Wandlung E500
Hallo,
in 11/2004 hat mein Vater den Fehler gemacht sich eine E-Klasse zu kaufen.
Wurde ihm als Direktionsfahrezug von der Niederlassung Mannheim angeboten als Direktionsfahzeug. (10 Wochen alt, ca. 4000km)
Preis mit ein bischen Handeln dabei waren zum Schluss dann 65000€, bar bezahlt...
Und nun beginnt die Leidensgeschichte...
Dieses Fahrzeug war in mittlerweile 2 Jahren ca 15mal in der Werkstatt (letztes mal letzte Woche), immer wegen Elektronikproblemen (Batterie leer weil irgendwas Strom zieht, KeylessGo... endlose Liste...) und nun hat der Vater die Nase voll und möchte ein anderes Fahrzeug...
Die Herren in der Niederlassung bekunden ihr Mitleid und garantieren dass "man eine Läsung finden wird" dennn se seien ja "mit zu Recht unzufriedenen Kunden auch nicht gläcklich" und "das könne ja auch keine Werbung für Mercedes-Benz sein"...
Jetzt hat man ihm heute angeboten das Auto zurückzunehmen und eine Wandlung durchzuführen...
Man hat den Wert des Fahrzeuges mit 35000€ beziffert...
Haben die einen Schaden? Ich kanns verstehen wenn ich meinen tadellos funktionierenden Mercedes nach 2 Jahren in Zahlung gebe und dann wird diese Summe festgesetzt, aber doch nicht wenn ich ein Auto hab das fast soviel Zeit in der Werkstatt wie beim Kunden verbringt...
Was kann man tun? Wer kann helfen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Jede Hilfe ist erwünscht...
Danek schon im Voraus
Gruß
Ben
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Havanagott
Der Vater am Telefon gerade: "ALLES VERBRECHER!!!"
Tja, man ist nicht immer der Gewinner,
manchmal ist man (Papa) auch der Looser 😁
Ich geb dir 20000 €.
Also das ist ein krasser Fall. Aber das Auto ist wohl kein krasser Fall, sonst wäre man damit nicht zwei Jahre umher gefahren. 35k ist der übliche Marktpreis des Autos. Eine Wandlung hat vermutlich keinerlei Erfolgsaussicht. Aber die Aussicht, sich zusätzlich in einem jahrelangen Rechtsstreit das Leben zu vergrämen.
Mein Tipp: Energisch auf Mängelbeseitigung dringen - ist sicher mit Aufwand möglich. Den Wagen dann noch zwei Jahre fahren und sich dann neu orientieren. Entweder 212 oder ein liebes Mitbewerbermodell.
Wieso jetzt auf einmal gleich 212 oder gar die Konkurrenz ...,
während Du m i c h doch sonst immer zum ach sooo guten 211 drängst 😕
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Ich dränge dich nicht zum Kauf. Ich dränge dich zur Ehrlichkeit. Und meine Arbeitsthese ist, dass du gar nciht kaufen willst, es nur vorgibst. Und das finde ich blöd. Ob oder was du kaufst, ist mir egal. Wenn du hier nur aufhören würdest, ein Haar in der Suppe des 211 zu finden, das dich angeblich vom Kauf abhält....
@Rambello
Wie wissen doch, dass du eigentlich den W213 möchtest, aber erst wenn er richtig ausgereift ist.
Noch 'ne dumme Frage. Ist eine Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) eigentlich bei Gebrauchtwagen auch so (relativ) einfach möglich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Möglichkeit einer Wandlung bei einem Gebrauchtwagen, wie in diesem Fall, vom Datum der Erstzulassung abhängt.
So ist das.Zitat:
Original geschrieben von DaimlerDriver
[BNoch 'ne dumme Frage. Ist eine Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) eigentlich bei Gebrauchtwagen auch so (relativ) einfach möglich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Möglichkeit einer Wandlung bei einem Gebrauchtwagen, wie in diesem Fall, vom Datum der Erstzulassung abhängt.
Okay, verstanden! D.h. Wandlung ist also ein Recht, dass sich aus der Gewährleistung ergibt und hat nichts mit dem Datum der Erstzulassung zu tun. Im Extremfall bedeutet das, dass nach 6 Monaten der Rechtsanspruch auf Wandlung abgelaufen ist, wenn die Mängel erst danach auftreten.
Zitat:
Original geschrieben von DaimlerDriver
Okay, verstanden! D.h. Wandlung ist also ein Recht, dass sich aus der Gewährleistung ergibt und hat nichts mit dem Datum der Erstzulassung zu tun. Im Extremfall bedeutet das, dass nach 6 Monaten der Rechtsanspruch auf Wandlung abgelaufen ist, wenn die Mängel erst danach auftreten.
Exakt !!
Aber ich meine mich erinnern zu können, dass Mercedes letztes Jahr auf der Webseite geschrieben hatte, dass Sie die gesetzliche Gewährleistung auf 2 Jahre freiwillig verlängert.
Gelten denn die 2 Jahre Gewährleistung auch für Gebrauchtwagen, denn Gewährleistung ist nicht übertragbar?
@Havanagott
Ich weiss gar nicht wieso Du hier so einen Aufstand machst.
Dein Dadi ist das Auto zwei Jahre gefahren. Vor zwei Jahren hatte das Auto einen Wert von Euro 65.000,- heute einen Wert von Euro 35.000,-.
Kannst ja mal vergleichbare Autos bei mobile ansehen oder mal den Wert des Autos ausrechnen/ausrechnen lassen.
Was erwartest Du denn von MB Mannheim? Sollen sie Deinem Dad Euro 60.000,- bezahlen? Dann durfte er für Euro 5.000,- zwei Jahre einen E500 besitzen?
Also ich find schon das manche Leute eine komische Vorstellung von Kulanz haben.... zuerst 2 Jahre rumfahren und dann womöglich noch 90% der Kaufpreises zurückerhalten?
Pizza bestellen, die Hälfte aufessen und dann reklamieren sie sei ungeniessbar.....
Wieso war es ihm 2 Jahre lang nicht wert zu reklamieren?
Hat er nie ein Ersatzauto gekriegt?
Was erwartest Du/Dein Dad eigentlich von Mercedes in diesem Fall? Sollen Sie euch ein Auto schenken?
Bist Du sicher das Mercedes bei dem Angebot von einer Wandlung gesprochen hat??? oder verwechselst Du/Dein Dad das mit was anderem?
Zitat:
Original geschrieben von Hual
Pizza bestellen, die Hälfte aufessen und dann reklamieren sie sei ungeniessbar.....
😁
Nordamerikanische Verhältnisse (nur das die meist ganz aufessen und dann reklamieren 😉)
Keine Frage, dass es einen gute Idee ist, statt dem verlustreichen Verkauf eines richtig teuren 211 eine Wandlung anzustreben. 😁
@ pv125
Zitat:
Nordamerikanische Verhältnisse (nur das die meist ganz aufessen und dann reklamieren )
😁
... und noch den Anwalt anweisen die Pizzabude wegen Übelkeit und Gesundheitsgefährdung zu verklagen...
😛 sorry..... OT
Ich habe das Rückabwickeln gerade hinter mir.
Am 22.12 kommt der Neue. Hier ein Link http://www.mercedes-forum.com/.../thread.php?...
Wenn die 2 Jahre rum sind hast du keine Chance mehr. Und Konditionen unter 0.67% sind meist nur mit Anwalt möglich.
Das ist meine Erfahrung.