Wandlung
Wenn es um die Beantragung einer Wandlung geht. Mit wem muß die Sache geklärt werden mit dem Werk, oder dem Händler ? Wäre dankbar wenn jemand antwortet, der schoneinmal gewandelt hat oder sich damit auskennt.
Beste Antwort im Thema
So....jetzt bring ich mal etwas Licht ins Dunkel, ist ja fürchterlich, hier mitzulesen!
Mal als Allererstes:
Der ganze Vorgang nennt sich nicht Wandlung, sondern Rücktritt vom Kaufvertrag!
Es ist immer ein Rücktritt vom Kaufvertrag, egal ob ich mir hinterher wieder einen Scirocco oder einen Focus ST kaufe!!!
Kriterien, die erfüllt sein müssen, um den Rücktritt vom Kaufvertrag zu ermöglichen:
- Händler hat das Recht auf zweimalige Nachbesserung.
- Wenn die Nachbesserungsversuche auch bei dem dritten Reparaturversuch nicht den gewünschten Erfolg – nämlich Beseitigung der Mängel erbringt, ist die Nachbesserung fehlgeschlagen.
- Grundsätzlich kann dann vom Vertrag zurückgetreten werden. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt, das Auto wird zurückgegeben und der Kaufpreis zurückerstattet. Daneben kann Schadensersatz verlangt werden.
- Die Nutzungen des Autos muss ersetzt werden. Diese ermittelt sich aus der Gesamtfahrleistung des Autos (zu ermitteln nach der Schwacke Liste), die durch den Kaufpreis geteilt wird, um den Preis pro Kilometer zu ermitteln mal gefahrene Kilometer. Dazu das LG Dortmund, Urteil vom 8. 12. 2000 - 8 O 404/00 :
„Bei Berechnung der dem Verkäufer zustehenden Nutzungsentschädigung im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen Pkw der gehobenen Mittelklasse kann nach dem heutigen Stand der Technik neu hergestellter Fahrzeuge dieser Art von einer Gesamtfahrleistung von mindestens 250000 km ausgegangen werden“.
Nein, man muss weder dasselbe Model, noch beim selben Händler/Hersteller das neue Auto kaufen!!!
Entweder man kauft sich ein anderes Auto bei einem anderen Händler, oder man schließt beim gleichen Händler für das gleiche (neue) Model einen neuen Kaufvertrag ab!
47 Antworten
Mit Deinem Vertragspartner - und das ist das Autohaus. Ob das Werk der Wandlung zustimmt kann Dir egal sein. Wenn sich das Autohaus blöd anstellt Anwalt nehmen. Dann geht das wesentlich fixer.
Ich denke einfach mal den Händler fragen und der wird dir schon sagen was du machen musst.
Und weil wir grad dabei sind. Kann ich ein Auto nur wandeln wenn es noch original ist? Oder auch wenn zB nen neuer ESD oder neuer Verbau drauf ist?
in wie fern wird ner wandlung zugestimmt??? bzw. erkundigen, oder sehen die das man wirklich mit dem auto probleme hat???
Einer Wandlung wird meines Wissens nach nur zugestimmt, wenn sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet oder die Veränderungen am Fahrzeug in keiner Weise mit den aufgetretenen Defekten in Verbindung stehen könnten.
Des Weiteren kann nur eine erfolgreiche Wandlung durchgeführt werden, wenn sowohl Händler als auch VW dieser zustimmen.
Mein Händler hat der Wandlung eines 3 Monate alten Golf V nicht zugestimmt, VW schon. Dieses Fahrzeug hatte einen Getriebeschaden (nach 7000km) sowie weitere kleine Defekte und stand 50% der Zeit beim Autohändler.
Der Vertragspartner ist das Autohaus!!!
Somit blieb mir als einzige Möglichkeit nur der Weg zum Anwalt. Dies ist immer sehr zeitaufwendig und verschlingt ohne Rechtsschutzversicherung enorm viel Geld.
Der Autohändler wählt hierbei oftmals eine extreme Verzögerungstaktik, da er weiß, dass ein Kunde nach Rücktritt vom Kaufvertrag eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Fahrzeug hat und sich aus Sicherheitsgründen einen Leihwagen zulegen sollte, was auch verdammt teuer ist.
Man sollte also für eine Wandlung immer ne Menge Geld in der Hinterhand haben.
Wenn kein aussergerichtlicher Konsenz erfolgt, kann bis zu einer erfolgreichen (und das ist sehr wahrscheinlich) Rückabwicklung des Kaufvertrags schon bis zu einem Jahr vergehen.
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Zitat:
Original geschrieben von sciroccothomas
Man sollte also für eine Wandlung immer ne Menge Geld in der Hinterhand haben.
Wenn kein aussergerichtlicher Konsenz erfolgt, kann bis zu einer erfolgreichen (und das ist sehr wahrscheinlich) Rückabwicklung des Kaufvertrags schon bis zu einem Jahr vergehen.
also ich brauchte keine menge geld in der hinterhand...meines wurd innerhalb 3 tage von VW genehmigt...muss nur die km zahlen, mehr net...
Was war denn genau Dien Grund fuer die Wandlung? Hast du nochmal das gleiche Modell genommen? Ist eine Wandlung eigentlich immer damit verbunden, dass Du dann bei dem selben Haendler nen nuen nimmst? Oder gibt es auch einfach Geld zurueck und schluss?
Zitat:
Original geschrieben von V6Fan
Was war denn genau Dien Grund fuer die Wandlung? Hast du nochmal das gleiche Modell genommen? Ist eine Wandlung eigentlich immer damit verbunden, dass Du dann bei dem selben Haendler nen nuen nimmst? Oder gibt es auch einfach Geld zurueck und schluss?
Eine Wandlung bedeutet immer, dass erneut ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug im Tausch abgenommen wird. Sollte das ursprünliche Modell nicht mehr zur Verfügung stehen, ist auf ein Nachfolgemodell zurückzugreifen.
Wenn nur ein Fahrzeug zurückgegeben wird, spricht man vom Rücktritt vom Kaufvertrag.
Alles klar, vielen Dank. koennte ich also dann einen Golf oder einen A3 nehmen? Oder muss es unbedingt ein Scirocco sein, mit identischer Motorisierung?
So....jetzt bring ich mal etwas Licht ins Dunkel, ist ja fürchterlich, hier mitzulesen!
Mal als Allererstes:
Der ganze Vorgang nennt sich nicht Wandlung, sondern Rücktritt vom Kaufvertrag!
Es ist immer ein Rücktritt vom Kaufvertrag, egal ob ich mir hinterher wieder einen Scirocco oder einen Focus ST kaufe!!!
Kriterien, die erfüllt sein müssen, um den Rücktritt vom Kaufvertrag zu ermöglichen:
- Händler hat das Recht auf zweimalige Nachbesserung.
- Wenn die Nachbesserungsversuche auch bei dem dritten Reparaturversuch nicht den gewünschten Erfolg – nämlich Beseitigung der Mängel erbringt, ist die Nachbesserung fehlgeschlagen.
- Grundsätzlich kann dann vom Vertrag zurückgetreten werden. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt, das Auto wird zurückgegeben und der Kaufpreis zurückerstattet. Daneben kann Schadensersatz verlangt werden.
- Die Nutzungen des Autos muss ersetzt werden. Diese ermittelt sich aus der Gesamtfahrleistung des Autos (zu ermitteln nach der Schwacke Liste), die durch den Kaufpreis geteilt wird, um den Preis pro Kilometer zu ermitteln mal gefahrene Kilometer. Dazu das LG Dortmund, Urteil vom 8. 12. 2000 - 8 O 404/00 :
„Bei Berechnung der dem Verkäufer zustehenden Nutzungsentschädigung im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrags über einen Pkw der gehobenen Mittelklasse kann nach dem heutigen Stand der Technik neu hergestellter Fahrzeuge dieser Art von einer Gesamtfahrleistung von mindestens 250000 km ausgegangen werden“.
Nein, man muss weder dasselbe Model, noch beim selben Händler/Hersteller das neue Auto kaufen!!!
Entweder man kauft sich ein anderes Auto bei einem anderen Händler, oder man schließt beim gleichen Händler für das gleiche (neue) Model einen neuen Kaufvertrag ab!
Hallo Leute,
ich habe heute einen Anruf von Geschäftsführer des Autohauses bekommen.
Mein Auto steht seit 2 Wochen in WOB im Werk und die versuchen zu reparieren.
Alles schon im Mängel Thread geschrieben. Habe letzte Woche eine E-Mail an den Oberfreundlichen
geschrieben mit der Bitte um Wandlung.
Das Gespräch war sehr konstruktiv. Er konnte mi leider nur mitteilen, daß mein Auto noch immer
in der Reparaturphase ist und er keine Ahnung hat wie lange es noch dauern könnte. Er fragte mich dann von sich aus ob ich das Fahrzeug wandeln möchte. Ja, natürlich.. Es wird jetzt vom Autohaus ein Antrag an VW gestellt.
So, jetzt habe ich mal ein paar Fragen an die, die sich auskennen.
1. Das Auto ist jetzt genau 1 Jahr alt, 8500 km. Die Mängel fingen aber schon nach 5 Monaten an. Wieviel muß ich denn zahlen für die Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist ein Firmenleasingfahrzeug.
2. Wenn ich jetzt ein neues Auto bestelle, habe ich die Möglichkeit beim Händler eine sogenannten
Schmerzensgeldrabatt zu bekommen ? Oder eher unwahrscheinlich.
3. Kann ich das Auto, falls gewandelt, bis zur Lieferung des neuen Autos weiterhinfahren ?
Habe nämlich keine Lust 6 Monate mit einem Leihwagen zu fahren, oder habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug vom Händler.?
4. VW hat ja jetzt die Preise erhöht. Habe ich das Recht auf die gleiche Konfiguration wie vor einem Jahr oder muß ich den neuen Mehrpreis tragen ?
5. Was kann ich wie Mr. Jack schon erwähnt hat, als sogenannten Schadensersatz von VW verlangen?
Ichweis, viele Fragen, aber vielleicht kann Sie ja jemand beantworten.
Ich wäre sehr dankbar.
Gruß Lefti1964
der sehr verzweifelt ist.....
Die wic\htigste Frage die Du Dir selbst beantworten solltest: bist Du denn sicher dass du nochmal einen Scirocco willst?
1. Glaube die gesamten 8500KM, die ersten Reperaturversuche waren ja sein recht.
2. Musst du aushandeln jenachdem wie nett ihr geblieben seid, kannst ja ansprechen das es noch ein oben druff gibt damit du das Risiko nochmal eingehst.
3. Ich denke nicht, da dieser es so schnell wie möglich an den Man(n) bringen will, und wer soll die Mehrkilometer dann bezahlen? Du oder er? Denke ein Leihwagen würde dich nicht viel teurer kommen wenn man den Wertverlust & die KM in den 6 Monaten hinzuzieht. Er muss dir mmn. nichts stellen, du bist vom Kaufvertrag zurückgetreten fertig. Du hast dein Geld ob du danach Dreirad oder ÖVP benutzen musst ist ja nicht sein Bier.
4. Du musst die neuen Preis akzeptieren, der alte Vertrag wurde ja aufgelöst komplett, also bist du ein "neuer "Kunde für VW, wieso solltest du also alte Preise bekommen? Ein Recht hast du nicht, wäre wieder Verhandlungssache wie bei 2.
5. ka sorry
Ich schmeiss meine einfach mal mit dazu ;-).
Wie ist das bei Finanzierten Fahrzeugen? Was muss man da zahlen bzw. was kriegt man wieder? Insbesondere mit der Abwrackprämie würde mich das interessieren, ich würde indem fall auf den 2.0 umsteigen wollen, muss die Abwrackprämie vom Staat und VW wieder verrechnet werden? Ja oder?
Also bezüglich der Abwrackprämie dürfte Sciroccoman uns doch weiterhelfen können. Soweit ich weiß, war er doch in der gleichen Situation...
Du hättest auch anstatt vom Kaufvertrag zurück zu treten eine Ersatzlieferung vereinbaren können, heißt genau dein Auto wird erneut bestellt, du zahlst nichts. Nach neuester Rechtssprechung wohl nicht mal die Kilometer... (Aus einem Gerichtsurteil über eine Waschmaschine, wenn ich mich recht erinnere 😉 )
Viel Erfolg, aber ich würde dann wohl eher n anderes Auto nehmen.. Habe auch nen Wagen zurück gegeben und werde mich jetzt für was anderes entscheiden.