Wagengekauft - Warte auf Brief -
Guten Abend zusammen,
ich habe am Freitag den Vertrag für die Finanzierung unterschrieben.
Heute Mittag gegen 12 Uhr habe ich die Meldung bekommen, dass der Wagen soweit durchgecheckt ist und nurnoch auf den Brief gewartet wird. Der Brief wurde heute morgen angefordert. Wie lange kann das Ganze dauern?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 0815userbln
Merkwürdig, ich habe unlängst eine "Bestellung" auf Standardpapier eines bekannten Autoherstellers unterschrieben, auf der eine extra Passage geregelt hat, das ich auf mein 14 tägiges Widerrufsrecht verzichte. Im Gegenzug habe ich den Wagen gleich mitgenommen & der Brief wurde sofort abgerufen & war nach 2 Tagen bei mir ... sollte das etwa nicht legal sein ?
Falls Du Verbraucher bist und einen Finanzierungsvertrag unterschrieben hast, kann auf das Widerrufsrecht nicht verzichtet werden, weil gesetzliche Regelungen einzelvertraglich nicht ausgehebelt werden können. In diesem Fall wäre es das Risiko des Verkäufers, dass Du trotz des Verzichts auf Widerruf dem Vertrag widersprichst und der Vorgang müsste rückabgewickelt werden.
Hast Du hingegen keine Finanzierung unterschrieben, dann gibt es für den Kauf eines Autos auch kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dann bist Du an den Kauf gebunden. Das gleiche gilt, wenn Du kein privater Verbraucher bist.
Gruß
Der Chaosmanager
PS: Das Ganze hat mit legal oder nicht legal nichts zu tun - es geht um Wirksamkeit oder Unwirksamkeit.
15 Antworten
14 Tage
Zitat:
Original geschrieben von DC91
Ernsthaft 😮?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
14 Tage
Ja das ist der Trick daran 😉
Richtig, vermutlich Sitzt der Verkäufer die 14 Tage Widerrufsrecht ab !
Ähnliche Themen
So - ich habe gerade die Meldung bekommen. Der Brief ist im AH und wird morgen zugelassen. Morgen Abend kann ich den Wagen abholen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von thps
Richtig, vermutlich Sitzt der Verkäufer die 14 Tage Widerrufsrecht ab !
Welche man im Vertrag aber auch gewollt - explizit - ausschließen kann ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ja das ist der Trick daran 😉Zitat:
Original geschrieben von DC91
Ernsthaft 😮?
Ist aber auch verständlich.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ist aber auch verständlich.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ja das ist der Trick daran 😉
Scheint aber nicht ganz zu stimmen bei hats ja jetzt nur 2 Arbeitstage gedauert....
Zitat:
Original geschrieben von 0815userbln
Welche man im Vertrag aber auch gewollt - explizit - ausschließen kann ;-)Zitat:
Original geschrieben von thps
Richtig, vermutlich Sitzt der Verkäufer die 14 Tage Widerrufsrecht ab !
Gesetzliche Vorschriften können niemals rechtswirksam ausgeschlossen werden.
Und solltest Du das - tlw. beliebte - Vordatieren von Verträgen meinen, dann ist dies kein seriöser rechtlicher Rat, den Du hier erteilst.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von DC91
So - ich habe gerade die Meldung bekommen. Der Brief ist im AH und wird morgen zugelassen. Morgen Abend kann ich den Wagen abholen 🙂
Sehr schön, Fotos und Ausstattungsdetails wären dann noch ganz nett 😁
Zitat:
Original geschrieben von DC91
Scheint aber nicht ganz zu stimmen bei hats ja jetzt nur 2 Arbeitstage gedauert....Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ist aber auch verständlich.
Das ist doch toll, wenn dir das Auto dann nicht gefällt widerrufst du innerhalb der nächsten Tage einfach den Kreditvertrag womit der Kaufvertrag auch nichtig ist und stellst es dem Verkäufer abgemeldet wieder aufm Hof..... Da hat er wohl gepennt.
Zitat:
Original geschrieben von Noodles90
Sehr schön, Fotos und Ausstattungsdetails wären dann noch ganz nett 😁Zitat:
Original geschrieben von DC91
So - ich habe gerade die Meldung bekommen. Der Brief ist im AH und wird morgen zugelassen. Morgen Abend kann ich den Wagen abholen 🙂
Mitunserer bekannten Barilla Nudelpackung aber 😁
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Gesetzliche Vorschriften können niemals rechtswirksam ausgeschlossen werden.Zitat:
Original geschrieben von 0815userbln
Welche man im Vertrag aber auch gewollt - explizit - ausschließen kann ;-)
Und solltest Du das - tlw. beliebte - Vordatieren von Verträgen meinen, dann ist dies kein seriöser rechtlicher Rat, den Du hier erteilst.
Gruß
Der Chaosmanager
Merkwürdig, ich habe unlängst eine "Bestellung" auf Standardpapier eines bekannten Autoherstellers unterschrieben, auf der eine extra Passage geregelt hat, das ich auf mein 14 tägiges Widerrufsrecht verzichte. Im Gegenzug habe ich den Wagen gleich mitgenommen & der Brief wurde sofort abgerufen & war nach 2 Tagen bei mir ... sollte das etwa nicht legal sein ?
Auf die Idee irgendetwas vorzudatieren würde ich im Leben nicht kommen.
Zitat:
Original geschrieben von 0815userbln
Merkwürdig, ich habe unlängst eine "Bestellung" auf Standardpapier eines bekannten Autoherstellers unterschrieben, auf der eine extra Passage geregelt hat, das ich auf mein 14 tägiges Widerrufsrecht verzichte. Im Gegenzug habe ich den Wagen gleich mitgenommen & der Brief wurde sofort abgerufen & war nach 2 Tagen bei mir ... sollte das etwa nicht legal sein ?
Falls Du Verbraucher bist und einen Finanzierungsvertrag unterschrieben hast, kann auf das Widerrufsrecht nicht verzichtet werden, weil gesetzliche Regelungen einzelvertraglich nicht ausgehebelt werden können. In diesem Fall wäre es das Risiko des Verkäufers, dass Du trotz des Verzichts auf Widerruf dem Vertrag widersprichst und der Vorgang müsste rückabgewickelt werden.
Hast Du hingegen keine Finanzierung unterschrieben, dann gibt es für den Kauf eines Autos auch kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dann bist Du an den Kauf gebunden. Das gleiche gilt, wenn Du kein privater Verbraucher bist.
Gruß
Der Chaosmanager
PS: Das Ganze hat mit legal oder nicht legal nichts zu tun - es geht um Wirksamkeit oder Unwirksamkeit.