Warnblinkanlage Pflicht bei Polizeikontrolle?
Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Polizei fährt Streife, sieht mich mit meinem Fahrzeug während der Fahrt in einem Wohngebiet. Die Polizei wendet und fordert mich auf anzuhalten. Daraufhin halte ich auf einem ganz normalen Parkplatz (in Fahrtrichtung, am Bürgersteig). Vor mir parken Autos, hinter mir steht unmittelbar der Polizeiwagen.
Der Polizist fordert mich auf, die Warnblinkanlage einzuschalten. Ich weise ihn darauf hin, dass ich gerade auf einem ganz normalen Parkplatz halte/parke, vor mir Autos parken und er hinter mir steht. Ich frage nach dem Sinn/Grund.
Er antwortet nur: "Wenn ich Ihnen das sage dann tun Sie das auch!".
Meine Frage: Ist das korrekt? Muss ich das? Muss ich mir solch eine Aussage gefallen lassen? Oder wollte er zeigen, dass er die Macht hat?
Beste Antwort im Thema
Alleine darüber nachzudenken, ist eigentlich schon Unfug. Was vergibt man sich dabei denn? Kann man der Aufforderung einer solchen KLEINIGKEIT nicht einfach nachkommen, ohne da groß Palaver zu machen?
Wenn du es rein rechtlich willst: §36 Abs. 5 Satz 4 StVO: "Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen". Also ja, mach die Leuchten einfach an, wenn er das sagt...denn er "hat die Macht".
36 Antworten
Moin!
Eine Diskussion mit der Polizei gleich zu beginn einer Kontrolle anzufangen ist nicht clever. Das dehnt die Prozedur nur aus.
Nach der Aussage des Polizisten allerdings hätte ich ihm den Schlüssel und die Papiere in die Hand gedrückt und ihm viel Spass bei der Kontrolle und dem Einschalten aller Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug, die ihm Freude machen, gewünscht.
Gruß,
Mr. D.
Ist schon witzig, bei einer Fahrzeug-Kontrolle meiner ExFreudin und jetzigen Frau.
Da hatte sie den Warnblinker eingeschaltet... und was sagt der Polizist zu ihr, machen Sie den Warnblinker aus, wir sind bei Ihnen, da brauchen Sie sowas nicht.
War auf einer Landstraße mit so einer Pannenspur, oder wie man die nennt...
Zitat:
Original geschrieben von Epex121
und was sagt der Polizist zu ihr, machen Sie den Warnblinker aus, wir sind bei Ihnen, da brauchen Sie sowas nicht.
Womit er ja nicht ganz Unrecht hat. Da der Streifenwagen meist hinter dem "Delinquenten" steht, reicht es, wenn der das Warnblinklicht an hat - schadet aber auch nicht, wenn beide es anhaben.
In der Situation des TE hätte ich mich auch gewundert, aber wegen so einer Lappalie keinen Bohei gemacht. Wie wäre es gewesen mit dem Satz "klar mache ich sie an, aber warum?", während du sie eingeschaltet hättest. Dann wäre er mit seinem Spruch ins Leere gelaufen.
Moin!
Wie so oft: manchmal hilft es, einfach mal die Klappe zu halten.
Ich ärgere mich mindestens einmal im Monat über irgendeinen übermotivierten, dienstgeilen Jungbullen. Aber sagen werde ich es ihm nur, wenn es wirklich zu weit geht.
Am schnellsten kommt man aus irgendwelchen "Verkehrskontrollen" oder Belehrungen wegen zu schnellen Fahrens heraus, indem man höflich bleibt und sich ggf. einsichtig zeigt. Im Stillen denken kann man sich ja, was man will.
Wer hingegen einem Cop unbedingt zeigen möchte, welch großer Depp dieser ist, wird eben eine entsprechende Reaktion ernten und letztendlich nur Zeit verlieren.
Gruß,
Mr. D.
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Warum sollte man auch einfach so nur wegen einer Polizeikontrolle den Warnblinker anmachen?! Wenn man auf der Straße anhält, hat man den Rechtsblinker zu setzen.
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Da der Streifenwagen meist hinter dem "Delinquenten" steht,
In den USA ganz sicher, in Deutschland eher selten.
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Wenn man auf der Straße anhält, hat man den Rechtsblinker zu setzen.
dies steht so wo? 😁
in der stvo steht lediglich, das der blinker beim anfahren sowie beim spurwechsel benötigt wird... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Ich ärgere mich mindestens einmal im Monat über irgendeinen übermotivierten, dienstgeilen Jungbullen.
wenn du mindestens einmal im monat von kühen angehalten wirst...würde ich mir an deiner stelle mal gedanken über deine fahrweise machen und darüber ob es nicht besser wäre, auf der straße und nicht auf der kuhweide zu fahren....
Dieser Spinner wollte sich profilieren und seine Daseinsberechtigung unter Beweis stellen.
Auf einem Parkplatz die Warnblinkanlage zu betätigen ist schlichtweg,
Missbrauch der Warnblinkanlage!!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Meharis
Auf einem Parkplatz die Warnblinkanlage zu betätigen ist schlichtweg,
Missbrauch der Warnblinkanlage!!!!!!!!!!!
Und daher kommst Du der Bitte des TÜV/Dekra-Mitarbeiters bei der Hauptuntersuchung Deines Autos ebenfalls nicht nach, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Und daher kommst Du der Bitte des TÜV/Dekra-Mitarbeiters bei der Hauptuntersuchung Deines Autos ebenfalls nicht nach, oder?Zitat:
Original geschrieben von Meharis
Auf einem Parkplatz die Warnblinkanlage zu betätigen ist schlichtweg,
Missbrauch der Warnblinkanlage!!!!!!!!!!!
Das hat ja damit überhaupt nichts zutun die Funktion sollte eh vor jedem Fahrtantritt überprüft werden 😉
Zitat:
Original geschrieben von Questor
In den USA ganz sicher, in Deutschland eher selten.Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Da der Streifenwagen meist hinter dem "Delinquenten" steht,
Im Fall des TE schon, und bei meinem letzen Mal auch. Es war nachts und sonst keiner unterwegs, als die hinter mir auftauchten und "bitte rechts ranfahren" über Lautsprecher forderten, ich einmal blasen durfte und danach gute Fahrt gewünscht bekam.
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Und daher kommst Du der Bitte des TÜV/Dekra-Mitarbeiters bei der Hauptuntersuchung Deines Autos ebenfalls nicht nach, oder?Zitat:
Original geschrieben von Meharis
Auf einem Parkplatz die Warnblinkanlage zu betätigen ist schlichtweg,
Missbrauch der Warnblinkanlage!!!!!!!!!!!
...und Du folgst der Polizei auch, wenn Sie Dir befehlen, Deinen Nachbarn zu erschiessen, nicht wahr...?
Merkst Du was?
Mr. D.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Merkst Du was?
Ich merke: Wieder ein Fall für die Liste 🙄 .
Zitat:
Original geschrieben von Meharis
Missbrauch der Warnblinkanlage!!!!!!!!!!!
...ist es nur, wenn man sich dadurch einen Vorteil verschafft, z.B. zweite Reihe parken. Womit dann zu fragen wäre, wer hier der " Spinner " ist.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
...und Du folgst der Polizei auch, wenn Sie Dir befehlen, Deinen Nachbarn zu erschiessen, nicht wahr...?Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Und daher kommst Du der Bitte des TÜV/Dekra-Mitarbeiters bei der Hauptuntersuchung Deines Autos ebenfalls nicht nach, oder?Merkst Du was?
Mr. D.
Der merkt nichts, oder doch???