Wandlung E 250 CDI

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen, bräuchte mal Euren dringenden Rat.
Mein MB 250 CDI, S 212, Bj. 02/2010, 7.500 km, "Markteinführungsfahrzeug" war jetzt schon 6 x in der NDL vor Ort wegen dem gleichen Problem: Die elektrische Heckklappe geht in gewissen Abständen nicht auf, rattert, hängt, manchmal bleibt sie dann einen Spalt offen, geht später doch auf, dann nicht mehr zu (Rote Warnmeldung + Warnton). Ich bekam immer schnell und unkompliziert ein Ersatzfahrzeug (auch am Wochenende), es wurde div. unternommen - mehrfach SW-Update, Tausch Dämpfer, Mechanik, Elektrik, Steuergeräte, Züge, Nachjustierungen - aber kein bleibender Erfolg. Es wurde sogar ein Experte aus Stuttgart nach WÜ geholt zur Supervision. Man hat sich wirklich (auch immer nett) bemüht. Der Fehler konnte auch in der NDL vor Ort live demonstriert werden, ansonsten habe ich es immer auf Handy-Video aufgenommen.
Jetzt hat man mir, da bei meinem Einzelfahrzeug keine Lösung mehr in Sicht sei, eine Wandlung (mehrfach schon) angeboten. Bislang wollte ich immer eher Reparatur, jetzt aber denke ich inzwischen auch Wandlung ist doch sinnvoller. Letztlich will ich auf jeden Fall wieder einen Mercedes Dieselkombi, da ich hoffe dass die Injektorenproblematik ausgestanden ist (bei mir kein Thema gewesen) wieder einen
E 250 CDI.

Jetzt zu den Konditionen: Man bot mir an, 0,67 % pro 1000 km abzuziehen. Von einer Zinszahlung für das Kapital zum Gegenrechnen (Februar bis August z.B. 5 % Zinsen von der Nutzungspauschale abzuziehen) war nicht die Rede. Ich sprach das Thema 0,4 % (s. alte Threads) beim Verkäufer an, der sagte das ginge wegen der km-Klasse nicht (?). Morgen habe ich nun das Gespräch mit ihm, und wollte gerne ein paar Tips von Euch haben. DANKEDANKE

PS: E 250 CDI Avantgarde AMG - super Auto ansonsten, nix zu meckern (ansonsten), musthave 😎

Beste Antwort im Thema

Auf mehr als 0,5 darf man sich nicht einlassen.
Schließlich reden wir hier von einem Diesel.

Die Km Kategorie ändert absolut gar nix an den Vorgagben für die Verzinsung des Kapitals.
Diese Verzinsung wird für geschäftsläute aber anders als bei Privatkäufern berechnet, das ist alles.

Alle Infos findest Du hier: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/

Da ist alles was man so braucht aufgeführt.😉

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Das freut mich für Dich. Es hat sich gezeigt, dass man eben nicht gleich mit dem Anwalt kommen muss.

Ich hätte allerdings die Neubestellung erst ausgelöst, nachdem alles andere geklärt ist.

In meinem Fall habe ich nämlich, damit "gedroht" die Marke zu wechseln. Das war bestimmt auch ein Grund, warum man sich auf meine Vorstellungen eingelassen hat. So hast Du jetzt Deine Verhandlungsposition etwas geschwächt.

Wenn es noch die Möglichkeit gibt, solltest Du den Händler bitten, die Bestellung zurück zu halten.

Wie schon mehrfach besprochen, kann er bezüglich der Konditionen keine Zusagen machen und hat auch keinen Einfluß auf die Entscheidung des Werkes. Wenn er aber dem Werk sagt, dass Du eventuell die Marke wechselst, hast Du bessere Chancen, mit 0,5 % davon zu kommen.

Aber vielleicht klappt es auch so.

Viel Glück.

Ich will meinen Neuen so bald wie möglich haben, deshalb soll er gleich bestellt werden (ich brauche die Heckklappe dringend).🙂

Zitat:

Original geschrieben von drnight


Ich will meinen Neuen so bald wie möglich haben, deshalb soll er gleich bestellt werden (ich brauche die Heckklappe dringend).🙂

Das kann ich sehr gut verstehen. Ich habe gerade meinen dreijährigen Leasingvertrag (C350CDi T) auf ein Jahr verkürzt, um auf einen E 350 CDi T zu wechseln. Und wenn "Mann" etwas will, der muss er das machen - auch wenn es nicht ganz vernünftig ist. Ich bekomme den neuen dann kurz vor Weihnachten, schon mit der neuen Motor-Version.

Das Problem mit der Heckklappe habe ich übrigens im S204 auch manchmal. Aber das war nicht der Grund für den Wechsel. Ich bin als Werkstattersatzwagen eine E-Klasse gefahren und seitdem habe ich in der C-Klasse das VW-Polo-Gefühl. Das sind Welten zwischen der C- und der E-Klasse.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson



Wie schon mehrfach besprochen, kann er bezüglich der Konditionen keine Zusagen machen und hat auch keinen Einfluß auf die Entscheidung des Werkes. Wenn er aber dem Werk sagt, dass Du eventuell die Marke wechselst, hast Du bessere Chancen, mit 0,5 % davon zu kommen.

In dem Antrag auf Rückabwicklung, der von der NL an das Werk geht, ist bereits vermerkt, ob ein Nachfolgeauftrag erfolgen soll und in welcher Höhe Nutzungsausgleich angestrebt wird, (hab eine Kopie vorliegen).

Problematisch ist es sicher, einen neuen Kaufvertrag zu unterzeichnen, bevor der Rückabwicklung nebst Konditionen schriftlich aus Berlin zugestimmt wurde. Für die NL ist es ein neuer Auftrag, der rechtlich in keinem Zusammenhang mit der Wandlung steht.

Gruß, Norman

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Zitat:

Original geschrieben von norman44



In dem Antrag auf Rückabwicklung, der von der NL an das Werk geht, ist bereits vermerkt, ob ein Nachfolgeauftrag erfolgen soll und in welcher Höhe Nutzungsausgleich angestrebt wird, (hab eine Kopie vorliegen).

Problematisch ist es sicher, einen neuen Kaufvertrag zu unterzeichnen, bevor der Rückabwicklung nebst Konditionen schriftlich aus Berlin zugestimmt wurde. Für die NL ist es ein neuer Auftrag, der rechtlich in keinem Zusammenhang mit der Wandlung steht.

Gruß, Norman

Es dürfte aber ein Unterschied sein, ob der Kunde die Absicht bekundet, einen neuen Mercedes kaufen zu wollen oder ob er tatsächlich schon unterschrieben hat. Meiner Erfahrung nach werden die Konditionen für die Rückabwicklung schon von einem Folgegeschäft abhängig gemacht.

Es gibt für den Händler ja auch bestimmte Prämien für Fremderoberungen und Abwanderungsverhinderungen. Der Händler kann entscheiden, ob er diese Prämien dem Kunden zugute kommen lässt. Als ich meinen ersten Mercedes bestellt habe, hat sich der Händler die Zulassung meines bisherigen Autos (VW Passat Variant) kopiert und eine Mail von mir erbeten, dass ich kurz davor wäre, mir einen Audi zu kaufen. Ich kann mich nicht mehr erinnern, um welchen Betrag es ging. Ich weiß nur noch, dass die Leasingrate um 20-30 € pro Monat dadurch noch mal nach unten ging bei 36 Monaten Laufzeit und der Händler wird bestimmt nicht die gesamte Prämie durchgereicht haben.

Daraus folgere ich, dass zumindest mittelbar ein Zusammenhang zwischen Rückabwicklung und Neugeschäft besteht.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson



Es dürfte aber ein Unterschied sein, ob der Kunde die Absicht bekundet, einen neuen Mercedes kaufen zu wollen oder ob er tatsächlich schon unterschrieben hat.

Na ja, wenn ein Vertrauensverhältnis besteht, von dem hier die Rede war, sollte eigentlich die mündliche Kaufzusage ausreichen. Schließlich erhält der Kunde auch nicht mehr als die mündliche Zusage, dass man in Sachen Wandlung sein Bestes versuchen wird. 😉

Gruß, Norman

Zitat:

Original geschrieben von norman44



Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson



Es dürfte aber ein Unterschied sein, ob der Kunde die Absicht bekundet, einen neuen Mercedes kaufen zu wollen oder ob er tatsächlich schon unterschrieben hat.
Na ja, wenn ein Vertrauensverhältnis besteht, von dem hier die Rede war, sollte eigentlich die mündliche Kaufzusage ausreichen. Schließlich erhält der Kunde auch nicht mehr als die mündliche Zusage, dass man in Sachen Wandlung sein Bestes versuchen wird. 😉

Gruß, Norman

Ich glaube wir reden/schreiben aneinander vorbei. Ich meinte, dass der Händler bzw. das Werk solange der Käufer noch nicht unterschrieben hat, alles versuchen wird, den Käufer zur Unterschrift zu bewegen. Das lässt sich natürlich eher erreichen, wenn man die Rückabwicklung nach den Vorstellungen des Kunden macht.

Wenn der Kunde aber schon unterschrieben hat, besteht nicht mehr die Veranlassung gute Konditionen anzubieten.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson


Ich glaube wir reden/schreiben aneinander vorbei. Ich meinte, dass der Händler bzw. das Werk solange der Käufer noch nicht unterschrieben hat, alles versuchen wird, den Käufer zur Unterschrift zu bewegen. Das lässt sich natürlich eher erreichen, wenn man die Rückabwicklung nach den Vorstellungen des Kunden macht.

Wenn der Kunde aber schon unterschrieben hat, besteht nicht mehr die Veranlassung gute Konditionen anzubieten.

Da haben wir uns tatsächlich missverstanden. Nach meinen z.T. bereits geschilderten jüngsten Erfahrungen findet kein Dialog mehr zwischen einer NL und Berlin in der von Dir vermuteten Weise statt.

Berlin fordert von der NL lediglich ein Formular in dem Variable anzukreuzen sind, die offenbar aber nicht weiter überprüft werden und auch keine große Rolle für die Entscheidung zu spielen scheinen. Bei mir war z.B. "Nachfolgeauftrag?" mit "ja" angekreuzt, obwohl dieser noch gar nicht existierte. Entscheidend ist die Fall-Beurteilung des Werksinspektors, den der TE als "Spezialist aus Stuttgart" erwähnte.

Dieser Mann beurteilt, entsprechend seiner früheren Begutachtung vor Ort, ob einer Wandlung zugestimmt wird, oder nicht. Wenn ja, werden dann auch die Konditionen in Berlin nach eigenem Gutdünken und ohne Rücksprache mit der NL festgelegt. Erklärt sich der Kunde mit diesem Angebot nicht einverstanden, schaltet Berlin auf stur. In diesem Fall geht man dann auch bewusst das Risiko ein, einen Einzelkunden evtl. zu verlieren.

Das wurde nicht immer so gehandhabt und ich habe es auch noch anders erlebt, doch derzeit scheint das die vorgegebene Form der Abwicklung zu sein, worüber die NL alles andere als glücklich sind. Sofern es sich um einen Vertragshändler handelt, kann dieser natürlich auf seine Kosten die Konditionen verbessern. Eine weisungsgebundene Werksniederlassung kann das nicht, oder nur in einem sehr engen Rahmen.

Gruß, Norman

Hallo Norman,

ich habe meine Rückabwicklung im November 2009 durchbekommen.

Mein Verkäufer sagte mir allerdings neulich, dass mein Fall so ziemlich der letzte war, der so abgewickelt wurde wie bei mir. Wenn ich mir diese Bemerkung und Deine Schilderung durch den Kopf gehen lasse, spricht vieles dafür, dass man dort nun anders handelt als Ende letzten Jahres und Deine Ausführungen die nun vertretene Politik widerspiegeln.

Das hat mit Sicherheit auch mit der Injektorenproblematik zu tun. Irgendwann musste man auf stur schalten, um nicht zu viele Autos zurücknehmen zu müssen.

Auf jeden Fall kann der TE sehr froh sein, dass sein Fall so sauber ablief.

Grüße von Holger

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson



Das hat mit Sicherheit auch mit der Injektorenproblematik zu tun. Irgendwann musste man auf stur schalten, um nicht zu viele Autos zurücknehmen zu müssen.

Auf jeden Fall kann der TE sehr froh sein, dass sein Fall so sauber ablief.

Moin Holger,

inoffiziell wurde mir u.a. der von Dir vermutete Grund für die restiktive Werkskpolitik genannt. Das angepeilte Budget für Rückabwicklungen dürfte durch die Injektorenpanne längst ausgeschöpft worden sein und man sah sich gezwungen, ohne Rücksicht auf Kundenverluste, auf die Bremse zu treten.

Bleibt dem TE zu wünschen, dass er mehr Glück als ich hat. Denn wenn ich es richtig verstanden habe, besteht zwar Einigkeit zwischen ihm und der NL, (die bestand in meinem Falle auch), doch die Entscheidung aus Berlin steht demnach noch aus.

Gruß, Norman

NS.: Derzeit steht in den vorgefertigten Ablehnungen, die nur noch Faksimilie-Unterschriften tragen, im Kern:

"Weder die Betriebssicherheit, noch die Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges ist gefährdet, ...... somit besteht keine rechtliche Grundlage für den Rücktritt von Kaufvertrag."

Auf diese Weise versucht man, viele Anträge erst einmal abzubügeln. Natürlich hält diese Begründung keiner juristischen Prüfung stand, aber der Kunde wird damit gezwungen, eben diese vornehmen zu lassen. Besonders Privatkunden scheuen oft den Weg zum Anwalt und eine evtl. Klage. Damit dürfte das neue MB-Konzept in vielen Fällen aufgehen. Ergebnis: Es wird weiteren Nachbesserungsversuchen zugestimmt und eine Rückabwicklung damit vermieden.

Gruß, Norman

Zitat:

Original geschrieben von norman44


NS.: Derzeit steht in den vorgefertigten Ablehnungen, die nur noch Faksimilie-Unterschriften tragen, im Kern:

"Weder die Betriebssicherheit, noch die Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges ist gefährdet, ...... somit besteht keine rechtliche Grundlage für den Rücktritt von Kaufvertrag."

Auf diese Weise versucht man, viele Anträge erst einmal abzubügeln. Natürlich hält diese Begründung keiner juristischen Prüfung stand, aber der Kunde wird damit gezwungen, eben diese vornehmen zu lassen. Besonders Privatkunden scheuen oft den Weg zum Anwalt und eine evtl. Klage. Damit dürfte das neue MB-Konzept in vielen Fällen aufgehen. Ergebnis: Es wird weiteren Nachbesserungsversuchen zugestimmt und eine Rückabwicklung damit vermieden.

Gruß, Norman

Das hört sich nicht nach einer seriösen Geschäftspolitik an. Andererseits stehen dahinter auch irgendwo wirtschaftliche Zwänge. Schade ist nur, dass derjenige, der nicht ganz so kundig ist, nicht an sein Recht kommt. Das ist dann wohl gelebter Darwinismus.

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