Wallbox vs normale Steckdose laden
Hallo liebe Motor Talk Feunde,
ich wusste nicht das es dieses Unterforum gibt.
Ich habe mir einen Plugin zugelegt bin ehrlich hatte vergessen da es immer heißt geht über Steckdose laden keinen Kopf gemacht.
Es ist derzeit ein Mode 2 dabei welches mit 2,4 KW lädt, finde halt das eine Steckdose mit 1,5 Quadrat Kabel nicht so pralle ist und ich auch och derzeit ein Verlängerungskabel nutze was nicht so gut ist.
Lösung die ich angemacht habe ist klar alles über einen Elektriker! Nicht alleine!
Eine Steckdose nach außen legen Max 10 Meter vom Sicherungschrak entfernt eine 16A mit FI setzen dazu ein 2,5 Quadrat Kabel und fertig daran dann das Mode 2 und fertig.
Oder eine Wallbox setzen welche dann mit Max 3,7 KW lädt was der Wagen auch könnte.
Nun aber meine Frag an Euch beides wäre doch nur eine Phase also warum sollte ich eine Wallbox setzen?
Die Belastung ist bei einer Phase doch das selbe Leitung mit 2,5 Quadrat wird doch so oder so stakt beansprucht.
Falls jemand Erfahrung hat nehme ich gerne mal Tipps, vielleicht auch mit einer Wallbox derzeit schaue ich bei ABL (obwohl da scheint das einstellen nur über Software zu gehen welche man wiederum kaufen muss) die sind recht günstig, denn bei einer Wallbox wollte ich mit Installation und Box nicht über 450 Euro kommen, da wäre Kabel legen deutlich billiger. Es bleibt am Ende nur ein Plugin.
Danke Euch für Tipps.
31 Antworten
Es könnte ja sein, dass der Vermieter Interesse an einer Wertsteigerung hat.
Eine mögliche Kooperation im Vorfeld abzuklären dürfte kein Fehler sein.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 1. Oktober 2023 um 19:20:54 Uhr:
Es könnte ja sein, dass der Vermieter Interesse an einer Wertsteigerung hat.
Eine mögliche Kooperation im Vorfeld abzuklären dürfte kein Fehler sein.
Genau, so habe ich das auch mit meinem Vermieter gehandhabt.
Mot dem Vermieter müßte man so oder so reden, wenn man die Elektrik verändert. Als Vermieter wäre die günstigste, zukunftsorientireste Lösung, gleich ein 5 artiges Kabel für 32 A Dauerleistung zu legen, selbst, wenn man jetzt nur 1 Phase nutzt. Das teuerste ist immer noch das Verlegen des Kabels.
Zitat:
@Xentres schrieb am 1. Oktober 2023 um 17:03:40 Uhr:
Alles klar, das macht Sinn.Es haben schon manche über einfache fernsteuerbare Steckdosenadapter versucht, PV-Überschuss zu laden. Da sind dann die Adapter quasi mit den Steckdosen verschmolzen...
Gibt nichts, was es nicht gibt.
Ne ne das würde mich echt nicht bei Shelly einfallen bei KNX kein Ding da würde ich sofort ja sagen.
Also bei Miete lohnt sich die Wallbox echt nicht für das was ich derzeit vorhabe, der Wagen ist für 2-3 Jahre angedacht, und wie gesagt PV aufs Dach kommt hier nicht da nur Miete.
Danke Euch für die Tipps die Nachricht an den Eli ist raus.
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Zitat:
@85mz85 schrieb am 1. Oktober 2023 um 19:36:06 Uhr:
Mot dem Vermieter müßte man so oder so reden, wenn man die Elektrik verändert. Als Vermieter wäre die günstigste, zukunftsorientireste Lösung, gleich ein 5 artiges Kabel für 32 A Dauerleistung zu legen, selbst, wenn man jetzt nur 1 Phase nutzt. Das teuerste ist immer noch das Verlegen des Kabels.
Muß man eigentlich bei einer 32A Leitung, also ab 12kWh (für 22kW - Lader im Auto), bei 'ner Montage einer Kraftstrom-Steckdose (für mobile Wallboxen oder Starkstrommaschinen,...) anstelle direktem Anschluß an die Wallbox, eine Genehmigung vom Netzbetreiber einholen - also nicht nur mitteilen, wie bei bis 11kWh, sondern explizit genehmigen lassen?
Ja, bei >11kW.
Servus!
Kommt auf Staat, Land und Netzanbieter an aber grundsätzlich stimmt das fast überall so. 11 kW melden (zumindest beim Neubau im Einreichplan, dann wird der Netzbetreiber automatisch informiert) und 22kW müssen auch freigegeben werden, tw. nur vom Anbieter, tw. auch von der Gemeinde oder Behörde.
Cheers, Jochen!
Ich glaube nicht, dass die Steckdose selbst zu genehmigen ist. Aber sobald ein Ladegerät mit einer Leistung >11kW angeschlossen wird, muss es genehmigt werden. Genauere weiß der Netzbetreiber oder auch der ausführende Fachbetrieb, der ja eine Zulassung vom Netzbetreiber für die Installation benötigt.
Auf der anderen Seite weiß der Netzbetreiber auch nicht, das an der Kraftdose ein Auto geladen wird, oder doch nur ein Holzspalter läuft. Bei entsprechendem Verbrauch liegt natürlich die Vermutung nahe.
Spätestens, wenn der Nutzer die Frage nach einem Sondertarif stellt, fliegt das natürlich auf.
Wenn ein Verwandter einen besucht und sein BEV anschließt, wird da nichts passieren.
Ist halt Grauzone. Eigentlich meldepflichtig.
Servus!
Stimmt, niemand weiß, was an der Kraft die steckt, aber wenn was passiert, sieht die Versicherung ganz genau nach und kann sich relativ leicht haftungsfrei sprechen, wenn unkonzessioniert installiert wurde. Und ein gewerblicher, konzessionierter Elektriker prüft, besonders bei einem Neubau, ob der technische Plan abgenommen und eingereicht wurde.
Ich bin immer wieder überrascht wie viel Aberglaube und Halbwissen im Web existiert und für bare Münze genommen wird.... Ich kann nur jedem raten sich nicht auf Hörensagen zu verlassen und irgendeinen Pfusch zuzulassen. Und damit bin ich hier raus...
Cheers, Jochen!
Eine Anfrage beim jeweiligen Netzbetreiber/Stromversorger dürfte da Klarheit bringen.
Zitat:
@85mz85 schrieb am 8. Oktober 2023 um 20:45:56 Uhr:
Auf der anderen Seite weiß der Netzbetreiber auch nicht, das an der Kraftdose ein Auto geladen wird, oder doch nur ein Holzspalter läuft. Bei entsprechendem Verbrauch liegt natürlich die Vermutung nahe.
Spätestens, wenn der Nutzer die Frage nach einem Sondertarif stellt, fliegt das natürlich auf.
Wenn ein Verwandter einen besucht und sein BEV anschließt, wird da nichts passieren.
Ist halt Grauzone. Eigentlich meldepflichtig.
Das ist keine Grauzone wenn ein BEV geladen wird. Das fällt dann klar unter die Regeln für eine Ladeeinrichtung.
Zitat:
@yochen schrieb am 08. Okt. 2023 um 21:54:50 Uhr:
aber wenn was passiert, sieht die Versicherung ganz genau nach und kann sich relativ leicht haftungsfrei sprechen, wenn unkonzessioniert installiert wurde.
Was soll das mit der Versicherung zu tun haben?
Bei der Meldung an den Verteilnetzbetreiber geht's um Lastprofile mit denen er die Netzauslastung errechnet.
Bei der Versicherung geht es um die fachgerechte Installation der Sache, die sowieso nur eine Fachkraft durchführen darf.
Servus!
Wenn aufgrund zu schwacher Verkabelung etc ein (Brand) Schaden entsteht spricht sich die Versicherung haftungsfrei, wenn man ihr nicht vorlegen kann, dass die Installation fachgerecht gemacht oder geprüft wurde. Und wenn nicht gemeldet und nicht freigegeben ebenso. Versicherungen wollen sich doch vor jeder Zahlung drucken und nutzen jeden Halm....
Cheers, Jochen!
Zitat:
@yochen schrieb am 14. Oktober 2023 um 21:40:28 Uhr:
Servus!
Wenn aufgrund zu schwacher Verkabelung etc ein (Brand) Schaden entsteht spricht sich die Versicherung haftungsfrei, wenn man ihr nicht vorlegen kann, dass die Installation fachgerecht gemacht oder geprüft wurde.
Das gilt doch für jede Elektroinstallation am Gebäude. Oder was ist deine message?