Wandlung bei Finanzierung: Hilfe!!!
Hallo,
ich habe in einem anderen Beitrag beschrieben, das mein Verdeck ständig kaputt ist! Ich habe auf den Tipp einiger User gehört und heute einen Anwalt aufgesucht. Vorweg muss ich gleich sagen, dass ich beim Anwalt genauso viel Glück hatte, wie beim Auto. Mein Eindruck nach 30 Min: Katastrophe! Zum Glück will der nach dem "Beratungsgespräch" auch erstmal nichts abrechnen, bevor andere Sachen geklärt sind.
Ich dachte eigentlich nach einem Besuch beim Anwalt, wird erstmal für mich alles leichter. Ich füttere ihn mit Infos und dann nimmt alles seinen Lauf. Jetzt habe ich noch mehr Infos und weiß garnicht was ich damit anfangen soll. Entweder der Anwalt erzählt Müll oder ich habe einfach ein Problem.
Nochmal zusammengefasst - was ist bis jetzt passiert:
Verdeck war 2 mal schon defekt und vor 3 Wochen dann ERNEUT defekt. Werkstatt repariert was und meldet, das immernoch nicht alles korrekt sein, aber Audi hat immo keine Lösung. Nach paar Tagen geben die mir mein Auto zurück und sagen, sie melden sich wenn Audi eine Lösung hat. Ich frag mehrmals nach (Werkstatt und Audi) und bekomme beides mal immer wieder zu hören, es gibt noch keine Lösung. Dann jetzt nach 3 Wochen soll mein Auftrag abgeschlossen sein. Die Werkstatt stellt die Reparatur ein. Wie jetzt? Hat Audi Fernwartung?
Zum Autokauf
Mitte Mai 2008 abgeholt. Jetzt sind 5100 km drauf. Autohaus über die Probleme informiert und Wandlungswunsch geäußert. Die reagieren seit 3 Wochen nicht mehr auf Anfragen zum aktuellen Stand. Immer wieder bekomme ich zu hören, es meldet sich jmd bei mir. Doch getan hat sich nichts.
Auto ist über eine "Fremdbank" finanziert (keine Audi Bank). Da zahle ich seit Mai 2008 meine Raten.
Fazit vom Anwalt:
Wenn ich das Auto abgeben will, dann wollen die den KFZ-Brief auch haben. Damit ich den Brief bekomme will aber die Bank bestimmt auch ihr Geld erstmal. Allerdings kann ich das Auto erst nach 6 Monaten bei der Bank auslösen, mal abgesehen davon, das ich nicht weiß wie ich das machen soll. Es geht auch früher, aber 6 Monate muss ich auf jeden Fall zahlen. Der Anwalt meint wohl, das ich auf "diesen Kosten" hockenbleiben werde. Bei einer Rate von 500 Euro, sind das locker mal 3000 Euro + Nutzungsgebühr (ca. 1400 Euro). Das soll ich zahlen, das Audi SCHROTT verkauft???
Von Verzinsung des Kaufpreises, bzw. Erstattung anderer Kosten und Höhe der möglichen Nutzungspauschale etc. wusste er auch nicht wirklich was. Jetzt soll ich erstmal prüfen wie ich mein Auto bei der Bank "freikaufen" kann, dann kann er weiter machen...
Dazu kann es sein, dass das Auto in Geilenkirchen (500 Km entfernt von mir) das Auto wohl auch reparieren darf. Aber wie denn? Wenn es an Audi liegt? Was können die den anderes machen?
Eins ist mir klar, ich werde einen anderen Anwalt aufsuchen. Aber wieviel davon ist so korrekt?
ps: wenn jmd einen Tipp für einen Anwalt hat, dann kann er mir gerne eine PN schicken. Ich komme aus dem Raum Nürnberg (Bayern)
Beste Antwort im Thema
Hallo,
wechsel sofort den Anwalt, denn er hat von der aktuellen Rechtsprechung
des EuGH vom 17 April 2008 keine Ahnung.
Ungeachtet ob die Wandlung durchsetzbar ist:
Setz dem Autohaus schriftlich angemessene Fristen (Datum) zur Reaktion auf die Wandlung und kündige Konsequenzen an.
Ganz wichtig, wenn der Kreditantrag vertraglich mit dem gekauften Fahrzeug zusammenhängt,
ist der Kreditvertrag genau so wandelbar wie der Kaufvertrag. Ev. Schadenersatzanspruch ist vom
Verursacher zu tragen. Such dir einen Fachanwalt für Kauf(vertags)recht z.B. bei Anwaltsuchservice.de
oder ruf beim ADAC an.
Gruß,
vmaxPeter
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von flashkovic
Habe die offene Summe bei der Bank.
Ca. 3200 Euro Differenz zum Kreditbetrag + Nutzungsgebühr von ca. 1500 Euro = ca. 5000 Euro Verlust.
Ach Du Sch..., das ist stramm.
Aber, wie Ravenous666 schon schreibt, für Deine Kreditkosten kann Audi in der Tat nix. Wenn er auch mit der Nutzungsentschädigung Recht hat, ist Dein Aufwand enorm. Meinst Du, es lohnt sich dann überhaupt, die Sache zu verfolgen?
Andere Fage: Was ist (Wandlungsbereitschaft bei Audi vorausgesetzt) mit Neubestellung und "Austausch"finanzierung? Dann müsstest Du u. U. die Finanzierung nicht kündigen, sondern könntest nur die Kfz-Briefe als Sicherheit austauschen.
Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Ach Du Sch..., das ist stramm.Zitat:
Original geschrieben von flashkovic
Habe die offene Summe bei der Bank.
Ca. 3200 Euro Differenz zum Kreditbetrag + Nutzungsgebühr von ca. 1500 Euro = ca. 5000 Euro Verlust.Aber, wie Ravenous666 schon schreibt, für Deine Kreditkosten kann Audi in der Tat nix. Wenn er auch mit der Nutzungsentschädigung Recht hat, ist Dein Aufwand enorm. Meist Du, es lohnt sich dann überhaupt, die Sache zu verfolgen?
Andere Fage: Was ist mit Neubestellung und "Austausch"finanzierung. Dann müsstest Du u. U. die Finanzierung nict kündigen und könntest nur die Kfz-Briefe alsSicherheit austauschen.
Grüße
Markus
Aber was soll ich machen? Das Verdeck ist kaputt!!! Im Moment funkt es wieder, aber die Ursache des ständigen Defekts ist nicht klar und es ist offensichtlich, das es nicht vollständig repariert ist. Folglich kann jeden Tag mein Verdeck wieder kaputt gehen. Darauf hat mich die Werkstatt auch indirekt hingewiesen.
Könnt ihr euch vorstellen wie es ist ein Verdeck zu haben, aber jedes Mal zu zittern, dass es nicht zu gehen könnte?
Ich bin echt am Ende!!!
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Aber, wie Ravenous666 schon schreibt, für Deine Kreditkosten kann Audi in der Tat nix. Wenn er auch mit der Nutzungsentschädigung Recht hat, ist Dein Aufwand enorm. Meinst Du, es lohnt sich dann überhaupt, die Sache zu verfolgen?
Der Nutzungsausfall ist auf jeden Fall weg, aber dafür hatte man ja auch einen Gegenwert (gefahrene Kilometer)
Aber die Vorfälligkeitszinsen könnte man im Rahmen einer Schadenersatzklage gemäß §§ 440, 280 bis 284 versuchen einzuklagen.
Dafür braucht man einen guten Anwalt, eine Rechtschutzversicherung und Geduld. 😁
Zitat:
Original geschrieben von flashkovic
...Aber was soll ich machen? Das Verdeck ist kaputt!!! Im Moment funkt es wieder, aber die Ursache des ständigen Defekts ist nicht klar und es ist offensichtlich, das es nicht vollständig repariert ist. Folglich kann jeden Tag mein Verdeck wieder kaputt gehen. Darauf hat mich die Werkstatt auch indirekt hingewiesen.
Könnt ihr euch vorstellen wie es ist ein Verdeck zu haben, aber jedes Mal zu zittern, dass es nicht zu gehen könnte?
Ich bin echt am Ende!!!
Aus der Mängelrüge entstehen dir meinem Wissen zufolge drei Rechte: Wandlung, Umtausch und Minderung. Die Wandlung ist für dich finanziell nicht tragbar. Die Minderung bringt dir nix, wenn bei Regen ständig dein Auto geflutet wird. Also bleibt der Umtausch. Es wurde bei wiederholten Nachbesserungsversuchen keine Lösung herbeigeführt. Demanch könntest du den Wagen zurückgeben und Ersatz durch ein mängelfreies Fahrzeug fordern. Die Entschädigung für die durch dich erfolgte Nutzung müsstest du natürlich trotzdem zahlen. Aber dein Kredit bleibt unberührt. Ich bin kein Experte für Rechtsfregen, also klär das lieber mit einem Rechtsanwalt ab. Aber grundsätzlich stehen dir die Rechte zu. Und die Nachbesserungsversuche hast du ja schließlich ebenfalls gewährt. Ob der Umtausch allerdings etwas bringt, weiß ich nicht. Da kaputte Dächer und Sitzbezüge in Ingolstadt offenbar Stand der Technik sind, könnte es bei einem neuen Roadster wieder der gleiche Mist sein. Vielleicht ist die Wandlung dann doch besser und die Wahl eines anderen Fabrikats vorzuziehen. Allerdings wurden bereits TT-Roadster mit intakten Verdecken gesichtet. 😉 Vielleicht besteht noch Grund zur Hoffnung. Toi, toi, toi!
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Hatte gerade eine Telefonat mit einem Anwalt. Den habe ich über das Internet gefunden. Ist ein Fachanwalt für Autorecht und hat das schon zig mal gemacht. Ich schick ihm alles zu und er will sich drum kümmern. Er meinte, da kann man schon was rausholen, aber mehr wenn er die Fakten gesichtet hat.
Zumindest klang das zuversichtlich und ich weiß erstmal meine Sache in guten Händen.
Cabrio kaufe ich beim TT nie im Leben mehr. Egal ob Einzelfall oder nicht. Ich fühl mich von Audi einfach nur verarscht. Bei denen gibt es im Moment nur der Hinweis auf Geduld, aber Lösungen gibt's keine. Dabei mein ich nicht die Sache mit der Finanzierung, sondern die Geschehnisse rum um meine "Reparatur"!
Wie ist eigentlich diese Geschichte hier ausgegangen?
semu
So dramatisch ist das ganze nicht, habe es gerade selbst durchgezogen.
Muß allerdings sagen, dass mein Autohaus mitgezogen hat.
Den Anwalt habe ich nicht benötigt, den Audi-Gutachter habe ich abblitzen lassen.
Wichtig war, dass das Audi-Diagnosecenter mir schriftlich gab, dass es
seitens Audi keine Möglichkeit zu einer 'zukunftsträchtigen' Reperatur gibt und
dass mehrfach erfolglos nachgebessert wurde.
Nachdem du die Wandlung- notfalls auch durch Anwalt durchgesetzt hast, gibst du das Auto
(ohne Brief) zurück und läßt den Kaufpreis (abzüglich dem verhandelten Nutzungsabzug)
an die finanzierende Bank anweisen.
Mit der machst du vorher den Deal, dass du für ein Neufahrzeug ein neues Darlehen
abschliesst (aus besagten Gründen)
Ggf. mußt du einen Differenzbetrag dazu tun, damit dein Audihändler den Brief erhält.
Somit sollte es möglich sein ohne irgendwelche Vorfälligkeitskosten das Darlehen
aufzulösen.
Und lass dich nicht über 0,5 % pro gefahrene 1000 km abspeisen.
Wandelt eigentlich immer und nur der Händler, bei dem gekauft wurde?
Bin mitlerweile gewechselt und der neue ist auch ein Diagnosecenter.
Gilt die Wandlung nach wie vor für dem 3 maligen Versuch der Behebung einer Sache - oder sind auch viele und stetige Mängel ein Kriterium?
Grtz
Zitat:
Original geschrieben von dragofoscar
Wandelt eigentlich immer und nur der Händler, bei dem gekauft wurde?
Bin mitlerweile gewechselt und der neue ist auch ein Diagnosecenter.
Gilt die Wandlung nach wie vor für dem 3 maligen Versuch der Behebung einer Sache - oder sind auch viele und stetige Mängel ein Kriterium?
Grtz
Du must dich an den Händler wenden, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast.
Er muß die Wandlung abwickeln und bleibt auch auf dem Fahrzeug 'sitzen'.
D. h. er muß das Fahrzeug vermarkten und bekommt von Audi eine Summe X dazu.
Wie das mit vielen unterschiedlichen Mängeln ist, kann ich dir nicht sagen.
Meiner ist 2 mal nachgebessert worden und 2 mal wurde eine weitere
Nachbesserung wegen Aussichtslosigkeit zurückgestellt.
(er steht jetzt zum verkaufen im Schaufenster des Händlers, ohne Nachbesserung!!)
Zitat:
Original geschrieben von semu
Wie ist eigentlich diese Geschichte hier ausgegangen?semu
Hatte damals das Auto nochmal zur Reparatur gegeben. Das war damals ein "Fehler". Allerdings habe ich mein Auto fremd finanziert und eine Wandlung wäre für mich ein großes Minusgeschäft geworden. Also musste Audi mit der Reparatur erst in Verzug kommen. Eigentlich waren sie das sehr lange, aber ich hatte keine Beratung und wusste das nicht. Immerhin habe ich fast 6 Wochen gewartet, bis mir das Verdeck repariert wurde. Nach dem Schreiben vom Anwalt ging alles sehr schnell und wurde sofort erledigt.
Sollte das Verdeck noch einmal kaputt gehen, kann ich das Auto wandeln und bekomme alles verstattet. Also einen Rat von einem Anwalt holen schadet nie.
Habe weiterhin ein "Montagsauto", aber es ist noch erträglich. 🙂 Kann man nichts machen!
vielleicht kann ich ein wenig Licht in die Sache bringen. (sorry für doppelpost aber ich haben den thread
nicht komplett durchgelesen.)
um welche Art d. Darlehens handelt es sich??
bei einem variablen Zinssatz hast du die Möglichkeit lt. § 489 Abs. 2: jederzeit, mit 3-Monats-Frist aus
dem Vertrag auszusteigen. (du hattest 6 Monate angegeben???)😕
Bei einem Festzinsdarlehen gestaltet sich die Sache etwas anders:
§ 489 Abs. 1 Nr. 2:
ab 6 Monate nach
vollständiger Auszahlung mit 3-Monats-Frist
Hast du einen Festzins vereinbart und dein Darlehn läuft schon 6 Monate kannst du aus diesem
Vertrag ebenso mit einer 3-monatigen Kündigungs ohne Berechnung von VFG kommen.
Dient der Brief als Sicherheit für dein Darlehen könntest du z.B. deiner Bank einen Sicherheitentausch (z.B. vorhanden LV) anbieten sodaß du innerhalb von einer Woche den Brief hast.
ich hoffe dir eine wenig geholfen zu haben.
liebe grüße von einem Fillialleiter der SK.🙂
Micha