Wagen totalschaden, muss ich den Restwert akzeptieren?
Hallo zusammen
zu Ostern war ich mit meinem Fahrzeug am Stauende. Hinter mir nur noch ein SUV und vor mir ein SUV. Dem SUV hinter mir ist ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit reingefahren. Der SUV hinter mir hat mich getroffen und ich auf den vorderen. Mein Fahrzeug hat einen Wert von ca 6500€. Der Wagen wird schrott sein.
Sollte jetzt der Gutachter einen Restwert von 1000€ erkennen(mal angenommen) muss ich das akzeptieren? Was soll ich mit dem Rest der Karre? Vorne und Hinten ist nichts mehr heile.
Beste Antwort im Thema
Hallo Schneefan,
meinst du nicht es wäre angebracht, wenn Deine Auffassung der Sachlage von fünf Leuten
(von denen mindestens 3 vom Fach sind, einer Schadenregulierung sogar jahrzehntelang bearbeitet hat)als - sagen wir mal - schwer durchsetzbar bezeichnet wird, dass Du diese nicht ein wenig untermauern solltest, anstatt "stumpf" dagegen anzureden??
Nur meine Meinung.....
gruß phaeti
48 Antworten
Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 9. April 2015 um 15:02:40 Uhr:
Bei einem unverschuldeten Unfall würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat und den alles machen lassen. Der organisiert alles, Mietwagen, Gutachter, etc., und er kann seine Zeit abrechnen, du selber tust dich da schwerer, das geltend zu machen. Du hast als Geschädigter das Recht so gestellt zu werden, als wäre nichts passiert. Dazu gehört auch die Abwicklung und alles was damit zusammenhängt, damit muß man seine Freizeit nicht verbringen. Die Versicherung des Schädigers muß alles bezahlen, inklusive Rechtsanwalt.
Endlich, endlich mal jemand, der im Wesentlichen meiner Meinung ist und einen Anwalt beauftragen würde.
Nur so viele Fehler in einem so kurzen Beitrag:
1.) Es bedarf keines Rechtsanwaltes, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Gibt zwar viele Fachanwälte, die sind aber im Schnitt weder besser noch schlechter als andere.
2.) Ein Anwalt der alles organisiert, Mietwagen, Gutachter etc.(Werkstatt auch)??? Da wäre ich aber mehr als vorsichtig. Könnte nach hinten losgehen, wenn dort überhöhte Kosten entstehen - und das wird kein Anwalt wollen.
3.) Er kann seine Zeit abrechnen? Nö, er kann seine Gebühren nach dem RVG und damit nach dem Gegenstandswert abrechnen.
4.) Die Versicherung muss alles bezahlen? Nur dann, wenn der Unfallgegner zu 100 % haftet. Und auch dann nur die angemessenen Kosten. Selbst Fiat 500 fahren und Porsche mieten wird also nicht erstattet. Honorarvereinbarungen mit dem Anwalt sind nicht erstattungsfähig. Gibt es in letzter Instanz eine Teilschuld (nicht auf diesen Fall bezogen) zahlt die Versicherung auch alle Nebenkosten (Gutachter, Mietwagen, Rechtsanwalt) nur anteilig.
Ich kann mich an meinen ersten Unfall vor rund 40 Jahren erinnern, als mein Vater dann einen "auf Verkehrsrecht spezialisierten" Rechtsanwalt beauftragte. Der hat dann eine wunderbare bezifferte Schmerzensgeldklage eingereicht, und ich habe nur einen deutlich geringeren Betrag erhalten, trotz 100% Haftung des Unfallgegners. Und schon war ich mit einem Teil der Anwalts- und Gerichtskosten dabei.
Aus diesem Grund kann ich jedem auch nur empfehlen, zumindest eine Verkehrs-RS abzuschließen.
Gruß
Peter
Zitat:
@blaxion99 schrieb am 8. April 2015 um 18:08:56 Uhr:
@schneefanDein Anwalt würde auch einem parkenden Wagen die Teilschuld anhängen oder?
Eine Konstellition, da kann das sogar klappen: In der Nacht unbeleuchtetes Fahrzeug ohne ausreichende Fremdbeleuchtung geparkt.
Hier aber? Ziemlich unwahrscheinlich.
Gruß
Peter
Da geht nichts nach hinten los. Nicht wenn man einen hat, der weiß was er tut und mit dem man schon die Schulbank gedrückt hat... ;-)
Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 9. April 2015 um 16:48:53 Uhr:
Im wesentlichen treibt das erstmal den SF des Deppen nach oben, der nicht aufgepasst hat.
Wieso? Ist doch egal ob die Versicherung 1,- oder 1.000.000,-€ zahlt, der SF geht pauschal nach oben (schon klar, 1,-€ würde man zurückkaufen 😉).
Gruß Metalhead