MUSST? Natürlich wird allgemein empfohlen, bei einer Panne hinter der Leitplanke auf den Pannendienst zu warten. Das heißt aber nicht, dass du zum Aufstellen des Warndreieckes nicht eben doch auf dem Standstreifen gehst. Ich sehe da auch kein Problem, du musst ja nicht an der Seitenlinie zum Verkehr hin, sondern kannst entlang dem äußersten Rand zur Leitplanke, sofern eine solche überhaupt vorhanden ist, entlanggehen. Und du siehst ja den entgegen kommenden Verkehr.
Wie würdest du denn eine Person aus einem Unfallwagen retten, der auf dem Seitenstreifen steht? Erst mal den Wagen über die Leitplanke heben?

Zur Gefährlichkeit eines stehengelassen Warndreiecks: gegen wieviele Warndreichecke bist du mit Deinen Auto noch mal gefahren, ich habe die Anzahl gerade nicht im Kopf? Kennst du überhaupt jemanden, der einen Unfall mit einem herrenlosen Warndreieck hatte? Ich jedenfalls nicht - ich halte das für eine intellektuelle Synapsenverrenkung...

Und zum "Tatbestand" der falschen Warnung: wo finde ich den in der STVO? Und wenn es ihn gibt, wen interessiert der? Wieder die Frage: wieviele deiner Bekannten haben noch schnell einen Bußgeldbescheid wegen des Stehenlassens eines Warndreieckes bekommen?

@Felixoriz: dass das Aufstellen einen Warndreieckes in Frankreich verboten ist wusste ich auch nicht.

Ich halte das Aufstellen des Warndreieckes nicht für sinnlos, auch und gerade nicht auf der BAB. Sinnlos ist das Aufstellen nur, wenn es gerade mal 10m hinter dem Auto steht. Wer so faul ist, stellt es besser gleich aufs Fahrzeugdach, da vergisst man es dann auch nicht so schnell.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 27. Februar 2017 um 19:10:52 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 27. Februar 2017 um 16:42:21 Uhr:


Ich würde nur für kürzere Abstände plädieren, als bisher gepredigt wird.... Und für LED-Blitzer auf dem Dach. Ein warnblinkendes Auto sieht man ja auch schon recht früh....

Aber eine Sache ist alternativlos: auf dem Weg zum Aufstellen des Warndreiecks muss man jenseits der Leitplanke laufen! In der Hoffnung, dass man dort tatsächlich laufen kann... Im Sommer sind manche Stellen durchaus zugewuchert....

Warndreieck stehenlassen ist aber auch nicht unkritisch.... Zum einen durchaus gefährlich, zum anderen eine falsche Warnung und zum Dritten auch ein StVO-Verstoß.... Diese Zwiespalt hat mich zum Thread veranlasst....

Durch die Kürzung der Abstände könnte das Risiko allerdings minimiert werden....

Zum Aufstellen: wer sagt denn, dass du HInTER der Leitplanke laufen MUSST?

Niemand - außer dem natürlichen Selbsterhaltungstrieb.

In den 90-ern standen wir mal (3 Jungs, ein Auto, drei Fahrräder) lange im Stau, und ich hatte die glorreiche Idee, mit dem Fahrrad vorzufahren und zu gucken, was da los ist. Nach einigen Hundert Metern sah ich, dass es schon vorne wieder langsam und einspurig (die rechte Spur war gesperrt) losgeht, also wendete ich, und fuhr wieder zurück (da die Leute damals tatsächlich eine Rettungsgasse(!) offen gelassen hatten, verlief die Spritztour doch sehr gemütlich).

Wir haben das Rad rechtzeitig wieder aufgeladen.

Plan B war, dass wenn sich die Autos nur einen cm bewegen, ich die Autobahn sofort verlasse, und mit dem Rad auf dem Rücken bis zum nächsten Parkplatz laufe, wo die Jungs dann auf mich warten. Der nächste Parkplatz war in Sichtweite, weil ein weitläufiges Tal vor uns war - und auf der anderen Seite war der Parkplatz. Wir selbst standen am Anfang einer Brücke (A3, nahe Würzburg, zweispurig). Nach meiner Einschätzung hätte das geklappt.

Auf dem Rückweg bin ich übrigens von Allen angefeuert worden, wie bei der Tour de France, und die wollten wissen, was ich gesehen habe. Ich habe ihnen verraten, dass es losgeht, und alle haben sich gefreut. War eine coole Aktion.

Also schon damals war für mich ein Laufen (oder Radfahren) auf der Autobahn keine Option (wenn da Autos fahren :-) ) - und ist es auch heute nicht.

Im übrigen bin ich auch im Rhein-Main-Donau-Kanal geschwommen (und habe meinen Autoschlüssel im Wasser verloren) und im Kiesbergtunnel in Wuppertal mit dem Fahrrad gefahren. Was mir noch fehlt ist das Skaten im Rheinufertunnel in Düsseldorf... Selbstverständlich war der Verkehrsweg in allen Fällen garantiert verkehrsfrei :-) Aber wenn Verkehr ist, lege ich mich nicht mit den "Stärkeren" an.

Zitat:

Wie würdest du denn eine Person aus einem Unfallwagen retten, der auf dem Seitenstreifen steht? Erst mal den Wagen über die Leitplanke heben?

Ich weiß es nicht. Fakt ist, dass ich es nicht allein versuchen würde. Ich würde eine Ausbremsung des Durchgangsverkehrs versuchen (also Leute "vorschicken", die Zeichen geben, dass alle langsamer fahren). Sobald der Verkehr stockt, würde ich mich an den Rettungsversuch machen (dann wohl erst Recht nicht mehr allein). Das Dümmste, was man tun kann, ist, sich allein auf irgend etwas einlassen, wenn Hunderte Andere da sind, die potentiell helfen könnten. Im Team ist man stärker - und man wird auch weniger übersehen.

Niemand hat etwas davon, wenn mir ein LKW den Hintern wegreißt....

Zitat:

Zur Gefährlichkeit eines stehengelassen Warndreiecks: gegen wieviele Warndreichecke bist du mit Deinen Auto noch mal gefahren, ich habe die Anzahl gerade nicht im Kopf?

Ich fahre nicht gerne gegen Hindernisse.

In einem Fall weiss ich, dass das Warndreieck absichtlich plattgefahren wurde (mit Schrittgeschwindigkeit). In unzähligen Fällen sehe ich plattgefahrene Dreiecke. Welche Schäden dahinter stecken (Null bis Blechschaden), weiß ich nicht. Und es gibt - wie meine Links zeigen - Tote beim Einsammeln der Dreiecke.

Zitat:

Kennst du überhaupt jemanden, der einen Unfall mit einem herrenlosen Warndreieck hatte? Ich jedenfalls nicht - ich halte das für eine intellektuelle Synapsenverrenkung...

Ich kenne/kannte auch niemanden persönlich, dessen Unfallfolgen tödlich waren. Also gibt es keine Verkehrstote.

Zitat:

Und zum "Tatbestand" der falschen Warnung: wo finde ich den in der STVO? Und wenn es ihn gibt, wen interessiert der? Wieder die Frage: wieviele deiner Bekannten haben noch schnell einen Bußgeldbescheid wegen des Stehenlassens eines Warndreieckes bekommen?

Null. Obwohl §32 da durchaus bestimmt ist. Das ist auch nicht das Problem, sondern die möglichen Folgen aus den Ausweichmanövern.... Wir wir wissen, sind unbedachte Spurwechsel beliebte Unfallursachen.

Zuerst habe ich gedacht: "Was für ein bescheuerter Thread." Aber hier steckt echt etwas Potenzial drin.

Zuerst: Das Argument mit den herrenlosen Dreiecken ist Müll. So ein Plastikdreieck ist beim Drüberfahren maximal ärgerlich. Letztendlich: Es ist ein WARN-Dreieck. Wenn man da ohne es zu bemerken drüberfährt, sollte man mal seine Führerscheineignung in Frage stellen.

Alternative Warnmittel: Es gibt LED-Blitzer, die auf dem Wagen und/oder dem Boden liegen können, faltbare Verkehrsleitkegel (auch mit Innenbeleuchtung), gelbe Rundumkennleuchten mit Magnetfuß, Flaggen, Warnwesten, usw.
Was man davon zusätzlich nutzen will bleibt jedem selbst überlassen. Das Dreieck ist allgemein bekannt und Pflicht.

Nach einem Unfall ist man selbst meist total neben der Spur. Hier obliegt es meist denHelfern, eine vernünftige Absicherung zu organisieren. Gerade auf Landstrassen, im Wald, mit Kurven sind die Warndreiecke immens wichtig. Ausreichend weit weg von der Gefahrenstelle bringen sie einen Sicherheitspuffer, der anderen Verkehrsteilnehmern die frühzeitige Geschwindigkeitsreduzierung ermöglicht. Kombiniert mit der (für LKW verpflichtenden) gelben Warnblinklampe oder einem LED-Blitzer durchaus effektiv.

In der Stadt ist so ein Warndreieck eher witzlos. Steht es neben der Fahrbahn, wird es glatt nicht wahrgenommen, wird es vorschriftsgemäß auf die Fahrspur gestellt, ist es ruckzuck platt.

Auf der Autobahn... Tja, hier ist es schwer. Die Vorschrift hält kaum einer ein. 100m oder 200m zu Fuß sind echt lang, meist meint man, dass es jetzt sicher wit genug weg ist, obwohl man erst ein paar dutzend Meter weit gelaufen ist. Aus dem Auto heraus sieht es dann anders aus. Man sieht das Dreieck und sofort darauf den Grund dafür. Normalerweise sind hier Entfernungen von mehreren Hundert Metern notwendig, aber das macht realistisch niemand. Insofern kann man den Nutzen eines Warndreieckes hier wirklich bezweifeln. Wenn der Wagen auf dem Standstreifen steht, dann ist er sowieso aus dem fließendem Verkehr raus. Bei Tagesbaustellen stehen die Warnfahrzeuge auch ohne Extra-Warndreiecke auf dem Standstreifen. OK, die sind auffällich beleuchtet und reflektierend lakiert, aber wenn ein LKW oder auch ein PKW unachtsam sind, dann hilft auch das Dreieck nichts mehr.

Ich erinnere mich an einen Unfall auf der BAB2 in Höhe Braunschweig: Ein Schwertransporter mit Begleitfahrzeug hat eine Panne und steht rechts neben dem Pannenstreifen auf einer Sperrfläche einer Auffahrt. Mit Gelblicht. Schräg hinter ihm auf dem Pannenstreifen eif Begleitfahrzeug mit Gelblicht, Achtungszeichen als LED-Warnung und Pfeil schräg nach links. 200m davor ein Streifenwagen mit Blaulicht auf dem Pannenstreifen. Ein LKW hat alles übersehen und ist -wahrscheinlich übermüdet- mit dem Streifenwagen kollidiert, um dann dessen Reste zusammen mit dem Begleitfahrzeug in den liegengebliebenen Schwertransporter zu rammen. Die Polizisten waren neben der Fahrbahn und haben überlebt. Der Fahrer des Begleitfahrzeugs war zum Unfallzeitpunkt vor seinem Fahrzeug und hat nicht überlebt. Der Fahrer des liegengebliebenen LKW war beim Radwechsel links am Auflieger. Er ist unter seinen Auflieger gesprungen, als er die Kollision mit dem Streifenwagen hörte und hat dadurch überlebt. Er wurde von der Feuerwehr in mühsamer Kleinarbeit befreit. Der andere LKW-Fahrer ist an seinen Verletzungen im Krankenhaus erlegen und konnte zum Unfallhergang nicht mehr befragt werden.

Man sieht also: Selbst professionelle Absicherung ist keine Garantie. Insofern propagiere ich durchaus die "stehenlassen" Methode.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 28. Februar 2017 um 17:35:01 Uhr:


Zuerst habe ich gedacht: "Was für ein bescheuerter Thread." Aber hier steckt echt etwas Potenzial drin.

Zuerst: Das Argument mit den herrenlosen Dreiecken ist Müll. So ein Plastikdreieck ist beim Drüberfahren maximal ärgerlich. Letztendlich: Es ist ein WARN-Dreieck. Wenn man da ohne es zu bemerken drüberfährt, sollte man mal seine Führerscheineignung in Frage stellen.

Also mein Warndreieck hat ein ca 45 auf 45 cm aufklappbares Stahlkreuz als Fuss. Wenn du gegen das Dreieck fährst klappt das Stahlkreuz hoch und beschädigt sicher den Unterboden.
Das ist sicher wesentlich mehr als dein maximum an Ärgerniss.
Moorteufelchen

Heute war eine Verkehrsdurchsage, dass ein Warndreieck auf der Fahrbahn sei, man solle vorsichtig fahren.

BR? SWR? Ich war gerade im Grenzbereich und habe Faschingstenmusik weggeklickt im Radio. War nicht einfach....

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