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Wandlung E500

Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 21:02

Hallo,

in 11/2004 hat mein Vater den Fehler gemacht sich eine E-Klasse zu kaufen.

Wurde ihm als Direktionsfahrezug von der Niederlassung Mannheim angeboten als Direktionsfahzeug. (10 Wochen alt, ca. 4000km)

Preis mit ein bischen Handeln dabei waren zum Schluss dann 65000€, bar bezahlt...

Und nun beginnt die Leidensgeschichte...

Dieses Fahrzeug war in mittlerweile 2 Jahren ca 15mal in der Werkstatt (letztes mal letzte Woche), immer wegen Elektronikproblemen (Batterie leer weil irgendwas Strom zieht, KeylessGo... endlose Liste...) und nun hat der Vater die Nase voll und möchte ein anderes Fahrzeug...

Die Herren in der Niederlassung bekunden ihr Mitleid und garantieren dass "man eine Läsung finden wird" dennn se seien ja "mit zu Recht unzufriedenen Kunden auch nicht gläcklich" und "das könne ja auch keine Werbung für Mercedes-Benz sein"...

Jetzt hat man ihm heute angeboten das Auto zurückzunehmen und eine Wandlung durchzuführen...

Man hat den Wert des Fahrzeuges mit 35000€ beziffert...

Haben die einen Schaden? Ich kanns verstehen wenn ich meinen tadellos funktionierenden Mercedes nach 2 Jahren in Zahlung gebe und dann wird diese Summe festgesetzt, aber doch nicht wenn ich ein Auto hab das fast soviel Zeit in der Werkstatt wie beim Kunden verbringt...

Was kann man tun? Wer kann helfen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

 

Jede Hilfe ist erwünscht...

Danek schon im Voraus

Gruß

Ben

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31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von DaimlerDriver

Gelten denn die 2 Jahre Gewährleistung auch für Gebrauchtwagen, denn Gewährleistung ist nicht übertragbar?

Nicht übertragbar (es sei denn die Gewährleistung wird abgetreten), aber man hat Gewährleistngsansprüche gegen den Verkäufer (die NDL). Das reicht ja. ;)

Die 2 Jahre gelten auch für Gebrauchtwagen, wenn man diese nicht auf 1 Jahr verkürzt im Vertrag (ist generell bei Gebrauchtwagen zulässig, aber eventuell nicht bei einem 10 Wochen alten Wagen)

Zitat:

Original geschrieben von fanta241

Aber ich meine mich erinnern zu können, dass Mercedes letztes Jahr auf der Webseite geschrieben hatte, dass Sie die gesetzliche Gewährleistung auf 2 Jahre freiwillig verlängert.

Nein, nicht die Gewährleistung ist freiwillig auf 2 Jahre verlängert worden - denn die Gewährleistung beträgt bei Neuwaren per Gesetrz 2 Jahre.

Mercedes-Benz hat wieder die 2jährige GARANTIE eingeführt, zusätzlich zur Gewährleistung. Faktisch hat sich aber nichts geändert, da man die Beweislastumkehr nach 6 Monaten nie genutzt hat (zumindest habe ich nie einen solchen Fall erlebt)... ;)

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Faktisch hat sich aber nichts geändert, da man die Beweislastumkehr nach 6 Monaten nie genutzt hat (zumindest habe ich nie einen solchen Fall erlebt)... ;)

Das stimmt, obwohl ich aus Erfahrung Mercedes viel Schlechtes zutrauen kann haben Sie diesen juristischen Schachzug nie genutzt, wodurch Garantie = Gewährleistung = 2 Jahre immer zu Gunsten des Kunden gehandhabt wurde.

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