ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wann endet ein Tempolimit ohne Zusatzschilder?

Wann endet ein Tempolimit ohne Zusatzschilder?

Themenstarteram 20. August 2020 um 11:10

Servus zusammen,

Ein Tempolimit endet, wenn es durch Schilder beendet wird (z.B. Ende aller Streckenverbote, Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung oder auch ein Ortsausgangsschild), klar. Dass es auch durch ein Zusatzschild (z.B. eine Strecke oder eine Gefahrstelle o.ä.) oder den Hinweis auf eine Baustelle entsprechend beendet wird kannte ich auch noch aus der Fahrschule. Was mit persönlich nicht klar war bzw. wo ich mir unsicher war, wie es nach einer Einmündung/Auffahrt aussieht. Im Gegensatz zur weitverbreiteten Meinung ist das Tempolimit danach tatsächlich nicht automatisch aufgehoben (ich erinnere mich ehrlich gesagt nicht, ob und wie ich das damals (1997 bzw. 1999) in der Fahrschule gelernt habe...)!

Was ich mich in letzter Zeit verstärkt Frage: Was ist z.B. mit Tagesbaustellen auf der BAB, wo zwar ein Tempolimit anschlagen ist, aber kein weiteres Zusatzschild? Wie verhält es sich, wenn ich z.B. nach der Baustelle geblitzt werde? Gibt es eine Möglichkeit sich auf fehlende bzw. falsch aufgestellte Schilder zu berufen?

Was ist mit nicht aufgehobenen Tempobeschränkungen auf der Landstraße? Folgender Fall ist mir schon häufiger begegnet (in Thüringen ist mit das schon relativ oft aufgefallen): Vor einer Kreuzung zweier Landstraßen ist 70 angeschlagen, nach der Kreuzung wird dies überhaupt nicht mehr aufgehoben (bis zur nächsten Ortschaft). In der Gegenrichtung steht in etwa demselben Abstand vor der Kreuzung auch ein 70er Schild, welches ebenfalls nicht aufgehoben wird. Daraus schließe ich, dass entweder die Aufhebung vergessen wurde oder es einen Passus gibt (den ich nicht kenne) dass solche Tempolimits auch nach einem offenbaren Ende der Gefahrensituation o.ä. beendet sind?

Wie verhält es sich wenn ich dort geblitzt werde? Ist fehlende Beschilderung ein Grund zur Abwendung von Strafen?

 

Danke!

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Es hat keinen Sinn das weiter zu diskutieren. Auch wenn es unlogisch ist, eine Einmündung hebt kein Streckenverbot auf. Ende der Durchsage. :)

63 weitere Antworten
Ähnliche Themen
63 Antworten

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 20. August 2020 um 15:19:28 Uhr:

Zitat:

In Frankfurt an der Oder stand ein Vorfahrt Straßenbahn beachten auf einer mit Vorfahrtsstraße ausgeschilderten Straße, die Heilbronner Straße, mit mehreren Schreiben an den Oberbürgermeister habe ich die Schilder entfernen lassen, jetzt steht dort ein 30 Schild ohne Aufhebung, das heißt, fahre ich Richtung Rosengarten, darf ich bis zum Ortsendeschild nur 30 fahren.

Ähm, wie kommt man denn in Frankfurt/Oder von der Heilbronner Straße nach Rosengarten, ohne die Heilbronner Straße zu verlassen? :confused:

Man biegt doch kurz vor Ende der Heilbronner Straße, weiter in Richtung Rosengarten fahrend, halbrechts in eine Nebenstraße ab. Du verlässt also die Straße mit der 30er Begrenzung.

Mein Nick verrät, wo ich herkomme. ;)

Das Tempolimit gilt bis zum nächsten Geschwindigkeitsregelenden Schild wenn es nicht vorher aufgehoben wird.

Wenn ich von der Straße abbiege, gilt das aber nicht für die Straße, auf der ich dann weiterfahre.

Und in deinem geschilderten Fall, biegst du ja nach halb rechts ab, wärend die Straße, welche limitiert ist, als Hauptstraße nach halb links abbiegt und weiter limitiert bleibt.

Doch , wenn auf beiden Straßen vor der Kreuzung ein Tempolimit gilt

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. August 2020 um 20:12:21 Uhr:

Und ihr seid sicher, dass da keine "Zusatzschilder" sind?

O ja,ganz sicher.Wenn noetig auch an Eides statt.Es ist ja auch DAS Thema hier im Ort.

Je mehr erwischt werden.

Inkl.spitze Schreie und aufgebrachte Rufe--> Abzocke!!:)

Gruss xavier

Dann sollte doch jeder "Erwischte" damit vors AG ziehen. Wenn die Bußgeldbehörde, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht oft genug damit Arbeit haben, ändert sich vielleicht etwas.

Wir hatten hier eine Ampel, die regelmäßig von Rechtsabbiegern übersehen wurde. Nach mehreren Verfahren wurde da die Beschilderung geändert und deutlich auf die Ampel hingewiesen.

In zwei anderen Vorgängen wurde die Beschilderung auch geändert, nachdem es deswegen Verfahren gab.

Manchmal wissen die Verantwortlichen leider gar nicht, welchen Mist sie verzapft haben.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. August 2020 um 20:49:29 Uhr:

Dann sollte doch jeder "Erwischte" damit vors AG ziehen. Wenn die Bußgeldbehörde, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht oft genug damit Arbeit haben, ändert sich vielleicht etwas.

Dann ändert sich vielleicht die Beschilderung, damit es eindeutiger wird.

Aber die Rechtlage ist trotzdem so, daß eine Einmündung kein Streckenverbot aufhebt.

Das ist es doch auch, was sich ändern soll - eindeutige Beschilderung, denn das selbstständige Denken wird uns doch abgewöhnt.

Zitat:

@nogel schrieb am 20. August 2020 um 16:05:23 Uhr:

Leider falsch. In solchen Fällen wird gerichtlich sogar betrachtet, ob du Einheimischer bist und diese Strecke kennen müßtest....

Solcherlei Heckmeck könnte man sich natürlich sparen, wenn man einfach eindeutige Regelungen treffen würde: Wiederholung des Limits nach jeder Einmündung und Zeichen 278 und 282 am Ende jedes Limits.

Vielleicht bin ich mit der Ansicht in der Minderheit, aber mir wäre das Plus an Rechtssicherheit das zusätzliche Blech wert.

Hier im Landkreis sind etliche Schilder am Ende des Limits abgebaut worden, da, wo die Begrenzung mit Gefahrenzeichen verbunden war. Konsequenz: Verkehrsschildererkennung gibt auch nach Ende der Gefahrenstelle das Tempolimit an. Wird später beim autonomen Fahren bestimmt lustig.

Tja, so ist das halt mit der Intelligenten Kunst. :D

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 21. August 2020 um 17:57:57 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 20. August 2020 um 16:05:23 Uhr:

Leider falsch. In solchen Fällen wird gerichtlich sogar betrachtet, ob du Einheimischer bist und diese Strecke kennen müßtest....

Solcherlei Heckmeck könnte man sich natürlich sparen, wenn man einfach eindeutige Regelungen treffen würde: Wiederholung des Limits nach jeder Einmündung und Zeichen 278 und 282 am Ende jedes Limits.

Vielleicht bin ich mit der Ansicht in der Minderheit, aber mir wäre das Plus an Rechtssicherheit das zusätzliche Blech wert.

Weißt du was die Krone des Schwachsinnes in Deutschland ist?

Teilweise wird ein TL NACH jeder Einmündung wiederholt!

Im Umkehrschluss, Endet bei Logisch denkenden Menschen dann ein TL an einer Einmündung, wenn es dahinter nicht wiederholt wird!

Und das VT´s bestraft werden, die an einer Einmündung auf die Strasse auffahren und ein TL nicht beachten von dem Sie gar keine Kenntnis haben, absolut Lächerlich!

Das hat NICHTS mehr mit Rechtsstaat zu tuen!

Wenn wir diese Dumme und Dämliche Regelung unserer Bürokraten und Juristen also konsequent umsetzen fahren wir demnächst auf der AB, Kilometer weit Tempo 60km/h nach einer Tagesbaustelle weil die Beschilderung unzureichend ausgeführt ist!

Wenn die Reichen mit Hilfe der Banken den Staat um Milliarden betrügen, durch z.B. Cum Ex Geschäfte, dann tuen sich unsere Juristen mit der Strafverfolgung deutlich schwerer!

Selbst wenn diese das durch geschicktes Agieren zu verschleiern versuchen, für mich eindeutig der Tatbestand des VORSATZES, passiert da praktisch nichts!

Aber beim Bürger gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Der "Rechtsstaat" macht sich so, langsam aber sicher nur noch Lächerlich!

MfG Günter

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 20. August 2020 um 15:19:28 Uhr:

Mein Nick verrät, wo ich herkomme. ;)

Vom Rhein? :D

am 21. August 2020 um 19:57

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. August 2020 um 19:38:36 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 20. August 2020 um 15:19:28 Uhr:

Mein Nick verrät, wo ich herkomme. ;)

Vom Rhein? :D

Unsinn. Irgendwo zwischen Essen, Hannover und Steinfurt

Zitat:

@zille1976 schrieb am 21. August 2020 um 21:57:39 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. August 2020 um 19:38:36 Uhr:

 

Vom Rhein? :D

Unsinn. Irgendwo zwischen Essen, Hannover und Steinfurt

Ich tippe auf Höste...

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 20. August 2020 um 15:34:36 Uhr:

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 20. August 2020 um 13:49:35 Uhr:

Leider nein. Eigentlich wäre es logisch, wenn das TL nach der Kreuzung aufgehoben wäre, sofern es nicht erneuert wird. Dem ist aber leider nicht so. Das TL gilt über die Kreuzung hinaus weiter. Wenn es aufgehoben werden soll, muss hier ein entsprechendes Schild stehen.

Abbiegende sind hier toleriert, insofern wird es bei einer Messung fraglich. Letztendlich entstehen solche Situationen durch fehlerhafte Beschilderungen.

Auch auf der BAB muss das TL aufgehoben werden, sonst gilt es auch über eine Auffahrt hinaus, auch wenn der Einfahrende es nicht wissen kann.

Klingt unlogisch, daher ist es genau so. Halt typisch deutsches Recht...

Irgendwo gibt es ein Limit, ab wann ein TL nicht mehr wirksam ist, wenn es nicht wiederholt wird, aber die Entfernung hierzu weiß ich momentan nicht aus dem Kopf...

Wenn ich aber als Abgebogener dann geblitzt wurde, würde ich es bis zur letzten Instanz darauf ankommen lassen. Da ich aber keine Urteile gefunden habe gehe ich davon aus dass nur da wo Schilder ersichtlich sind gemessen wird.

Hallo,

hier gibts eine anschauliche Erklärung mit Gerichtsurteil.

https://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

 

Grüße,

diezge

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wann endet ein Tempolimit ohne Zusatzschilder?