Wann LED Nebelscheinwerfer legal?
Hi,
eine Frage, ich möchte für meinen E46 Nebelscheinwerfer mit LED Technik kaufen oder bauen. Ich hab mit meinen Tüv Prüfer schonmal darüber gesprochen, der sagte ist garantiert nicht eintragbar.
Doch wenn ich jetzt einen Schritt zurück gehe:
Die Nebelscheinwerfer können über den Knopf oder über die so genannte Coming-Home Funktion aktiviert werden. Wenn ich jetzt ein Lichtschalter ohne Nebelscheinwerfer kaufe, begehe ich dann eine Straftat? Die Dinger sind ja beim Fahren dann nicht mehr Anschaltbar.
Beste Antwort im Thema
Verstehe nicht was Du mit dem Schalter willst 😕
Wenn Du in die vorhandenen Nebler statt Glühobst jetzt LED packen willst, ist das natürlich nicht erlaubt. Schließlich haben die LED kein E-Zeichen und das Neblergehäuse ist bauartbedingt dafür nicht bestimmt.
Davon mal abgesehen, bringen diese ebay-Schrott LED niemals die Helligkeit von 55W Glühobst. Dafür braucht man HighPower LED mit Kühlung und allen drum und dran.
Also vergiß das alles. Weder ist es legal, noch bringt es Dir die Helligkeit, die Du gerne hättest.
Amen Herr pfarrer
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20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Und wegen Ironie eröffnet man Theman und müllt das Forum zu ?
Ich bleib dabei, du hast keine BE mehr wenn du die Dinger einbaust.Rein theoretisch könnten die ja unkontrolliert angehen und andere Autofahrer blenden oder was auch immer aus dem Grund -> Keine BE mehr !
Dann bleib mal bei deinem Glauben!
Laut deiner Meinung fahren ja dann auch 95% aller Lkw ohne BE durch die Gegend: jedenfalls die mit den 4-6 Zusatzfernlichtern auf dem Dach. Die können ja auch unkontroliert angehen und blenden zu 100% mehr als die Nebler.
Zitat:
Original geschrieben von pfarrer
Ich hab mit meinen Tüv Prüfer schonmal darüber gesprochen, der sagte ist garantiert nicht eintragbar.
Ist auch richtig so.... !!!
Wenn ich bedenke wie einen diese Schrott Tuning LED Streifen blenden, die viele vorne drin haben, würde ich die sofort verbieten.
Abgesehen davon, dass Du sie eh nicht anschalten willst beim Fahren, wozu brauchst Du sie dann ?
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Laut deiner Meinung fahren ja dann auch 95% aller Lkw ohne BE durch die Gegend: jedenfalls die mit den 4-6 Zusatzfernlichtern auf dem Dach. Die können ja auch unkontroliert angehen und blenden zu 100% mehr als die Nebler.
Kommt drauf an wie geschaltet, mit dem Hebel müssen gleichzeitig ALLE Fernscheinwerfer ausgehen bzw. abblenden. Bei Neblern ist das aber nicht gewährleistet.
Alles was am Auto montiert ist muss funktionieren, die Ausrede von wegen "gehen während der Fahrt ja gar nicht" zählt i.d.R. nicht. LED-Nebelscheinwerfer sind dann legal wenn ein Hersteller solche mit Prüfzeichen auf den Markt bringt. Ob LED, Xenon oder was auch immer als Lichtquelle ist bei der Prüfung egal solange die Anforderungen an das Licht eingehalten werden.
Wobei: Was sind das für nette Arbeitsscheinwerfer da unten in der Stoßstange 😉 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Kommt drauf an wie geschaltet, mit dem Hebel müssen gleichzeitig ALLE Fernscheinwerfer ausgehen bzw. abblenden. Bei Neblern ist das aber nicht gewährleistet.
Lieber Meik, du verstehst den Sinn meines Post nicht ganz.
Auch die Nebler von unserem TE würden ja mit nem Schalter ein und aus gehen, was ja auch die Lkw-Fernlichter auf dem dach tun. Das Problem ist halt nur, dass es zu viele und in ihrer Bauart zu helle Dinger sind. Somit sind laut Chris492 95% oder mehr Lkw ohne BE unterwegs, weil sie nicht den Vorschriften entsprechen und andere blenden könnten.
(und wir brauchen glaub ich hier nicht diskutieren welche Lampen schlimmer blenden - Nebler 15cm über der Fahrbahn od. 4 Fernscheinwerfer in 2,5m)
Aber der Hauptsinn meines Postest war die Tatsache, dass der Einbau von LED-Leuchtmitteln in die Nebler NICHT zum Erlöschen der BE führt!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
(und wir brauchen glaub ich hier nicht diskutieren welche Lampen schlimmer blenden - Nebler 15cm über der Fahrbahn od. 4 Fernscheinwerfer in 2,5m)Aber der Hauptsinn meines Postest war die Tatsache, dass der Einbau von LED-Leuchtmitteln in die Nebler NICHT zum Erlöschen der BE führt!
Das tut nichts zur Sache, ob ein Scheinwerfer 15cm über dem Boden, oder in 2,5mtr Höhe angebracht ist. Fakt ist, wenn die Scheinwerfer falsch eingestellt sind blendet jeder, egal wie Hoch oder Tief angebaut.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Aber der Hauptsinn meines Postest war die Tatsache, dass der Einbau von LED-Leuchtmitteln in die Nebler NICHT zum Erlöschen der BE führt!
Fernlicht ist aber schnell per Hebel abzublenden ohne die Hände vom Lenkrad nehmen zu müssen. Nebelscheinwerfer sind nicht gemacht um ständig wenn Gegenverkehr kommt abgeblendet zu werden. Den Schalter dafür könnte man daher theoretisch auch ins Handschuhfach bauen.
Unzulässige LED-Leuchtmittel können durchaus zum Erlöschen der BE führen. Erhöhte Blendung -> erhöhte Gefährdung -> BE erloschen. Die höhere Blendung müsste dafür aber nachgewiesen werden.