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Wann ist ein Anhänger ein Wohnanhänger? - Tempo 100 Regelung

Themenstarteram 5. Juni 2013 um 9:49

Grundsätzlich ist der Unterschied natürlich klar: Anhänger zum Lastentransport und Wohnanhänger mit Wohneinrichtung. Aber ich kann ja auch in einem entsprechenden Kastenanhänger eine Wohneinrichtung unterbringen. Beim Wohnmobil gibt es Vorgaben wie Stehhöhe, Kocher, Tisch, ... um eine Womo Zulassung zu erhalten. Gibt es solche Vorgaben auch beim Wohnanhänger?

Hintergrund der Frage ist die Tempo 100 Regelung in D (dekra.de/de/1407, denn die ist ja eine Diskriminierung der Wohnanhänger oder ihrer Fahrer:

1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:

zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug

....

3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:

zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug

 

Anders gefragt:

Wird rein formal ein Wohnanhänger zum 'Anderen Anhänger', wenn ich ohne Tisch, Kocher oder Spüle zum TÜV fahre? Gilt dann die Regel 3: 1,2x Leergewicht des Zugfahrzeugs?

 

Gruß, Bernhard

 

 

 

 

 

 

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7 Antworten

Das hat mit Diskriminierung nichts am Hut. Bei gleichem Gewicht sind Wohnanhänger meist länger und mit höherem Schwerpunkt als reine Lastanhänger. Zudem sind fast alle schwereren Lastanhänger auf Tandemachsen, was da an WoWas noch mit Einfachachse rumfährt ist nur dem Kampf um jedes Gramm geschuldet.

Grundsätzlich gilt erstmal als was der Anhänger im Fahrzeugschein beschrieben ist. Für die Unterscheidung zieht man äquivalent die Kriterien vom Wohnmobil heran. Ist die Wohneinrichtung herausnehmbar bleibt es aber bei der ursprünglichen Fahrzeugart, d.h. normaler Anhänger oder LKW (Wowa bzw. WoMo). Das wäre ggf. eine Möglichkeit um auf einen höheren Gewichtsfaktor zu kommen. Wobei die lösbaren Verbindungen wieder mehr wiegen und den Vorteil aufheben könnten.

Wird also die Einrichtung beim WoWa herausnehmbar gemacht oder ausgebaut müsste erstmal beim TÜV (Dekra im Osten) die Fahrzeugart in den Papieren geändert werden.

Wenn in der Zulassung "Anh Wohnwagen" oder ähnlich steht, ist es ein Wohnwagen. Wenn das Wort "Wohnwagen" dort nicht auftaucht, dürfte es automatisch ein "normaler" Anhänger sein, für den die größeren Faktoren der Ausnahmegenehmigung gelten.

(Wenn bei einem VW-T5 LKW in der Zulassung steht ist es ein LKW, wenn PKW drin steht ist es ein PKW, wenn Sonderkfz-Wohnmobil drin steht ist es ein WoMo... So ist das nun mal, obwohl es sich in allen 3 Fällen fahrtechn. kaum unterscheidet.)

Mit techn. Gründen darf man da nicht heran gehen:

Für meinen Rapido Klappwohnwagen ("Anh Wohnwagen" im FZ-Schein) würde dann auch bestenfalls Faktor 1,0 gelten, wobei der nur 1,10m hoch und recht kurz war. Der hätte garantiert nicht so ein kritisches Fahrverhalten für das Gesamtgespann, wie es bei einem "normalen" Anhänger mit bis 4m Höhe der Fall sein kann.

Auch ein Eriba Touring ist fahrtechnisch wahrscheinlich jedem höheren "Plane und Spriegelanhänger" überlegen.

Themenstarteram 7. Juni 2013 um 19:15

Die Idee kam mir, weil es immer wieder Freds gibt, in denen Wohnwagenfahrer um jedes Gramm kämpfen, um noch legal mit 100 unterwegs zu sein. Da wäre es doch eigentlich sehr einfach, den Wohnwagen mit ein paar kleinen Eingriffen zum normalen Anhänger zu machen.

Die Fahrsicherheit habe ich bewußt heraus gelassen. Es ging nur um die rein formale Zulassung.

 

Gruß, Bernhard

 

 

Die Idee ist ja auch prinzipiell nicht schlecht.

Du musst letztendlich "nur" den TÜV-Ingenieur davon überzeugen, dass es sich um einen normalen Anhänger handelt, der sich, quasi als sporadische Zweckentfremdung, auch als WoWa nutzen lässt.

Es gibt ja z.B. WoWa, die eine extra breite Tür im Heck haben, durch die man auch ein Motorrad hindurch schieben kann. Bei so einer Ausführung wäre die Chance, dass so etwas als Lastanhänger durchgeht wohl schon größer.

Als nächstes könnte man einen geschlossenen Anhänger (Kofferwagen) mit Fenstern ausrüsten und den, bei Benutzung als WoWa, mit der entsprechenden Möbilierung beladen.

Dass der TÜV aber einen ganz normalen WoWa, der alle üblichen wohntechnischen Festeinbauten besitzt, WC, Heizung, Spüle, Kocher usw. zum normalen Anhänger umschreibt, glaube ich eher nicht.

 

Ich habe jetzt weder gegoo.... noch hatte ich das (wohnwagen zum anhänger) je vor. Ob man irgendwann von der Polizei kontrolliert wird und wie genau die schauen, also ob Wohnwagen oder "Transportanhänger":confused:

Wenn etwas "fest eingebaut" ist gehört es zum Fahrzeug/Anhänger und muss vom Tüv soweit abgenommen werde bzw. eine Betriebserlaubnis haben. Somit müsste man wahrscheinlich die Küche,Heizung,Betten,Schränke usw. als Ladung deklarieren welche dann relativ unkompliziert und schnell raus und rein kann. Also nix mit fest verankert.Ein Abwassertank welcher per schlauch am Küchenausguss hängt oder Frischwassertank welcher an einer Druckpumpe hängt und mit den Wasserhähnen verbunden ist ist keine Ladung:D.Bei einer kontrolle greift dann die Ladungssicherung welche für privat zwar nicht so streng wie bei LKW ist aber die weiterfahrt kann dann schon mal verweigert werden wenn offensichtliche Mängel bei der ladungssicherung sichtbar sind.

Vielleicht etwas übertrieben - nur dann wenn mal etwas passiert kann es auch von der Versicherung nachfragen geben. Beim Lastanhänger bezüglich Ladungssicherung.

@Mucks:

Zitat:

Ich habe jetzt weder gegoo.... noch hatte ich das (wohnwagen zum anhänger) je vor. Ob man irgendwann von der Polizei kontrolliert wird und wie genau die schauen, also ob Wohnwagen oder "Transportanhänger"

Die Polizei interessiert der innere Aufbau deines Wohnwagens, sofern es wegen Ladungssicherung keine Probleme gibt, bei einer Kontrolle (und einem Unfall) überhaupt nicht:

Die Wägen den Anhänger und gucken in die Papiere von Zugwagen und Anhänger.

Wenn in den Papieren "Anh Wohnwagen" o.ä. steht und der Faktor 1,0 überschritten wurde, ist das, ohne wenn und aber, nicht mehr legal, über 80km/h zu fahren.

Themenstarteram 10. Juni 2013 um 19:57

Manchmal liegen Themen einfach in der Luft. Gestern hatte ich Besuch von einem Freund und da ging es auch um diesen Bereich.

Ich fahre einen 1,5 Cab Pickup mit Four Wheel Popup Wohnkabine und bin mit 2 bis 3 Personen auch offroad gut unterwegs; er hat Frau und 2 Kinder, daher einen Doppelkabiner (Nissan Navara) und dafür gibt es keine offroad fähigen Wohnkabinen für 4 Personen mit ausreichend Platz. Bei knapp 1,6m Pritschenlänge reicht das nicht. Daher bleibt nur der Wohnanhänger und die sind in der Regel nicht offroad fähig.

Er plant jetzt den Kauf eines Expeditions- Wohnanhängers für 4x4 Touren, will den Ausbau selber machen und in D mit 100 fahren dürfen. Daher wird er den Hänger leer anmelden und erst danach ausbauen. Allerdings nur einen Minimalausbau, d. h. Wassertank unterflur, Druckpumpe, Spülbecken, zum Bett umbaubare Sitzkisten mit Stauraum. Kein fester Tisch, mobiler Kocher, entfernbare Stauboxen, ..... Und so viel Freiraum, dass er auch noch über die Heckklappe/Hecktür einen Ikea Einkauf verpacken kann.

Diese Modelle sind Beispiele:

http://www.adventuremedia4u.de/.../...-expeditionstrailer-typ-300.html

http://www.adventuremedia4u.de/.../eswexpeditionstrailer.html

http://www.adventuremedia4u.de/.../clevercamper.html

 

Mit der Stabilisierungseinrichtung muss man noch mal schauen. Denn die gibt es imo nur bei Kugelkopfkupplungen. Im Gelände sind die aber unbrauchbar. Da muss dann eventuell ein Wechselsystem eingebaut werden.

 

Gruß, Bernhard

 

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