Wallbox zuhause anschließen an Haushaltsstrom?

CUPRA Leon 4 (KL)

Hallo,

Ich möchte meinen Cupra Leon Sportstourer Hybrid zuhause in der Garage mit einer Wallbox laden, leider haben wir in der Garage keinen Starkstrom (eine Leitung zu legen wäre sehr aufwändig da die Garage knapp 50m vom Haus entfernt ist), nun meine Frage ist es möglich eine wallbox am normalen Strom anzuschließen und wenn ja welche ist empfehlenswert und mit welchen Kosten muss ich für den Einbau rechnen, am besten wahrscheinlich eine mit 11Kw da der Cupra eh nicht mehr als 3,7 aufnimmt.

Des Weiteren ist mir eine Stromzähler Funktion wichtig, vielleicht ist es auch eine Möglichkeit einen zwischenzähler anzubringen hier weis ich jedoch nicht, wie groß der Aufwand und die Kosten sind. Bitte um Erfahrungswerte von euch 🙂

Grüße

42 Antworten

Nun ja, da könnte man auch anders herum argumentieren. So wie ich verstanden habe, hat der Vermieter doch ohne das die Steckdose geprüft wurde die Entscheidung getroffen, dass diese technisch nicht geeignet ist. Im Umkehrschluss könnte man ja jetzt argumentieren, dass er die Garage in einem, zumindest was die Steckdose betrifft, nicht einwandfreien technischen Zustand vermietet.
All dies bringt aber beiden Seiten nichts. Deshalb wäre mein Tipp zunächst einmal die Steckdose prüfen zu lassen, ob diese tatsächlich nicht genutzt werden kann bzw. nicht geeignet ist. Erst danach kann man ja entscheiden oder weiß man wie hoch der Aufwand ist und findet dann ja vielleicht eine Regelung wie man dass mit den evtl. anfallenden Kosten hinbekommt.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 17. März 2024 um 10:34:24 Uhr:


Ich hoffe auch, dass endlich Vermieter in die Pflicht genommen werden, die Haus- und Garteninstallation zu modernisieren und ausreichend Ladepunkte zur Verfügung stellen zu müssen.

Es kann nicht sein, dass es Häuser gibt mit zehn Mietwohnungen dafür sogar eigene Parkplätze oder Tiefgaragen und dort ist keine einzige Lademöglichkeit.

In der Theorie steht es dem Mieter ja mittlerweile zu. Wenn er aber dafür die Kosten tragen muss, lohnt sich das natürlich niemals.

Da bin ich im Prinzip ganz bei dir.

Allerdings bin ich der Meinung, dass in jedem Fall der Mieter der Jenige ist, der die Kosten der Wallbox oder Ertüchtigung der Installation trägt. Ob per Eigenbeteiligung oder auf die Miete umgelegt...
Kann mir keinen Vermieter, der mit der Vermietung Geld verdienen möchte, vorstellen, der die Kosten selbst übernehmen würde.
Er mag sicher in Vorkasse treten, sich das Geld aber beim Mieter zurückholen.

Jein, das ist ein schwieriges Thema. Von "Gratis" durch Vermieter hab ich ja nie gesprochen.

Aber wenn ich hier jetzt für 2500€ Erdarbeiten + Anschluss + FI + Zähler durchführen lasse und dann ausziehe, habe ich dem Nachmieter/Vermieter da ganz schön was an Aufwertung der Immobilie geschenkt. Innerhalb der nächsten Jahre werden immer mehr Mieter eben nach Ladeoptionen suchen; wer die nicht bieten kann, fällt im Zweifel hinten runter.

Was für mich vollkommen fine wäre: Der Vermieter muss die Kabel vom Verteiler bis Stellplatz legen, der Mieter ist für Wallbox samt Anschluss(kosten) zuständig. Das Kabel samt zugeordnetem Stromzähler verbleibt ja dauerhaft und bietet einen Mehrwert.

Sehe der vergleichbar mit dem Anlegen eines Gartens durch den Eigentümer, da bleiben Wege und Rasenflächen ebenfalls, der Mieter stellt halt seine Gartenhütte und Grill auf (aka Wallbox) und kann die ggf. wieder mitnehmen.

Dann wäre auch die Kosten verteilt.

Im Endeffekt ist es doch so. Sollte kein RCD verbaut sein, dann reden wir hier von einer Installation von vor Minimum 30 Jahren. Wenn man jetzt mal 3.000€ investieren muss, um wieder auf Stand der Technik zu kommen, dann finde ich dies eigentlich nicht viel, zumal man ja dann evtl. die Kosten auf den Mietpreis umlegen kann. Wenn dann wieder mindestens 30 Jahre alles Tako ist, dann reden wir hier von 10 bis 15€ im Monat. Wenn dann beide Seiten damit zufrieden sind ist doch alles gut.

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Wie geschrieben sind in den 2500€ auch Erdarbeiten enthalten; Sicherungskasten ist im Keller, Baujahr 2018. Nützt am Ende aber auch nichts, wenn der Carport davon einige Meter entfernt vom Haus ist.

Ich verstehe den Sinn der Wallbox nicht.
Der Vermieter sagt, die Leitung ist dafür nicht ausgelegt, mit Wallbox an 230V aber schon?! Oder wenn er meint die Dose sei schuld, es gibt auch extra „starke“ Campingdosen.
Ich würde mir einen Ladeziegel besorgen, nochmal mit dem Vermieter sprechen, dass dieser nur 1400W im reduzierten Ladestrom zieht und einen Stromzähler zwischenstecken (der Fritz Dect 210 kann 3,6KW dauerhaft schalten).
Der Rest macht leider keinen Sinn.

PS. Wenn der Vermieter bedenken hat, lass kurz einen Elektriker rüberschauen, der bescheinigt dir auch eine eingeschätzte Maximalleistung (so war es bei mir).

Zitat:

@CC_36 schrieb am 17. März 2024 um 20:18:38 Uhr:


Ich verstehe den Sinn der Wallbox nicht.
[...]

Ich denke hier ist das Problem rein darin, dass elektotechnisches Verständnis fehlt. Sonst wäre schnell klar dass man rein durch eine Wallbox das Leitungsproblem hier definitiv nicht lösen kann und der Laderiegel hier die einzige sinnvolle Lösung ist, wenn keine baulichen Maßnahmen gemacht werden sollen.

Wenn ich an einen kleinen Gartenschlauch einen großen Feuerwehrwasserwerfer anbaue, kann ich dadurch auch keinen Großbrand löschen. Eventuell hilft dieser Vergleich für das Problemverständnis.(Wasserwerfer=Wallbox, Gartenschlauch=zu kleine Zuleitung)

Optimal wäre hier (falls man früher mitgedacht hat) wenn die 50m Zuleitung zur Garage im Leerrohr verlegt wurde, evtl. wäre es dann möglich ohne großen Aufwand eine ausreichend dimensionierte Leitung zu ziehen.

Aber das kann nur jemand vor Ort beantworten und keiner hier im Forum.

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 16. März 2024 um 21:27:48 Uhr:



Zitat:

@majestix schrieb am 16. März 2024 um 20:36:30 Uhr:


Eine Wallbox an einer Haushaltssteckdose ist dann das das selbe Ergebnis wie das im Wagen liegende Ladegerät an einer Haushaltssteckdose.

Für ein Hybrid ist eine Wallbox völlig sinnlos ausgegebenes Geld. Erst die aktuellen Modelle können da schneller laden.

Nicht wenn der Steuerzahler die Wallbox finanziert und ich eh einen Anschluss legen muss.
Pauschale Aussagen sinnfrei....der Einzelfall ist zu prüfen

Für den TE nach aktueller Lage sinnfrei....Ladeziegel ausreichend.

Mehr als 3,6kw einphasig auch nicht zulässig...Schieflastverordnung.

Empfehle dem TE eine Beratung beim fachelektriker und keine dubiosen Aussagen aus irgendwelchen Foren.

Es sind 4,6 kVA.

Also wie ich hier reingerutscht bin, weiß ich auch nicht 😉. Vielleicht wollte ich mal schauen ob sich der Buchener hier rumtreibt - schöne Grüße!
Zum Thema: es ist ja schon alles mehrfach gesagt worden. Den Zustand des Kabels, d.h. der Isolation, der Klemmung, der Absicherung, kann hier aus der Ferne niemand beurteilen. Kupferkabel (es wird ja keine Vorkriegs-Aluleitung sein, die gab es tatsächlich), also die eigentliche Kupferleitung, altern nicht wirklich nennenswert für Niederspannungsübertragung (230V) bei geringeren Leistungen. Kupfer bildet an der Luft eine oberflächliche Oxidschicht, das wars. Entscheidende ist die Isolation, die kann, muss aber nicht, in der Tat nach 20-30 Jahren, je nach Qualität und Material der Isolation, rissig und brüchig werden. Dann aber macht es zack und es gibt einen Leitungskurzschluss, Masse- oder Erdschluss. Die übertragene Leistung, der Strom in A, hat darauf jedoch, bei auslegungsgerechter Maximalleistung, keinen Einfluss. Es sei denn, die Leitung wurde oft überlastet (bei richtiger Zuleitungsabsicherung eigentlich nicht möglich) und überhitzt, dann kann die Isolation langsam weich werden, wegschmelzen und unbrauchbar werden. Wichtig ist noch die Qualität der Klemmung am Verteilerkasten und der Anschlussdose, ist die noch fest genug? Die geklemmte Kupferleitung wird auf Dauer etwas weich, was bei Schraubklemmen zu leichter Lockerung führen kann, Federklemmen sind da besser. Welcher Querschnitt ist verlegt? Für dauerhaft 16A würde ich 2,5mm² empfehlen.
Du kannst, wie hier ebenfalls schon mehrfach erwähnt, den PHEV mit dem 230V Ladeziegel durchaus an einer dafür ausgelegten, spez. Schukosteckdose laden. Die Anforderung deines Vermieters nur mit Wallbox ist Quatsch! Gut, er ist offensichtlich keine Elektrofachmann, muss er ja auch nicht. Es ist völlig, aber total egal, ob du über die 230V-Zuleitung 10A oder 16A mittels einphasig angeschlossener Wallbox ziehst oder per Schukosteckdose. Allerdings, und das ist wichtig(!), es muss eine spezielle Schuko-Ladesteckdose sein, die die 10A oder gar 16A Dauerleistung über Stunden aushält, ohne warm oder heiß zu werden. Auf den gängigen Haushalts-Schukodosen stehen zwar auch 10A oder sogar 16A Belastbarkeit drauf, das gilt aber nicht annähernd für eine Dauerbelastung und häufiges Ein- und Ausstecken. Die Kontakte sind dafür nicht ausgelegt, werden heiß, können schmoren, das Gehäuse verformt sich. Empfehlen kann ich hier die spezielle Legrand Green Up Ladesteckdose, ausgelegt für max 16A=3,7kW.
https://besserladen.de/produkt/legrand-green-up-ladesteckdose-37kw/
Natürlich kannst du auch einen Ladeziegel mit dem sogen. CEE-Campingstecker besorgen und dann die ebenfalls dauerleistungsfeste kleine, einphasige 230V CEE-Steckdose installieren lassen.
So, nun kannst du deinen Vermieter unterrichten. Viel Erfolg!
Sorry, ist etwas lang geworden......, na ja, so ist das mit ausführlichen Infos.
Schöne Grüße aus Berlin

Ich verfolge die Geschichte auch seit einiger Zeit und halte die Sache mit der schlechten Zustand der Zuleitung nur für eine Ausrede des Vermieters.

Vielleicht hat er nur Bedenken, dass es Probleme geben wird, wenn sich weitere Mieter ein eAuto zulegen und in der Garage laden wollen. Wenn er einem Mieter die Genehmigung gibt, kann er dem nächsten ja nur schwer das Laden verweigern.

Wird der Garagen- bzw. Kellerstrom für jeden Mieter gezählt oder in einer Pauschale abgerechnet?

Zitat:

@Ederseemichel schrieb am 24. März 2024 um 07:49:28 Uhr:


Ich verfolge die Geschichte auch seit einiger Zeit und halte die Sache mit der schlechten Zustand der Zuleitung nur für eine Ausrede des Vermieters.
[...]

Naja, 50m ist schon eine Strecke, wenn da beispielsweise nur eine 1,5er Leitung verlegt wurde, weil man früher gedacht hat, das ist höchstens mal für die Beleuchtung, el. Garagentor und evtl. mal eine Ladeerhaltung, dann sind die Bedenken durchaus berechtigt.

Haben selbst so einen Fall bei einer Gartenhütte zu Hause, welche 60m entfernt vom Haus ist.
Da schließt man dann eben nicht unbedingt dauerhaft einen 2500W Ölradiator und eine Büffetwarmhalteplatte an.

Von daher wie schon mehrfach hier erwähnt, das kann nur jemand Fachkundiges vor Ort beantworten und keiner hier im Forum, was tatsächlich geht und was nicht.

Der einzige Fakt ist, die Sache mit der "Wallbox ja", aber "Ladeziegel nein" ist quatsch.
Sollte der Grund wegen Verbrauchserfassung sein, gibt es auch Möglichkeiten für einen Ladeziegel .

Zitat:

@VAGCruiser schrieb am 25. März 2024 um 09:18:33 Uhr:



Zitat:

@Ederseemichel schrieb am 24. März 2024 um 07:49:28 Uhr:


Ich verfolge die Geschichte auch seit einiger Zeit und halte die Sache mit der schlechten Zustand der Zuleitung nur für eine Ausrede des Vermieters.
[...]

Naja, 50m ist schon eine Strecke, wenn da beispielsweise nur eine 1,5er Leitung verlegt wurde, weil man früher gedacht hat, das ist höchstens mal für die Beleuchtung, el. Garagentor und evtl. mal eine Ladeerhaltung, dann sind die Bedenken durchaus berechtigt.

Eben ... je nachden wieviele Mietparteien und somit auch Garagen vorhanden sind, kann es da zu Problemen kommen. Da wird sich der Vermieter kein Ei ins Nest legen wollen.

Evtl. gibt es gar keine weiteren Mieter und ist auch nur eine Einzelgarage, also keine Ostereier zum legen ;-) Wer weiß, wer weiß :-D

Vielleicht haben wir ja das Glück und bekommen irgendwann ein kurzes Feedback von @sebstnnn wie es nun ausgegangen ist. Bisher sieht es aber schlecht aus, er/sie war seit dem letzten Beitrag von letzter Woche nicht mehr online und hatte sich auch nur für diese Frage im Forum registriert.

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