Wann macht Umstieg auf Teilkasko Sinn?

Habe bei meinem jetzt 5 Jahre alten A1 eine Vollkasko seit ich ihn gekauft habe gebraucht. Hatte einen verschuldeten und einen unverschuldeten Unfall.
Bei ersteren waren 700 Euro Selbstbehalt zu zahlen, obwohl ich bei der Mutter mitversichert bin.
Ich war über 2 Jahre schadenfrei, die Stufe ging aber nie nach unten. 140€ Prämie im Monat sind auch eine Ansage.

Sollte ich eine Teilkasko machen?
Dann sinkt die monatliche Prämie, der Selbstbehalt wohl nicht.
Wahrscheinlich ist sowas wie Hagel schaden dann auch nicht drin.
Ist und war kein Leasing Fahrzeug.

Bitte um Info.

Lg

Beste Antwort im Thema

Mein Denkanstoß wäre, beim nächsten Mal ein Auto zu kaufen, welches zu deinem Budget passt. Zu den Autokosten gehören nicht nur Anschaffung, Steuer und Sprit, sondern auch Wartung und eine angemessene (zur eigenen Situation passende) Versicherung. Wenn dich die Überlegung TK/VK schon so in die Bredouille bringt, ist das FZ definitiv zu teuer für dein Budget.

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Nur weil man einen Unfall hatte, muss man nicht gleich zur Schuldnerberatung, zudem eh alles versichert ist.

Zitat:

@Motortalker02 schrieb am 25. August 2016 um 10:25:49 Uhr:


Nur weil man einen Unfall hatte, muss man nicht gleich zur Schuldnerberatung, zudem eh alles versichert ist.

Deswegen verlangen sie ja die Kasko, eben damit alles versichert ist. Das Risiko ist denen einfach zu hoch und jetzt rate mal warum.

Naja wenn man den Wagen nur mit Haftpflicht versichert, ist der Leasing Gegenstand kaputt und die Leasing Gesellschaft guckt in die Röhre, da der Leasingnehmer den Schaden kaum selbst begleichen kann.

Wie ist das mit den Raten? Muss man die auch bei einem Totalschaden weiter an die Bank/Leasing Gesellschaft abdrücken oder kann man sich da absichern?

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Zitat:

@Motortalker02 schrieb am 25. August 2016 um 10:22:35 Uhr:


Die Frage wegen der Meldung an die Leasing Gesellschaft kam auf, da mich der Meister in der Werkstatt fragte, ob das ein Leasing Fahrzeug sei und ich mich fragte, warum das wichtig sei. Dann wird das wohl die Werkstatt mit dem Leasing Geber abklären.

Nachtigall, ick hör Dir trappsen .........

Die Obliegenheiten eines Nehmers stehen auch beim Leasingvertrag im s.g. Kleingedruckten. Vielleicht gibts ja eine Gesellschaft die geringere Voraussetzungen u. Pflichten nennt. Könnte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ja das Pro-Argument sein. Geschäft ist Geschäft, Legalität ist das Mindestmaß.

Wenn die Versicherung direkt mit dem Leasinggeber abrechnet und keine Restschuld bleibt, dann enden natürlich auch die monatlichen Zahlungen. Falls ein Rest bleibt, musst du natürlich die Differenz zahlen oder du hast GAP.

Wenn ich mir den Thread des TE so durchlese zum Thema ob man beim Verkauf seines Wagens Unfälle unbedingt angeben muss oder nur wenn man danach gefragt wird... und dann diesen Thread hier, stell ich fest das da noch einiges an Lebenserfahrung von Nöten ist. Möge er die ganzen Tipps hier aufsaugen und verinnerlichen.

Ich freue mich über Tipps und Erfahrungen von euch Experten - dazu ist ja ein Forum da.

Ich glaube nicht, dass ihr mit 20 die gleiche Lebenserfahrung hattet wie mit 40.

Vermutlich nicht. Aber ein paar Dinge war uns früher auch so bekannt. Vielleicht weil wir selbst denken mussten und mangels Internet nicht alles googeln konnten.

Ja, früher war alles besser. Das kennen wir ja.

Wir benutzen unseren Kopf!

Zitat:

@Motortalker02 schrieb am 29. August 2016 um 00:17:52 Uhr:


Ja, früher war alles besser. Das kennen wir ja.

Alles nicht, aber vielleicht wir? 😁 😁 😁

Da hat jemand ein Ego das dem Weltall gleicht 🙂

BTT bitte.

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