Wandlung E 250 CDI

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen, bräuchte mal Euren dringenden Rat.
Mein MB 250 CDI, S 212, Bj. 02/2010, 7.500 km, "Markteinführungsfahrzeug" war jetzt schon 6 x in der NDL vor Ort wegen dem gleichen Problem: Die elektrische Heckklappe geht in gewissen Abständen nicht auf, rattert, hängt, manchmal bleibt sie dann einen Spalt offen, geht später doch auf, dann nicht mehr zu (Rote Warnmeldung + Warnton). Ich bekam immer schnell und unkompliziert ein Ersatzfahrzeug (auch am Wochenende), es wurde div. unternommen - mehrfach SW-Update, Tausch Dämpfer, Mechanik, Elektrik, Steuergeräte, Züge, Nachjustierungen - aber kein bleibender Erfolg. Es wurde sogar ein Experte aus Stuttgart nach WÜ geholt zur Supervision. Man hat sich wirklich (auch immer nett) bemüht. Der Fehler konnte auch in der NDL vor Ort live demonstriert werden, ansonsten habe ich es immer auf Handy-Video aufgenommen.
Jetzt hat man mir, da bei meinem Einzelfahrzeug keine Lösung mehr in Sicht sei, eine Wandlung (mehrfach schon) angeboten. Bislang wollte ich immer eher Reparatur, jetzt aber denke ich inzwischen auch Wandlung ist doch sinnvoller. Letztlich will ich auf jeden Fall wieder einen Mercedes Dieselkombi, da ich hoffe dass die Injektorenproblematik ausgestanden ist (bei mir kein Thema gewesen) wieder einen
E 250 CDI.

Jetzt zu den Konditionen: Man bot mir an, 0,67 % pro 1000 km abzuziehen. Von einer Zinszahlung für das Kapital zum Gegenrechnen (Februar bis August z.B. 5 % Zinsen von der Nutzungspauschale abzuziehen) war nicht die Rede. Ich sprach das Thema 0,4 % (s. alte Threads) beim Verkäufer an, der sagte das ginge wegen der km-Klasse nicht (?). Morgen habe ich nun das Gespräch mit ihm, und wollte gerne ein paar Tips von Euch haben. DANKEDANKE

PS: E 250 CDI Avantgarde AMG - super Auto ansonsten, nix zu meckern (ansonsten), musthave 😎

Beste Antwort im Thema

Auf mehr als 0,5 darf man sich nicht einlassen.
Schließlich reden wir hier von einem Diesel.

Die Km Kategorie ändert absolut gar nix an den Vorgagben für die Verzinsung des Kapitals.
Diese Verzinsung wird für geschäftsläute aber anders als bei Privatkäufern berechnet, das ist alles.

Alle Infos findest Du hier: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/

Da ist alles was man so braucht aufgeführt.😉

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Selbstverständlich haben wir Vollrechtsschutz privat und geschäftlich. Ich will mich aber mit meiner NDL einvernehmlich einigen, weil ich auch künftig meine Autos dort kaufen möchte. Außerdem haben sie einen Top-Service und sind auch sonst sehr zuvorkommend, auch wenn es schwierig wird.
Der Fehler an meinem Mercedes ist in Stuttgart verbockt worden, wahrscheinlich auch nur weil es sich um einen der ersten Wagen handelte ("Markteinführungsfahrzeug"😉.
Also 0,5 oder 0,4 % und eine gewisse Verzinsung 4 / 5 % sind Richtwerte für mich (Dank Eurer Ratschläge); letztlich aber auch nur im Zusammenhang mit den Konditionen des neu zu bestellenden Fahrzeuges zu sehen (als Gesamtpaket sozusagen).

Zitat:

Original geschrieben von schulle3220


Hallo,
Das Heckklappen Problem hatte ich auch schon zweimal, meiner ist auch ein ME, aber nur 220. Er ist der Ersatz für meinen C200 gewesen der auch Rückabgewickelt wurde, ich hatte 0,6% gehabt mit knapp 17tkm Anfang des Jahres, die Kalkulation stammte aber noch aus dem Oktober mit 13tkm. Die 0,67% hatte ich auch mal in einem Bericht als "Standardwert" gelesen und fand meine 0,6 dadurch akzeptabel, danach hatte ich erst das mit den 0,4 gelesen. Bei den 0,6 wollte Mercedes weniger von mir als ich bisher gezahlt hatte, und beim jetzigen sind sie mir auch gut entgegen gekommen, daher bin ich damit auch zufrieden. Zumindest würde ich den Händler mal auf die 150 tkm bei 0,67% hinweisen. Gerade da dein Händler schon öfters selbst die Wandlung ansprach.
Es spricht ja nichts dagegen wenn Du denn selben Wagen noch mal bestellst, diesmal aber als Kundenaufzrag und nicht von Halde, wäre ja sogar eine Ersatzlieferung ohne Berechnung.
Ich würde die Gelegenheit nutzen, und den neuen doch etwas auf die eigenen Bedürfnisse anpassen, mir fehlt manchmal doch die AHK vom alten.

Erstmal viel Erfolg morgen
Schulle

Eigentlich ist meiner optimal gewesen, aber etwas findet man immer...Keylessgo und Laderaummanagement würde ich noch dazunehmen wenn es über Rückabwicklung läuft.

Zitat:

Überlegenswert ist bei Wandlung auch der Kauf eines "jungen Gebrauchten". Diese fast neuwertigen Fahrzeuge werden, üppig ausgestattet, derzeit mit 40% Nachlass gegenüber Listenpreis z.T. von MB selbst angeboten. Mehr Geld kannst Du jetzt gar nicht sparen, da Du den Neupreis Deines "Alten" erstattet bekommst und nicht verpflichtet bist, einen MB Neuwagen zu bestellen.

Gruß, Norman

Grundsätzlich ja, aber ich möchte keinen Wagen wo schon alle möglichen Leute mal fahren durften. Ich will ihn wieder so wie ich ihn hatte und selbst einfahren. Also wieder einen Neuwagen.

0,67 % = 2.670,95 €
0,4 % = 1.666,46 €

Wenn man zusätzlich den Grundsatz "Leben und Leben lassen" und das bislang gute Schadensmanagement vor Ort einbezieht, dann geht es gar nicht um so viel Differenz in meinem Falle zumindest. Das kann man außerdem auch in die Neuwagenkonditionen einfließen lassen.
Vielen Dank für alle wertvollen Tipps und Erfahrungsberichte sowie Links - eine Riesenhilfe für mich, da man so den eigenen Standpunkt einschätzen und dann entsprechend gelassen auf gleicher Augenhöhe (und entsprechend freundlich) mit dem Freundlichen verhandeln kann.

Ein Lob an dieses Forum, Danke.🙂🙂🙂

PS: Ich werde berichten.

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Eigentlich ist meiner optimal gewesen, aber etwas findet man immer...Keylessgo und Laderaummanagement würde ich noch dazunehmen wenn es über Rückabwicklung läuft.
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Nochmal der Hinweis: Wenn Du Nachlieferung forderst, dann musst Du keine Nutzungsentschädigung zahlen und bekommst ein nagelneues Auto. Wenn Du also mit der Knofiguration des Fahrzeugs zufreiden warst, dann solltest Du eine Nachlieferung ernstlich erwägen.

Zitat:

Original geschrieben von BeÄmWe


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Eigentlich ist meiner optimal gewesen, aber etwas findet man immer...Keylessgo und Laderaummanagement würde ich noch dazunehmen wenn es über Rückabwicklung läuft.
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Nochmal der Hinweis: Wenn Du Nachlieferung forderst, dann musst Du keine Nutzungsentschädigung zahlen und bekommst ein nagelneues Auto. Wenn Du also mit der Knofiguration des Fahrzeugs zufreiden warst, dann solltest Du eine Nachlieferung ernstlich erwägen.

Na, das mit dem Zitieren üben wir noch!?😉

Zitat:

Original geschrieben von BeÄmWe


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Eigentlich ist meiner optimal gewesen, aber etwas findet man immer...Keylessgo und Laderaummanagement würde ich noch dazunehmen wenn es über Rückabwicklung läuft.
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Nochmal der Hinweis: Wenn Du Nachlieferung forderst, dann musst Du keine Nutzungsentschädigung zahlen und bekommst ein nagelneues Auto. Wenn Du also mit der Knofiguration des Fahrzeugs zufreiden warst, dann solltest Du eine Nachlieferung ernstlich erwägen.

Ich glaube kaum, daß man sich gütlich auf eine Nachlieferung einlassen wird... kann ich den alten solange behalten, oder bekomme ich einen Leihwagen...es ist vielleicht auch etwas zu viel verlangt, es kann keiner etwas dafür und man hat sich sehr bemüht es zu richten. Außerdem - Frage der Verhältnismäßigkeit? Ich bin mit einem fairen Angebot im Rahmen des üblichen zufrieden...

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson



Zitat:

Original geschrieben von BeÄmWe


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Eigentlich ist meiner optimal gewesen, aber etwas findet man immer...Keylessgo und Laderaummanagement würde ich noch dazunehmen wenn es über Rückabwicklung läuft.
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Nochmal der Hinweis: Wenn Du Nachlieferung forderst, dann musst Du keine Nutzungsentschädigung zahlen und bekommst ein nagelneues Auto. Wenn Du also mit der Knofiguration des Fahrzeugs zufreiden warst, dann solltest Du eine Nachlieferung ernstlich erwägen.

Na, das mit dem Zitieren üben wir noch!?😉

Jojo, wollte das Zitat im Zitat wegkürzen und hab falsch gelöscht.

Zitat:

Original geschrieben von drnight



Zitat:

Original geschrieben von BeÄmWe


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Eigentlich ist meiner optimal gewesen, aber etwas findet man immer...Keylessgo und Laderaummanagement würde ich noch dazunehmen wenn es über Rückabwicklung läuft.
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Nochmal der Hinweis: Wenn Du Nachlieferung forderst, dann musst Du keine Nutzungsentschädigung zahlen und bekommst ein nagelneues Auto. Wenn Du also mit der Knofiguration des Fahrzeugs zufreiden warst, dann solltest Du eine Nachlieferung ernstlich erwägen.

Ich glaube kaum, daß man sich gütlich auf eine Nachlieferung einlassen wird... kann ich den alten solange behalten, oder bekomme ich einen Leihwagen...es ist vielleicht auch etwas zu viel verlangt, es kann keiner etwas dafür und man hat sich sehr bemüht es zu richten. Außerdem - Frage der Verhältnismäßigkeit? Ich bin mit einem fairen Angebot im Rahmen des üblichen zufrieden...

Ob jemand "etwas dafür kann", ist egal. Das ist eben das Wesen der Gewährleistung. Entscheidend ist der Mangel und nicht, wer oder welcher (unglückliche) Umstand den Mangel zu verantworten hat.

Und ja, Du kannst Dein Auto behalten, bis Du die Nachlieferung erhältst.

N'abend Drnight,

ich melde mich noch einmal, weil ich bis vor wenigen Monaten die gleiche Grundeinstellung wie Du hatte: Jahrzehntelanges, gutes Verhältnis zur Niederlassung, vertrauenswürdige Vertriebler, entgegenkommender Werkstattleiter – also strebten wir auf faire Weise und getreu dem Motte "Leben und leben lassen" eine einvernehmliche Lösung an, wie wir das in der Vergangenheit immer gehalten hatten.

Auch in meinem Fall hatte die NL von sich aus Wandlung vorgeschlagen, die nötigen Maßnahmen getroffen und bereits den Neuwagenauftrag angeschoben und reserviert. Dass aus Berlin plötzlich eine Ablehnung kam, konnte sich auch in der NL niemand erklären und man sprach von einem Novum.

In der Folge zeigte sich nun, dass selbst die NL-Verkaufsleitung, trotz intensiver Versuche, nichts gegen die Berliner Administration ausrichten konnte, weil dort ohne Ansehen der Personen und ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles, stur und bürokratisch nach neu vorgegebenen Richtlinien entschieden wurde. Letztlich hatte ich mich also mit dem Werk auseinanderzusetzten und nicht mehr mit der NL.

Ich drücke Dir die Daumen, dass es bei Dir besser läuft, möchte Dich aber davor warnen zu glauben, dass die NL das schon richtet, denn sie hat im Ernstfall keine Spielräume. Das solltest Du wissen und entsprechend vorbereitet sein.

Alles Gute und Gruß,
Norman

Ich an deiner stelle würde den wagen zurück geben.Mein Rat an dir, wenn du dich für einen anderen entschieden hast hol dir keinen Neufahrzeug, wenn dann einen Vorfürhwagen. Die kosten weniger und haben meistens viele extras mit drinne.
Ansonstens 0;4 % ist bei denen möglich bei war es sogar 0,4 % plus 2000 € für einen neuen.

Zitat:

Original geschrieben von BeÄmWe



Zitat:

Original geschrieben von teddy7500


Auf mehr als 0,5 darf man sich nicht einlassen.
Schließlich reden wir hier von einem Diesel.

Die Km Kategorie ändert absolut gar nix an den Vorgagben für die Verzinsung des Kapitals.
Diese Verzinsung wird für geschäftsläute aber anders als bei Privatkäufern berechnet, das ist alles.

Alle Infos findest Du hier: http://www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/

Da ist alles was man so braucht aufgeführt.😉

Liebe Leute, preist doch bitte nicht so einen Kram an. Der unbedarfte Laie kann damit wenig anfangen, zumal die dort aufgeführten Gerichtsentscheidungen sehr alt sind und die weiteren Informationen zum Teil unzutreffend sind (so z.B. die Angabe, seitens MB sei der nach Rückabwicklung herauszugebende Geldbetrag mit 4% zu verzinsen).

Von Laien wird oftmals übersehen, dass es seit der gesetzlichen Neuregelung des Kauf- und Gewährleistungsrechts 2002 keine "Wandlung" mehr gibt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag (vielfach fälschlich als Wandlung bezeichnet) hat jedoch Voraussetzungen, die zu beachten sind. Hier stolpert der Laie mitunter...

Hallo

Du kannst hier fast überall nachlesen, das ich immer empfohlen habe einen RA aufzusuchen, weil die Durchsetzung gegen MB immer recht schwierig ist sobald man mit den angebotenen Konditionen nicht einverstanden ist.

Das es nichtt "Wandlung" sondern Rückabwicklung des Kaufvertrages heißt, ist mir ebenfalls bekannt.

Immer wenn ich auf diese Punkte aufmerksam gemacht habe, wurden irgendwelche dummen Kommentare abgesetzt, daher habe ich auf die Richtigstellung verzichtet.

Das man generell einen Anspruch hat auf Verzinsung des Kapitals, sollte eigentlich völlig klar sein.
Die Werte die hier genannt werden, sind sowieso nur als Richtwert zu verstehen, und können im Einzelfall sicherlich anders aussehen (wenn auch nicht viel).
Diese Anspruch nachzuweisen ist eigentlich recht einfach. Ich hätte mein Geld ja als Tagesgeld oder ähnlichem anlegen können.😉

Es geht ja hier mehr darum, das man sich nicht einfach alles gefallen lässt, nur weil MB nicht von seiner Linie abweichen will.
Ich hab mich nicht beirren lassen in meine Fall, habe keinen RA gebraucht und bin trotzdem mit den Konditionen zufrieden, weil mein Händler keinen Bock auf einen Rechtsstreit hatte und die Konditionen auf seine Kappe verbessert hat um mich als Kunden zu behalten.
Dieses Vorgehen hat sich für ihn auch ausgezahlt, weil ich nach ca. einen Dreivierteljahr einen schweren Unfall mit dem neuen hatte, sodas ich wieder einen neuen brauchte, den ich natürlich auch bei ihm gekauft habe.

Eine Hand wäscht die andere.
Man sollte immer darauf achten, das sich jede Partei anschließend noch mit gutem Gewissen in die Augen schauen kann, dann passt das alles schon denke ich.🙂

So. Heute Termin vor Ort in der NDL.
-sehr nette Gesprächsatmosphäre
-Kapitalverzinsung 5 % (Geschäftskunde) kein Problem
-0,67% pro 1000 km zugesagt, NDL will aber 0,5 % einreichen, was rauskommt wollte man mir nicht versprechen, da schlecht beeinflußbar
-parallel Bestellung Neufahrzeug, fast identisch, einige zusätzliche Extras mit entsprechendem Aufpreis (Command statt APS50 mit 3 Jahre kostenl. Updates, Keylessgo, Laderaummanagement - eigentlich war mein Auto optimal, aber wenn man die Wahl hat ...ist schlimm...)
-sehr gute Konditionen beim Neufahrzeug, die den Nachteil bei der Rückabwicklung teils auffangen
-Alternativen (Vorführwagen, andere Modelle) wurden auch angeboten und erörtert

FAZIT: Faires Miteinander, auch nach dem Motto "Leben und Lebenlassen", für mich so völlig OK.
Insbesondere wenn man vorher div. Berichte und Meinungen gehört hat (DANKE AN EUCH), letztlich ist es aber immer ein Einzelfall vor Ort. Außerdem - ohne ein gewisses wechselseitiges Vertrauen geht nichts, zudem sie Sache mit dem Wald... (hineinrufen und so...) 😁😁😁

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