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Wann ruft ihr die Polizei (nach Unfall)
Hatte heute eine Diskussion mit einigen Kumpels, mich würde mal eure Meinung interessieren:
Wann würdet ihr nach einem Unfall Polizei einschalten? Immer, nur bei unklarer Schuldfrage, ab einer bestimmten Schadenshöhe oder bestimmter Art von Beschädigung?
Bei Personenschaden ist es Pflicht, klar.
Bin mal gespannt auf eure Ansichten
Beste Antwort im Thema
Auf jeden Fall, wenn versucht wird zu handeln, wenn es um die Personalien geht, Alk oder Drogen im Spiel sein könnten und wenn es um einen Leih oder Firmenwagen geht.
Schäden aunehmen kann man in der Regel durchaus selbst.
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73 Antworten
nein. Das klappt auch, wenn man selber schuld ist. Dazu gibt es vorgedruckte Unfallformulare. Ausfüllen, unterschreiben, paar Fotos machen, fertig. Habe ich schon mehrfach nutzen können, so dass der Unfallgegner nicht mehr auf der Polizei bestand.
Außer bei Personenschäden etc, nur dann wenn es irgendein größeres Problem gibt, oder einem iwas sehr komisch vorkommt.
Bei einem kleinen Kratzer o. Ä. würde ich es nicht machen. Hauptsache Fotos mahcen und Personalien austauschen.
Die Polizei hat deutlich besseres zu tun und im nachhinein kann der Gegener immer noch was anderes behaupten, die Polizei hat ja nur eine Aufnahme gemacht, war aber trotzdem nicht als zeuge zugegen!
Ich hatte bisher zum Glück in 15 Jahren nur 2 unverschuldete Bagatellunfälle die beide ohne Polizei mit Austausch der gegenseitigen Personalien völlig problemlos abgewickelt wurden. Seit ich hier aber mitlese kommt mir das im Nachhinein ziemlich leichtsinnig vor und ich werde das nächste Mal ganz bestimmt die 110 wählen
Bitte nicht. Ist ja nicht so, als würden wir Däumchendrehend auf der Wache sitzen.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 29. Oktober 2015 um 18:56:01 Uhr:
Bitte nicht. Ist ja nicht so, als würden wir Däumchendrehend auf der Wache sitzen.
Dann solltet ihr vielleicht mal ein ernstes Wörtchen mit den Firmenwagenflottenbetreibern reden. In den meisten Überlassungsvereinbarungen steht ein Passus von wegen beim kleinsten Schaden ist die Polizei zu rufen.
Wenn man als Mitarbeiter nicht den Schaden schlimmstenfalls selber begleichen will ruft man beim kleinsten Mist notgedrungen die 110, auch wenn eigentlich nicht notwendig.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 29. Oktober 2015 um 19:20:31 Uhr:
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 29. Oktober 2015 um 18:56:01 Uhr:
Bitte nicht. Ist ja nicht so, als würden wir Däumchendrehend auf der Wache sitzen.
Dann solltet ihr vielleicht mal ein ernstes Wörtchen mit den Firmenwagenflottenbetreibern reden. In den meisten Überlassungsvereinbarungen steht ein Passus von wegen beim kleinsten Schaden ist die Polizei zu rufen.
Wenn man als Mitarbeiter nicht den Schaden schlimmstenfalls selber begleichen will ruft man beim kleinsten Mist notgedrungen die 110, auch wenn eigentlich nicht notwendig.
Was macht man dann wenn die Polizei sagt wir kommen nicht raus?
Zitat:
@Moers75 schrieb am 29. Oktober 2015 um 19:20:31 Uhr:
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 29. Oktober 2015 um 18:56:01 Uhr:
Bitte nicht. Ist ja nicht so, als würden wir Däumchendrehend auf der Wache sitzen.
Dann solltet ihr vielleicht mal ein ernstes Wörtchen mit den Firmenwagenflottenbetreibern reden. In den meisten Überlassungsvereinbarungen steht ein Passus von wegen beim kleinsten Schaden ist die Polizei zu rufen.
Wenn man als Mitarbeiter nicht den Schaden schlimmstenfalls selber begleichen will ruft man beim kleinsten Mist notgedrungen die 110, auch wenn eigentlich nicht notwendig.
Traurig aber wahr.
Aber wenn die Polizei nicht rauskommt, weil dies bei Bagatellen laut Erlass eben nicht vorgesehen ist, muss es auch ohne gehen. Die Polizei ist an diese Vereinbarungen ja nicht gebunden.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 29. Oktober 2015 um 20:41:10 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 29. Oktober 2015 um 19:20:31 Uhr:
Dann solltet ihr vielleicht mal ein ernstes Wörtchen mit den Firmenwagenflottenbetreibern reden. In den meisten Überlassungsvereinbarungen steht ein Passus von wegen beim kleinsten Schaden ist die Polizei zu rufen.
Wenn man als Mitarbeiter nicht den Schaden schlimmstenfalls selber begleichen will ruft man beim kleinsten Mist notgedrungen die 110, auch wenn eigentlich nicht notwendig.
Was macht man dann wenn die Polizei sagt wir kommen nicht raus?
Ich vermute mal darauf hinweisen, dass man angerufen hat, das Erscheinen aber abgelehnt wurde. Was soll man sonst machen.
Aber es wird Leute geben, die dann kurz mal am Telefon eine leichte Verletzung (kopfschmerzen kann man immer haben) vortäuschen . Es gibt nichts was es nicht gibt.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 29. Oktober 2015 um 18:56:01 Uhr:
Bitte nicht. Ist ja nicht so, als würden wir Däumchendrehend auf der Wache sitzen.
Wie nicht? Komm hör auf!!


Zitat:
@Seelze 01 schrieb am 8. April 2013 um 20:29:57 Uhr:
Hallo,
Für diesen Fall habe ich immer einen Vordruck von einem Unfallbericht im Auto der wird
dann gemeinsam mit dem Unfallgegner ausgefüllt und unterschrieben.
Das ist kein Schuldeingeständnis sondern schildert nur den Unfallhergang.
Wenn der Andere so etwas nicht möchte versuche ich die Polizei zu holen.
Wenn der Andere wegfahren will sage ich das ich dann eine Anzeige wegen Fahrerflucht
mache.
Man kann aber auch mal an aggressive Leute geraten dann muss ich mein verhalten
noch mal überdenken.
Seelze 01
Unterschreiben würde ich Dir aber schon mal gar nichts. Fotos machen, Adressen austauschen, und auf die Polizei warten. Wenn es ein Auffahrunfall auf der Autobahn war, dann würde ich aber auch erwarten dass beide ihre Karren von der Bahn bringen, um Staus zu vermeiden. Ist total nervig wenn man immer die Autos sieht, wo fast nix passiert ist, und die Leute mit ihren Autos mitten auf der Fahrbahn dämlich warten auf was auch immer.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 30. Oktober 2015 um 09:03:37 Uhr:
(...)
Ist total nervig wenn man immer die Autos sieht, wo fast nix passiert ist, und die Leute mit ihren Autos mitten auf der Fahrbahn dämlich warten auf was auch immer.
100% Zustimmung!!! Einmal Kurz nen Foto, dann zur Seite mit dem Schrott! Bitte!!!
(Wenn man nach einem Unfall unnötig behindert, kann die Polizei auch zuschlagen

)
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 30. Oktober 2015 um 09:03:37 Uhr:
Unterschreiben würde ich Dir aber schon mal gar nichts. Fotos machen, Adressen austauschen, und auf die Polizei warten. Wenn es ein Auffahrunfall auf der Autobahn war, dann würde ich aber auch erwarten dass beide ihre Karren von der Bahn bringen, um Staus zu vermeiden. Ist total nervig wenn man immer die Autos sieht, wo fast nix passiert ist, und die Leute mit ihren Autos mitten auf der Fahrbahn dämlich warten auf was auch immer.
Aber nur dann, wenn alle Fahrspuren der AB blokiert sind. Vor allem dann, wenn sich der Unfall auf der mittleren oder linken Spur ereignet hat.
Die entsprechende Gesamtsituation erfordert unterschiedliche Aktionen.
Wenn eine VU-Aufnahme durch die Polizei erforderlich ist - warum auch immer - sollten doch die Fahrzeuge am Unfallort in der Endposition verbleiben, wenn ich mich nicht irre.
Zitat:
@AS60 schrieb am 29. Oktober 2015 um 21:22:52 Uhr:
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 29. Oktober 2015 um 18:56:01 Uhr:
Bitte nicht. Ist ja nicht so, als würden wir Däumchendrehend auf der Wache sitzen.
Wie nicht? Komm hör auf!!
Zumindest nur äußerst selten

Zitat:
@Moers75 schrieb am 29. Oktober 2015 um 19:20:31 Uhr:
Dann solltet ihr vielleicht mal ein ernstes Wörtchen mit den Firmenwagenflottenbetreibern reden. In den meisten Überlassungsvereinbarungen steht ein Passus von wegen beim kleinsten Schaden ist die Polizei zu rufen.
Wenn man als Mitarbeiter nicht den Schaden schlimmstenfalls selber begleichen will ruft man beim kleinsten Mist notgedrungen die 110, auch wenn eigentlich nicht notwendig.
Da gebe ich dir vollumfänglich recht, allerdings: es besteht keinerlei Rechtsanspruch seitens der Versicherung auf eine polizeiliche Unfallaufnahme. Das wissen aber leider anscheinend nur Wenige. Viele Bürger allerdings schieben auch sehr gerne die Verantwortung einfach von sich, das merkt man im Einzeldienst fast jeden Tag.
Persönlich sehe ich das mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Bagatellunfälle nerven, sind lästig und wir machen da nur Papier schwarz für die Ablage - meistens ist es ja nichts, was der Bürger nicht auch selber machen könnte (Fotohandy/Digicam hat nun heutzutage fast jeder und von mündigen Bürgern sollte man verlangen können, ihre jeweiligen Daten unter sich auszutauschen). Auf der anderen Seite ist eine VU - Aufnahme auch fast immer mit einem ungezwungenen Bürgergespräch verbunden, was die zu dünne Personaldecke und die Auftragslage sonst im Alltagsgeschehen immer seltener hergeben. Die Möglichkeit für Bürgerkontakte außerhalb des polizeilichen Einschreitens oder der Anzeigenaufnahme nimmt leider immer mehr ab. Die Fußgängerzone einfach mal so präventiv bestreifen und Präsenz zeigen ist nicht mehr so ohne weiteres möglich, was ich persönlich ziemlich Schade finde.
Aber zurück zum Thema: Bagatellen bitte untereinander klären (man muss sich nicht mal über die Unfallursache/Schuldfrage einig sein), Personalien selber austauschen und immer dran denken: dank PflichtVersG bekommt man i.d.R. seinen Schaden reguliert.
Bei verletzten VT, fahrunfähigen KfZ, beeinträchtigten Dritten, Aggressivem Gegenüber oder Anschein von BtM/Suff: 110 wählen.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 31. Oktober 2015 um 07:32:07 Uhr:
Aber nur dann, wenn alle Fahrspuren der AB blokiert sind. Vor allem dann, wenn sich der Unfall auf der mittleren oder linken Spur ereignet hat.
Die entsprechende Gesamtsituation erfordert unterschiedliche Aktionen.
Wenn eine VU-Aufnahme durch die Polizei erforderlich ist - warum auch immer - sollten doch die Fahrzeuge am Unfallort in der Endposition verbleiben, wenn ich mich nicht irre.
Nicht unbedingt. Grundsätzlich hat nach §34StVO jeder Unfallbeteiligte die Pflicht, die Leichtgängigkeit der Verkehrs nach einem VU schnellstmöglich wieder herzustellen - natürlich nur innerhalb der eigenen Möglichkeiten. Fotos machen/Positionen der Räder abkreiden, zur Seite fahren und alles Weitere regeln.
Ist das nicht möglich oder hat man Verletzte zu versorgen, absichern und EH - Maßnahmen durchführen.