Wagen totalschaden, muss ich den Restwert akzeptieren?

Hallo zusammen

zu Ostern war ich mit meinem Fahrzeug am Stauende. Hinter mir nur noch ein SUV und vor mir ein SUV. Dem SUV hinter mir ist ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit reingefahren. Der SUV hinter mir hat mich getroffen und ich auf den vorderen. Mein Fahrzeug hat einen Wert von ca 6500€. Der Wagen wird schrott sein.

Sollte jetzt der Gutachter einen Restwert von 1000€ erkennen(mal angenommen) muss ich das akzeptieren? Was soll ich mit dem Rest der Karre? Vorne und Hinten ist nichts mehr heile.

Beste Antwort im Thema

Hallo Schneefan,

meinst du nicht es wäre angebracht, wenn Deine Auffassung der Sachlage von fünf Leuten

(von denen mindestens 3 vom Fach sind, einer Schadenregulierung sogar jahrzehntelang bearbeitet hat)

als - sagen wir mal - schwer durchsetzbar bezeichnet wird, dass Du diese nicht ein wenig untermauern solltest, anstatt "stumpf" dagegen anzureden??

Nur meine Meinung.....

gruß phaeti

48 weitere Antworten
48 Antworten

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 6. April 2015 um 22:02:07 Uhr:


Wie weit ist der halbe Tachoabstand, wenn man steht? 😁

Kann man 0 dividieren? 😁

Ja, ist null.🙂

Danke, das wollte ich wissen, ob die Versicherung einfach sagen kann, Restwert ist X und ich muss dann schauen wie ich die Karre los werde. Jetzt weiß ich(danke an die User) das die Versicherung mir einen Käufer nennen muss und ich entscheiden kann ob ich es annehme oder nicht.

Zur Info: Alle Fahrzeuge standen. Was kann ich bitte dafür, das einer meint mit hoher Geschwindigkeit ins Stauende zu rasen.

Ihr verkennt das Problem...
Mindestabstand ist unglücklich formuliert. Aber gemeint ist etwas völlig richtiges.
Der TE muss beweisen, dass er aufgeschoben wurde und nicht zuerst selbst aufgefahren war.

Wenn der Verursacher sich blöd stellt, kann das ganz schnell großen Ärger geben.

Wie beweist man sowas?

Ähnliche Themen

...wo liegt das Problem??

der vorletzte am Stauende Befindliche wird gefragt, wieviel Einschläage er wahr genommen hat. ( Einen Einschlag )
Welchen Grund sollte der vorletzte im Stau Gestandene haben, eine Falschaussage zu machen.
Der TE ist aus dem Schneider.
Zudem werden Gutachter an Hand des Schadensbildes konkrete Aussagen zum Schadensbild und in Folge zum Unfallablauf sagen können.

Oder habe ich da etwas falsch mitbekommen??

Theoretisch stimmt das. Falls Du den letzten, der getroffen wurde meinst. Der Vorletzte ist im Zweifel gar nicht greifbar, weil er keinen Schaden hat.

In der Praxis führt diese Konstellation aber oftmals nicht gerade dazu, dass ein Schaden in einer Woche abgerechnet ist...

"Das ging alles so schnell! Ich weiß nicht, wie oft es gerumst hat.."

Muss nicht sein, kann aber.
Ich hab's nur mal angemerkt, weil sich alle über den Beitrag vom Schneefan lustiggemacht haben.

Aus dem Schneider ist der TE, wenn das Geld auf dem Konto ist.

Ehrlich gesagt mache ich mir bei der Schuldfrage keine Sorgen. Alle Beteiligten bis auf den Verursacher standen. Es wurden ja auch noch andere Zeugenaussagen aufgenommen. Die Versicherung wird sicherlich nicht sofort zahlen. Da geht es sicherlich um insgesamt 60000-80000€

nö, musst Dir auch keine Sorgen machen, hier wird wieder vorschnell "geschossen" .... :

Es gibt einen beliebten Spruch. Man befragt einfach den ersten in der Kette ob er einmal genickt oder zwei mal genickt hat. Daran können sich die meisten erinnern; zudem ist es spätestens durch den Sachverständigen ermittelbar; dann möchte ich nicht in der Haut desjenigen stecken, der falsche Angaben in der Schadenanzeige gemacht hat.
1 x Nicken = Raufgeschoben
2 x Nicken = Raufgefahren + Rauffahren des Dritten

gruß

Zitat:

@blaxion99 schrieb am 6. April 2015 um 17:08:16 Uhr:


.... Nur muss ich mich auch schnell um einen Ersatz kümmern.

Zunächst einmal hast du hoffentlich schon einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragt der dein Auto besichtigt und ein Gutachten erstattet. Das ist der erste Schritt und dann kommt der zweite - Ersatzwagen.

@KSV

das habe ich alles schon in Auftrag gegeben über den ADAC. Gutachten ist erstellt, Rechtsanwalt ist auch schon tätig. Wagen ist definitiv ein Totalschaden. Jetzt heißt es warten. Schlimm ist die sucherei nach einem neuem Auto sowie die Prellungen. Die sind echt nervig.

Am meisten ärgert mich es das es ein Verlustgeschäft ist. Den Wagen habe ich neu gekauft vor 6 Jahren. Top gepflegt,die ersten 4 Gänge über 3500 Umdrehungen getreten. Maxi 150 km/h auf der Autobahn. Das gute wir sind nicht schwer verletzt

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 7. April 2015 um 08:11:28 Uhr:


Theoretisch stimmt das. Falls Du den letzten, der getroffen wurde meinst. Der Vorletzte ist im Zweifel gar nicht greifbar, weil er keinen Schaden hat.

In der Praxis führt diese Konstellation aber oftmals nicht gerade dazu, dass ein Schaden in einer Woche abgerechnet ist...

"Das ging alles so schnell! Ich weiß nicht, wie oft es gerumst hat.."

Muss nicht sein, kann aber.
Ich hab's nur mal angemerkt, weil sich alle über den Beitrag vom Schneefan lustiggemacht haben.

Aus dem Schneider ist der TE, wenn das Geld auf dem Konto ist.

Hafi545

!!! Danke für die Unterstützung. Mir ist das gleich ob sich einer über mich lustig macht. ICH kann damit gut leben. Wenn ich die Historien vieler hier lese, so kann ich diesen nur zu ihrer Dummheit gratulieren. Hauptsächlich die 210er Fahrer welche anderen Ratschläge geben und selber MEIST keine Ahnung haben. Aber das ist ein anderes Kapitel.

Wenn ich an o.g. Unfall beteiligt wäre, so würde mein Rechtsanwalt mit Sicherheit eine Mitschuld durch setzten. Auch wenn nur 10-20%. Also wäre die Sachlage gleich ganz anders. Welche Verletzungen der TE hat wird ihm die Versicherung anhand des Gutachtens mit teilen. Auf jeden Fall wird nicht mehr soooo schnell Schmerzensgeld bezahlt. Das nur zur Ergänzung. Und wie gesagt, Schneefan ist das egal.

Zitat:

Wenn ich an o.g. Unfall beteiligt wäre, so würde mein Rechtsanwalt mit Sicherheit eine Mitschuld durch setzten. Auch wenn nur 10-20%.

Mit welcher Begründung? Betriebsgefahr?

Was hätte der Idealfahrer besser machen können als vor dem Stauende bis zum Stillstand zu bremsen (von utopischem Sicherheitsabstand um mit Motorbremse bei einer Vollbremsung des Vordermanns zum stehen zu kommen mal abgesehen)?

Gruß Metalhead

@schneefan, auch ein RA kann keine Wunder vollbringen.
Eine Mithaftung von 20% ist die geringste Mitverursachung, die grundsätzlich eingewendet werden kann.
Aber nicht in diesem Falle.

Mitschuld? Schon mal was von unabwendbaren Ereignis gehört? Soviel "Gott"vertrauen möchte ich auch mal in einen Anwalt haben.

Und @ blaxion99: Mir hat man mal in Hamburg meinen A 8 geklaut. Ich war echt stinkig - bis zu dem Moment, wo das Gutachten über den Wiederbeschaffungswert vorlag. Da habe ich mich glatt über den Diebstahl gefreut. Mein A 8 war 6 Jahre alt und hatte 130.000 km gelaufen. Hab mir einen Jahreswagen gekauft, 10 Monate alt, 16.000 km gelaufen, besser ausgestattet (rund 6.000,- € Mehrausstattung) und habe keinen Pfennig dazugez..., ne, das klappt nur bei Fielmann, ich habe 25.000,- € zugezahlt.

Zitat:

@blaxion99 schrieb am 8. April 2015 um 11:20:12 Uhr:


@KSV
(...)Das gute wir sind nicht schwer verletzt

Das ist das wichtigste!

Ein wenig Trost: an der Stelle kracht es fast wöchentlich am Wochenende; wenn Du Kronau sagst sicherlich zwischen Raststätte Bruchsal & Walldorf dann gewesen... durfte da nicht nur 1x Unfallhelfer sein

Deine Antwort
Ähnliche Themen