Wann Bezahlung bei Werksabholung ?
Ich hätte mal ne Frage zur Zahlungsabwicklung.
Ich hole nächste Woche den Wagen in Ingolstadt ab.
Mein Händler, der nicht hier aus München ist , will mir die Papiere zuschicken damit ich den Wagen zulassen kann. nachdem er eine Bankbestätigung hat dass ich den Kaufpreis überwiesen habe.
Bin eigentlich nicht glücklich damit ein Auto zu bezahlen dass ich noch nicht mal gesehn habe geschweige denn abgenommen habe .
Wie war das bei Euch ? Ist das Usus ?
Danke für Eure Hilfe
68 Antworten
Hallo,
jetzt wird es wohl ernst.
mein Händler, 300 km entfernt, hat mir brief und abholschein geschickt, ich habe die q zugelassen, bin mit Schildern nach AUDI und habe auf dem Heimweg per scheck bezahlt (privat).
so kann es, aber muss es nicht sein. mit einer rechnung und der darauf bezogenen überweisung kann aber an sich nicht passieren. wir deutschen unterscheiden beim Kaufvertrag in ein verpflichtungs- (Vertrag) und ein erfüllungsgeschäft (Bezahlung und Übergabe).
tip: bei der Vorabzulassung mit der Versicherung KASKOschutz ab Zulassung vereinbaren und bestätigen lassen!
die kuh könnte auf dem heimweg "durchgehen".
gruß ka
Erst Kohle, dann Ware. Ist doch eigentlich immer so.
Stellst du Mängel fest, läßt du die schriftlich festhalten und dann wird halt nachgebessert. Klappt das 2x nicht, wandelst du.
Zitat:
die kuh könnte auf dem heimweg "durchgehen".
@Kamikaze,
genau, das könnte passieren.. und falls sie gelich beim Metzger landet, will ich wenigstens noch Geld für die Salami :-)
@ silky
und dein händler soll dann auf den von dir verursachten kosten sitzen bleiben? oder versteh ich das falsch?
so long
sasch
Kleine Anmerkung am Rande, der Händler muß eure Autos schon bezahlen, bevor sie gebaut wird, wenn man bei einem Händler nicht bekannt ist, kann ich das gut verstehen, das er die Kohle sehen möchte bevor er den Brief raus gibt.
Als ich meinen Händler gefragt habe ob ich vor Abholung bezahlen soll empfand er dies fast als Beleidigung.
MfG
Chris
Hi Silky,
speziell wenn Du den Händler nicht genau kennst, birgt diese Vorabüberweisung doch erhebliche Risiken. Was, wenn der Händler Insolvenzantrag stellt, nachdem Du überwiesen hast? Auf jeden Zahlungseingang setzt sich dann erst mal er Insolvenzverwalter drauf.
Dann musst Du Dir unter Umständen Deinen Brief erklagen.
Was aber, wenn der Händler gar keinen Besitz an dem Brief/Auto hat? Der gehört meist der Audi-Bank oder ähnlich. Dann geht Deine Zahlung in die Insolvenzmasse und wird mit der Quote bedient (1,5% vielleicht kriegst Du dann zurück) - und ein Auto gibt es nicht dafür.
Beim Autokauf geht es meiner Ansicht nach nur "auf Rechnung", also erst das Auto samt Brief her und zulasenn,... - dann Überweisung. Oder, der gut alte Bargeldkoffer mit feierlicher wechselseitiger Übergabe. Was aber in Deinem Falle eher schwierig werden dürfte.
Ansonsten kann man natürlich noch mit Notaren arbeiten etc.
Gruß, CarHeiRS
Zitat:
Original geschrieben von q7chris
Kleine Anmerkung am Rande, der Händler muß eure Autos schon bezahlen, bevor sie gebaut wird, ....
@Chris
Genau das meine ich! Nur, nicht der Händler bezahlt die Kiste vorab, sondern seine Bank! ER zahlt das also mittels eines Kredites. Und dieser Kredit ist besichert mit dem zu finanzierenden Gegenstand, also dem Auto! Die Bank hat zwar im Insolvenzfall das Auto, aber leider keine Geschäftsbeziehung zu Silky. Die Geschäftsbeziehung hat nur der dann insolvente Händler, der aber in der Insolvenzmasse kein Auto für Silky hat! Aber ihre Kohle, die Silky ihm per Vorabüberweisung überlassen hat. Und diese freundliche Leihgabe ist eine Forderung von Silky gegen die Insolvenzmasse, die einfach mit Quote bedient wird und Schluss!
Also: Achtung!
CarHeiRS
...da sage noch einer leasing birgt keine vorteile. solch geartete probleme haben beim q7 kauf nichtmal nen wimpernschlag an gedanken eingenommen.😉
Tip:
überweise das geld auf ein anderkonto mit dem vermerk, das erst nach erhalt des briefes das geld an den händler weitergeleitet wird oder dieser darüber verfügen kann (wenn du dies bei seiner hausbank hinterlegst)
bedingung für den abruf des geldes ist aber deine bestätigung oder die bestätigung audis, das du den wagen in empfang genommen hast...das kann man dann aber indivieduell regeln.
du hast aber die sicherheit einer bank und nur das zählt...😉
mfg OCB
@Sasch
Zitat:
und dein händler soll dann auf den von dir verursachten kosten sitzen bleiben? oder versteh ich das falsch?
Ja das verstehst Du falsch....
Wir haben von einer Vollkaskoversicherung gesprochen
Guten Morgen.
Also bei mir erst Papiere zum Zulassen, dann Kuh abgeholt
und dann per Rechnung bezahlt.
Diese habe ich allerdings schon bei Übergabe der Papiere
erhalten. Und da ist ja der Vermerk drauf, dass die
Ware bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des
Verkäufers bleibt. So sollte es eigentlich üblich sein.
Wenn das nicht so abgewickelt werden kann, weil
es keine "Vertrauensbasis" gibt ist das eigentlich schade.
Dann aber ggf. Aushändigung der Papiere gegen einen
von Deiner Bank beglaubigten Scheck.
Das sollte auch funktionieren und der Wagen ist dann
mit Übergabe der Papiere Deiner....
Viele Spass bei der Abholung...
Bodo
Hi Silky,
also, ich biete mich mal als Anderkonto an...überweise einfach auf Kto.Nr.......... BLZ..........
Werde mich gewissenhaft um die Kohle kümmern, versprochen 😁
Aber im Ernst, normalerweise ist die Lösung mit dem Bankbestätigten Scheck die beste und sauberste...
Datum vom Tag der Abholung einsetzen und wenn es wirklich Probleme gäbe, kannst Du immernoch den Scheck sperren lassen.
Allerliebste Grüße aus der Pfalz
Hi zusammen,
branchenüblich ist eigentlich, erst überweisen und dann Brief und Torpass. War bisher bei DC und bei Audi so.
Bei Leasingwagen sieht es schonmal anders aus, weil der Leasinggeber ungerne Brief und Fahrzeug in Hand des Kunden sieht. Da ist es dann eher eine Frage des persönlichen Vertrauens, ob man den Brief vor Leasingeintritt bekommt.
Gruß,
Carsten
kann mich cbhagen nur anschliessen, da ein angemeldeter Q7 leider den "Neuwert/preis" nie mehr erreichen wird, ist er als Pfand relativ schlecht.
Der Händler kann ja den Spiess auch umdrehen und sich Fragen ob sein Kunde vor der Insolvenz steht.... (nichts gegen Silky, meine es allgemein!!!)
Mich wundert es sehr, dass diese Frage nicht schon bei Vertragsabschluss besprochen wurde.
In der Schweiz steht immer Bezahlung BIS zur Übergabe oder ähnlich.
Ja klar, das kann man auch umgekehrt sehen, wobei ein Auto eigentlich immer irgendwo wieder festgestellt und zur Not eingezogen werden kann. Da ist der Schaden dann auch da, aber nicht so hoch, wie im umgekehrten Fall!
Ich für meinen Teil überweise bei Gegenständen in dieser Preisklasse nicht vorab - no way! Beim Q7 war es Leasing, daher stellt sich das Problem nicht, aber z.B. wenn ich jetzt meinen neuen Wohnwagen abhole, dann auf Rechnung oder Scheck, wenn der Händler akzeptiert und sonst eben "cash Zug um Zug". In so einem Falle akzeptiere ich eine etwaige Anzahlung auch nur gegen erstrangige Lieferantenbürgschaft.
Vielleicht bin ich da über vorsichtig, aber in meiner Company hab ich damit solche Ausfälle auf ganz nahe null drücken können - und das war früher/vorher mal anders!
Gruß, CarHeiRS

