Wallbox zur Abrechnung nit Arbeitgeber
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an den Community-Schwarm...
Ich habe einen BMW i5 xdrive40 touring aks Firmenwagen bestellt und möchte mir nun zuhause eine Wallbox installieren lassen.
Die Wallbox soll die Abrechnung des für das Firmenfahrzeug geladenen Stroms mit dem Arbeitgeber ermöglichen, also keine Pauschalerstattung.
Kann mir bitte jemand einen Tipp geben, welche Wallbox (11 kw reicht aus) hierfür aus Erfahrung gut geeignet ist?
Ich habe momentan die Dienstwagen-Wallbox von Keba auf dem Zettel...
Danke und ein schönes Wochenende
46 Antworten
Ich habe seit vielen Jahren eine 11kw Wallbox von Heidelberg. Die Leitung der Wallbox ist bei Stromkasten mit einem geeichten digitalen Zähler auf der Hutschiene versehen. (nix vom Energieversorger)
Das war damals die Vereinbarung meinerseits mit dem Finanzamt.
Klappt bis heute so. Ich mache immer am 01.01. Ein Foto vom Zählerstand, dazu einen Nachweis vom kWh Preis des Energieversorgers und das war es.
Zitat:
@n11eR schrieb am 24. Januar 2025 um 22:46:26 Uhr:
Ich habe seit vielen Jahren eine 11kw Wallbox von Heidelberg. Die Leitung der Wallbox ist bei Stromkasten mit einem geeichten digitalen Zähler auf der Hutschiene versehen. (nix vom Energieversorger)
Das war damals die Vereinbarung meinerseits mit dem Finanzamt.
Klappt bis heute so. Ich mache immer am 01.01. Ein Foto vom Zählerstand, dazu einen Nachweis vom kWh Preis des Energieversorgers und das war es.
Warum muss man da etwas mit seinem zuständigen Finanzamt vereinbaren?
Ich soll den Stromverbrauch aus der Wallbox kwh-genau an meinen AG übermitteln und dieser erstattet mir den Verbrauch mit einem definierten Tarif eines Ladesäulenbetreibers, z.B. Maingau.
So ganz verstehe ich das auch noch nicht, da mein privater Stromrarif ja gar nicht berücksichtigt wird.
Werde nächste Woche nochmal genauer nachfragen...
Klingt aber komisch da du ja mit jedem Ladevorgang, neben der Erstattung der Kosten, ja noch Gewinn machst. Der Preis vom Ladesäulen Anbieter ist sicherlich höher als dein Preis zu Hause.
Eigentlich ist es dann extra Gehalt und müsste versteuert werden.
Ich denke eher das ist Modell wo kein Kläger da kein Beklagter
Zitat:
@DerWeise schrieb am 25. Januar 2025 um 11:13:51 Uhr:
Klingt aber komisch da du ja mit jedem Ladevorgang, neben der Erstattung der Kosten, ja noch Gewinn machst. Der Preis vom Ladesäulen Anbieter ist sicherlich höher als dein Preis zu Hause.Eigentlich ist es dann extra Gehalt und müsste versteuert werden.
Ich denke eher das ist Modell wo kein Kläger da kein Beklagter
Das habe ich mir auch schon gedacht, muss ich also sicherheitshalber noch genau klären.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Essechs schrieb am 24. Januar 2025 um 22:20:37 Uhr:
Ich habe mir einen 2-Tarif Zähler eingebaut, zur Trennung von privatem und dienstlichen Fahrzeug.
Wie trennt das ? Oder gibts nur geschäftliches Laden?
Dort ist ein RFID Leser verbaut. Zum geschäftlichen Laden wird die Ladekarte von Dienstwagen vorgehalten, zum privaten Laden sukzessive die private Ladekarte.
In der dazugehörigen App wird der aktuelle Strompreis für das Laden des Dienstfahrzeugs hinterlegt und dann monatlich erstattet.
Grüße
Die Erstattung der Kraftstoff-/Stromkosten für den Dienstwagen fällt eigentlich unter Auslagenersatz.
Der ist eigentlich 1:1 umzusetzen (auf ein paar wenige Cent kommt's jetzt nicht an), indem du ihn deinem AG in Rechnung stellst (Beleg).
Es gibt zwar auch Pauschalen dafür (z.B. 70 Euro pro Monat bei BEV ohne Ladestation beim AG), um den administrativen Aufwand zu reduzieren (also statt Belege über tatsächliche Kosten dann Pauschale), aber dass man einen pauschalen Strompreis für die private Ladestation des Arbeitnehmers ansetzt kommt mir schon komisch vor.
Zitat:
@Schwarzer_Bomber schrieb am 25. Januar 2025 um 11:10:27 Uhr:
Zitat:
@n11eR schrieb am 24. Januar 2025 um 22:46:26 Uhr:
Ich habe seit vielen Jahren eine 11kw Wallbox von Heidelberg. Die Leitung der Wallbox ist bei Stromkasten mit einem geeichten digitalen Zähler auf der Hutschiene versehen. (nix vom Energieversorger)
Das war damals die Vereinbarung meinerseits mit dem Finanzamt.
Klappt bis heute so. Ich mache immer am 01.01. Ein Foto vom Zählerstand, dazu einen Nachweis vom kWh Preis des Energieversorgers und das war es.Warum muss man da etwas mit seinem zuständigen Finanzamt vereinbaren?...
Ich vermute, er bezahlt den Strom selbst und dies minderten den geldwerten Vorteil seines Firmenwagens.
Aber auch da muss man nichts "vereinbaren". Das ist Standard, wobei ein MID Zähler ausreicht. Geeicht braucht man als Privatperson meines Wissens nach nicht.
Ein paar Aspekte ergänzend:
- die Wallbox sollte OCPP, RFID und MID-Zähler auf der Featureliste haben, weil das häufig auch die Schnittstelle zu den Abrechnungssystemen diverser Anbieter erfordert. Wer weiß, wie plötzlich ein Jobwechsel passiert...
- ich habe eine Spellsberg Pro. Die Abrechnung kann ich easy aus der App rausholen. Ein Feature dieser ist Plug & Charge. Das unterstützen leider nicht so viele private Wallboxen, aber es macht das Laden sehr komfortabel
Meinst du wirklich plug & charge nach ISO 15118?
Wieso sollte man das an eine privaten Ladesäule benötigen? RFID reicht doch vollkommen aus als Authentifizierung.
Ja, Spelsberg Pro kann ISO 15118.
Find ich richtig nice und wenn ich die Möglichkeit hätte würde ich mir nur deswegen eine holen. Ist ja wohl total genial, wenn man zu Hause einfach nur Stecker rein und tschüss. Das Auto teilt der Wallbox seine Plug&Charge ID mit und die schaltet frei? Genial. Gar keine Lust zuhause meine Ladekarte raus zu kramen und dran zu halten. Oder man kann mal jemand anderem sagen, er/sie soll den Wagen anstöpseln und die Person braucht dann gar nicht die RFID Karte… Und trotzdem ist die wallbox dann vor Fremdzugriff geschützt - absolut perfekte Hard- und Software. Das sollten alle können.
Wenn man Schutz vor Fremdzugriff braucht.
Mein Schutz vor Fremdzugriff heißt Garagentor. Ansonsten muss ich auch nur einstecken und fertig.
Zitat:
@TheVaan schrieb am 27. Januar 2025 um 09:56:49 Uhr:
Ja, Spelsberg Pro kann ISO 15118.
Find ich richtig nice und wenn ich die Möglichkeit hätte würde ich mir nur deswegen eine holen. Ist ja wohl total genial, wenn man zu Hause einfach nur Stecker rein und tschüss. Das Auto teilt der Wallbox seine Plug&Charge ID mit und die schaltet frei? Genial. Gar keine Lust zuhause meine Ladekarte raus zu kramen und dran zu halten. Oder man kann mal jemand anderem sagen, er/sie soll den Wagen anstöpseln und die Person braucht dann gar nicht die RFID Karte… Und trotzdem ist die wallbox dann vor Fremdzugriff geschützt - absolut perfekte Hard- und Software. Das sollten alle können.
Interessant.
Für alle, die das nicht haben, sondern RFID und Nutzer von Apple Airtags sind: Auch die könnt ihr als RFID Token anlernen.
Habe ich bspw. eh am Schlüssel und somit immer bei mir.
Zitat:
@Xentres schrieb am 27. Januar 2025 um 10:19:04 Uhr:
Wenn man Schutz vor Fremdzugriff braucht.Mein Schutz vor Fremdzugriff heißt Garagentor. Ansonsten muss ich auch nur einstecken und fertig.
Wie aber willst du dann dem Arbeitgeber oder dem Finanzamt nachweisen, dass es genau dieses Auto war, welches geladen wurde und nicht ein anderes, welches du mal eben angehängt hast? Mit dem Verfahren mittels RFID oder ISO15118 wird ins Logfile geschrieben, welcher Token / Auto sich authentifiziert hat.
Somit bestätigt man als Nutzer, dass man sich aktiv und willentlich authentifiziert hat.
RFID bestätigt da auch nichts. Kannst ja dem Besuch/Nachbarn die Ladestation trotzdem mit dem RFID-Tag freischalten.
Das Argument lass ich aber mit ISO15118 gelten, da sich ja das Fahrzeug authentifiziert.
Die meisten fotografieren noch aber ja nur einen Zählerstand alle paar Monate ab und teilen das dann mit. Das reicht ja bisher auch aus, ohne dass man jetzt 100% nachweist, welches Fahrzeug geladen wurde.
PS: Mit der Tankkarte weiß auch niemand zu 100%, ob man nicht gerade den Zweitwagen aufgetankt hat.
Zitat:
@Xentres schrieb am 27. Januar 2025 um 10:41:16 Uhr:
RFID bestätigt da auch nichts.
Doch, natürlich bestätigst du mit dem vorhalten der korrekten RFID Karte / Token, dass du wissentlich nun dieses Auto lädst und das wird dann ins Logfile der Wallbox geschrieben. Das ist wie damals zu Verbrenner-Zeiten, wo man an der Tankstelle mit Kennzeichen und PIN bestätigen musste, dass man nun wissentlich den Firmenwagen tankt. Diese Willenserklärung möchte das FA bzw. AG sehen.
Zitat:
@Xentres schrieb am 27. Januar 2025 um 10:41:16 Uhr:
Kannst ja dem Besuch/Nachbarn die Ladestation trotzdem mit dem RFID-Tag freischalten.
Das ist dann Betrug und davor kann das System nicht schützen. Das ist so, als ob du dann mit der Firmen-Tankkarte deinen privaten Zweitwagen an der Tankstelle tankst.