Wann ist das Laufenlassen eines Motor unnötig und somit verboten?
In der Straßenverkehrsordnung ist zu lesen: (§30 StvO, Absatz 1)
"Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen"
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
Wer dagegen verstößt, muss 10 Euro Bußgeld bezahlen, also z.B. beim Laufenlassen des Motor während des Eiskratzens, Brötchenkaufens etc...
Wo wird aber definiert, was genau als unnötig gilt?
Ich benötige ca. 800 W elektrische Leistung auf einem Modellflugplatz, um damit Akkus aufzuladen. Die Autobatterie kann diese Leistung nicht lange genug liefern, deswegen würde ich gerne 3 - 4 mal für jeweils ca. 20 Minuten den Motor laufen lassen und während dessen die Flugakkus laden.
Dadurch werden ca. 0,2- 0,3 Liter Benzin pro Akkuladung verbraucht. Würde ich ein Stromaggregat verwenden, dann bräuchte das eine ähnliche Menge an Sprit, würde jedoch deutlich schädlichere Abgase produzieren, da es keinen KAT hat.
Hätte ich einen Verbrennungsmotor in meinem Hubschrauber, würde dieser auch etwa so viel Sprit verbrauchen pro Flug. (Wahrscheinlich sogar noch etwas mehr)
Hätte ich mehr Akkus, so müssten diese auch erst mal produziert werden und hinterher als Sondermüll entsorgt werden. Bei einem Akkugewicht von ca. 1,5 kg pro Stück wird auch hierfür bei Produktion, Transport und Entsorgung viel Energie aufgewendet.
Meiner Meinung nach ist das Laufenlassen des Motors in diesem Fall also nicht unnötig, sondern schont sogar die Umwelt gegenüber den oben genannten Alternativen. Würde ich den Motor nicht laufen lassen, würde ich nach spätestens dem zweiten Aufladen eine tiefentladene Starterbatterie haben. Anwohner gibt es dort keine, die Motorgeräusche stören auch niemanden.
Was denkt ihr? Woran wird genau festgemacht, ob das Laufenlassen eines Motors unnötig ist?
Beste Antwort im Thema
Der Motor muss laufen, damit das Auto fahren kann. Will man mit dem Auto nicht fahren, weil man in der Zeit etwas anderes macht, dann läuft der Motor unnötig. Eben alles, was nicht dem Vortrieb des Fahrzeugs dient. Daran ändern auch irgendwelche Energiebilanzen nichts. Eigentlich gar nicht so schwer...
117 Antworten
Vor allem ist diese Ladevariante ziemlich teuer.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. März 2016 um 16:19:33 Uhr:
Seit einiger Zeit darf ich mich an einer beheizbaren Windschutzscheibe erfreuen. Der morgendliche Ablauf bei Frost sieht nun so aus: Motor an, alle Scheibenheizungen an, Seitenscheiben kratzen, angetaute Eisschicht auf Spiegeln entfernen, angetaute Eisschicht auf Heck- und Frontscheibe entfernen. Dauert keine 5 Minuten. Ist das unnötiges Laufenlassen? Nach meinem Empfinden nicht.
Würde ich genau so machen.
Sprich das mit dem Flugplatzbetreiber und den anderen Piloten ab. Wenn es keinen stört, dann mach es einfach 🙂
Die Wahrscheinlichkeit an einem solchen Platz kontrolliert zu werden tendiert gege null.
Es ist nirgends definiert, dass unnütz jeder Motorlauf sei, der nicht der Fortbewegung dient!!! Unnütz im Verständnis von sinnfrei, wäre es, wenn man den Motor einfach so minuten- oder stundenlang laufen lässt, ohne dass damit ein Zweck verfolgt wird. Dein Akkuladen hat einen Freizeitzweck. Du machst das ja nicht, um die Anwohner mit Abgas zu fluten oder mit brüllenden Motorgeräuschen den Tag zu versauen.
Es ist auch nicht verboten, den Motor zu starten, damit die Scheiben auftauen / der Beschlag verschwindet und man dann sicher losfahren darf. Ich weiß, dass das manche anders sehen. Ich weiß auch, dass die im Unrecht sind. Man muss nicht nach der Erlaubnis suchen, sondern nach einem unzweideutig geregeltem Verbot und das gibt es hier eben nicht. Viele denken halt, dass ihre subjektive Auffassung von "unnütz" der Maßstab für andere sei. Das ist ja der Irrtum daran. 🙂
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"Dein Akkuladen hat einen Freizeitzweck. Du machst das ja nicht, um die Anwohner mit Abgas zu fluten oder mit brüllenden Motorgeräuschen den Tag zu versauen. "
Wie schon geschrieben gibt es da effizientere möglichkeiten dafür.
Da muss kein PKW Motor dafür laufen.
Nirgends steht, dass man das auf einem besonders effizienten Weg machen MUSS. Vieles im Leben ginge auf einem anderen Weg vielleicht besser. Aber jeder hat die Freiheit, das für sich selbst zu bewerten. Wie gesagt, wenn's nicht ganz konkret verboten ist, dann ist es halt nicht verboten.
Steht nirgends geschrieben. Aber schon allein der eigene Verstand sollte es verbieten.
Verstand (also ein gescheiter solcher) ist keine zwingende Voraussetzung für den Führerschein, Fahrradfahren, Kinder, zig Handyverträge etc.pp.. Wünschenswert wäre er aber, da stimme ich Dir zu.
Dann sind wir uns ja einig. 😉
Wo kein Kläger da kein Richter...
Lass laufen...das wird uns nicht umbringen..
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. März 2016 um 16:04:27 Uhr:
Der Motor muss laufen, damit das Auto fahren kann. Will man mit dem Auto nicht fahren, weil man in der Zeit etwas anderes macht, dann läuft der Motor unnötig. Eben alles, was nicht dem Vortrieb des Fahrzeugs dient. Daran ändern auch irgendwelche Energiebilanzen nichts.
Das ist mir zu einfach gedacht.
Das Thema Windschutzscheibendefroster wurde bereits genannt (auch bei meinem Fahrzeug z.B. funktioniert diese nur mit eigeschaltetem Motor), ebenso das Thema Heizung im Winter (Stau z.B.).
Dagegen ist z.B. nach StVO § 30 Abs. 1 unnötiges Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten (Motor dient also dem Vortrieb und es ist trotzdem verboten).
Die Definition
Auto fährt = NÖTIG
Auto fährt nicht = UNNÖTIG
alleine kanns also nicht sein.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. März 2016 um 16:04:27 Uhr:
Eigentlich gar nicht so schwer...
Naja, vieleicht doch.
Ob hier in diesem speziellen Fall aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 23. März 2016 um 18:16:37 Uhr:
Da das Fahrzeug nicht bewegt wird, gibt es auch keinen Grund, den Motor laufen zu lassen.
Das hängt definitiv davon ab, welche Witterung gerade vorherrschend ist und ob Du gerade lediglich bei einer Unterbrechung einer Fahrphase bist oder vor hast, längere Zeit stehen zu bleiben.
Bei den noch bestehenden Bahnübergängen bspw. ist es ja durchaus sinnvoll, den Motor auszuschalten, zumal man oft per Schild darum gebeten wird. Fährst Du aber gerade an eine Ampel, wo Du weißt, daß sie wieder zügig auf Grün umschaltet, dürfte das Ausmachen des Motors letztlich ineffizient sein.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. März 2016 um 16:04:27 Uhr:
Der Motor muss laufen, damit das Auto fahren kann. Will man mit dem Auto nicht fahren, weil man in der Zeit etwas anderes macht, dann läuft der Motor unnötig. Eben alles, was nicht dem Vortrieb des Fahrzeugs dient.
Stimmt, allerdings würde ich da Eiskratzen nicht 100% ausschließen.
Kenne den Fall selber:
Tiefster Winter, Scheibe freigekratz und losgefahren, 300m weiter null Durchblick, weil wieder zugefrohren, also anhalten und noch mal nachkratzen. Das dümmste was man machen kann, ist den Motor dabei wieder abzustellen.
Auf den Fall des TE würde wäre es aber ziemlich sicher unnötig, aber was macht ihr euch immer solche Gedanken (wo kein Kläger, da kein Richter und das Risiko von 10,-€ ist doch mal tragbar 😉).
PS. Einfach Zyklenfesten Akku mit mehr Power kaufen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. März 2016 um 16:04:27 Uhr:
Der Motor muss laufen, damit das Auto fahren kann. Will man mit dem Auto nicht fahren, weil man in der Zeit etwas anderes macht, dann läuft der Motor unnötig. Eben alles, was nicht dem Vortrieb des Fahrzeugs dient. Daran ändern auch irgendwelche Energiebilanzen nichts. Eigentlich gar nicht so schwer...
Das sehe ich anders:
Unnötig betrachte ich hier, wenn man keinen Grund dazu hat das Auto laufen zu lassen. Da der TE mit dem Laufen lassen des Motors seine Akkus laden möchte und keine andere Möglichkeit dazu hat, hat er eben genau diesen einen Grund dafür.
Wobei wir hier schon wieder beim typisch deutschen Gummiparagraphen sind, da das Wort "unnötig" nur im Gesetz verankert ist, was jeder einzelne aber als "unnötig" betrachtet steht auf einem anderen Blatt Papier und keine einheitliche Definierung von "unnötig" existiert.
Gummiparagraph, das trifft es.
Ich lasse den Motor beim Eiskratzen laufen. Selbst wenn das Auto noch nicht warm ist, die Luft hat dann auch nach einer Minute über null Grad, so dass die Scheiben nicht so stark beschlagen wie im Falle, dass man kratzt und den Motor aus hatte. Und egal ob 17 oder acht Jahre, keinem unserer Autos hat das bisher geschadet.
Das ist meiner Meinung nach auch Herstellen der Betriebsbereitschaft und Gewährleistung von Verkehrssicherheit. Weil mit beschlagenen Scheiben und gefrorenen Gucklöchern einen Unfall zu haben inklusive Ölaustritt macht die Umweltbilanz erst so richtig zunichte. Zumal auch wir einen Ford Fusion haben, der eine elektr. Frontscheibenheizung hat, die nur mit laufendem Motor funktioniert.
Lass das Ding laufen und gut...
Klar ist ein Generator besser, aber Platz, Anschaffung, Gewicht etc. hat/bedarf dieser eben auch.
cheerio