Wagen totalschaden, muss ich den Restwert akzeptieren?

Hallo zusammen

zu Ostern war ich mit meinem Fahrzeug am Stauende. Hinter mir nur noch ein SUV und vor mir ein SUV. Dem SUV hinter mir ist ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit reingefahren. Der SUV hinter mir hat mich getroffen und ich auf den vorderen. Mein Fahrzeug hat einen Wert von ca 6500€. Der Wagen wird schrott sein.

Sollte jetzt der Gutachter einen Restwert von 1000€ erkennen(mal angenommen) muss ich das akzeptieren? Was soll ich mit dem Rest der Karre? Vorne und Hinten ist nichts mehr heile.

Beste Antwort im Thema

Hallo Schneefan,

meinst du nicht es wäre angebracht, wenn Deine Auffassung der Sachlage von fünf Leuten

(von denen mindestens 3 vom Fach sind, einer Schadenregulierung sogar jahrzehntelang bearbeitet hat)

als - sagen wir mal - schwer durchsetzbar bezeichnet wird, dass Du diese nicht ein wenig untermauern solltest, anstatt "stumpf" dagegen anzureden??

Nur meine Meinung.....

gruß phaeti

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@schneefan

Sorry, aber was du schreibst ist unglaubwürdig. Ich stand, das Fahrzeug hinter mir stand und dein Anwalt will mir eine Teilschuld einreden? Er wird es versuchen sicher, aber wird sang und klanglos scheitern vor Gericht. Die Versicherung wird auch versuchen die Kosten zu drücken. Ja versuchen tun sie alle.

Dein Anwalt würde auch einem parkenden Wagen die Teilschuld anhängen oder?

Zitat:

@blaxion99 schrieb am 8. April 2015 um 18:08:56 Uhr:


@schneefan

Sorry, aber was du schreibst ist unglaubwürdig. Ich stand, das Fahrzeug hinter mir stand und dein Anwalt will mir eine Teilschuld einreden? Er wird es versuchen sicher, aber wird sang und klanglos scheitern vor Gericht. Die Versicherung wird auch versuchen die Kosten zu drücken. Ja versuchen tun sie alle.

Dein Anwalt würde auch einem parkenden Wagen die Teilschuld anhängen oder?

Unter Umständen, klares ja. Dafür sind sie da.

Hallo Schneefan,

meinst du nicht es wäre angebracht, wenn Deine Auffassung der Sachlage von fünf Leuten

(von denen mindestens 3 vom Fach sind, einer Schadenregulierung sogar jahrzehntelang bearbeitet hat)

als - sagen wir mal - schwer durchsetzbar bezeichnet wird, dass Du diese nicht ein wenig untermauern solltest, anstatt "stumpf" dagegen anzureden??

Nur meine Meinung.....

gruß phaeti

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. April 2015 um 15:20:10 Uhr:



Zitat:

Wenn ich an o.g. Unfall beteiligt wäre, so würde mein Rechtsanwalt mit Sicherheit eine Mitschuld durch setzten. Auch wenn nur 10-20%.

Mit welcher Begründung? Betriebsgefahr?
Was hätte der Idealfahrer besser machen können als vor dem Stauende bis zum Stillstand zu bremsen (von utopischem Sicherheitsabstand um mit Motorbremse bei einer Vollbremsung des Vordermanns zum stehen zu kommen mal abgesehen)?

Gruß Metalhead

Das mit der Betriebsgefahr muss ein normal denkender Mensch nicht verstehen.

Einem Kollegen ist auf sein nagel neues Auto, als er bei Rot vor einer Ampel stand, jemand hinten rauf gebrummt. Auf Grund der von ihm dargestellten Betriebsgefahr ist er auf einem Teil des Schadens sitzen geblieben.

So jedenfalls sein trauriger Bericht.

Also meine Antwort auf Deine Frage: Der Idealfahrer bleibt zu Hause, damit er keine Betriebsgefahr darstellt.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. April 2015 um 09:29:51 Uhr:


Das mit der Betriebsgefahr muss ein normal denkender Mensch nicht verstehen.
Einem Kollegen ist auf sein nagel neues Auto, als er bei Rot vor einer Ampel stand, jemand hinten rauf gebrummt. Auf Grund der von ihm dargestellten Betriebsgefahr ist er auf einem Teil des Schadens sitzen geblieben.

So jedenfalls sein trauriger Bericht.

Das kenne ich bislang nur bei vermeidbaren Unfällen (nach dem Motto rechts gucken, links zahlt die Versicherung an die Kreuzung fahren).

Wurde das Richterlich bestätigt? Wie lange stand er schon an der Ampel (evtl. hat er recht spät und stark gebremst)?

Gruß Metalhead

@MetalheadDiedicke1300

Das Beispiel von Deinem Kollegen ist rechtlich so nicht nachzuvollziehen.

Ein Beispiel:
Ich fahre mit meinem neuen Fahrzeug auf der Autobahn und mir platzt bei 150 km/h ein Reifen.
Ich kann die Spur nicht halten und beschädige Dein Fahrzeug, das sich auf der anderen Fahrspur befindet.
Habe ich die Kollision verschuldet? Nein, habe weder vorsätzlich noch fahrlässig eine Sache beschädigt (§ 823 BGB).
Ich hafte als Halter des Fahrzeuges aus der Betriebsgefahr nach § 7 STVG.

Klaus

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. April 2015 um 09:37:59 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. April 2015 um 09:29:51 Uhr:


Das mit der Betriebsgefahr muss ein normal denkender Mensch nicht verstehen.
Einem Kollegen ist auf sein nagel neues Auto, als er bei Rot vor einer Ampel stand, jemand hinten rauf gebrummt. Auf Grund der von ihm dargestellten Betriebsgefahr ist er auf einem Teil des Schadens sitzen geblieben.

So jedenfalls sein trauriger Bericht.

Das kenne ich bislang nur bei vermeidbaren Unfällen (nach dem Motto rechts gucken, links zahlt die Versicherung an die Kreuzung fahren).
Wurde das Richterlich bestätigt? Wie lange stand er schon an der Ampel (evtl. hat er recht spät und stark gebremst)?

Gruß Metalhead

Die Fragen kann ich Dir nicht mehr beantworten, das war ca. im Jahr 2000 als ich in Frankfurt am Main gelebt habe.

Zitat:

@germania47 schrieb am 9. April 2015 um 09:40:42 Uhr:


@Metalhead
Das Beispiel von Deinem Kollegen ist rechtlich so nicht nachzuvollziehen.

Du meinst Diedicke's Beitrag?

Für mich auch nicht nachzuvollziehen (es sei denn, es wurde recht spät gebremst, weil erst noch bei Orange durch sollte).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. April 2015 um 09:43:20 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 9. April 2015 um 09:40:42 Uhr:


@Metalhead
Das Beispiel von Deinem Kollegen ist rechtlich so nicht nachzuvollziehen.
Du meinst Diedicke's Beitrag?
Für mich auch nicht nachzuvollziehen (es sei denn, es wurde recht spät gebremst, weil erst noch bei Orange durch sollte).

Gruß Metalhead

Sorry, gerade aufgestanden. Ändere ich gleich.🙂

Danke: Klaus

Ich habe ja 2 mal etwas ähnliches erlebt(Betriebsgefahr) beide Male habe ich aber gewonnen vor Gericht.

1) Mein Auto stand im Parkverbot. Jemand fuhr rein. Anwalt vom Gegner meinte, ich hätte dort nicht parken dürfen. Ich hätte Teilschuld. Gericht: Ein falsch parkendes Auto ist kein Grund dort hinein zu fahren.

2) LKW hat einen Reifenplatzer, verliert diesen Reifen. Es ist dunkel,80km/h Begrenzung auf der A2 höhe Lehrte. Viele Autos unterwegs ich auf der mittleren Spur
Gegnerische Versicherung wollte mir eine Schuld anhängen. 30% sollte ich selber tragen. 1 Verhandlung, Gericht gibt mir recht das ich nichts dafür kann. Die gegnerische Versicherung hat mit allem argumentiert was möglich war. Das Beste war die Aussage, der rechte Scheinwerfer leuchtet bis 100m die Fahrbahn aus und ich hätte ja einfach ausweichen können. Ohne Schulterblick etc.

Sie haben Einspruch eingelegt. Das Gericht hat dann der gegnerischen Versicherung nahegelegt zu bezahlen. Die Aussicht auf Erfolg wäre gleich 0.

http://www.motor-talk.de/.../...e-gesucht-lkw-reifen-t3874991.html?...

^^ da hatte ich es mal erwähnt,aber nichts mehr weiter dazu geschrieben weil die Verhandlung noch lief.

Bei einem unverschuldeten Unfall würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat und den alles machen lassen. Der organisiert alles, Mietwagen, Gutachter, etc., und er kann seine Zeit abrechnen, du selber tust dich da schwerer, das geltend zu machen. Du hast als Geschädigter das Recht so gestellt zu werden, als wäre nichts passiert. Dazu gehört auch die Abwicklung und alles was damit zusammenhängt, damit muß man seine Freizeit nicht verbringen. Die Versicherung des Schädigers muß alles bezahlen, inklusive Rechtsanwalt.

Und gleich kommt der kommentar: der Anwalt treibt die Versicherung Kosten nächstes jahr wieder unnötig nach oben das kann man doch selber regeln wenn der schuldige feststeht 😁

Im wesentlichen treibt das erstmal den SF des Deppen nach oben, der nicht aufgepasst hat.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 9. April 2015 um 15:54:33 Uhr:


Und gleich kommt der kommentar: der Anwalt treibt die Versicherung Kosten nächstes jahr wieder unnötig nach oben das kann man doch selber regeln wenn der schuldige feststeht 😁

Ist ja auch so.

Jeder Unfallverursacher wird alles tun und alles durchüberlegen wie er aus der Sache nicht als Alleinschuldiger rauskommt. Wer sich da keinen Anwalt nimmt ist selber schuld.

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