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Wandlung E500

Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 21:02

Hallo,

in 11/2004 hat mein Vater den Fehler gemacht sich eine E-Klasse zu kaufen.

Wurde ihm als Direktionsfahrezug von der Niederlassung Mannheim angeboten als Direktionsfahzeug. (10 Wochen alt, ca. 4000km)

Preis mit ein bischen Handeln dabei waren zum Schluss dann 65000€, bar bezahlt...

Und nun beginnt die Leidensgeschichte...

Dieses Fahrzeug war in mittlerweile 2 Jahren ca 15mal in der Werkstatt (letztes mal letzte Woche), immer wegen Elektronikproblemen (Batterie leer weil irgendwas Strom zieht, KeylessGo... endlose Liste...) und nun hat der Vater die Nase voll und möchte ein anderes Fahrzeug...

Die Herren in der Niederlassung bekunden ihr Mitleid und garantieren dass "man eine Läsung finden wird" dennn se seien ja "mit zu Recht unzufriedenen Kunden auch nicht gläcklich" und "das könne ja auch keine Werbung für Mercedes-Benz sein"...

Jetzt hat man ihm heute angeboten das Auto zurückzunehmen und eine Wandlung durchzuführen...

Man hat den Wert des Fahrzeuges mit 35000€ beziffert...

Haben die einen Schaden? Ich kanns verstehen wenn ich meinen tadellos funktionierenden Mercedes nach 2 Jahren in Zahlung gebe und dann wird diese Summe festgesetzt, aber doch nicht wenn ich ein Auto hab das fast soviel Zeit in der Werkstatt wie beim Kunden verbringt...

Was kann man tun? Wer kann helfen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

 

Jede Hilfe ist erwünscht...

Danek schon im Voraus

Gruß

Ben

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31 Antworten

Re: Wandlung E500

 

Zitat:

Original geschrieben von Havanagott

Jetzt hat man ihm heute angeboten das Auto zurückzunehmen und eine Wandlung durchzuführen...

Man hat den Wert des Fahrzeuges mit 35000€ beziffert...

Haben die einen Schaden?

Ja. Scheinbar... ;)

1. Es gibt keine "Wandlung" - gemeint ist vermutlich "Rücktritt vom Kaufvertrag", funktioniert aber nur vernünftig innerhalb von 24 Monaten nach Kauf.

2. Bei Rückabwicklung gibt es keine Bezifferung des Fahrzeugwertes. Es wird der Kaufpreis komplett zurückerstattet und darauf noch Zinsen gezahlt - abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung von (in diesem Fall) geschätzten 0,5% des Kaufpreises pro gefahrene 1000km.

 

Das hört sich eher so an, als würde man den Wagen als einfachen Gebrauchtwagen in Zahlung nehmen wollen.

Wieviele km hat der Wagen gelaufen?

Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 21:15

Genau das dachte ich auch...

Die wollen nämlich grad nochmal ein Geschäft machen und dann hinterher sagen "Sehen sie, wir haben doch eine gute Lösung für alle gefunden" und dann nochmal 30000€ extra für das neue Auto einstecken...

Das Fahrzeug ist mittlerweile runde 32000km gelaufen...

Bringts in unserem Fall was einen Anwalt einzuschalten?

Zitat:

Original geschrieben von Havanagott

Das Fahrzeug ist mittlerweile runde 32000km gelaufen...

Bringts in unserem Fall was einen Anwalt einzuschalten?

Ja - aber beeilt Euch, die 2 Jahre sind fast um... ;)

Warum hast Du die Kiste nicht vor Ende der Werksgarantie (also innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung) zurückgegeben?

Das wäre einfach und besser gewesen.

Also ich komme bei der Rückabwicklung auf eine Nutzungendschädigung von ca. 10.000 Euro - dann bekommt Dein Dad noch Zinsen für 2 Jahre auf 65000 Euro (wenn privat dann 4% p.a.), also ca. 5000 Euro.

Macht also eine Rückzahlung von 60.000 Euro insgesamt.

(alle Zahlen grob überschlagen... ;) )

Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 21:30

Gut, dann also nix wie hin zum Anwalt...

Ich denke das Problem ist einfach, dass man da zu gutgläubig ist, und einfach nichts unternimmt...

und das machen dann 90% der Käufer so und daran verdient DB...

 

Ist das wirklich so einfach? Oder hört es sich nur so einfach an? Kann es zu Problemen kommen bei dieser Rücknahme??? Wenn ja welche? Mit was muss man rechnen?

Hi,

ist 11-2004 nicht schon zu spät??

wir haben doch schon 12-2006

und da sind die 2 Jahre doch schon vorbei,

od. habe ich da etwas übersehen

Re: Wandlung E500

 

Zitat:

Original geschrieben von Havanagott

(10 Wochen alt, ca. 4000km)

Das hat Sippi übersehen... ;)

Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 21:36

na ja, ich kenne mich da halt mal nicht aus...

deswegen frag ich ja...

 

Ist es denn schon zu spät? Oder kann man da noch was machen?

Re: Wandlung E500

 

Zitat:

Original geschrieben von Havanagott

Hallo,

in 11/2004 hat mein Vater

da war das FZ 10 Wochen alt und hatte 4T auf dem Buckel

ODER????

Warum nimmt man das auch über 2 Jahre hin? Und dann wenn es zu spät ist wird groß gejammert. Ich wär schon beim 5 oder 6 Werkstattbesuch auf die Barikaden gegangen!

Re: Re: Wandlung E500

 

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1

da war das FZ 10 Wochen alt und hatte 4T auf dem Buckel

ODER????

upps - ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil... ;)

 

Tja, dann sieht es eher übel aus - die historie der immer wiederkehrenden Reparaturen könnte man ja noch einmal in die Wagschale werfen. Wird aber schwierig... :rolleyes:

Frag mal einen Anwahl - kostet nicht die Welt.

 

Es gibt auf jeden Fall Fälle, bei denen der Wagen bei Rückabwicklung >24 Monate alt war - aber die Regel ist das nicht.

 

PS: Meiner war 10 Monate alt.. :D

Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 21:42

Ich hätte das auch nicht mit mir machen lassen...

Aber der Vater halt...

Ja, in 11/04 hatte er 4000km und war 10 Wochen alt... EZ 9/04...

Re: Re: Wandlung E500

 

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1

da war das FZ 10 Wochen alt und hatte 4T auf dem Buckel

ODER????

Yep, das Angebot entspricht einer Inzahlungsnahme der NL.

Hi,

sag ich doch,

die 2 Jahre für die "Wandlung" sind abgelaufen, um 1 Monat.

Wie sagt man so schön,

Pech gehabt.

Themenstarteram 5. Dezember 2006 um 21:48

GRINS

Der Vater am Telefon gerade: "ALLES VERBRECHER!!!"

 

mmh... na gut... Also von der Niederlassung haben wir anscheinend keinerlei Gutmeinen zu erwarten...

Also ab zum Anwalt...

Kennt jemand von euch Präzedenzfälle?

Homepages??? (ausser Wandlung-MercedesE-Klasse.de)

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