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Wann ruft ihr die Polizei (nach Unfall)

Hatte heute eine Diskussion mit einigen Kumpels, mich würde mal eure Meinung interessieren:
Wann würdet ihr nach einem Unfall Polizei einschalten? Immer, nur bei unklarer Schuldfrage, ab einer bestimmten Schadenshöhe oder bestimmter Art von Beschädigung?
Bei Personenschaden ist es Pflicht, klar.
Bin mal gespannt auf eure Ansichten :)

Beste Antwort im Thema

Auf jeden Fall, wenn versucht wird zu handeln, wenn es um die Personalien geht, Alk oder Drogen im Spiel sein könnten und wenn es um einen Leih oder Firmenwagen geht.
Schäden aunehmen kann man in der Regel durchaus selbst.

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Zitat:

Original geschrieben von 212059


Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von 212059



Zitat:

Original geschrieben von klowasser


und die schadensmeldung und anspruchstellung macht grundsätzlich der fachanwalt für verkehrsrecht.
damit die gegnerische versicherung gleich weiß wo es lang geht.

den Anwalt muss man m.E. nicht gleich nehmen. In klaren Fällen muss man den Schaden doch nicht gleich künstlich hochschrauben. Kostet uns alle letztlich doch nur Beiträge.
Man sollte (ok, bin vom Fach) doch erstmal versuchen, mit der Gegner-VS so klarzukommen. Ein Schreiben mit der Anspruchsanmeldung kann man ja schon selbst schreiben. Wenn die dann Probleme machen, kann man ja die Abgabe an den Anwalt mal ankündigen. Einige VS werden dann normaler, leider nicht alle, aber da kann man es dann ja auch durchziehen. Dies hat auch den Vorteil, dass man schön nachweisen kann, dass der Schaden gering gehalten werden solle (muss man nämlich gesetzlich tun).
Viele Grüße
Peter

anwälte sind immer begeistert wenn mandanten erst dann ihre hilfe in anspruch nehmen wenn der gegner anfängt rumzuzicken.
und den amwalt ankündigen? ich lach mich schlapp wenn mein "gegner" meint "sie hören von meinem anwalt"
banken und versicherungen sind der natürliche feind eines jeden verbrauchers.:mad:

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


...
Wenn der Unfallgegener partout auf die Polizei besteht, sollte man zumindest einen ausführlichen Unfallbericht ausfüllen und eine Mobilfunk-Rückrufnummer hinterlassen wenn man fährt bevor die Polizei eintrifft - was auch immer der Grund ist. Zumindest bei kleinen Bagatellunfällen und keinen weiteren Hinweisen auf Vorliegen möglicher Straftaten wird vermutlich keine Anschuldigung nach § 142 StGB stattfinden. Ist aber immer eine Einzelfallentscheidung des aufnehmenden Polizeibeamten.
N.T.

Wenn der Unfallgegner auf das Hinzuziehen der Polizei besteht, wird er sich auch nicht darauf einlassen, einen Unfallbericht auszufüllen. Und somit solltest du als anderer Unfallbeteiligter tunlichst warten. Finde ich zumindest.

Zitat:

Original geschrieben von klowasser


so muß es sein

und die schadensmeldung und anspruchstellung macht grundsätzlich der fachanwalt für verkehrsrecht.
damit die gegnerische versicherung gleich weiß wo es lang geht.

uiiii, da wird sich aber jeder versicherung gleich in die hose machen vor angst.... :D:D:D

was glaubst du denn, wer solche sachen dann bei den versicherungsgesellschaften bearbeitet ?
der hausmeister ???

richtig, versicherungen beschäftigen auch juristen ;)

Zitat:

Original geschrieben von eugain


[quo
richtig, versicherungen beschäftigen auch juristen ;)

und weil ich das weiß, trete ich denen ebenbürtig entgegen.:D

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von klowasser


anwälte sind immer begeistert wenn mandanten erst dann ihre hilfe in anspruch nehmen wenn der gegner anfängt rumzuzicken.

ah ja, da habe ich andere Erfahrungen.

Nur als Hinweis: Die Anwälte sind meist begeistert, wenn sie wegen jedem Schaden beschäftigt werden. Glaubst Du, dass ein Anwalt z.B. an einem schon größeren Schaden (z.B. 4.000 EUR) besonders viel verdient. Bei dem Beispiel würde er gerade mal 265 EUR incl. Auslagenpauschale netto bekommen, die er aber noch versteuern muss und auch Kostenanteile hat. Für die Bearbeitung eines solchen Schadens sind (wenn er schnell ist) nur 10 Stunden erforderlich. Der Stundensatz ist da dann lächerlich niedrig.

Umgekehrt, wenn der Mandant erst einmal selbst unterwegs ist, und dann der Anwalt dazu kommt, wenn's Stress gibt (es also vor Gericht geht) wird's doch lukrativer, da dann auch die gerichtsbezogenen Gebühren anfallen.

Zitat:

und den amwalt ankündigen? ich lach mich schlapp wenn mein "gegner" meint "sie hören von meinem anwalt"

Dann lach' Dich mal schlapp. Ich habe mit Gegner-VS schon positive Erfahrungen gemacht, da die - wenn sie auf einem klaren Holzweg sind - eingelenkt haben. Ist zwar seltener geworden, aber möglich.

Zitat:

banken und versicherungen sind der natürliche feind eines jeden verbrauchers.:mad:

Wenn Du mit der Meinung in eine Unfallabwicklung gehst, wundert mich nichts. Das Sprichwort: "Wie's in den Wald hineinschallt ..." kennst Du sicher.

Viele Grüße

Peter

In meinen jungen Jahren war ich auf einem Parkplatz auf Parkplatzsuche.
Das Fzg. vor mir ist an einer Parklücke ein bisschen zu weit vorbei gefahren und deswegen wieder rückwärts gefahren und mir drauf.
Es war ein junger Kerl in meinem Alter der sich auch gleich entschuldigt hat und eigentlich war alles klar und wir tauschten Personalien aus.
Abends dann hat man Vater gemeint ich sollte da doch besser nochmal vorbeigehen und mir das unterschreiben lassen. Seine Eltern haben dann aufgemacht und mir erzählt, er wäre nicht zu sprechen.
Über einen Anwalt hat er dann behauptet, ich wäre ihm draufgefahren.
Seitdem schaue ich bei einem Unfall, dass ich das immer alles dingfest mache. Also gleich mit dem Handy filmen, auch den Fahrer, Zeugen aufschreiben, vor Ort noch die Versicherung anrufen lassen usw.
Wenn der Unfallverursacher auf diese Weise das Gefühl bekommen hat, das ist alles zementiert, dann wird er hinterher auch nicht mehr behaupten, es war alles ganz anders.

Is dir langweilig, dass du hier jetzt schon den 2. uralt Thread rausholen musst? Die meisten TE werden deine Antworten wohl nicht mehr lesen...

Das Thema "Wann ruft ihr die Polizei (nach Unfall)" ist allgemein gehalten und somit zeitlos. Warum sollte man deshalb nach über einem Jahr dazu nicht mehr antworten?
"Was mich im Straßenverkehr Aufregt!" ist von 2007 und es wird täglich gepostet, niemand regt sich darüber auf :)

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Is dir langweilig, dass du hier jetzt schon den 2. uralt Thread rausholen musst? Die meisten TE werden deine Antworten wohl nicht mehr lesen...

Das Wesen eines Forums ist, dass

alle

User daran teilnehmen und die Antworten für

alle

User sind, nicht nur für den TE.

Wenn ich den fehler verursache..dann weiß ich das...dann gibt es den Bericht...und die Rennleitung wird nicht gebraucht.
Fertig

Gut, dass Du das 15 Monate später noch nachreichst

Ist der Gegner schuld: ja
Bin ich schuld: auf keinen Fall

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. Oktober 2015 um 20:44:18 Uhr:


Gut, dass Du das 15 Monate später noch nachreichst

sorry aber dieser thread hatte den geruch von einem neuwagen

:)

Hallo,
wenn die Schuldfrage geklärt ist, braucht man keine Polizei. Personalien austauschen (Personalausweis zeigen lassen). Warum sollte man denn die Polizei rufen? Das hat nur zur Folge, dass der Schuldige eine Strafe aufgebrummt kommt.
Ich bin mal jemand hinten drauf gefahren bei Schneeglätte aber nur Bagatellschaden. War eindeutig meine Schuld. Der Gegner wollte trotzdem die Polizei. Als sie dann kam waren die Polizisten sehr ungehalten und haben in recht ruppig darauf hingewiesen: "Meinen Sie, bei dem Wetter haben wir nichts Wichtigeres zu tun, als solche Bagatellschäden aufzunehmen?" Ich habe dann still in mich hineingegrinst. Strafe habe ich keine bekommen und die Polizei ist unverrichteter Dinge wieder abgezogen.
Viel wichtiger ist, dass bei Bagatellschäden ein Unfallbericht ausgefüllt und die Schäden per Fotoapparat festgehalten werden. Die Standorte der Fahrzeuge mit Kreide (steckt in jedem Verbandskasten) auf die Straße zeichnen. Wenn die Fahrzeuge noch fahrtüchtig sind, muss man die Unfallstelle schleunigst räumen, noch bevor die Polizei eintrifft. Man kannst sonst für eventuelle Folgeunfälle (wenn zum Beispiel jemand in den entstandenen Stau auffährt) haftbar gemacht werden.

Grüße,
diezge

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 28. Oktober 2015 um 23:57:01 Uhr:


Ist der Gegner schuld: ja
Bin ich schuld: auf keinen Fall

Das klappt aber dann nur ohne Polizei, wenn beide Schuld sind.

;)

Gruß Metalhead

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