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Wandlung eines gebrauchten Pkw

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 10:01

Hallo zusammen,

ich hoffe, man kann mir hier weiter helfen.

Vor knapp sechs Monaten habe ich einen gebrauchten Renault Scenic Bj 2006 bei einem großen Ford Autohaus mit Bosch Service gekauft.

Nach drei Monaten ging das Fenster hinten rechts runter und dann erstmal nicht mehr hoch. Irgendwann ging es dann doch wieder hoch. Da eine Garantie besteht, wurde der Motor des Fensterhebers getauscht. Drei Tage später ging das Fenster wieder runter. Wagen wieder in die Werkstatt, es wurde ein kompletter Kabelstrang getauscht. Eine Woche später ging das Fenster wieder runter. Der Wagen stand eine Woche in der Werkstatt, es wurde festgestellt, dass Wasser an die Kontakte kommt und zu einem Kurzschluss führt. Durch Silikon soll das nun verhindert werden. Letzte Woche Dienstag habe ich den Wagen zurück bekommen mit den Worten "Jetzt ist alles gut!". Heute Morgen ging das Fenster dann wieder runter. Bisher stand der Wagen wegen dieser Geschichte mehr als sechs Wochen in der Werkstatt.

Ich habe eine 1-Jahr alte Tochter, die hinten rechts sitzt, dass ich mit ihr nicht mehr ruhigen Gewissens fahren kann, kann sich sicher jeder vorstellen. Ebenso ist es nicht grade prickelnd, wenn auf der Autobahn bei starkem Regen das Fenster auf geht und nicht wieder zu. Ebenso musste ich bereits einen wichtigen Termin absagen, da das Fenster offen war und ich so nicht in der Bremer Innenstadt parken konnte. Ich habe mir jetzt beholfen und die Sicherung gezogen, als das Fenster oben war.

Das Autohaus will weiterhin versuchen zu reparieren und lehnt eine Wandlung ab. Die Begründung ist, dass der defekte Fensterheber kein gravierender Mangel ist. Ich sehe das anders, ein Auto, welches kein "geschlossenes System" gewährleistet, ist für mich nicht brauchbar. Wäre der Fensterheber nur defekt, also komplett ohne Funktion (im geschlossenen Zustand) könnte ich die Aussage verstehen, aber unter den o.g. Umständen nicht.

Wie schätzt ihr das ein?

Und wie wird derzeit die Nutzungsentschädigung berechnet?! Man findet im Internet Aussagen von 0,62% pro 1.000 km, 1% pro 1.000 km oder auch Kaufpreis x gefahrene Km / zu erwartende Rest-Km.

Über Antworten freue ich mich!

Malte

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HTC schrieb am 31. Juli 2017 um 12:30:16 Uhr:

Ja, aber man kann mal das Hirn einschalten und beim Vorgesetzten anfragen, was letztendlich passieren soll. So handhabe ich es jedenfalls, wenn mal mehrere Optionen zur Verfügung stehen, meine Aufgabe ist lediglich das Ausfiltern blödsinniger Lösungen und das Umsetzen des Machbaren (und manchmal auch des Unmachbaren...).

Ich sehe aber bisher nur eine Mündliche Zusicherung, mal abwarten was daraus wird. Ich hoffe der TE kriegt sein Problem zufriedenstellend gelöst.

HTC

Meine Erfahrung mit Chefs in vergleichbaren Situationen sieht so aus:

Kunde kommt mit Beschwerde die aus meiner Sicht berechtigt ist, der gewünschte Lösungsvorschlag liegt jedoch außerhalb meines Entscheidungsspielraum. Ich geh zu Scheffe, erkläre die Situation und will mir die kundenfreundliche Lösung absegnen lassen. Scheffe sagt aber "nein, wir bleiben hart. In diesem Fall spricht dies und das dagegen dem Kunden seinen Willen zu geben." Ich also bekomme tierischen Streit mit dem Kunden (geht bis zur Androhung von Gewalt) und dieser dringt am Ende wutschnaubend selber bis zum Chef vor. Chef knickt innerhalb von 30 Sekunden ein und gibt dem Kunden das, was ich ihm schon ohne Geschrei von Anfang an geben wollte.

Ergebnis: Chef ist der liebe, gute Weihnachtsmann und ich das unfähige A...loch, das in den Augen des Kunden für alle Zeiten verschissen hat.

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Ich kann deine Haltung nachvollziehen, aber als die Renault Werkstatt mir gesagt hat, daß die neuen Bremsen inkl Einbau ca 1200 Euro kosten würden, habe ich es doch wieder selber gemacht (OK ich habe es schon öfter gemacht bei anderen Fahrzeugen) und mir über 600 Euro gespart... Und war mir dann zudem sicher, daß alles sauber ist...

Bei Autos in der Preislage und dem Kilometerstand ist etwas Bastelerfahrung immer von Vorteil...

Aber mal abwarten was du bei deiner Werkstatt bewirken kannst...

HTC

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 12:58

Ich geh auch nur in die Werkstatt, weil ich Garantie auf die Kiste habe. Sobald diese abgelaufen ist, habe ich einen guten Schrauber an der Hand. Mir ist auch bewusst, dass bei solch alten Autos immer mal was sein kann. Mir wäre es auch fast egal, wenn der Fensterheber so kaputt wäre und er sich gar nicht mehr bewegen ließe. Aber mit meiner Tochter im Auto und einem unkontrollierbaren Fensterheber halte ich echt nicht viel.

am 26. Juli 2017 um 13:13

Zitat:

@fachwirt10 schrieb am 26. Juli 2017 um 14:58:40 Uhr:

Ich geh auch nur in die Werkstatt, weil ich Garantie auf die Kiste habe. Sobald diese abgelaufen ist, habe ich einen guten Schrauber an der Hand. Mir ist auch bewusst, dass bei solch alten Autos immer mal was sein kann. Mir wäre es auch fast egal, wenn der Fensterheber so kaputt wäre und er sich gar nicht mehr bewegen ließe. Aber mit meiner Tochter im Auto und einem unkontrollierbaren Fensterheber halte ich echt nicht viel.

Ich gehe mal davon aus das die Werkstatt die Dir das Auto verkauft hat auch nicht ständig weiterreparieren möchte. Für eine Wandelung muss der Schaden bei einem älteren Gebrauchten so um die 5 bis 10 % des Kaufpreises ausmachen oder es muss ein wirklich gravierender Mangel sein.

Da Du einen guten Schrauber an der Hand hast, versuch mit dem Autohaus über eine Minderung zu verhandeln und lass es Deinen Schrauber machen. Zur Not kann man den Fensterheber an der Tür auch einfach ganz abklemmen wenn die Minderung stimmt.

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 13:15

Ich habe die ja zig mal gebeten mir einen Vorschlag zu machen, wie wir das Thema außerhalb von Reparaturen aus der Welt schaffen können, bisher leider ohne Rückmeldung. Aber vielleicht ist der Werkstattleiter da auch nicht der richtige Ansprechpartner.

Wenn Du denen schriftlich mitteilst, dass Du aufgrund der 3 Fehlversuche den Kaufvertrag wandelst, dann müssen die das akzeptieren. Ohne Hilfe wird man Dir aber was anderes erzählen wollen. Von der Sache her denke ich aber auch, dass das Wsserproblem mehr an der Fahrertür zu suchen wäre. Irgendeine verklemmte Folie oder eine verrutschte Dichtungsleiste. Kleinkram eben.

am 27. Juli 2017 um 3:25

Der TE sollte vielleicht nicht mehr mit dem Werkstattleiter verhandeln. Hier sollte der Kontakt dann doch etwas hoeher in der Rangordnung gesucht werden ;) Am besten wie berlin-paul schon sagt, schriftlich mitteilen das du Wandeln willst.

Gruss

Also mit fällt hier der Spruch ein:

Wenn was gescheit gemacht werden soll, mach es selbst :)

Da du eh schon sehr viel Zeit und Nerven investiert hast, und der Zeitaufwand voraussichtlich noch recht hoch sein wird, bis du dein Problem geklärt hast, weiß ich nicht ob der Zeitaufwand noch im Verhältnis zum erwünschten Erfolg steht.

Da du dir deine Garantie bei so einer unfähigen Werkstatt in den Arsch schieben kannst, würde ich dir raten, das Ganze kurz und knackig zu machen:

Geh zu deinem Mechanikerfreund, laß die Sachen beheben und verbuche es unter:

"In die Werkstatt gehe ich nie wieder!"

Der finanzielle Aufwand wird angesichts der Fehler recht übersichtlich ausfallen, und du sparst dir viel Zeit und Ärger.

Vorausgesetzt natürlich, du bist mit dem Auto zufrieden und willst ihn behalten/fahren.

HTC

Themenstarteram 27. Juli 2017 um 6:08

Theoretisch hast du Recht, aber da bin ich wirklich stur. Ich habe das Autohaus momentan auch schon so weit, dass mein Auto vor der Haustür abgeholt wird, ich im Gegenzug einen Werkstattwagen bekomme, und mir der "reparierte" Wagen dann wieder vor die Tür gestellt wird.

Ich finden den Wagen eigentlich sehr schön, aber das Vertrauen in die Kiste ist einfach weg. Wenn ich die Wandlung wirklich durch bekomme und irgendwas um die 3.200 € zurück bekomme, dann packe ich noch 2.000 € drauf und kann bis ungefähr 5.500 € suchen, das ist dann schon etwas anderes, denke ich.

Wie dem auch sei, heute läuft die Frist aus, die ich dem Werkstattleiter gegeben habe um sich bei mir zu melden. Ich habe von ihm eine Bestätigung verlangt, dass sämtliche Reparaturen an den Fenstern/Fensterhebern auch nach Ablauf der ersten sechs Monate kostenfrei durchgeführt werden. Ebenso habe ich um sämtliche Arbeitsberichte und um ein Angebot zur Wandlung gebeten. Wenn bis heute Mittag keine Antwort da ist, werde ich mal die Geschäftsleitung anschreiben.

Aus welcher Gegend kommst du?

Wenn es bis zum Münchner Raum nicht zu weit ist, kann ich versuchen dir zu helfen, falls alle Stricke reißen...

HTC

Themenstarteram 27. Juli 2017 um 6:28

Das ist ein sehr nettes Angebot, aber ich glaube weiter weg als München geht es für mich als Bremer fast gar nicht ;-)!

Ist ja bald Oktoberfest :)

HTC

Themenstarteram 27. Juli 2017 um 6:53

Um Gottes Willen...ich frage mich jedes Jahr was schlimmer ist, Oktoberfest oder Karneval ;-). Wobei es meistens auf den Karneval hinaus läuft, denn ich kenne wenig Münchner die vor dem Oktoberfest an unsere schöne Küste fliehen. Wohingegen man in der Karnevalszeit von Rheinländern quasi überlaufen wird bei uns...

Themenstarteram 27. Juli 2017 um 8:36

So, ein Drei-Seiten-Brief ist raus. Jetzt bin ich echt mal gespannt!

Zitat:

@fachwirt10 schrieb am 26. Juli 2017 um 14:19:04 Uhr:

Also bis auf den Fensterheber, das spinnende Keyless-System (Türen lassen sich nur ab und zu über die Griffe abschließen) und Wassereinbruch in den Fahrerraum läuft er super seitdem ich den habe. Kann mich dahingehend nicht beklagen.

Das war jetzt ein Witz?

 

So long

Ghost

Themenstarteram 28. Juli 2017 um 4:24

Ne, kein Witz. Was den Platz und das Fahren angeht, ist er ein super Wagen.

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