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Wann endet ein Tempolimit ohne Zusatzschilder?

Themenstarteram 20. August 2020 um 11:10

Servus zusammen,

Ein Tempolimit endet, wenn es durch Schilder beendet wird (z.B. Ende aller Streckenverbote, Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung oder auch ein Ortsausgangsschild), klar. Dass es auch durch ein Zusatzschild (z.B. eine Strecke oder eine Gefahrstelle o.ä.) oder den Hinweis auf eine Baustelle entsprechend beendet wird kannte ich auch noch aus der Fahrschule. Was mit persönlich nicht klar war bzw. wo ich mir unsicher war, wie es nach einer Einmündung/Auffahrt aussieht. Im Gegensatz zur weitverbreiteten Meinung ist das Tempolimit danach tatsächlich nicht automatisch aufgehoben (ich erinnere mich ehrlich gesagt nicht, ob und wie ich das damals (1997 bzw. 1999) in der Fahrschule gelernt habe...)!

Was ich mich in letzter Zeit verstärkt Frage: Was ist z.B. mit Tagesbaustellen auf der BAB, wo zwar ein Tempolimit anschlagen ist, aber kein weiteres Zusatzschild? Wie verhält es sich, wenn ich z.B. nach der Baustelle geblitzt werde? Gibt es eine Möglichkeit sich auf fehlende bzw. falsch aufgestellte Schilder zu berufen?

Was ist mit nicht aufgehobenen Tempobeschränkungen auf der Landstraße? Folgender Fall ist mir schon häufiger begegnet (in Thüringen ist mit das schon relativ oft aufgefallen): Vor einer Kreuzung zweier Landstraßen ist 70 angeschlagen, nach der Kreuzung wird dies überhaupt nicht mehr aufgehoben (bis zur nächsten Ortschaft). In der Gegenrichtung steht in etwa demselben Abstand vor der Kreuzung auch ein 70er Schild, welches ebenfalls nicht aufgehoben wird. Daraus schließe ich, dass entweder die Aufhebung vergessen wurde oder es einen Passus gibt (den ich nicht kenne) dass solche Tempolimits auch nach einem offenbaren Ende der Gefahrensituation o.ä. beendet sind?

Wie verhält es sich wenn ich dort geblitzt werde? Ist fehlende Beschilderung ein Grund zur Abwendung von Strafen?

 

Danke!

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Es hat keinen Sinn das weiter zu diskutieren. Auch wenn es unlogisch ist, eine Einmündung hebt kein Streckenverbot auf. Ende der Durchsage. :)

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Zitat:

@.SD schrieb am 23. August 2020 um 14:15:21 Uhr:

Hallo!

Zitat:

@.SD schrieb am 23. August 2020 um 14:15:21 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 23. August 2020 um 13:30:51 Uhr:

Hier bei uns in der Gegend stand mal ein Fall in der Zeitung, das ein Motorradfahrer belangt wurde, weil er schneller als die, seit einigen Wochen angeordneten 30km/h fuhr.

Er wollte natürlich nicht zahlen, weil gar kein 30er Schild vorhanden war.

Das Gericht entschied dann aber, das er doch zahlen musste, weil ...

Die Anordnung für Tempo 30 schon Wochen vorher, inkl. Tag der Gültigkeit, mehrmals in der regionalen Tageszeitung bekannt gegeben wurde und er, als Ortsansässiger, deshalb ausreichend darüber informiert sein müsste und somit die nicht pünktliche Aufstellung des Schildes nicht als Entschuldigung akzeptabiert wurde.

Ja, ist schon manchmal verrückt. ;)

Das ist nicht verrückt! Das ist Rechtsbeugung im Amt durch Staatsanwaltschaft und Richter, sollte sich das tatsächlich so zugetragen haben.

Deshalb halte ich die Geschichte für völlig unglaubwürdig, solange es dazu kein Aktenzeichen gibt, unter dem das Geschehene dann auch genau so nachgelesen werden kann.

Gruß

.SD

Sehe ich auch so. Ich kenne die Rechtslage, aber ich kenne keinen Fall in dem jemand auf diese Art und Weise zur Kasse gebeten wurde.

am 23. August 2020 um 12:36

Wenn das Tempolimit 30 schon wochenlang bevor es geblitzt hat abgekündigt wurde, wird da auch irgendwo ein Schild gestanden haben

Zitat:

Mir fällt noch ein Fall ein (auf der A44 schon mehrfach erlebt): Innerhalb einer Baustelle (welche mit 80 km/h begrenzt ist) haben die Bauarbeiter offenbar vergessen die normale, immer vorhandene, Begrenzung auf 120 abzudecken oder wegzudrehen. Kann einem hier im Fall der Fälle unterstellt werden, dass man erkennt, dass es sich um ein Versehen handelt? Das würde aber der Aussage auch falsch aufgestellte Schilder sind bindend widersprechen, oder?

Es gab zu einem ähnlichen Fall schon ein Urteil, das aber in der Fachwelt als Fehlurteil anerkannt ist: KG Berlin 27.07.1998 - 12 U 3625/97:

Tenor:

Wenn zusammen mit dem Zeichen "Baustelle" (StVO § 40 Abs 6 Zeichen 123) eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (mit Verkehrszeichen nach StVO § 41 Abs 2 Nr 7 Zeichen 274) angeordnet ist, gilt diese auch dann bis zum Ende der Baustelle, wenn sich dazwischen ein weiteres geschwindigkeitsbegrenzendes Zeichen befindet, das die zulässige Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.

Das ist natürlich Blödsinn, denn dann müsste man sich z.B. im weiteren Verlauf einer Baustelle auch nicht an niedrigere Tempolimits halten. Auch das hier ist Quatsch:

Das Vorhandensein des weiteren Schildes Z 274 zu Beginn des eigentlichen Baustellenbereichs, das die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkte, war rechtlich ohne Bedeutung, da die wirksam angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den Bereich der Baustelle nicht zuvor oder gleichzeitig durch ein Aufhebungszeichen Z 278 bis 282 zu § 41 StVO aufgehoben war.

Dieser Logik nach müsste man bei Geschwindigkeitstrichtern mit jedem neuen Zeichen 274 auch ein Zeichen 278 anordnen, um das vorherige Limit aufzuheben. Das ist zwar formell bzw. vom Wortlaut unserer tollen StVO gedeckt, widerspricht aber der 99,9%igen Praxis. Wie man sieht kann es vor Gericht aber auch mal so ausgehen.

Zitat:

@diezge schrieb am 22. August 2020 um 09:13:33 Uhr:

Ich tippe auf Höste...

Moeglich waere auch Fallingbostel:)

Für die Verkehrszeichenerkennung unverständliche Beschilderungen finden sich ständig. Zur Zeit ein Schild 30 in Kombination mit einer Baustellenampel. Da würde mein Fahrzeug noch 4 Kreuzungen später weiter 30 fahren.

PS: Zum Quiz, ich kaufe ein ü und löse auf: “Stalinstadt“.

Ich wärme den thread mal auf. Denn mich beschäftigt die Überleitung einer Autobahn in eine andere:

A7; Mellendorf; Überleitung zur A352

Man kommt von der Landstrasse, fährt dann ca. 800m auf dem Beschleunigungsstreifen der A7 bevor man ohne einen Spurwechsel auf die A352 '"abfährt"

Auf dem kurzen Stück der A7 fährt man unter einer dynamischen Schilderbrücke durch.

Wenn die "100" anzeigt scheine ich der Einzige zu sein der diese Geschwindigkeit auf die A352 "mitnimmt" und brav mit Tempomat 100(+Kulanz) vor sich hin schlendert.

Kennen die Anderen irgendeine Regelung die ich verpasst habe?

Könnt Ihr mich erleuchten? Oder hänge ich einfach mehr an meinem Lappen als die?

Ab der durchgezogenen Linie (links) hast Du die A7 verlassen. Feuer frei.

Bis zum Strich darfst allerdings nicht schneller fahren als die, die "richtig" auf der A7 sind, es sei denn, es stockt oder staut - also ggf. nur 80 fahren, falls links LKW sind.

Geblitzt/kontrolliert/eingehalten wird diese Regel nie.

Zitat:

@xis schrieb am 30. September 2020 um 12:48:57 Uhr:

Ab der durchgezogenen Linie (links) hast Du die A7 verlassen. Feuer frei.

Bis zum Strich darfst allerdings nicht schneller fahren als die, die "richtig" auf der A7 sind, es sei denn, es stockt oder staut - also ggf. nur 80 fahren, falls links LKW sind.

Geblitzt/kontrolliert/eingehalten wird diese Regel nie.

Wenn Du falsch liegst musst Du mir ein Fahrrad leihen :)

Gebongt. Vintage oder modern?

E-Bike wäre toll, damit ich auf der A352 nicht so auffalle :)

Wir haben hier in der Nähe eine Stelle, wo das TL (erlaubt 70, ausserorts… 300m weiter kommt dann die Aufhebung) hinter einer Einmündung nicht wiederholt wird... und genau dort steht gern ein Blitzer. Die Fahrzeuge aus der Einmündung kommend dürften es allerdings schwer haben bis zur Stelle des Blitzers das nicht wiederholte TL zu überschreiten...

 

Schöne falsche Beschilderung:

Auf dem Ostring (B76) in Kiel war eine Baustelle. Am Ende der Baustelle dann VZ 282 (Aufhebung aller Streckenverbote). Auf einer 2-spurigen Strasse mit räumlicher Trennung zu den Gegenspuren ein recht amüsantes Schild, zumal die B76 an der Stelle als außerorts ausgewiesen ist.... Feuer frei (§3 StVO Abs 3, Satz 2c).

Die Rennleitung hat das jedoch innerhalb von 2 Wochen "gemerkt" und danach war da wieder 100.

Themenstarteram 1. Oktober 2020 um 15:45

Ich habe auch nochmal eine Frage zum Thema:

Wenn man die A5 Richtung Norden fährt gibt es zwischen Frankfurt (startet glaube ich etwas weiter im Norden, ich sag mal ab Bad Homburg) und Alsfeld etliche Bedarfsschilder für ein Tempolimit, welche offenbar durch die Verkehrsdichte gesteuert werden.

Nun ist es mir schon häufig begegnet, dass ich gerade an einer solchen Schilderbrücke vorbei gefahren bin und ich im letzten Augenblick noch den Wechseln von unbegrenzt auf 120 oder auch umgekehrt gesehen habe. Die Schilderbrücken stehen einige km auseinander und zeigen häufig abwechselnd frei und 120 an, teilweise ständig wechselnd. Gibt es hierfür eine konkrete Regel auf die man sich berufen kann? Es ist doch im Nachhinein quasi unmöglich festzustellen, wer welches Zeichen noch gesehen hat, selbst wenn man exakte Bilder mit Zeitstempeln der Änderungen hätte, oder?!?

Themenstarteram 5. Mai 2023 um 11:41

Zitat:

@AnyTime schrieb am 1. Oktober 2020 um 17:45:13 Uhr:

Wenn man die A5 Richtung Norden fährt gibt es zwischen Frankfurt (startet glaube ich etwas weiter im Norden, ich sag mal ab Bad Homburg) und Alsfeld etliche Bedarfsschilder für ein Tempolimit, welche offenbar durch die Verkehrsdichte gesteuert werden.

Nun ist es mir schon häufig begegnet, dass ich gerade an einer solchen Schilderbrücke vorbei gefahren bin und ich im letzten Augenblick noch den Wechseln von unbegrenzt auf 120 oder auch umgekehrt gesehen habe. Die Schilderbrücken stehen einige km auseinander und zeigen häufig abwechselnd frei und 120 an, teilweise ständig wechselnd. Gibt es hierfür eine konkrete Regel auf die man sich berufen kann? Es ist doch im Nachhinein quasi unmöglich festzustellen, wer welches Zeichen noch gesehen hat, selbst wenn man exakte Bilder mit Zeitstempeln der Änderungen hätte, oder?!?

Ich krame das Thema mal wieder aus:

Gestern war ich an oben besagter Stelle (A5 Richtung Norden FFM --> Kassel) unterwegs, an einer der Schilderbrücken war für alle 3 Spuren TL120 angezeigt. Nun ist die Verkehrsdichte nicht sonderlich hoch gewesen (zumindest ist dies mein Eindruck, dass die Verkehrsdichte das TL beeinflusst) und an der nächste Schilderbrücke war das TL für alle 3 Spuren durch Anzeige des Verkehrszeichen 282 aufgehoben, das konnte ich schon aus einiger Entfernung sehen.

Kurz bevor ich diese Schilderbrücke aber passiert habe, sprang die Anzeige von Verkehrszeichen 282 auf ganz aus um (also es wurde gar nichts angezeigt).

Nun frage ich mich wie hierfür die Regeln sind? Muss ein TL an einer solchen Schilderbrücke regelmäßig wiederholt werden, oder bestand dadurch tatsächlich wieder das TL120 bis es durch ein Schild aufgehoben wird?

Im weiteren Verlauf der A5 kommen noch einige Schilderbrücken (bestimmt 4-5) und alle waren komplett aus!:confused: Ggf. lassen auch meine Gockelskills zu wünschen übrig, ich habe jedenfalls nichts Stichhaltiges gefunden...:(

Bekanntes Problem. Das Tempolimit gilt dann weiter, auch wenn es nach der Absicht der Straßenmeisterei aufgehoben sein sollte. Keine Ahnung, warum die nicht auf „Verbote aufgehoben“ geschaltet werden, Energiesparen?

Wenn an der 1.Schilderbrücke das TL ausgeknippst wird, braucht es an den anderen ja nicht mehr aufgehoben werden.

Also Fahrt frei.

Auf AB's muss das TL alle 2km wiederholt werden, (mein Wissensstand) also ab da, oder der nächsten Ab/Auffahrt würde ich Gas geben.

Gruß jaro

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